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Autor Thema: Prüfung bei der IHK nachmelden  (Gelesen 760 mal)
atiram
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« am: 24.03.10, 17:26 »

Hallo,
unsere Tochter hat nach Ihrer Ausbildung als Bäckereifachverkäuferin noch eine Lehre als Einzelhandelskauffrau in einem Sportfachgeschäft angehängt.
Es wurde ihr ein Jahr Verkürzung gewährt. Sie arbeitet dort sehr gern und ihr Zeugnis ist auch sehr gut.Die Prüfung wäre jetzt im Mai. Am Montag kam ihre Lehrerin und sagte sie wäre nicht zur Prüfung angemeldet. Drama hoch zehn. Nach Anruf beim Chef ( Filialleiter)sagte dieser sie soll heute mal zuhause bleiben und sich abregen er werde sich erkundigen. Der Chef in der Geschäftsleitung hatte auch keinen Durchblick, er hätte nicht daran gedacht Huh. Bei der IHK war gestern die zuständige Dame nicht erreichbar. Heute hatte der Filialleiter nochmal angerufen aber keine konkrete Antwort erhalten nur das die nächste Prüfung im November ist.
Was kann man noch tun außer noch mal anrufen. Hat es Sinn sich als Eltern einzumischen?
Ratlose Grüße
atiram
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manurtb
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« Antwort #1 am: 24.03.10, 17:56 »

Naja, Sinn hat es immer, sich zu erkundigen.
Aber immer nett und höflich sein und fragen, was man noch machen kann.
Es gibt für die Prüfungsanmeldung Fristen und wenn die nicht eingehalten worden sind...

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Samy
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« Antwort #2 am: 25.03.10, 09:23 »

Hallo Atriam,

das ist schon eine blöde Sache. Es ist schwierig, das noch hin zubekommen. Die Fristen sind meist so 1/2 Jahr. Heißt der November.
Ich würde aber noch mal bei der IHK anrufen. Vielleicht geht doch noch was. Man weiß nie, wie intensive sich der Chef dafür noch eingesetzt hat. Hat ja wohl so schon keinen Durchblick, eigentlich informieren die IHK`s die Ausbildungsbetriebe sehr gut über so was.
Bekommt Deine Tochter trotzdem schon richtiges Gehalt oder Ausbildungsvergütung? Wäre dann ein "gutes Geschäft" für die Firma.

samy
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Samy
atiram
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« Antwort #3 am: 25.03.10, 11:07 »

Die Anmeldung wäre im Januar gewesen.
Was mich bei der Sache wurmt ist, dass man das Gefühl ausgenutzt zu werden bekommt.
Der Betrieb suchte eine Halbtagskraft unsere Tochter bewarb sich aber für eine Ganztagesstelle, weil es genau das war was sie suchte.
Es wurde ihr eine Lehre angeboten, sie nahm an unter der Voraussetzung der Lehrzeitverkürzung an und es wurde ihr eine berufliche Weiterbildung in Form eine Kolleges in Aussicht gestellt. Sie wird in Betrieb für Tätigkeiten eingesetzt die z.T. über die eines Azubis hinausgehen.
Sie bekommt das Gehalt des 3 Lehrjahres und wäre bereit wenn sie ab Juli das volle Gehalt bekommt die Prüfung eben erst im NOvember zu machen.
Innerlich regt es mich sehr auf (meine Tochter auch), man kommt sich ausgenutzt und hilflos vor. Aber wenn es mit der Prüfung im MAi nichts wird, sie kann doch nicht sagen dann kündige ich. Später fragt kein Mensch mehr, wer Schuld war das die Ausbildung abgebrochen wurde.
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Samy
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Ein Augenblick Geduld kann viel Unglück verhindern


« Antwort #4 am: 25.03.10, 11:22 »

Du hast Recht. Kündigen ist keine Lösung, dann hat sie keinen Abschluß und die letzten Jahre waren umsonst.
Vielleicht war das wirklich Masche vom Chef. Ihr bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als zu bleiben und gute Mine zu einem sch.. Spiel zu machen.
So bekommt sie ja auch keine Anstellung als Fachkraft irgendwo anders.
Ich wäre auch stink sauer. Vielleicht bekommt sie ja doch das Gehalt als Fachkraft ab Mai.

samy
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Samy
Beppa
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« Antwort #5 am: 25.03.10, 11:52 »

Ich glaube nicht, dass sie nur wegen der Prüfung bis November in dem Betrieb bleiben muss.

