reserl
Niederbayern
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« am: 30.01.10, 21:10 » |
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In der letzten Woche haben wir den Beitragsbescheid der LBG für das Jahr 2009 bekommen. Der LBG-Beitrag wird nun nach dem "Arbeitsbedarf" und nicht mehr nur nach dem Flächenwert erhoben. Dieses System wird schrittweise eingeführt. Nachdem wir den Tierbestand ziemlich abgebaut haben, wird für uns der Beitrag günstiger als im Vorjahr. Hier die Info der LBG Franken/Oberbayern dazu: http://www.lsv.de/fob/07mitgliedschaft/mibei02/mibei021/index.htmlWie ist das in anderen Bundesländern? Was meint Ihr zur neuen Beitragsberechnung?
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lieben Gruß Reserl
Auch in den kleinsten Tropfen spiegelt sich der ganze Himmel.
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Mogli
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« Antwort #1 am: 30.01.10, 21:19 » |
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Auch wenn es für uns jetzt teuerer wird, muß ich zugeben, es ist gerechter. Positiv finde ich, dass der Beitrag auf 3x berechnet wird. Im Januar werden so fast alle Versicherungen fällig. Aber leider haben wir kein 13. Monatsgehalt.  LG Helga
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Internetschdrieler
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Braunviehzucht mit Herz und Verstand
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« Antwort #2 am: 30.01.10, 21:47 » |
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Ich glaube die anderen Bundesländer haben schon länger das Beitragsystem umgetellt.
Es ist aber nicht unbedingt so, daß viehhaltende Betriebe unbedingt mehr bezahlen müssen. Bei viehaltenden Betrieben in Gemeinden mit einem hohen Flächenwert wird sich in der Beitraghöhe nicht viel ändern. Bei Betrieben in Gemeinden mit einem niedrigem Flächenwert und intensiver Viehhaltung wird der Beitrag höher ausfallen. Heuer wird aber die Beitragshöhe durch einen höheren Bundeszuschuß abgefedert. Eine Ratenzahlung ist aber nur möglich, wenn eine Abbuchungserlaubnis besteht.
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fanni
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« Antwort #3 am: 30.01.10, 22:05 » |
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Für uns ist es schon ein happiger Bescheid.......aber er war erwartet und angekündigt.......und wenn ich denke was alleine meine Op letztes Jahr gekostet hat nach dem Unfall am Hof..........also ich war froh um die gute Versorgung.
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Herzliche Grüße von Fanni
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Freya
Oberbayern
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« Antwort #4 am: 31.01.10, 01:05 » |
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Eine Ratenzahlung ist aber nur möglich, wenn eine Abbuchungserlaubnis besteht.
Internetschdrieler
bist Du da sicher  In dem Anschreiben der LSV Franken und Oberbayern vom 15.1.2010 steht lediglich Beträgt der für ein Unternehmen zu zahlende Beitrag mehr als 500,00 €, ist dieser satzungsgemäß in 3 gleichen Teilbeträgen, nämlich am 15.2.,15.5., 15.8. zu entrichten. Die Einzelbeträge müssen zu diesem Termin auf dem Konto der BG eingegangen sein. Also da steht nix von einer Vorraussetzung, dass eine Einzugsermächtigung vorliegen muss  .. und die liegt bei uns bisher nicht vor. Unsere Beitragshöhe hat sich nicht verändert zum Vorjahr.
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liebe Grüße Freya
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Braunviehzucht mit Herz und Verstand
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« Antwort #5 am: 31.01.10, 08:00 » |
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Eine Ratenzahlung ist aber nur möglich, wenn eine Abbuchungserlaubnis besteht.
bist Du da sicher  In dem Anschreiben der LSV Franken und Oberbayern vom 15.1.2010 steht lediglich Also da steht nix von einer Vorraussetzung, dass eine Einzugsermächtigung vorliegen muss  .. und die liegt bei uns bisher nicht vor. Unsere Beitragshöhe hat sich nicht verändert zum Vorjahr. Wir sind ja bei der LVS- NOS (Niederbayern-Oberpfalz-Schwaben) und die schreibt so: Für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Bayern gilt: Beiträge von mehr als 500 € können in drei gleich großen Teilbeträgen gezahlt werden. Der Gesetzgeber hat gleichzeitig geregelt, dass die Beiträge per Lastschrift eingezogen werden sollen Nach meinen Informationen legt die NOS das dann wie beschrieben aus. Neu ist auch, dass Flächen und Viehdaten aus den InVekos-Daten, mit Stichtag 15.Mai, übernommen werden. Internetschdrieler Zitat berichtigt
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« Letzte Änderung: 31.01.10, 10:34 von reserl »
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landleben
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« Antwort #6 am: 31.01.10, 09:22 » |
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Im Übrigen werden die Angaben der Berufsgenossenschaft zum Teil aus dem Agrarantrag übernommen und durch Satelitenauswertungen ergänzt.
