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Autor Thema: Direktverkauf ab Hof - wer weiss Bescheid?  (Gelesen 1127 mal)
Marianne1
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« am: 19.04.10, 09:56 »

Eine kleine Anfrage in die Runde:

weiss jemand von euch Bescheid, über die Deklaration von Gebäck, das man direkt am Marktstand verkauft?

Was für Infos gehören auf die Verpackung?



Nehmen wir als Beispiel:

Mailänderli, 300g in einer Cellophantüte verpackt



Ich weiss, dass es eine Fülle von Infos für die Klebe-etikette braucht, kann aber die genauen Bestimmungen nirgends finden.

Abfülldatum und Endverbrauchdatum ist klar.
Aber wie genau muss man die Zutaten deklarieren?

Hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen. Smiley
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SiegiKam
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Beiträge: 702


Bayern


« Antwort #1 am: 19.04.10, 14:38 »

@Linda:
Frag bei deinem zuständigen Landratsamt nach, die werden dich nämlich auch kontrollieren. In Bayern hatte erst kürzlich ein Hofladen Schlagzeilen, weil die Bezeichnung eines Schnapses nicht hinreichend war, http://www.br-online.de/bayern1/mittags-in-niederbayern-und-der-oberpfalz/regionalnews-ostbayern-kriecherl-ID12651929378.xml. Außerdem hier die aktuelle Europäische Richtlinie.  http://news.reseau-concept.net/images/oiv_de/Client/Dir_2007_68_CE_DE.pdf, vor allem der Anhang.

LG Siegi
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Leben und leben lassen
maggie
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Bäuerinnen - sind wie andere frauen


« Antwort #2 am: 19.04.10, 22:14 »

hallo linda,

unser kant. bäuerinnenverband hat einen ordner herausgegeben und da hat es ein thema -  backwarenverkäufe, kaffeestube, etc. - deklaration

unsere kant. vorstandmitglieder haben mit den verantwortlichen des kant. amtes f. lebensmittelkontrolle zusammengearbeitet und u.a. dies ausgearbeitet

z.b. brombeer -konfitüre

zutaten: brombeern, zucker, geliermittel : pektin hergestellt aus 50 gr früchten je 100 gr

dann die backwaren -
z.b. ananascake     mehl, zucker, eiere, sonnenblumenoel, kananas, zitrone, backpulver, salz
oder quarktorte ungebacken - mehl, butter, zucker, milch, eier, salz, quark, gelatine, rahm, ev. rosinen/sultaninen -

wenn wir ja einen verkauf haben müssen wir die "waren" mit einem sog. "spuckschutz" schützen (nicht vor unserer spucke, von der der käufer  Grin) -
und dazu habe ich eine mappe gemacht und diese ca. 100 rezepte dazugelegt - aus unserem dorf haben wir nur 2 zusätzliche rezepte beigefügt - von torten die deutsche frauen ins dorf gebracht haben ...
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liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz
maggie
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Bäuerinnen - sind wie andere frauen


« Antwort #3 am: 20.04.10, 11:34 »


http://www.admin.ch/ch/d/sr/817_02/index.html

Ich mache keine Direktvermarktung, ausser einem Milchautomaten. Dieser wird bei der Kontrolle der Melkanlage jährlich separat geprüft. Vom Lebensmitterinspektor. Folgende Mindestvorschriften muss ich einhalten. Anschreiben muss ich habe die Temperatur und dass man Milch nicht roh geniessen darf sondern, dass sie auf 70 ° erhitzt werden muss. Was ein Witz ist, den die meisten die Rohmilch kaufen, wollen eben Rohmilch. Smiley


hallo swissbäuerin,
das mit dem erwärmen der milch sei zu unserem schutz, wenn es angeschrieben ist, hat mir mal ein fachmann erklärt - wenn nun jemand behaupten will er hätte bei der rohmilch das oder das aufgelesen, kannst du auf den vermerk hinweisen - seit damals konnte ich das akzeptieren ...
bis vor knapp 2 jahren betrieb ich auch einen milchautomaten (brunimat - äussere mich lieber nicht zum hersteller !!)

