Bäuerinnentreff - hier gehts zur Homepage!
News: www.baeuerinnentreff.de - die Seite für die Bäuerin im Netz!
 
*
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?
10.02.12, 01:48


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


« vorheriges nächstes »
Seiten: 1 [2] 3 4 | Nach unten Drucken
Autor Thema: Hofübergabe 2  (Gelesen 4908 mal)
Beppa
Bewohner
*
Offline

Beiträge: 1038


« Antwort #15 am: 06.03.10, 11:24 »

so nun hat meien Mutter uns eröffnet das sie uns nicht mehr traut auf grund dessen das wir mit ihr zum notar wolletn zum vorgespräch und das wir ja nur den Hof wollen um sie dann von dort zu verjagen oder verhungern zu lassen.

Hallo Mucki !

Ich hatte vor kurzem gelesen, dass solche Verlustängste normal sind bei älteren Leuten. Das hat wohl mit den körperlichen Einschränkungen und Wahrnehmungen des Alters zu tun.
Aber wie man damit umgehen kann bzw. wer einem helfen könnte ist mir auch noch nicht eingefallen.
Gespeichert
Berglady
Neuling
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 14


« Antwort #16 am: 06.03.10, 11:28 »

Hallo

auch wir haben dieses Jahr den Hof übernommen.
Jedoch machten mein Mann und ich extra einen Kurs und liessen einen Bauernexperten kommen,
der dann mit dem SV sprach.
Erst zum Schluss gingen wir auf das Notariat.

habt ihr keine Bauernvereinigung der solche Gespräche mit euch führt?
Gespeichert

Es Grüessli vo dr Berglady
Mucki
Bewohner
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2653


Leben und leben lassen


« Antwort #17 am: 06.03.10, 13:11 »

hallo ,
danke für euren zuspruch,ich weis ich sollte es nicht persönlich nehemn,aber ich war nun in Krankenhaus und bein seit 7 Tagen wieder zu Hause,meien Mutter hat es gewust aber sie hat nicht einmal nachgefragt wies mir geht.
Sie ist auh der festen überzeugung das ich eine schlechte Tochter bin,und des meint sie durchaus persönlich ,und irgend wie versuch ich damit abzuschliesen .
Nun haben wir uns Überlegt wen es bleibt werd ich im nächten jahr mein Vaterguteinfordern(haben wir bisher nicht gemacht weil wir ja dachten wir krigen den Hof )und den rest kann sie dann behalten,den so wie ich sie kenn wird den dann die Kirche beckommen.
Einen Driten also Amt,Notar,Beratungsstellen ,glaubt sie genau so weig wie und sobald die saegn das sie ruhig übergeben kann behautet sie das die von uns beteochen,gekauft,oder beckannte sind die des für uns machen.
Vertrauen würde sie nur jemanden der be´hauptet das wir böse sind und sie Über den tiach ziehen wollen.
Meien Mutter hat das schon ihr leben lang so eien einstellnung immer alle gegen sie .

Eine farge hät ich nocht wie ahbt ihr des mit Vater/mUtter gut gemacht wen ein teils stirbt beckommen doch die Kinder auch was,habt ihr des verlangt/ Beckommten?

Wär mir eien große hilfe wen mir jemand da weieter helfen könnte,wen jemand nicht hir öffendlich schreben will KM an mich ,ich Tel.auch geren mit jemsnd wen das ejamnd leiber wäre.

LG Mucki
Gespeichert

Am Ende des Tunnels ist immer Licht!
maggie
Vereinsmitglied
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2478

Bäuerinnen - sind wie andere frauen


« Antwort #18 am: 06.03.10, 15:01 »

gut die gesetze sind in der schweiz sicher anders -
aber oft lassen die kinder ja ihren teil stehen wenn ein elternteil stirbt -

aber wenn du angst hast dass sie es "verschenkt" - würde ich mich mit fachleuten in verbindung setzen -
den einen pflichtteil bekommst du sicher, alles kann sie sicher nicht verschenke - an wen auch immer -
die direkten nachkommen sind zu einem grossen teil geschützt

in der schweiz ist es fast nicht möglich ein kind zu entereben, die eltern müssen schon beweisen können dass ihnen das kind nach dem leben getrachtet hat - oder in dieser art - einfach - sehr schwere vergehen....

