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Autor Thema: Was ist dass denn wieder ???  (Gelesen 1535 mal)
klara
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« am: 01.06.10, 22:49 »

Hallo Leute,
heute kam vom Landhandel ein Wisch:
Selbsterklärung des landw. Betriebes zur Nachhaltigkeit von Biomasse nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung-Anbau in der Europäischen Union.

Eine Seite mit Fragen.Dann am Schluss:
Hinweiss:Mit dieser Selbsterklärung nimmt der landw.Erzeuger zur Kenntnis, dass Auditoren von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannten Zertifizierungsstellen überprüfen können, ob die Anforderungen der §§4-7 der Nachhaltigkeitsverordnung eingehalten werden.

Hat noch jemand sowas bekommen?

LG Klara
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Freya
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« Antwort #1 am: 01.06.10, 23:14 »

Hallo Leute,
heute kam vom Landhandel ein Wisch:
Selbsterklärung des landw. Betriebes zur Nachhaltigkeit von Biomasse nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung-Anbau in der Europäischen Union.

Eine Seite mit Fragen.Dann am Schluss:
Hinweiss:Mit dieser Selbsterklärung nimmt der landw.Erzeuger zur Kenntnis, dass Auditoren von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannten Zertifizierungsstellen überprüfen können, ob die Anforderungen der §§4-7 der Nachhaltigkeitsverordnung eingehalten werden.

Hat noch jemand sowas bekommen?

LG Klara


da geht es ja wohl nur um Biogasanlagenbetreiber, oder sehe ich das falsch Huh
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liebe Grüße
Freya

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klara
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« Antwort #2 am: 01.06.10, 23:22 »

Nee, wir haben garkeine Biogasanlage.

Ist noch ne Internetadresse dabei:www.ble.de
LG Klara
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Sasa
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« Antwort #3 am: 02.06.10, 01:06 »

 Huh Huh

Wo findet man denn diese Nachhaltigkeitsverordnung, und was steht in diesen §§ 44-7 drin? Vielleicht steigt man dann durch? Die Internetseite hilft ja auch nicht wirklich weiter, so auf den ersten Blick...

Also, ich würde auch denken, betrifft nur Biogasanlagenbetreiber....
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Mathilde
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« Antwort #4 am: 02.06.10, 07:30 »

da geht es ja wohl nur um Biogasanlagenbetreiber, oder sehe ich das falsch Huh
Hallo,

das betrifft nicht nur die Biogasanlagenbetreiber sondern auch die vielen LW für die Biogasanlagen "Biomasse" anbauen.
vielleicht ist das dann der Vorläufer gegen "Mais nach Mais" Aber ich denke auch Sudangras und was weiss ich noch alles fällt darunter.

LG Mathilde
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gammi
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« Antwort #5 am: 02.06.10, 10:13 »

Damit ist vor allem der Rapsanbau gemeint......

....es ist sozusagen dass, was mal NAWARO war.

so hat es mir mal mein Mann heute im "Vorübergehen" erklärt.
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« Antwort #6 am: 02.06.10, 11:36 »

es betrifft Biogasanlagen und alle Landwirte die wo eine Anlage beliefern. man muss da gehörig aufpassen, ob die "Ware" dann nachhaltig ist. z. B. ein Mais von einem Wiesenumbruch ist soviel icih weiß nicht nachhaltig!!!! Bitte vorher abklären ob alles passt. ich kann mir aber net vorstellen, dass die anderen Landwirte davon auch betroffen sind.
LG Botschal
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Petra
Hamster
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« Antwort #7 am: 02.06.10, 12:23 »

Hallo Klara,

habe mich gewundert, was ihr für "komische" Post bekommt.  Roll Eyes

Heute haben wir sie auch.  Shocked  Grin!! Roll Eyes

Also mit Biogasanlage kann das eigentlich gar nichts zu tun haben!
Da der Landhandel "offiziell" gar nicht weiss, wer eine Biosgasanlage hat
oder eine beliefert.


Zitat: "Diese Richtlinie verlangt für BIOKRAFTSTOFFE einen Nachhaltigkeitsnachweis bies zum Produzenten."

Habe ich auch erst beim zweiten Durchlesen gesehen!

Es geht bei unserem Anschreiben ausschließlich um RAPS.
Für Getreide wäre es zur Ethanolproduktion wünschenswert, aber für unsere Region nicht dringend erforderlich.

