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Autor Thema: Milch-Board - Eine Chance für die Milcherzeuger!?  (Gelesen 2947 mal)
Pierette
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« Antwort #30 am: 27.01.10, 11:21 »


Das kommt dann beim Milchfrühschoppen unserer obersten Genossen heraus
oder
Sind diese Vorschläge Werbung für das Milchboard?

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Ein Tier, das nicht klettern kann, sollte sein Geld nicht einem Affen anvertrauen
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gammi
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« Antwort #31 am: 27.01.10, 11:28 »

Bei mir geht der link nicht
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Auch Laufstall-Kühe geben gute Milch
Pierette
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« Antwort #32 am: 27.01.10, 12:30 »

Bei mir geht der link nicht
http://www.topagrar.com/index.php?option=com_content&task=view&id=16030&Itemid=521

geht er jetzt?
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fanni
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« Antwort #33 am: 27.01.10, 12:52 »

Ja!!

Und ich bitte um Erklährung was dieses Ansinnen jetzt speziell mit dem EMB zu tun hat...........krieg grad die Kurve nicht. Cool
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Herzliche Grüße von Fanni
Pierette
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« Antwort #34 am: 27.01.10, 13:18 »

deswegen:
Zitat
Dort übte der MIV-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Heinz Engel Kritik an einzelnen Regelungen des Gesetzes, die es Bundesländern offenbar erlauben, einer Molkerei Milchlieferanten zuzuweisen, auch wenn diese von dem Landwirt nicht beliefert werden will.
Nebeneffekt: da können  unliebsame Lieferanten besser gemaßregelt werden.

und deswegen:
Zitat
Der MIV drängt auf eine „vernünftige, gerechte und erzeugerbasierte“ Finanzierung der Umlage, die vom Milchgeld erhoben und flächendeckend in jedem Bundesland stattfinden soll.
eine Abgabeneinführung durch die Hintertür

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Ein Tier, das nicht klettern kann, sollte sein Geld nicht einem Affen anvertrauen
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Braunviehzucht mit Herz und Verstand


« Antwort #35 am: 08.04.10, 21:01 »

Das MilchBoard sagt danke

Da können die ihre Wandermissionare schon noch eine Weile durchfüttern Grin
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Versuche nie einen Menschen so zu formen wie du es bist, denn du solltest wissen , daß einer von deiner Sorte reicht
Pierette
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« Antwort #36 am: 08.04.10, 23:05 »

Das MilchBoard sagt danke

Da können die ihre Wandermissionare schon noch eine Weile durchfüttern Grin

 Grin .....wenn die Kohle doch nur in den stationären BV - Kassen klimpern würde....?!?!?!... Grin ....nee wat wär dat schön...  Cry
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millimaster
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« Antwort #37 am: 09.04.10, 07:56 »

Das MilchBoard sagt danke

Da können die ihre Wandermissionare schon noch eine Weile durchfüttern Grin

Milch Board wohl mißverstanden: Eigentlich sollten doch wir Milchbauern Gewinn machen, oder? Wenn eine MEG w.V. nach dem Marktstrukturgesetz Gewinn macht, ist die Steuer nicht weit. Das haben schon MEG´s mit weniger Überschuss in der Kasse erfahren!
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frankenbauer
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« Antwort #38 am: 19.08.10, 03:10 »