also - unserer wurde nie geprüft -er stand nicht beim hof, aber mitten im dorf, jeder der durchs dorf fuhr hat ihn gesehen -

einmal erhielten wir ein schreiben - wir müssten ihn jährlich 2 mal eichen lassen - und da die eichung nicht lang anhalte (weil schläuche und keine metallrohre), müsste immer ein geeichtes gefäss neben dem automaten stehen, damit die kunden kontrolieren könnten !!!! - und wenn es anschliessend nicht korrekt gereinigt werden könne müssten wegwerfgefässe bereit stehen -
nun ich habe mich mit dem herrn vom kanton länger am tel. unterhalten - da mir niemand sagen konnte dass das irgednwo gemacht wird... -
er meinte nur, das sei bundesgesetz - seit ??jahren gültig - nun der verkäufer hat nie was davon gesagt ...

dazu war in dem gesetzestext noch ein weiterer punkt vermerkt - was eigentlich der hersteller hätte berücksichtigen müssen, aber der sagte mir, das wusste ich nicht und sie müssen sehen  dass sie das gesetz einhalten -
es dürften zum 1. nicht mehr als 5 liter milch aufs mal ausgeschenkt werden - d.h. nicht mehr geld eingeworfen werden !!!
zum 2. müsste der apparat anzeigen wenn keine milch mehr zur verfügung stehe, und zwar bevor der kunde das geld eingeworfen habe .... - nun ich hatte einen zettel mit tel. nummer und man konnte mich bis abends ca. 22 h anrufen ... - kam auch öfters vor, da wir gut 2 km vom dorf entfernt wohnen und ich natürlich nicht mehrmals am tag vorbei ging -
wer nachts nichts mehr bekam - den belieferte ich dann am morgen, wenn ich wieder zum auffüllen ging - und auch sonst wenn jemand leer ausging, war hauslieferdienst klar angesagt...

aber seit einem guten jahr melken wir nicht mehr und da wir die letzten waren, fahre ich ins nachbardorf, dort gibt es zum glück auch einen automaten - und unser kollege profitiert nun ebenfalls davon, es hat einige meiner kunden die nun dort die milch holen...

ich kann mich einfach nicht mit past.milch anfreunden - und trinke sie immer kalt und roh...  mmmhhh....
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liebi grüess   und
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margrith  us der schwiiz
Romy
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« Antwort #4 am: 03.05.10, 14:22 »

Hallo Linda
Vielleicht noch etwas: Die Zutaten musst du immer der Menge nach aufführen. Also zuerst kommt die Zutat die den höchsten Anteil hat. Wenn der Inhalt einem Produkt den Namen gibt: Zum Beispiel Himbeerjogurt oder Himbeerkonfitüre dann muss der prozentuale Anteil der Himbeere angegeben werden. Deshalb greife ich oft zu Fantasienamen. Mein Tannenspitzensirup heisst zum Beispiel Waldgeistsirup  Wink - ich habe doch keine Ahnung wieviel Tannenspitzen in Prozent der Sirup hat.
Und wenn du in die Direktvermarktung einsteigst - also nicht nur ab und zu etwas verkaufst oder zum Verkauf (Kuchenbüffet etc) weiter gibst, bist du verpflichtet dich bei der Lebensmittelinspektion  anzumelden. Das ist neu, ich glaube erst seit ein, zwei Jahren.
Wenn ich unsicher bin mit einer Dekleration rufe ich bei der Lebensmittelinspektion an. Und wenn der Lebensmittelinspekter vorbei kommt, dann gehe ich mit ihm gleich alle Produkte durch und bin nachher wieder auf der sicheren Linie.

Der Lebensmittelinspektor ist meisten überfordert mit seinem Bezirk und kommt nur wenn es nötig ist. Wenn bei dir dann alles in Ordnung ist, siehst du ihn erst in ein paar Jahren wieder - oder wenn dich ein Misgünstiger Mensch anzeigt. Sad

übrigens: Deine Adresse muss natürlich auch noch drauf  Wink

und auch die Selbstkontrolle ist natürlich erforderlich
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Romy

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Agraros
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« Antwort #5 am: 04.05.10, 07:34 »

oh linda ich fühl mit dir.............

ich wollte ja schon immer ein kleines hoflädeli machen aber dies hat mich imer davon abgehalten.

wie auch jetzt wieder, wo ich den butter selber mache. studierte ich auch wieder.... aber ich lass es lieber bleiben. und esse diesen selber! für mich grenzt das an schickaniererei an den bauern. wenn man schon mal innovativ ist, wird man mit allen möglichen mittel wieder gut davon abgehalten.

