Hallo
also ... was steht in der Verordnung
Ein WSG 3 A oder B sagt dazu erstmal nichts -
es sei denn ihr habt eine landwirtschaftliche Verordnung

dann gelten deren Ver.- und Gebote meist gestaffelt nach den NAG
Bei uns darf in der NAG 4 und 5
nicht umgebrochen werden
da darf auch keine Aufforstung gemacht werden

Allerding dürfte dein Problem nicht das WSG sein
sondern eher das
generelle Umbruchverbot von Grünland ( CC relevant )
wie bei uns auch

Als was wird das Grundstück im FNN geführt
DGL oder Acker mit 424 ( Gras )

Wir hatten hier letztes Jahr massive Probleme
als die Stilllegung wieder in Produktion genommen wurde
Es hagelte Anzeigen >> illegaler Grünlandumbruch <<
ich weiß nicht mehr wie viele STN ich geschrieben hab
mit dem Hinweis auf die Nutzung nach FNN
Geh auf Nummer sicher ... ruf das Amt an und frage dort
denn das könnte unter Umständen richtig teuer werden wegen CC
Gruß
Beate