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Autor Thema: Betriebshelfer und Haushaltshilfe bei einer Geburt  (Gelesen 1749 mal)
Mone74
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« am: 02.02.10, 10:44 »

Hallo zusammen wollte mal nachhören ob Ihr zu diesem Thema Erfahrungen habt.

Über was für einen Zeitraum das genehmigt wird und wie das so von statten geht.

Halt einfach alles was Ihr so dazu wisst,DANKE.
Mone74
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bulldogdoktor
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« Antwort #1 am: 02.02.10, 11:31 »

Hallo Mone

Es kommt drauf an, ob du Betriebsleiter bist oder nicht, oder zumindest wie du zu ihm stehst.
Als Ehefrau weis ich leider nicht genau bescheid.

Bei meiner Göga war es so, das sie als mitarbeitendes Familienmitglied (Tochter) wie in einem normalen Arbeitsverhältniss behandelt wurde. Da ist es ja so, das eine Schwangerschaft einer Mitarbeiterin als "betriebliches Risiko" einzustufen ist.

D.h. kein Betriebshelfer und Boss durfte noch Geld bezahlen während des Mutterschutz.

Mehr kann ich dir leider nicht helfen, aber da gibts hier bestimmt jemanden

Gruß Sven
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gammi
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« Antwort #2 am: 02.02.10, 11:43 »

Bei meinem dritten Kind hatte ich auch eine Betriebshilfe....war vor 12 Jahren, weiß nicht wie es jetzt ist.
Anspruch hatte man zwei Wochen vor dem errechneten Termin und zwei Wochen nach der Entbindung, wenn es keine Komplikationen gibt.

Die erste Betriebshelferin kam am Montag und hat gleich mal verkündet, dass sie nicht melken kann und dass am Freitag Ausflug der Betriebshelferinnen ist. Ihre Arbeitszeit begann um7.30. Der Bus für die Große ist schon um 7.20 Uhr gefahren. Ende war um 16.00 Uhr. Da ist die mittlere grad vom Kindergarten gekommen.
Aber trotzdem war es eine schöne Zeit. Einfach mittags an den Tisch sitzen zu dürfen und tagsüber nur das machen zu was man gerade Lust hat.

Nach der Geburt - zwei Tage über der Zeit - gabs noch etwas Ärger. Der Arzt hat auf die Krankmeldung nur Krankheit   geschrieben. Für die 2 Tage brauchte ich eine extra Verlängerung. Das wollte die Kasse so nicht anerkennen und ich mußte nochmals zum Arzt und ein anderes Attest holen auf dem Geburt stand. Und der d..... Heini von der Kasse hat mich voll blöd angemault, dass Schwangerschaft keine Krankheit ist usw. Es müßte dann schon was besonderes sein, Brustentzündung oder so.
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Auch Laufstall-Kühe geben gute Milch
ansabe
Münsterland/NRW
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Ich nehme mir die Zeit, die ich brauche!


« Antwort #3 am: 02.02.10, 12:44 »

Am besten meldest du dich bei eurem Betriebs- und Familiendienst oder wie der Verein bei euch heißt, der sowas übernimmt und erkundigst dich da, weil die kennen sich gut aus und können dir auch sagen, was drauf stehen muss auf den Krankenschein usw. Ich würde mir jedenfalls niemanden privat besorgen, lieber abrechnen lassen. So gut kennt man sich einfach nicht aus. die machen es einfach öfter. Wenn ich krank wäre, würde ich jederzeit wieder eine Helferin mir holen. Auch wenn es da große Unterschiede gibt, aber eine Hilfe sind sie immer, wenn auch nicht immer perfekt. Grin
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Viele liebe Grüsse
ansabe
Paula73
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« Antwort #4 am: 02.02.10, 12:55 »

Standart ist wohl 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Ich bin allerdings "Betriebsleiter" , bei Mitarbeitenden Familien AK schaut es vielleicht schon wieder anders aus. Bei mir ging es auch nur um Betriebshilfe wegen der Arbeiten rund um das Vieh, keine Haushaltshilfe.

Vor der Geburt kann man sich auch schon eher krank schreiben lassen, so es notwendig und bekommt Betriebshilfe. Es darf glaube ich nur nicht mit der Schwangerschaft als solch begründet werden , sondern schön umschreiben Erschöpfung, Übelkeit, Kreislauf, Rücken etc.
 
LG Paula
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Luetten
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« Antwort #5 am: 02.02.10, 13:01 »

Also ich hatte auch 6Wo. vor und 8Wo. nach der Geburt. Hatte einen Betriebshelfer, konnte mir allerdings aussuchen was ich wollte, hätte auch halb/halb machen können.
LG Petra
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frankenpower41
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Ich liebe dieses Forum!


« Antwort #6 am: 02.02.10, 13:43 »

Hallo

Ich hab eine Bekannte, die im Sommer ihr 4. Kind bekam.  Sie hatte schon im 5. Monat Probleme, dass Kind zu früh kommt.  Soviel ich weiss haben die Betriebshelfer geteilt, männl. Helfer für Stallarbeit und eine weibl. Kraft für den Haushalt gehabt.  Genaue Stundenzahl weiss ich nicht. Beide waren da bis das Baby 8 Wochen alt war.

marianne
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Marlis
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Eine kluge Frau folgt ihrem Mann-wohin sie will


« Antwort #7 am: 02.02.10, 14:39 »

Hier in S-H bekommt man (FRau) einen Betriebshelfer und zwar 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Dieses kann man splitten, je nach dem wie es gebraucht wird. Bei Mehrlingsgeburten sind es 8 Wochen vorher und 10 Wochen nach dem.