aber nur auf behauptung von mutter oder "zeugen" genügt nicht -da muss schon ein urteil vorliegen !!

viel glück mucki...

du bist einzelkind - oder ??
Gespeichert

liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz
Mucki
Bewohner
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2653


Leben und leben lassen


« Antwort #19 am: 07.03.10, 08:51 »

Hallo ,
ja ich bin ein einzelkind(adoptiert).
Das mir was zu steht stimmt ,es ist nur so das ich gern wüste ob es nun eien Bodenlose frechheid ist wen ich das was mir zusteht auch verlnge,und wie andere des gemacht haben?

Für sie bin so uns so böse egal was ich tu,sie hat nie mir mit darüber gesprochen das mir was zusteht oder so ,sie hat des nei beredet oder so,sie hofft einfach das ich es nicht weis oder vergesse.
Wen ich nun verlange zerbricht die beziehung warscheindlich gnaz und gar,und des trut doch auch irgend wie weh.
LG Mucki
Gespeichert

Am Ende des Tunnels ist immer Licht!
Mucki
Bewohner
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2653


Leben und leben lassen


« Antwort #20 am: 07.03.10, 10:28 »

Hallo
ja ich war volljährig,(wir hebn drn Brief noch)und aus rücksicht auf meine Mutter hab ich es nicht gleich verlangt,da ich aber nun angst habe das alles an andere geht möchte ich es nun verlangen.
Aber ich bin mir nicht sicher ob es richtig etisch, moralisch und so .

Habt ihr es damals ausbezahlt beckommen,verlangt,freiwillig ??
Gespeichert

Am Ende des Tunnels ist immer Licht!
Mucki
Bewohner
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2653


Leben und leben lassen


« Antwort #21 am: 07.03.10, 10:39 »

Danke für dieen auskunft,ja ich werd mich an die zustellig behörde wenden .
Schönen sonntag .
Gespeichert

Am Ende des Tunnels ist immer Licht!
Celina49
Bewohner
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 874


« Antwort #22 am: 07.03.10, 11:01 »

Hallo Mucki,

je mehr deine Mutter verschenkt, desto kleiner wird dein Erbteil.
Unter diesen ungünstigen Umständen, kann es sein, dass du um einen Großteil deines Erbes kommst.
Hoffentlich hast du damals (vor 21 jahren) nichts unterschrieben .... ich meine ... dass du vorerst auf eine Regelung des Erbes verzichtest.

Ich würde Nägel mit Köpfen machen und wenn der ganze Betrieb deiner Mutter draufgeht, denn die hat ja schon einen deutlichen Wahn. Irgendwann wird sie vielleicht dann für unmündig erklärt und du hast dann das nachsehen.
Wenn du vier Kinder hast, dann mußt du es ihnen zuliebe schon machen.
Gespeichert

Liebe Grüße von Celina
fanni
Vereinsmitglied
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 4150



« Antwort #23 am: 07.03.10, 12:21 »

Danke für dieen auskunft,ja ich werd mich an die zustellig behörde wenden .
Schönen sonntag .

Mucki.........du bist eine mutige Frau!!
Gespeichert

Herzliche Grüße von Fanni
Mucki
Bewohner
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2653


Leben und leben lassen


« Antwort #24 am: 07.03.10, 18:30 »

Hallo,
ich werd mir eien termin beim notar besorgen und mal fargen wie des rechtlich alles so sit und wie des weietr geht wen ich nix machen würde und was pasiert wen ich es machen würde.
LG Mucki
Gespeichert

Am Ende des Tunnels ist immer Licht!
Mogli
Gast
« Antwort #25 am: 07.03.10, 20:53 »

Das ist eine gute Idee Mucki! Wünsch dir viel Glück. Helga
Gespeichert
passivM
Vereinsmitglied
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2097