wie auch das bespiel mit der rohmilch. es ist schon zum schutz des bauern ja, aber wir sterben noch einmal an unserer sauberkeit und alles abtöten und abkochen.
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Romy
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« Antwort #6 am: 04.05.10, 08:04 »

Nein! Eigentlich empfinde ich es nicht so. Der Lebensmittelinspektor hilft mir meine Produkte anzuschreiben. Ich kann auch vor meinen Kunden sagen: Wir werden von der Lebensmittelinspektion kontrolliert. Es gibt mir auch eine gewisse Sicherheit.  Smiley
Die Selbstkontrolle mache ich aus erster Linie für mich. Wenn irgend etwas ist, kann ich auf sie zurück weisen. Ich kann sie jedermann vorlegen. Ausserdem kann ich da immer schön nachschauen, wenn ich die Menge, ein Rezept oder sonst irgendwas kontrollieren will.

Es ist eine Ansichtssache. Für mich ist es eine Hilfe, eine gute Kontrolle, ein Nachschlagwerk. Ich habe alle Selbstkontrollblätter selber geschrieben. Gibt zuerst etwas arbeit, aber hinterher muss ich nur noch drucken.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen einfach so zu produzieren ohne irgend etwas aufzuschreiben. Das geht bei mir schon ganz automatisch. So wie ich die Konfitüre koche, nehme ich mein Ordner in die Hände und schreibe auf. Man lebt sich da hinien. Und wenn man's gewohnt ist, kann man sichs nicht mehr anders vorstellen.
Dazu kommt: Wir sind ja Bio - da kommt die ganze Nachverfolgbarkeit der Zutaten noch dazu  Wink

Eben - das ganze ist eine Ansichtssache. Du kannst es positive sehen und es akzeptieren, dann wird es leicht und normal  Wink
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Romy

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Su
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« Antwort #7 am: 09.05.10, 18:22 »

Fantasienamen: Das ist eine gute Idee, solange der von uns gewählte Fantasiename nicht schon durch irgendwen geschützt ist. Wir hatten z.B. einen Schaumwein mit Phantasienamen so lange, bis uns gedroht wurde von einem Produzenten, der diesen Namen schützen liess.

Lebensmittelgesetzgebung = "Schikaniererei"? Das Lebensmittelgesetz existiert und damit verbunden verschiedenste Verordnungen. Und diese gilt es schlichtweg einzuhalten. Ich verstehe alle KMU im Lebensmittelbereich, die sich über die Bauern nerven, welche die Gesetze in diesem Bereich nicht einhalten. Der Bäcker hat Auflagen, der Metzger hat Auflagen usw. Wenn nun der Bauer oder die Bäuerin als Bäcker oder Fleischverkäufer usw. auftritt, sollen die gleichen Auflagen herrschen wie bei den KMU.
Ich meine, wir sind auf das Verständnis der Bevölkerung angewiesen. Aber mit Extrawürsten, die wir (zu) oft meinen, beanspruchen zu dürfen, schwindet das Verständnis mehr und mehr.
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Herzliche Grüsse, Susanne
Romy
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« Antwort #8 am: 09.05.10, 20:19 »

Siehst du, auch deswegen mache ich die Nachverfolgbarkeit.
Am Anfang hatten wir den Lebensmittelinspektor oft bei uns. Einfach weil wir von Wirten angezeigt wurden. Dann musste er natürlich kommen und kontrolliern.
Dabei haben wir den Lebensmittelinspektor schon von anfang an beigezogen. Er hat uns beim Bau des Verarbeitungsraum beraten.

Ich verlange ja auch von den Restaurants, Metzgereien etc. dass sie sauber arbeiten und sich kontrolliern lassen.
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Romy

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Su
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« Antwort #9 am: 10.05.10, 16:59 »

Romi, wir zwei sind uns einig, denke ich.
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Herzliche Grüsse, Susanne
Romy
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« Antwort #10 am: 11.05.10, 09:52 »

Es gibt bei uns eine Lockerung. Bei Kleinstmengen. Ich würde mich mal bei der Lebensmittelinspektion schlau machen. Die sind in der Regel sehr hilfsbereit.

Es ist ja gerade bei der Direktvermarkung so, dass man klein anfängt und wenn etwas gut läuft kann gesteigert werden. Es hat ja keinen Sinn gleich gross einzusteigen und mit der grossen Kelle anrühren und dann bekommt man den Deckel.
Marktbeobachtung ist das Ah und Oh der Direktvermarktung.
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Romy

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