Der Mann ist gut
Und er hat recht, und wir (Frauen) machen uns mal wieder 'nen Kopf...
Mit dieser Selbsterklärung nimmt der landw.Erzeuger zur Kenntnis, dass Auditoren von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannten Zertifizierungsstellen überprüfen können, ob die Anforderungen der §§4-7 der Nachhaltigkeitsverordnung eingehalten werden.
Ich habe diesen Satz kopiert und bei Google in die Suchmaske gegeben:
Resulat, bzw. Ausschnitt daraus:
Betroffen ist davon ist bereits die Ernte 2010, denn Ersterfassern werden Landwirte auffordern werden, durch eine Selbsterklärung zu bescheinigen, dass die zur Ernte 2010 angelieferte Ware den Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnungen entspricht.
Laut gesetzlichen Vorgaben sollen mindestens drei Prozent der Erzeugerbetriebe geprüft werden. Diese Prüfungen sollen von privaten Zertifizierungsstellen im Auftrag des Ersterfasser durchgeführt werden.
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Die Kernelemente der Nachhaltigkeitsverordnungen sind:
* keine Biomasse von
o Flächen mit hohem Naturschutzwert, z.B. Regenwald, Naturschutzgebiete, Grünland (Natura 200-Gebiete)
o Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand, z.B. Feuchtgebiete, Wälder
o Torfmooren
Referenzzeitpunkt für die Beurteilung der Anforderungen ist der 1. Januar 2008
* Treibhauseinsparung von zunächst mindestens 35%
o mindestens 35% weniger CO2 freisetzen als fossile Öle; Vergleich bezieht sich auf die gesamte Herstellungs- und Lieferkette
o bestehende Ölmühlen müssen den Wert ab 2013 erfüllen (Ausnahme: EEG-NaWaRo-Bonus)
o Wert erhöht sich ab 2017 auf 60% (Altanlagen 50%)
* Berechnung anhand von
o Messungen oder
o Standardwerten (typische Emissionen)
* Einhaltung der Cross Compliance, aber nur in der Europäischen Union
* Sicherstellung der Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch Zertifizierungssysteme:
o Anerkennungsbehörde für Zertifizierungssysteme ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft
Quelle