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Autor Thema: umäckern bei wasserschutzzone 3 ???  (Gelesen 825 mal)
Landmama
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« am: 13.11.09, 08:49 »

Hallo zusammen,

wir haben eine große Hauswiese, diese möchten wir zum Acker machen, geht das bei Wasserschutzzone 3 Huh?

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inga
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Beiträge: 143


« Antwort #1 am: 13.11.09, 09:08 »

Hej,
die Regeln sind sicher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber hier müsstest du einen Antrag bei der UNB stellen auf Umwandlung von Grünland in Ackerland. Ausserdem müsstest du hier dann zum Ausgleich woanders ein Stück zu Grünland umlegen.
In der Wasserschutzzone drei hast du Beschränkungen bezügl. Güllenutzung. Eine einjährige Umnutzung wird hier meist problemlos genehmigt, mit der Auflage dass nach dem einen Jahr wieder Grünkand angelegt wird.

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Inga
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Beate Mahr
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Ohne Frauenpower keine Bauernpower


« Antwort #2 am: 13.11.09, 09:37 »

Hallo

also ... was steht in der Verordnung Huh

Ein WSG 3 A oder B sagt dazu erstmal nichts -
es sei denn ihr habt eine landwirtschaftliche Verordnung  Undecided
dann gelten deren Ver.- und Gebote meist gestaffelt nach den NAG

Bei uns darf in der NAG 4 und 5 nicht umgebrochen werden
da darf auch keine Aufforstung gemacht werden  Tongue

Allerding dürfte dein Problem nicht das WSG sein
sondern eher das generelle Umbruchverbot von Grünland ( CC relevant )
wie bei uns auch  Sad

Als was wird das Grundstück im FNN geführt Huh
DGL oder Acker mit 424 ( Gras )  Wink

Wir hatten hier letztes Jahr massive Probleme
als die Stilllegung wieder in Produktion genommen wurde
Es hagelte Anzeigen >> illegaler Grünlandumbruch <<
ich weiß nicht mehr wie viele STN ich geschrieben hab
mit dem Hinweis auf die Nutzung nach FNN

Geh auf Nummer sicher ... ruf das Amt an und frage dort
denn das könnte unter Umständen richtig teuer werden wegen CC

Gruß
Beate

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Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt,
wo die anderen erst einmal reden

John F. Kennedy
Landmama
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« Antwort #3 am: 13.11.09, 10:40 »

bei uns ist das so, dass ich seither diese Hauswiese für meine Pferde zum abfressen/Heumachen genutzt habe, wir haben keinen richtigen landw.Betrieb.

ich habe auch noch nie Antrag auf Grünlandzuschuss gestellt ( würde mir aber zustehen)

nun, möchte ich ein Stück davon verpachten und es zum Acker machen !, der Rest würde uns nämlich als Pferdekoppel reichen...

aber, ich werd wohl mal beim Landwirtschaftsamt anrufen müssen Wink

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gammi
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« Antwort #4 am: 13.11.09, 13:45 »

Ich glaube - weiß es aber nicht sicher - im Wasserschutzgebiet darf man überhaupt nichts umbrechen. Egal ob man in irgendeinem Grünlandprogramm ist oder nicht.
Vorsichtshalber würde ich beim Landwirtschaftsamt nachfragen.
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Auch Laufstall-Kühe geben gute Milch
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« Antwort #5 am: 13.11.09, 19:21 »

ich weiss nicht, in welchem BL du wohnst, sollte es in Ba-Wü sein, dann geh zum vor Ort zuständigen Wasserschutzgebietsberater, der da meist am Landwirtschaftsamt sitzt. Der kann dir für deine Fläche sagen, ob du sie umbrechen darfst oder nicht. 
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