Dann folgt die Selbsterklärung, da würde ich sehr GENAU  ! lesen, was ich unterschreibe.

Mit lieben Grüßen
Hamster
« Letzte Änderung: 02.06.10, 12:29 von Hamster » Gespeichert

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gammi
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« Antwort #8 am: 02.06.10, 13:07 »

Dass "Problem" ist aber nur:

Jeder Abnehmer wird diese Erklärung haben wollen..............jetzt ist aber der Raps schon lange gesät.
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Bullenmafia
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« Antwort #9 am: 02.06.10, 13:09 »

ist doch 2010 Pflicht oder?HuhHuhHuhHuh
LG Botschal
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Ganz liebe Grüße
Petra
klara
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« Antwort #10 am: 02.06.10, 22:47 »

Ja hallo,
u. das muss man ausfüllen u.  unterschreiben?
Hab zwar nicht´s zu verbergen,aber nachher heisst´s wieder irgendwo:so hast Du´s unterschrieben Undecided.

Und natürlich das ganze für umme.Wenn ich irgendwo was will,flattert gleich die Rechnung mit.

LG Klara
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gammi
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« Antwort #11 am: 02.06.10, 22:51 »

Ohne Unterschrift wird Dir der Handel den Raps/Mais nicht abnehmen...

...aber ansonsten denk ich auch wir sollten nicht immer alles unterschreiben ohne uns darüber zu beschweren.
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Hamster
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« Antwort #12 am: 03.06.10, 00:16 »

Mein Cheffe (Göga),

hast das Teil vor meinen Augen zerrissen.  Shocked....
.
.
.
.
.
Auf meine erstaunte Frage, wieso das jetzt.
.
.
.
.


Wir haben dieses Jahr keinen Raps..!!!  Grin

Liebe Grüße
Hamster
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Liebe Grüße
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passivM
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« Antwort #13 am: 21.06.10, 00:15 »

Der Mann ist gut  Cheesy
Und er hat recht,  und wir (Frauen) machen uns mal wieder 'nen Kopf...

Zitat
Mit dieser Selbsterklärung nimmt der landw.Erzeuger zur Kenntnis, dass Auditoren von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannten Zertifizierungsstellen überprüfen können, ob die Anforderungen der §§4-7 der Nachhaltigkeitsverordnung eingehalten werden.
Ich habe diesen Satz kopiert und bei Google in die Suchmaske gegeben:

Resulat, bzw. Ausschnitt daraus:
Zitat
Betroffen  ist davon ist  bereits die Ernte 2010, denn Ersterfassern werden Landwirte auffordern werden, durch eine Selbsterklärung zu bescheinigen, dass die zur Ernte 2010 angelieferte Ware den Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnungen entspricht.
Laut gesetzlichen Vorgaben sollen mindestens drei Prozent der Erzeugerbetriebe geprüft werden. Diese Prüfungen sollen von privaten Zertifizierungsstellen im Auftrag des Ersterfasser durchgeführt werden.
Link

Zitat

Die Kernelemente der Nachhaltigkeitsverordnungen sind:


    * keine Biomasse von
          o Flächen mit hohem Naturschutzwert, z.B. Regenwald, Naturschutzgebiete, Grünland (Natura 200-Gebiete)
          o Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand, z.B. Feuchtgebiete, Wälder
          o Torfmooren

    Referenzzeitpunkt für die Beurteilung der Anforderungen ist der 1. Januar 2008

    * Treibhauseinsparung von zunächst mindestens 35%
          o mindestens 35% weniger CO2 freisetzen als fossile Öle; Vergleich bezieht sich auf die gesamte Herstellungs- und Lieferkette
          o bestehende Ölmühlen müssen den Wert ab 2013 erfüllen (Ausnahme: EEG-NaWaRo-Bonus)
          o Wert erhöht sich ab 2017 auf 60% (Altanlagen 50%)
    * Berechnung anhand von
          o Messungen oder
          o Standardwerten (typische Emissionen)
    * Einhaltung der Cross Compliance, aber nur in der Europäischen Union
    * Sicherstellung der Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch Zertifizierungssysteme:
          o Anerkennungsbehörde für Zertifizierungssysteme ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft
Quelle
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Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern
passivM
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« Antwort #14 am: 21.06.10, 00:19 »

Lacht mich jetzt bitte nicht aus. Dieses Wort habe ich schon soooo oft gehört, und ich weiß es immer noch nicht. Was ist "Cross Compliance"  Huh
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Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern
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