Es gibt ja auch diejenigen, welche die Prüfung zum 2. Mal nicht geschafft haben und die können ja auch wiedeholen. Sind aber in der Zeit nicht mehr für den ehemaligen Ausbildungsbetrieb tätig.

Müßte man allerdings auch bei der IHK nachfragen.

Zusätzlich würde ich einen Anwalt fragen. Da hier ja schon fast Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten.

Die Aufforderung zur Anmeldung für die Abschlussprüfung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer.
« Letzte Änderung: 25.03.10, 11:56 von Beppa » Gespeichert
Smart
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« Antwort #6 am: 25.03.10, 21:27 »

Sie bekommt das Gehalt des 3 Lehrjahres und wäre bereit wenn sie ab Juli das volle Gehalt bekommt die Prüfung eben erst im NOvember zu machen.
Innerlich regt es mich sehr auf (meine Tochter auch), man kommt sich ausgenutzt und hilflos vor. Aber wenn es mit der Prüfung im MAi nichts wird, sie kann doch nicht sagen dann kündige ich. Später fragt kein Mensch mehr, wer Schuld war das die Ausbildung abgebrochen wurde.

Wenn alles nicht mehr hilft und sie nur die Möglichkeit hat, im November die Abschlussprüfung zu machen und sie bis dahin auch für Lehrlingsgehalt arbeiten müsste: Sie soll es auf jeden Fall durchziehen! Ja nicht aus Frust abbrechen! Meiner Meinung sollte sie den Abschluss machen! Auch wenn ihr Euch ausgenutzt fühlt! Und wenn es fünf Monate zu Lehrlingsgehalt wären! Dieses halbe Jahr ist nichts gegenüber der Zeit, die sie noch vor sich hat in ihrem Arbeitsleben bzw. der Lehrzeit, die sie durch das Abbrechen eigentlich verschenkt hätte.
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atiram
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« Antwort #7 am: 26.04.10, 18:34 »

Danke erstmal für eure Antworten.
Die Prüfung kann Sie erst im November machen. Ab Juli bekommt sie 1500 € brutto. Toi, Toi,Toi.
Chef und Filialleiter, keiner wills gewesen sein.
Sie könnte die Prüfung (im November) auch ohne Ausbildungsbetrieb machen müsste aber die KOsten dann selbst tragen.
Sie bleibt bis zur Prüfung jedenfalls dort. Zu ihrem Vorgesetzten ist das Verhältniss jetzt etwas angespannt, sie ist nicht auf den MUnd gefallen und hat klare Worte gesprochen Sad Ihre Kollegen stehen voll hinter ihr und sagen sie soll sich nicht ausnutzen lassen. Manchmal leider leichter gesagt als getan.
Findet ihr das Gehalt in Ordnung?
LG atiram
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Beppa
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« Antwort #8 am: 27.04.10, 06:14 »

Was wäre ihr Gehalt gewesen, wenn sie die Ausbildung abgeschlossen hätte oder was hatte sie in der Lehre verdient.

Bei 1500 Brutto dürfen sicherlich nur 800 oder 900 Netto herauskommen.
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Samy
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Ein Augenblick Geduld kann viel Unglück verhindern


« Antwort #9 am: 27.04.10, 07:43 »

Ist bei uns ein durchschnittliches Gehalt in dem Beruf.
Sie dürfte etwa 1000,00 € netto haben.
Ob in Eurer Gegend mehr bezahlt wird ,kannst Du vielleicht bei der IHK oder der Handwerkskammer erfahren.

Samy
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Samy
atiram
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« Antwort #10 am: 27.04.10, 11:29 »

Hallo,

das Gehalt hätte Sie nach der Prüfung auch bekommen. Sie weiß aber von einem Kollegen das er 1600 nach der Lehre bekommen hat. Nach einem JAhr wurden ihr auch die 1600 zugesagt.
Überstunden werden nicht ausbezahlt sondern mit frei abgegolten, was sich aber meist schwerlich ausgleichen lääst, da zu wenige dort arbeiten.
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Beppa
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« Antwort #11 am: 27.04.10, 12:12 »

Hat sie die Zusage schriftlich ? Wenn ja dann würde ich die Zähne zusammenbeißen und es so hinnehmen. Immerhin ist sie ja noch in der Ausbildung und keine ausgelernte Kraft.
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