Walter Eucken:
Zum Standard des Lehrbuchwissens gehört heute Euckens Unterscheidung moderner Wirtschaftsordnungen in Zentralverwaltungswirtschaft und Marktwirtschaft. Kriterium zur Unterscheidung war für Eucken jedoch nicht, wie heute oft üblich, die wirtschaftliche Aktivität des Staates (siehe Staatsquote), sondern die Verteilung wirtschaftlicher Macht. So ist für Eucken der Gegenpol zur Zentralverwaltungswirtschaft, in der eine Zentrale über die größtmögliche Macht verfügt und der Einzelne maximal entrechtet ist, nicht etwa die "freie Marktwirtschaft" des Laissez-faires. Der Gegenpol ist vielmehr der vollständige Wettbewerb, bei dem niemand über die Macht verfügt, einen anderen ökonomisch zu lenken. Zwischen diesen beiden Polen gibt es einen weiteren Ordnungstyp, die vermachtete Marktwirtschaft. Bei diesem Ordnungstyp können einzelne Machtgruppen, durch Preispolitik oder Lobbyismus, in die ökonomische Freiheit anderer Marktteilnehmer eingreifen.
Eine gemäß dem Laissez-faire-Prinzip sich selbst überlassene Wirtschaft führt nach Euckens Überzeugung systematisch zu einer Wirtschaftslenkung durch Machtgruppen. So erklärt Eucken im Vorwort für den ersten Band des Jahrbuchs ORDO:
"Ob wenig oder mehr Staatstätigkeit – diese Frage geht am wesentlichen vorbei. Es handelt sich nicht um ein quantitatives, sondern um ein qualitatives Problem. Der Staat soll weder den Wirtschaftsprozess zu steuern versuchen, noch die Wirtschaft sich selbst überlassen: Staatliche Planung der Formen – ja; staatliche Planung und Lenkung des Wirtschaftsprozesses – nein. Den Unterschied von Form und Prozess erkennen und danach handeln, das ist wesentlich. Nur so kann das Ziel erreicht werden, dass nicht eine kleine Minderheit, sondern alle Bürger über den Preismechanismus die Wirtschaft lenken können. Die einzige Wirtschaftsordnung, in der dies möglich ist, ist die des 'vollständigen Wettbewerbs'. Sie ist nur realisierbar, wenn allen Marktteilnehmern die Möglichkeit genommen wird, die Spielregeln des Marktes zu verändern. Der Staat muss deshalb durch einen entsprechenden Rechtsrahmen die Marktform – d. h. die Spielregeln, in denen gewirtschaftet wird, – vorgeben."
« Letzte Änderung: 19.08.10, 03:19 von frankenbauer » Gespeichert
frankenbauer
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« Antwort #39 am: 19.08.10, 03:11 »

Münsteraner Studien zur Rechtsvergleichung

Band 99

Kartellrechtliche Ausnahmen in Deutschland und den USA
(Peter Quante)

Tag der mündlichen Prüfung 2003

Rechtfertigung Marktstrukturgesetz

Durch diese Bereichsausnahme soll der besonderen Natur der Produktions- und Absatzbedingungen in den Wirtschaftszweigen der Land-, Fisch- und Forstwirtschaft sowie der verminderten Anpassungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeuger an das Marktgeschehen Rechnung getragen werden. Zwar ist insbesondere unter den Nationalökonomen die sog. Verschwörungstheorie verbreitet, die die vorhandenen Diskrepanzen im Agrarsektor ausschließlich auf den politischen Einfluss der Bauernverbände zurückführt, jedoch muss man bei genauerer Betrachtung zu dem Ergebnis gelangen, dass der Agrarprotektionismus vor allem die Folge ökonomisch bedingter (struktureller) Ungleichgewichte ist und nicht deren Ursache. Die merkliche Einflussnahme der landwirtschaftlichen Interessenverbände auf die Ausgestaltung der agrarpolitischen Instrumentarien soll daneben aber nicht bestritten werden.
In diesem Sinne geht auch die amtliche Begründung davon aus, dass zwar in der Land- und Forstwirtschaft der Marktpreis außerhalb der Geltungsbereiche der Marktregelungsgesetze das entscheidende Datum sei, die natürlichen Gegebenheiten des Produktionsprozesses es den Landwirten jedoch nicht gestatten, ihre Marktreaktionen an diesem Preis zu orientieren. Insbesondere die Länge der Produktionsdauer, die Ungewissheit des Produktionserfolges (z.B. wegen seiner Witterungsabhängigkeit), die Art der Produktion, die einer Produktionsumstellung enge Grenzen setzt, sowie schließlich die Nötigung für die Landwirte, sich gegen den Preisverfall von einzelnen Produkten oft nur durch eine den marktwirtschaftlichen Gesetzen zuwiderlaufende Steigerung des Angebots wehren zu können erfordern marktstabilisierende Maßnahmen. Den Landwirten ist es nicht möglich, bereits beim Anbau die Marktverhältnisse bei der Ernte einzuschätzen.
Der Gesetzgeber hat diese Begründung bei der Umstrukturierung im Zuge der letzten GWB-Novelle bestätigt und weiterhin die Auffassung vertreten, dass eine uneingeschränkte Anwendung des Kartellverbots wegen der besonderen Bedingungen für die Erzeugung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte nicht in Betracht kommt.
Trotz des unbestreitbaren Einflusses der Bauernverbände auf die Agrarpolitik (der, wenn man diesen als vorrangige Ursache für die Existenz dieses Ausnahmebereichs ansehen würde, zur Klassifizierung dieser Ausnahme in den Bereich der positiven Regulierungstheorie führen würde), sind gewichtige ökonomische Erfordernisse ersichtlich, die das Vorhandensein dieser Ausnahme (auch weiterhin) zu rechtfertigen vermögen. Diese stehen eindeutig im Vordergrund, weswegen der Bereich der Landwirtschaft als ökonomischer Ausnahmebereich einzuordnen ist.

