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Autor Thema: wie ist das mit der Berufsgenossenschaft ???  (Gelesen 1091 mal)
Landmama
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1059



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« am: 03.01.10, 20:29 »

Hallo zusammen,

mal ne Frage,wenn man Beitrag in die landw.BG zahlt, weil man ein Stück Wiese gepachtet hat, ist man dann auch bei denen Unfallversichert Huh?

folgende Sachlage, wir sind ganz normal bei der AOK versichert, mein Mann ist aber Pächter einer Wiese und zahlt an die BG Beitrag !
nun ist er vorhin einem so blöden Gaul hinterher gerannt und schub die wupp auf dem Dreck gelegen, jetzt vermute ich mal Meniskusriss...morgen früh gehts ab ins KH
aber was muss er dann angeben BG oder AOK, im Prinzipp wars ja ein Unfall in der Landwirtschaft !

wir sind aber keine priviligierten Landwirte

man oh man, mit sowas hab ich mich noch gar nicht beschäftigt !
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gammi
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2308


« Antwort #1 am: 03.01.10, 21:35 »

Über die BG abzurechnen ist mit viel Papierkram verbunden  Wink.
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Auch Laufstall-Kühe geben gute Milch
Marone
Niederbayern
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Beiträge: 967


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« Antwort #2 am: 03.01.10, 21:48 »

Wer an die BG Beiträge bezahlt, ist auch bei denen versichert.
Tja, ob es sich letztendlich wirklich um einen landwirtschaftlichen Unfall handelt, würde ich bei der BG nachfragen, bzw. bei der AOK.
Pferd hört sich bei mir ja schon sehr nach Freizeitbeschäftigung an. Ist wohl eine Frage des Unfallhergang....wollte er das Pferd einfangen, um damit auszureiten, dann ist ihm der Unfall ja in der Freizeit passiert. Wird das Pferd rein für Freizeit genutzt oder auch anderweitig? Der Unfall passierte ja in erster Linie im Zusammenhang mit dem Pferd, nicht mit dem Grundstück, das gepachtet ist.

Denke mal, so wie sich deine Beschreibung anhört, ....Freizeitunfall...also AOK.
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Special moments with someone special.
Margret
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1267


Bäuerinnentreff-eine Bereicherung des Alltags !


« Antwort #3 am: 03.01.10, 22:13 »

Hallo Landmama,

eine Berufsgenossenschaft ist für Arbeitsunfälle zuständig, wenn es sich um versichertes Unternehmen (z.B. landw. Grundstück wie Wiese) und versicherte Tätigkeit  (z.B. mähen oder sonstige Arbeit ) handelt.

In diese Richtung werden die Fragen beim Arzt gehen.

Der Arzt ist zuständig für die erste "Einsortierung" , ob es sich um Zuständigkeit der Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft handelt.

Dass es nicht "nur" eine Sache der Krankenkasse ist  sondern eine "Arbeitsunfall" der BG,  ist für den Verletzten hauptsächlich dann interessant, wenn es um Renten wegen dauerhafter Einschränkung geht.
Das ist ja bei euch hoffentlich nicht der Fall.

ihr schildert beim behandelnden Arzt den Fall einfach ehrlich so wie er war,  dann ordnen die ihn richtig zu.
Für euch wird das voraussichtlich keinen Unterschied machen in den Leistungen, wie das Bein behandelt wird.

Gute Genesung wünscht
Margret
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Melkerin
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« Antwort #4 am: 03.01.10, 22:36 »

Soweit ich weiss ist man bei Arbeitsunfällen auch von den Zuzahlungen befreit.
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Herzlich Grüße von Melki!
Sasa
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Beiträge: 1332


« Antwort #5 am: 03.01.10, 22:42 »

Naja- ist zwar viel Gerenne, aber mitunter auch von Vorteil. So hat mein Mann sich als Arbeitsunfall einen Schneidezahn abgebrochen. Die BG hat nicht nur die Überkronung des angeschlagenen Zahnes bezahlt, sondern auch die des Nachbarzahnes, damit es hübscher aussah Grin
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Mathilde
Gast
« Antwort #6 am: 04.01.10, 09:14 »

hallo,

also pferd ist nicht gleich freizeit - es kommt immer darauf an ob "pferd" ein betriebszweig ist.
die bg zahlt auch nicht unbedingt immer - bin mal auf dem weg zum stall auf der "innentreppe" des mehrfamilienhauses das nicht beim hof lag ausgerutscht und mit dem ellbogen durch die fensterscheibe ...musste ins kh. das wurde nicht als arbeitsunfall gewertet weil die treppe angeblich ja innerhalb des hauses wäre.....ja hallo soll man dann aus dem fenster springen  Roll Eyes ich war ja ausserhalb meiner haustür. in dem fall zahlt aber dann die krankenkasse.

lg mathilde
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Benita2
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Beiträge: 821


« Antwort #7 am: 04.01.10, 10:45 »

Hallo landmama,

bei Meniskusriß sind die von der Berufsgenossenschaft ganz heikel, denn sie plädieren in der Regel auf Abnutzung oder sogar auf Arthrose. Wie alt ist denn dein Mann.
Bei mir war auch daselbe ... aber andere Ursache, trotzdem eindeutig landwirtschtlicher Unfall.
Die haben dann geschrieben, dass man in diesem Alter auf alle Fälle bereits eine Abnützung hat und es deswegen mit Inanspruchnahme der Berufsgenossenschsft schlecht aussieht.
Ich war damals 47 jahre alt.
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Viele. liebe Grüße von Benita!
manurtb
Gast
« Antwort #8 am: 04.01.10, 11:13 »

