Bundeskartellamt,Zwischenbericht Dez.2009, Sektoruntersuchung Milch, S.54
Keine der bisher am Markt agierenden anerkannten Milcherzeugergemeinschaften hat jedoch bislang eine Größe erreicht, die eine kartellrechtliche Prüfung nach den genannten Kriterien erforderlich machte, ob die nach deutschem oder europäischen Kartellrecht kritische Größe bereits erreicht ist. Dies gilt sowohl für die Bayern-MeG, die in Bayern rund ein Drittel der an private Molkereien vertriebene Rohmilch bündelt, als auch für die dem BDM nahestehende und von diesem initiierte anerkannte Erzeugergemeinschaft MEG Milchboard. Deren praktische Wirkung ist bislang eher marginal. Das Bundeskartellamt hat insbesondere in Bezug auf das Milchboard den Eindruck, dass Erzeuger davon Abstand nehmen, Mitglied zu werden, weil das vom Milchboard letztlich angestrebte Ziel einer bundesweiten Bündelung von mindestens 80% der deutschen Rohmilch kartellrechtskonform nicht möglich ist. Die Beschlussabteilung weist daher darauf hin, dass die lokale oder regionale Bündelung von Rohmilch in Erzeugerhand eine vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünschte Form der Selbsthilfe der Erzeuger darstellt und zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Anlass besteht, kartellrechtlich gegen das Milchboard oder eine andere anerkannte Milcherzeugergemeinschaft vorzugehen.
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Im Verhältnis zwischen Molkereien und Erzeugern hat die Beschlussabteilung trotz der vertikalen Integration vieler Erzeuger in genossenschaftliche Molkereien ein Machtgefälle zu Lasten der Erzeuger festgestellt. Größere Genossenschaften werden subjektiv nicht mehr als „eigene“ Molkerei wahrgenommen und verhalten sich de facto am Markt auch nicht mehr so. Durch die Liberalisierung der Märkte unterliegen sie wie die privaten Molkereien zunehmend dem Zwang, Rohmilch günstig zu beschaffen, um Kosten zu optimieren und im nationalen und internationalen Geschäft erfolgreich bestehen zu können.
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Aus Sicht der Beschlussabteilung bilden die vom Gesetzgeber geschaffenen Ausnahmetatbestände in § 28 GWB und § 11 Marktstrukturgesetz einen Weg, den Einfluss der Erzeuger gegenüber den Molkereien zu stärken und den Molkereien ein Gegengewicht entgegen-zusetzen. Die Erzeuger nutzen die ihnen vom Gesetzgeber eingeräumten Spielräume bisher allerdings allenfalls ansatzweise aus. Bisher ist es (vielleicht mit Ausnahme der Bayern-MeG) keiner Milcherzeugergemeinschaft gelungen, so große Mengen an Rohmilch zu bündeln, dass hierdurch eine spürbare Marktwirkung erzielt würde.
Auch die sonstigen Strukturmerkmale der Milchbeschaffungsmärkte wirken sich nach vorläufiger Einschätzung der Beschlussabteilung zu Lasten der Erzeuger und zu Lasten des Wettbewerbs um die Rohmilch aus: Die Beschlussabteilung stellt hier insoweit die bestehende hohe Markttransparenz sowie die von den Molkereien praktizierten längerfristigen Lieferverträge zur Diskussion. Diese schränken den Wettbewerb der Molkereien um die Rohmilch offenbar ein. Ebenfalls wettbewerbsdämpfend wirken sich die derzeit überwiegend praktizierten Preisbildungsmechanismen („upside down“ oder Orientierung an einem wie auch immer definierten Durchschnittswert umliegender Molkereien) aus. Insgesamt erfolgt die Preisfindung derzeit nicht in einem funktionsfähigen Wettbewerbs- und Verhandlungsumfeld. Eine rechtliche Notwendigkeit für diese Struktur- und Verhaltensmerkmale gibt es nach bisheriger Kenntnis der Beschlussabteilung nicht.
Das Kartellamt läßt also durchaus Bündelungen zu. Es wird zu gegebener Zeit mitteilen, wie der rechtliche Rahmen hierfür auszusehen hat.
Und, die Sache ist ja noch lange nicht am Ende:
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II. Weiteres Vorgehen
Die Beschlussabteilung versteht diesen Zwischenbericht als Grundlage für einen Dialog mit den Marktteilnehmern und interessierten politischen Kreisen. Hierzu erhalten alle Interes-senten die Gelegenheit, bis zum
01. März 2010
schriftlich Stellung zu nehmen.
Hieran anknüpfend wird die Beschlussabteilung voraussichtlich im März/April 2010 eine zu-sätzliche mündliche Anhörung durchführen, um mit Vertretern der Milcherzeuger, der Mol-kereien und des Handels den Zwischenbericht unter Berücksichtigung der schriftlichen Stel-lungnahmen plenar zu diskutieren. Einladungen hierzu werden gesondert ergehen.
Der Bericht ist übrigens hoch interessant und gut zu lesen.