Bei der Milch kommt noch die Gegebenheit dazu, dass man

1. jeden Tag 1 1/2 Monate im voraus und i.d.R. für 2 Jahre gesichert liefert ohne vorher zu wissen was man bekommt

2. Relativ hohe Investitionskosten hat, die meist bis zu 20 Jahre abgeschrieben werden

Faktisch ist es also so, dass, wenn der Staat sich aus der Regulierung und Stabilisierung der Agrarmärkte zurückzieht, der Freie Agrar-(bzw. Milch-)Markt ohne die Möglichkeit sich den Marktgesetzen entsprechend Verhalten zu können gesetzeswidrig ist, denn Nötigung ist gesetzeswidrig!


Warum wird man genötigt?

Jeder Mensch an sich hat ja bekanntlich den Willen bzw. das Grundbedürfnis, existieren zu können!
Die Existenz eines bzw. mehrerer Menschen stellt der Erlös von seinem/ihren Unternehmen, Betrieb, Bauernhof dar!

In einem Markt, in dem viele vereinzelte, von Boden/Natur und Gebäude gebundene/abhängige Anbieter in den Wettbewerb um ein im Grunde identisches Produkt (Rohstoff) treten, das zudem täglich produziert wird und leicht verderblich ist, wird man um der Existenz willen dazu genötigt eine, „den Marktgesetzen zuwiderlaufende Steigerung des Angebots“ vorzunehmen, da faktisch eine ständige Inflation stattfindet und man damit automatisch der Existenzgrundlage beraubt wird! Dadurch, dass schließlich jeder den Willen hat zu existieren wird das Angebot automatisch steigen, was wiederum zur Folge hat, dass der Preis sinkt weshalb man erneut die Produktionskapazitäten ausweiten muss um existieren zu können! So etwas nennt man im Umgangsdeutsch einen „Teufelskreislauf“ der nur ein Ende kennt, nämlich aufzugeben!
« Letzte Änderung: 19.08.10, 03:35 von frankenbauer » Gespeichert
frankenbauer
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« Antwort #40 am: 19.08.10, 03:23 »

Erklärung Funktionsweise des Marktes

Warum gibt es den Markt?

Um ein humanes, zivilgesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen der Welt zu ermöglichen!


Wie entsteht ein Markt?

Ein Markt entsteht dadurch dass Menschen infolge des Tausches beurteilen und bewerten!


Was ist ein Markt und welcher Zweck kommt ihm zu?

Ein Markt ist ein Mittel, über das das praktische Ergebnis der geistigen und körperlichen Arbeit eines oder mehrerer Menschen mit Hilfe menschlicher Beurteilungskraft beurteilt und bewertet wird!

Wie wird ein Markt funktionsfähig gemacht?

Indem das praktische Ergebnis der Arbeit der Menschen und die menschliche Beurteilungskraft im Mittelpunkt der Bewertung steht!