*grummel* letztes Jahr bekamen wir ein Schreiben, dass wir eine Fläche mit Wald hätten. Da stehen zwar ein paar Bäume, aber als Wald würde ich das nicht bezeichnen.
Da haben wir zurückgeschrieben, dass die Fläche als Unland gemeldet wäre und im Grundantrag auch so.
Wir haben nichts wieder gehört. Ich sollte beim nächsten Bescheid aber mal drauf achten, was sie daraus gemacht haben.
lg
landleben
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Mogli
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« Antwort #7 am: 31.01.10, 09:26 » |
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Wir haben keine Abbuchungserlaubnis erteilt. Allerdings ist jede Rate über 500.-€  LG Helga
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meli092
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« Antwort #8 am: 31.01.10, 19:47 » |
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Bei uns hat sich der Beitrag halbiert, dank der Beitragsneuberechnung und der Bundesmittel von 42,6 % auf 64%. Es darf doch auch mal was positives geben. 
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Mathilde
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« Antwort #9 am: 31.01.10, 20:05 » |
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hallo,
und ich habe dieses jahr endlich mal die chance die seit 15! jahren mitgeschleppten 42 ha aus unserer betriebsberechnung herauszubekommen. diese flächen haben alle andere bewirtschafter und zahlen dafür ja auch seit 15! jahren. bis dato hatte das bei unserer einstufung in die beitragsklassen bei der lkk keine auswirkung aber dieses jahr. mal sehen obs jetzt endlich klappt. unser deutschland ist schon manchmal zum verzweifeln mit seinem "länderrecht"
lg mathilde
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gammi
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« Antwort #10 am: 31.01.10, 21:48 » |
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Eine Ratenzahlung ist aber nur möglich, wenn eine Abbuchungserlaubnis besteht.
Das stimmt nicht.....bei uns wurde letztes Jahr auch auf drei Zahltermine aufgeteilt.....und ich hatte keine Abbuchungserlaubnis erteilt....nach Fälligkeit der 2. Rate kam auch gleich der Mahnbescheid mit Mahngebühr und Verzinsung.
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Auch Laufstall-Kühe geben gute Milch
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Internetschdrieler
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Braunviehzucht mit Herz und Verstand
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« Antwort #11 am: 31.01.10, 23:19 » |
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Das stimmt nicht.....bei uns wurde letztes Jahr auch auf drei Zahltermine aufgeteilt.....und ich hatte keine Abbuchungserlaubnis erteilt....nach Fälligkeit der 2. Rate kam auch gleich der Mahnbescheid mit Mahngebühr und Verzinsung.
Mir wurde es zumindest so gesagt. Wir haben aber schon immer eine Abuchungsermächtigung erteilt. Weil, zahlen mußt ja sowieso und wie man in deinem Fall sieht, spart es Zeit, Geld und Ärger. Internetschdrieler
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Freya
Oberbayern
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no guts, no glory !
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« Antwort #12 am: 31.01.10, 23:26 » |
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Das stimmt nicht.....bei uns wurde letztes Jahr auch auf drei Zahltermine aufgeteilt.....und ich hatte keine Abbuchungserlaubnis erteilt....nach Fälligkeit der 2. Rate kam auch gleich der Mahnbescheid mit Mahngebühr und Verzinsung.
Mir wurde es zumindest so gesagt. Wir haben aber schon immer eine Abuchungsermächtigung erteilt. Weil, zahlen mußt ja sowieso und wie man in deinem Fall sieht, spart es Zeit, Geld und Ärger. Internetschdrieler danke für deine ausführliche Antwort weiter oben. Ich finde es amüsant, dass das selbst in Bayern unterschiedlich ausgelegt wird, wie das mit den Zahlungen *satzungsgemäß* zu laufen hat  Also die Ratenzahlung ist neu bei uns und ich vermute, dass es ein Entgegenkommen ist
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liebe Grüße Freya
"Kuchen bleiben länger frisch, wenn sie später gebacken werden" (ostfriesischer Haushaltstip)
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goldbach
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« Antwort #13 am: 01.02.10, 16:14 » |
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Welch Überraschung: so wenig zahlten wir noch nie! Auf dem Bescheid von der LBG NOS steht, daß nur bei Einzugsermächtigung der Betrag auf dreimal abgebucht wird. goldbach
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Biobauer
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« Antwort #14 am: 01.02.10, 17:52 » |
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ok, ich zahl auch weniger. das is schon mal gut. ärgern tue ich mich aber nach wie vor, warum jetzt auf einmal der fnn hergenommen wird zur berechung, das fordere ich schon seit 15 jahren so. ich hatte nämlich immer etliche ha mehr zu bezahlen als wirklich bewirtschaftet. udn warum wartet man solange mit der risikoberechnung, wenn man doch seid jahrzehnten genau weiss wo die schwersten unfälle passiern.
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Streite dich nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit Erfahrung. (Bob Smith, 1962
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