Für euch wird das voraussichtlich keinen Unterschied machen in den Leistungen, wie das Bein behandelt wird.
Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und der BG unterscheiden sich erheblich.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse geht es um ausreichende Behandlung, also das Minimum.
Bei der BG geht es darum, dass bestmöglichst wiederhergestellt wird, also nicht ums Minimum.
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Samy
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Ein Augenblick Geduld kann viel Unglück verhindern


« Antwort #9 am: 06.01.10, 08:53 »

Du hast bestimmt bei der Behandlung angegeben, wie das passiert ist.
Jede Verletzung hat einen Diagnoseschlüssel, den der Arzt eingibt. Bei der Leistungsabrechnung mit der Kasse, werden bestimmte Schlüsselnummern , die als ursache einen Unfall haben könnte,herausgefiltert.
Spätestens dann schickt dir die Kasse einen Unfallfragebogen.
Nachdem Du den  zurückgeschickt hast klärt die Kasse mit dier BG die Leistungsübernahme.
Eigentlich zahlt die BG immer für Unfälle die auf "versichertem" Land passieren.
Sonst würde ja die Beitragszahlung keinen Sinn machen.

Samy
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Samy
bulldogdoktor
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Beiträge: 63


« Antwort #10 am: 20.01.10, 16:12 »

Also es gibt klare Unterschiede zwischen Arbeitsunfall--> also BG und normalen Unfall, der dann über Krankenkasse abgrechnet wird.

Was ich jeden schonmal von vorn herein raten kann: Wenn es ein Arbeitsunfall war, den auch immer als Arbeitsunfall bei Arzt angeben! Auch in Notaufnahme sofort sagen!
Und ganz wichtig, wenn es was größeres ist auch am besten gleich die Bg informieren!
Die Schreiberei die dann auf einen zu kommt ist gar nicht soooo wild.

Warum:
Bei der gesetzlichen Krankenkasse geht es um ausreichende Behandlung, also das Minimum.
Bei der BG geht es darum, dass bestmöglichst wiederhergestellt wird, also nicht ums Minimum.
Und das bedeutet, das die BG auch schonmal das sofortige Einweisen in eine Spezialklinik veranlasst, oder die Versorgung im Krankenhaus beim Arzt viel besser ist!

Schon bei der Aufnahme werdet ihr nicht um 10€ erleichtet werden, denn das wird bei Arbeitsunfall nicht gefordert.

Auch wird bei der BG nicht nach einer"Heilung" die Behandlung beendet, sondern wird alles versucht den vorherigen Stand der Gesundheit wieder Herzustellen.
Hab schon von fällen gehört wo Reitunterricht oder ähnliches bezahlt wurde um Menschen wieder aufzubauen ....

Das solls erstmal gewesen sein

Gruß Sven
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Mowi
Emsländerin
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 389



« Antwort #11 am: 02.02.10, 18:55 »

Hallo landmama,

bei Meniskusriß sind die von der Berufsgenossenschaft ganz heikel, denn sie plädieren in der Regel auf Abnutzung oder sogar auf Arthrose. Wie alt ist denn dein Mann.
Bei mir war auch daselbe ... aber andere Ursache, trotzdem eindeutig landwirtschtlicher Unfall.
Die haben dann geschrieben, dass man in diesem Alter auf alle Fälle bereits eine Abnützung hat und es deswegen mit Inanspruchnahme der Berufsgenossenschsft schlecht aussieht.
Ich war damals 47 jahre alt.


Hallo Benita,
ich möchte mich auf deinen oben genannten Beitrag beziehen.
Mein Mann ist am Sonntag bei Glatteis auf dem Hof gestürzt und dabei sind zwei Sehnen im Schulterbereich abgerissen. Er soll in einer Woche operiert werden. Nun rief die Krankenhausärztin an und sagte genau das,was du oben beschrieben hast.....Arthrose, Abnutzung usw. und daß die BG das wohl nicht übernehmen würde.
Mein Mann ist natürlich total vor dem Kopf gestoßen...da bezahlt man ewig die Beiträge ein und nun soll das nicht übernommen werden. Shocked
Wie ist es damals bei dir ausgegangen? Ist das von der BG übernommen worden oder hat die Krankenkasse bezahlt?
Hat sonst jemand damit Erfahrung und weiß, wie man hier vorgehen sollte?
LG,Mowi
« Letzte Änderung: 02.02.10, 18:59 von Mowi » Gespeichert

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Benita2
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« Antwort #12 am: 02.02.10, 19:16 »

hallo Mowi,

bei mir war es letztendlich dann kein BG-Fall und alles wurde mit der normalen LKK abgerechnet.
Meiner Meinung nach ist aber ein Knie viel eher abgenutzt als ein Schultergelenk. Wie alt ist denn dein Mann. Ich glaube, es kommt immer auch auf das Alter an, denn dann unterstellen die einem einfach eine vorherige Arthrose ....
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Viele. liebe Grüße von Benita!
Mowi
Emsländerin
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Beiträge: 389



« Antwort #13 am: 02.02.10, 21:14 »


Meiner Meinung nach ist aber ein Knie viel eher abgenutzt als ein Schultergelenk. Wie alt ist denn dein Mann. Ich glaube, es kommt immer auch auf das Alter an, denn dann unterstellen die einem einfach eine vorherige Arthrose ...

Er ist 50 und  bisher noch nie wegen einer Schultererkrankung beim Arzt gewesen. Das sollte doch eigentlich auch berücksichtigt werden, finde ich.
LG
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