Was verhindert die Funktionsfähigkeit eines Marktes?

Ist die Produktion entscheidend von Faktoren abhängig die vom Marktteilnehmer nicht beeinflussbar (Wetter),  nicht ersetzbar (Umwelt/Natur) und nicht vermehrbar (Boden) sind, so steht nicht mehr das praktische Ergebnis der Arbeit der Menschen im Mittelpunkt der Bewertung, sondern die Produktionsfaktoren, die nicht beeinflussbar nicht ersetzbar und nicht vermehrbar sind! Der Wettbewerb ist aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen gestört! Gleichzeitig hat man standortgebundene,  natürliche Rahmenbedingungen, die Grenzen ohne Berücksichtigung des Menschen setzen!

Ist die Marktteilnahme durch Eigenschaften gestört die das hergestellte Produkt von Natur aus mit sich bringt  (z.B. Milch: vereinzelte, an den Standort gebundene Anbieter, täglich zu produzierendes,  identisches, leicht verderbliches Produkt (Rohstoff),), dadurch genötigt wird, es sofort zu herzugeben, als Anbieter  sich fast nicht von seinen Mitbewerbern im Produkt unterscheiden zu können sowie fast keine Umstellungsmöglichkeiten/Anpassungsfähigkeit zu besitzen, man keinerlei Einfluss auf die gesamte produzierte Menge im Markt und infolge dessen auch keinerlei Einflussmöglichkeiten auf den Preis hat, so entsteht automatisch ein Machtgefälle vom Abnehmer zum Anbieter, was zur Folge hat, dass nicht mehr die menschliche Beurteilungskraft im Mittelpunkt der Bewertung steht, sondern die Größe der Macht! Damit wird der Wettbewerb um das Produkt wiederum erheblich gestört!

Wie kann die Funktionsfähigkeit hergestellt werden?

In dem man allgemeinverbindliche, für alle Marktbeteiligten geltende Regelungen schafft, die diese Aspekte hinreichend mit berücksichtigen! (Siehe Ausgestaltung einer Marktplattform als Mittler)
« Letzte Änderung: 19.08.10, 03:39 von frankenbauer » Gespeichert
millimaster
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« Antwort #41 am: 24.09.11, 15:29 »

Seit wenigen Tagen ist die "MEG Milch Board" 4 Jahre alt. Es war doch im September 2007? Man hört nur noch wenig davon, außer daß man sich bündeln muß, möglichst zu 80 Prozent.

Weiß jemand mehr? Ist das MB wirklich eine Chance für die Milcherzeuger?
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Braunviehzucht mit Herz und Verstand


« Antwort #42 am: 25.09.11, 21:03 »

Seit wenigen Tagen ist die "MEG Milch Board" 4 Jahre alt. Es war doch im September 2007? Man hört nur noch wenig davon, außer daß man sich bündeln muß, möglichst zu 80 Prozent.

Weiß jemand mehr? Ist das MB wirklich eine Chance für die Milcherzeuger?
Echt? Solang sammeln die schon Beiträge ein. Der Verein hatte doch schon im 2. Jahr 300.000 € Überschuß in der Kasse. Dem wird heute nicht mehr so sein, einiges werden die Portokosten für  Mahnschreiben an säumige Noch-Mitgleider verbraucht haben.
Ja von den 80% Bündelungsgrad wird weiter geträumt, oder als Ausrede für das Nichtstun ausser Mitgliedsbeitrage zu sammeln her genommen.
Der Beitritt zur BayernMeG sollte die Bündelung beschleunigen. Das Gerücht der Unterwanderung der BayernMeg durch den BDM machte die Runde. Dies hatte dann zur Folge, dass nicht wenige MEG's von einem Beitritt zur
BayernMEg Abstand nehmen.

Zur Ausgangsfrage, kann so ein Konstrukt wie das MB eine Chance für uns Milcherzeuger sein? Wer sich näher mit dem Thema befasst hat sagt klar nein.
Das Milchboard ist kein Thema mehr bei den Milcherzeugern und schon garnicht bei auskömmlichen Milchpreisen

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