« Antwort #26 am: 12.03.10, 17:48 »

Ja, sich zu informieren finde ich immer gut. Das kann nie schaden.
Aber man sollte auch einen kühlen Kopf behalten.
Celina, vielleicht hab' ich was übersehen, denn ich frage mich: An wen sollte Muckis Mutter denn etwas verschenken? Mucki ist doch Einzelkind... Und ich weiß nicht, wie alt ihre Mutter ist, und wie gesund/krank... Ich mein', so eine Schenkung kann man, wenn der Erbfall innerhalb von 10 Jahren danach eintritt sogar anfechten...? (stimmt das?) ...zumindest kann man das aber anrechnen lassen.

Darüber hinaus sehe ich das so wie eine Vorschreiberin (ich glaube, es war Beppa): Wenn man nichts (überschrieben oder geschenkt) bekommt, ist man auch zu nichts verpflichtet. Ich bin da inzwischen genauso "knallhart" geworden, wie meine Vorschreiberin. Mal ehrlich: So mancher Hof bedeutet gerade mit Blick auf Pflege von eventuell demenzkranken Eltern, Dauerzwist mit Geschwistern, finanzielle Auflagen und andere im Übergabevertrag festgeschriebenen "Rechte" Dritter, Mobbing, Nachstellungen, Sticheleien, so eine arge Belastung, die zur eigentlichen Arbeitsbelastung noch hinzu kommt, dass man sich gut überlegen sollte, ob so ein Betrieb das überhaupt wert ist. Wirft der Betrieb sooo viel ab? Was bleibt denn unterm Strich, nach Abzug aller Kosten und Lasten übrig? ..mehr als wenn ich "nur" acht Stunden am Tag irgendwo arbeiten gehe?

Oder gibt es mir sooo viel, den Familienbetrieb fortzuführen, egal wie? Das wäre ja auch ein Argument...

Die Frage ist, was brauche ich, um glücklich zu sein?
Den Familienbetrieb/die Tradition? Das Gefühl, mir so Liebe und Anerkennung von Eltern, Geschwistern, dem Umfeld zu verschaffen? Fühle ich mich als Versager oder als Verräter an der Familientradition, wenn ich den Betrieb nicht fortführe? Will ich vor allem ein einigermaßen gutes Einkommen für mich selbst? Die Möglichkeit, einen Betrieb selbst zu gestalten, mein eigener Chef zu sein? Oder hab' ich schon so viel in den Betrieb meiner Eltern investiert, dass ich nicht mehr weg kann ohne dass ich meine schon erbrachten Leistungen "abschreiben" muss? Will ich Frieden und Harmonie für meine eigene kleine Familie? Will ich es allen zeigen/beweisen (auch mir selbst), dass ich 's doch drauf hab, als guter Bauer und Landwirt? - Idealerweise findet sich all das in einer Betriebsübernahme, aber oft muss man sich (leider) für zwei oder drei dieser Dinge entscheiden.  Undecided
Gespeichert

Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern
Mucki
Bewohner
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2653


Leben und leben lassen


« Antwort #27 am: 13.03.10, 07:33 »

Ja, sich zu informieren finde ich immer gut. Das kann nie schaden.
Aber man sollte auch einen kühlen Kopf behalten.
Celina, vielleicht hab' ich was übersehen, denn ich frage mich: An wen sollte Muckis Mutter denn etwas verschenken? Mucki ist doch Einzelkind... Und ich weiß nicht, wie alt ihre Mutter ist, und wie gesund/krank... Ich mein', so eine Schenkung kann man, wenn der Erbfall innerhalb von 10 Jahren danach eintritt sogar anfechten...? (stimmt das?) ...zumindest kann man das aber anrechnen lassen.




Hallo somino,
wem sie den Hof geb sollte da fallen mir viel ein als erstes der kirche sie ist sehr gläubig,dann fallen mir da ein weitschichtige verwante (erbschleicher),hab ich alles schon erlebt .Ja ich bin ein einzelkind,deshalb wird man sich wen mit meienr mutter was ist auch an mich wenden ,an wen den sonnst,und da ich adoptiert bin wird mann wen ich mach nicht kümmer nicht sagen das ich ja nicht zuständig bin sonder mann wird sagen das ich undankbar bin(hab ich in emein leben schon so offt erlebt),den adoptiert kinder müßen dankbarer sein als eigen.

