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Autor Thema: reflektierendes Nummernschild an Anhängern - Pflicht?  (Gelesen 1523 mal)
Hitzewelle
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 141


« am: 21.11.09, 22:17 »

Hallo,

hier will momentan ein Nachbar, eine Sammelbestellung für Nummernschilder für landwirtschaftliche Anhänger machen, mit der Begründung, dass es Anfang nächsten Jahres Pflicht wird, ein reflektierendes Nummernschild zu haben - keine "Selbstgepinselten" mehr. Hat jemand von so einer Regelung schon gehört? Leider hab ich im Internet überhaupt nichts darüber gefunden und kann es mir ehrlich gesagt auch nicht so recht vorstellen  Roll Eyes

Welche Nummernschilder habt ihr an euren (25 km-) Anhängern? Selbstgeschrieben oder Standartschilder? Hattet ihr schon mal Probleme mit selbstgeschriebenen Nummernschildern?
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Viele Grüße
Christine
Hein
Lüneburger Heide
Mitglied
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 127

da bin ich wieder


« Antwort #1 am: 22.11.09, 08:57 »

Moin

Wenn bei mir ein Schlepper zugelassen wird, lass ich meist ein oder zwei Schilder mehr drucken, dann hab ich immer eines in Reserve. Beim letzten Schlepper war es allerdings etwas anders. Da hab ich mit der Zulassung solange gewartet, bis die Nummer des Altschleppers wieder frei war. Damit brauchte ich keine neuen Schilder.
Selbstgemalte gibt es bei uns nicht.

MfG     Hein
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viele Grüsse     Hein
winnipooh69
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 705



« Antwort #2 am: 22.11.09, 08:59 »

Sowas gibt es bei uns nicht und gehört habe ich von dieser neuen "angeblichen" Regelung bislang auch nichts! Wink
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pauline971
Bewohner
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1044



« Antwort #3 am: 23.11.09, 13:32 »

In §10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) i.V.m. der Anlage 4 zur FZV ist die Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen geregelt. Gemalte Schilder sind daher nicht gestattet.
Gruß Pauline
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Das Leben ist zu kurz um was schlechtes zu trinken
Matthias
Bewohner
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Beiträge: 596



« Antwort #4 am: 23.11.09, 14:59 »

Mal andersherum gefragt, wo steht bzw stand den geschrieben das man Wiederholungskennzeichen selber malen darf bzw durfte ?

Im §10 steht lediglich das die diese nicht gestempelt sein müssen (Tüv und Zulassungsstempel) ansonsten müssen sie die gleichen Anforderungen erfüllen wie "normale" Kennzeichen. Das heißt auch das sie im dunkeln auf 20 m erkennbar sein müssen, als beleuchtet sein müssen.

kostet auch nicht die Welt so ein Nummernschild: (grün 1€ teurer)
http://www.gutschild.de/epages/61837490.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61837490/Products/030/SubProducts/030-0001&ChangeAction=SelectSubProduct

Aufpassen muss man auch das man nicht mit Folgekennzeichen rumfährt, auf die gar kein Traktor mehr im Betrieb mehr angemeldet ist. Das kann richtig teuer werden.
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