a) was kommt auf den Nachbarn zu?
Der darf alle anfallenden Kosten des Einatzes bezahlen (Polizei,Feuerwehr, Bindemittel, Entsorgung, Gewässerschäden, evtl.Folgeschäden durch Unfälle,usw.) ggf. kommt noch eine Anzeige dazu.
b) wie regelt ihr das mit dem Traktorverleih und dem, was daraus werden kann??
Mein Vater hat nach dem Motto gelebt: Verleih niemals eine Maschine oder einen Traktor!
Sehr kluger Mann! Ich erweitere das Motto immer noch um "Verleihe nie Deine Frau,.....,..."

Wir gehen ja davon aus, dass der Nachbar (ehemaliger Landwirt) noch eine gute Betriebshaftpflicht hat und hoffentlich war das Holz seins!
Warum sollte er als
ehemaliger Landwirt noch eine Berufshaftpflicht haben?
Dazu kommt noch die Frage in wie weit das noch eine landwirtschaftliche Tätigkeit ist (wegen grüner Nummer)
Bis jetzt ist nie irgend etwas passiert beim Verleih.
Auch da kommt die Frage nach gewerblichem Verleih auf. Das sollte entweder vorher genau mit den Versicherungen und Finanzamt geklärt werden oder auf den Verleih verzichtet werden.