Mir gehts nicht soseher um den Hof als um das nicht vohanden vertrauen meienr mutter,das sie mich so hinstellt als ob ich nur böses will,das hat mich sher verletzt,das sie schon nein zur übergabe sagt bevor sie sich des anhört was wir ihr geboten hätten.
Die leut um uns rum gehn davon aus das der hof mir bereits gehört den die meisten mein das meien Mutter übergebn hat als vor 4 ajhren mein vater s´tarb,wen ich dann sage das es nicht so ist ,fragen die mich warum mitlerweil erzäl ich jemdem weil sie mir nicht traut,dann gugen die meisten doff.
Meien Mutter ist übrigens 75 Jahre und beton immer wieder das sie hir und dort nicht mehr durchblickt,durch des hab ich ansgt das sie mal einen vormund beckommt,der dann amcht was er für richtig hält,und ich aber in ihrne augen wieder die böse bin.

LG Mucki
Gespeichert

Am Ende des Tunnels ist immer Licht!
maggie
Vereinsmitglied
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2478

Bäuerinnen - sind wie andere frauen


« Antwort #28 am: 13.03.10, 08:17 »

liebe mucki,

also bei uns in der schweiz wird der beistand oder vormund zuerst in der fam. oder sonst umgebung gesucht -
Gespeichert

liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz
Everl
Gast
« Antwort #29 am: 13.03.10, 14:02 »

@Mucki:

Ich habe viel Kontakt mit dem zuständigen Richter vom Vormundschaftsgericht und kenne keinen einzigen Berufsbetreuer, der Geld unterschlagen hätte oder sonst irgendetwas veruntreut hätte. Wenn deine Mama einen Betreuer braucht, erkundigt sich der Richter erst einmal nach den Angehörigen, denn dann spart sich die Mutter ja viel Geld, denn ein Berufsbetreuer rechnet stundenweise ab. Sollte die Mutter mit den Angehörigen als Betreuer nicht einverstanden sein, wird ihr ein Berufsbetreuer vorgestellt. Er muss nur die Belange übernehmen, bei denen sich deine Mutter überlastet fühlt oder die man ihr von Amts wegen nicht mehr zutraut. Der Berufsbetreuer handelt in erster Linie zum Wohle der Mutter und muss in finanziellen Dingen dem Amtsgericht gegenüber gerade stehen. Größere Geschäfte muss er vom Amtsrichter genehmigen lassen. Zu einer Übergabe wird es unter der Obhut eines Betreuers kaum kommen, denn er ist verpflichtet Hab und Gut seines Mandanten zusammenzuhalten, für den Fall, dass der Mandant das Vermögen selbst braucht, zum Beispiel für einen Heimaufenthalt.
Gut ist es, falls es zu einer Betreuung kommt, wenn du mit dem Berufsbetreuer sprichst, deine Mutter muss es ja nicht wissen, aber er hört sonst nur ihre Version. Wenn du adoptiert bist, hast du die gleichen Rechte und Pflichten wie ein anderes Kind auch, deine Mutter wird sich ja was gedacht haben, als sie dich adoptierte, hätte sie dir nichts vererben wollen, hätte sie ja auch ein Pflegekind nehmen können. So hat sie sich darauf eingelassen und du kannst durchaus auf deine Rechte pochen, das Vatergut würde ich beanspruchen, wenn die Mutter dafür nicht vom Hof muss um dich auszuzahlen.

Schöne Grüße, Everl
Gespeichert
Seiten: 1 [2] 3 4 | Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.16 | SMF © 2006-2007, Simple Machines
Dilber MC Theme by HarzeM
Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Homepage - Tractorpulling - Pferdeforum
Infothek - Branchenbuch - Gesetze/Verordnungen - Pachtspiegel
nach oben