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Autor Thema: Traktorverleih??!!  (Gelesen 1680 mal)
Baeuerin
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 43


« am: 06.02.10, 20:27 »

Hallo alle zusammen!

Heute hatte die Feuerwehr im gesamten Umkreis einiges zu tun!
Unser Neffe hatte sich heute morgen unseren Fendt ausgeliehen und der Neffe vom Nachbarn den
Traktor von seinem Onkel.
Die beiden sind dann in den Wald gefahren zum Holz aufladen. Alles soweit gut. Sind dann heim gefahren
und des Nachbarn Neffe ist mit dem Traktor über Äste gefahren. Ölschlauch gerissen! Hat natürlich nix
gemerkt und eine Spur von 15 km hingelegt.
Also jetzt könnt ihr verstehen, warum die Feuerwehren einiges zu tun hatten.

Ich und Göga haben eben im Stall diskutiert, was wäre gewesen, wenn das unser Traktor gewesen wäre??
Wenn unser "Öl" auf der Straße läge.

Wir gehen ja davon aus, dass der Nachbar (ehemaliger Landwirt) noch eine gute Betriebshaftpflicht hat und hoffentlich war das Holz seins!
Bis jetzt ist nie irgend etwas passiert beim Verleih.
Aber irgendwie müssen wir für uns eine andere Lösung mit der Verleiherei suchen, denn wir können nicht immer nach dem Motto "Heiliger Sankt Florian..." leben.

Nun meine Fragen:
a) was kommt auf den Nachbarn zu?

b) wie regelt ihr das mit dem Traktorverleih und dem, was daraus werden kann??

Mein Vater hat nach dem Motto gelebt: Verleih niemals eine Maschine oder einen Traktor!                               Hat er vielleicht doch recht gehabt?
Margit
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Cashy
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 573

Ich liebe dieses Forum!


« Antwort #1 am: 07.02.10, 09:42 »

a) was kommt auf den Nachbarn zu?

Der darf alle anfallenden Kosten des Einatzes bezahlen (Polizei,Feuerwehr, Bindemittel, Entsorgung, Gewässerschäden, evtl.Folgeschäden durch Unfälle,usw.) ggf. kommt noch eine Anzeige dazu.

b) wie regelt ihr das mit dem Traktorverleih und dem, was daraus werden kann??

Mein Vater hat nach dem Motto gelebt: Verleih niemals eine Maschine oder einen Traktor!

Sehr kluger Mann! Ich erweitere das Motto immer noch um "Verleihe nie Deine Frau,.....,..." Wink


Wir gehen ja davon aus, dass der Nachbar (ehemaliger Landwirt) noch eine gute Betriebshaftpflicht hat und hoffentlich war das Holz seins!

Warum sollte er als ehemaliger Landwirt noch eine Berufshaftpflicht haben?
Dazu kommt noch die Frage in wie weit das noch eine landwirtschaftliche Tätigkeit ist (wegen grüner Nummer)


Bis jetzt ist nie irgend etwas passiert beim Verleih.

Auch da kommt die Frage nach gewerblichem Verleih auf. Das sollte entweder vorher genau mit den Versicherungen und Finanzamt geklärt werden oder auf den Verleih verzichtet werden.
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Gruß
Cashy
Imke
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Beiträge: 995

Wer Heiterkeit sät, wird Lebensfreude ernten


« Antwort #2 am: 07.02.10, 12:20 »

Ganz einfach, der Traktor bleibt daheim, er wird und wurde noch nie ausgeliehen. Tut auch keiner hier,
einen Traktor ausleihen, schon gar nicht an junge Leute. Höchstens an jemanden, zu dem man volles
Vertrauen haben kann. Wenn jemand Hilfe
braucht, also den Traktor bräuchte, fahren wir selber, oder verweisen ihn an den Maschinenring, wo es
Traktoren  zum Ausleihen gibt.
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Das Glück ist ein Mosaik, bestehend aus lauter unscheinbaren
kleinen Freuden.
LG Imke
pia n
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Beiträge: 16


« Antwort #3 am: 07.02.10, 12:38 »

hallo
es gibt zur betriebshaftpflichtversicherung zusätzlich eine bruchversicherung,die übernimmt schäden an leihmaschinen oder vom lohner
kostet ca.100eur

mfg
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Mucki
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Beiträge: 2653


Leben und leben lassen


« Antwort #4 am: 07.02.10, 12:55 »

hallo,
ja ihr sagt des so einfach keien traktor her leiehen was macht ihr wen der schwager kommt und sie den leihen will?
Meien schwgern hatten unsre traktoren immer so lang der Hof SV gehörte ohne zu fragen genommen war selbstverständlich sie halfen beim bauen auch mit.
Seit der Hof meien Mann gehört fragen sie vorher an obs past,was sollte er sagen ,das sie ihn nicht mehr kriegen,aus welchen grund ,das würde eienm doch nur als feindschaft ausgelegt oder ?
Wie bgründet ihr des ?
Nun es ist viel weniger geworden weil mein Mann meist sein Traktoren selber im einsatz hat.

LG Mucki
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Am Ende des Tunnels ist immer Licht!
Cashy
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 573

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« Antwort #5 am: 07.02.10, 13:56 »

hallo
es gibt zur betriebshaftpflichtversicherung zusätzlich eine bruchversicherung,die übernimmt schäden an leihmaschinen oder vom lohner

Die deckt aber mit Sicherheit nicht die Schäden die durch Deine verliehenen Maschine entstanden sind. Darum geht's ja. Smiley

Zitat von: Mucki
Wie bgründet ihr des ?

Siehe oben, der Halter der Maschine ist der Erste an den sich die Geschädigten halten werden. Derjenige hat dann das "Vergnügen" sich mit den Versicherungen und/oder Anwälten rumzuschlagen.

Der SuperGAU wäre, wenn z.B. sich jemand Euren Traktor ausleiht und damit einen Unfall verursacht bei dem jemand zu Tode kommt....dann Prost Mahlzeit. Roll Eyes
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Gruß
Cashy
SuHe
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Beiträge: 119


... hinterher ist frau immer schlauer...!


« Antwort #6 am: 07.02.10, 14:57 »

M.E. kommt die Haftpflichtversicherung des Schleppers für den Schaden auf.....  oder ....?

Gruß
SuHe
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gammi
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2308


« Antwort #7 am: 07.02.10, 15:24 »

Ja eigentlich würde ich auch sagen, die Versicherung......aber Huh? der Traktor hat ein grünes Kennzeichen, darf also nur im landw. Betrieb eingesetzt werden......aber ich weiß nicht ob es vielleicht die Haftpflichtversicherung des Ausleihers übernimmt?
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Auch Laufstall-Kühe geben gute Milch
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