 Bei einer Krankschreibung bekommt man auch länger einen Hilfe
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Alles Gute
Marlis

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lucia
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« Antwort #8 am: 02.02.10, 14:59 »

erfahrungen mit betriebs- bzw. haushaltshilfen hab ich ebenfalls, allerdings kommen meine aus 'dem anderen lager', sprich ich bin nicht in über die lkk versichert, sondern selber durch meine außerldw. berufstätigkeit.

während über die lkk versicherten bäuerinnen ziemlich problemlos ne betriebshilfe für die ganze zeit des mutterschutzes von normalerweise 14 wochen bei ner geburt bekommen (natürlich, wenn tatsächlich dann auch jemand verfügbar ist als aushilfe), ists bei nicht-lkk-versicherten wesentlich schwieriger.

ich hab ohne zusätzliche bescheinigung meines arztes ne ausschließlich für den haushalt gedachte hilfe (also NICHT stall oder sonstige betriebsarbeiten) nur in der zeit des kh-aufenthalts bei der geburt bekommen.
wenn mich net alles täuscht, gibts bei privat versicherten die möglichkeit einer haushaltshilfe gar nicht?
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lieben gruß, lucia
K1
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« Antwort #9 am: 02.02.10, 15:26 »

hallo Mone,

meine Tocher macht hauptsächlich "Schwangerschaftsbetriebshilfe" , Sie macht Stallarbeiten und natürlich Haushalt und Kinder und ist ständig im Einsatz. Erfahrungsgemäß ist es bei der LKK kein Problem, wenn man einen Helfer über eine längere Zeit braucht. Das letzte mal wurden einer Bäuerin mit Vollerwerb und zwei Kleinkindern 45 Stunden in der Woche genehmigt. Hör Dich mal um, ob es bei Euch weibliche Betriebshelfer gibt, die auch in den Stall gehen oder im Außenbetrieb mithelfen können.

l.g. Karin
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Paula73
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« Antwort #10 am: 02.02.10, 18:34 »

Wenn kein Betriebshelfer zur Verfügung steht kann man sich glaube ich auch selbst jemanden suchen und bekommt die Kosten erstattet. Es dürfen aber keine Familienangehörige sein. Zumindest bei meinem 1 Kind vor fast gut 10 Jahren war das noch so.

Am besten Fragen, sich aber auch nicht gleich von negativen Antworten abwiegeln lassen.

Meiner Mutter wollten sie auch schon einreden das wir für die Betriebshilfe nicht die vollen Stunden bräuchten , da ja unsere Oma (85) noch im Haushalt lebt und ja auch im Stall mit zupacken könne.  Grin Da war sie bei meiner Mutter aber an die Falsche geraten  Grin

LG Paula
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mamaimdienst
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« Antwort #11 am: 03.02.10, 09:14 »

Bei mir war das letztes Jahr so (LKK): Wärend des Krankenhausaufentaltes gabs ohne Probleme eine Haushaltshilfe, da ich auch noch 3 Kinder unter 12 Jahren hatte. Als ich aus dem KH nach Hause kam, brauchte ich sofort eine Krankmeldung vom Arzt, sonst wär die Haushaltshilfe weg gewesen. Die Betriebshilfe lief über den Maschinenring. Die Haushaltshilfe war dann noch zwei Wochen lang da. Erkundige Dich einfach vorher bei Deiner KK, Maschinenring, etc..

Dunja
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Yishana
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« Antwort #12 am: 03.02.10, 19:09 »

Hallo,

bei uns war/ist das Thema ja gerade aktuell. Ich bin ja 3 Wochen im Krankenhaus gewesen. In der 3. Woche hat Göga sich dann um eine Haushaltshilfe gekümmert, da die Omis nach 2 Wochen "auf-den-2-jährigen-aufpassen" doch etwas geschlaucht waren.

Er sagte, das sei nu alles anders geworden, als noch vor 2 Jahren.
Wielange da was bewilligt wird, liegt nun am Bearbeiter. Das ist alles Ermessenssache. Finde ich total doof, weil man sich da auf nichts berufen/verlassen kann... Wir haben ohne Probleme eine Haushaltshilfe bekommen, aber wenn es reine Ermessenssache ist, ist da sicher auch jede Menge Willkür mit im Spiel... Muss Göga vielleicht mal nachfragen, was die da genau gesagt haben.

LG Yish
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Mone74
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« Antwort #13 am: 04.02.10, 11:17 »

Vielen lieben Dank,

werde mich dann mal mit dem Maschinenring in Verbindung setzen und mit der LKK. Da es bei uns hauptsächlich auch um den Stall und die Außenwirtschaft geht und nur im geringeren Umfang (wenn alles so bleibt wie es im Moment ist, und oder evtl. um die Zeit wenn ich im Krankenhaus bin) um den Haushalt.

Werd mich mal schlau machen und halt Euch auf dem Laufenden.


Liebe Grüße Mone
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gammi
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« Antwort #14 am: 04.02.10, 11:36 »

Aber aufpassen.....wenn die "Bewilliger" mitbekommen, dass du z.B. den Haushalt selber machen kannst......und vor allem wenn du ihn dann machst, dann kann es sein, dass sie Dir die Betriebshilfe wieder abziehen......weil dann ja kein Bedarf besteht.
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