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Autor Thema: Bestattungsort?  (Gelesen 2228 mal)
passivM
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« am: 11.09.09, 12:43 »

Ich will mal ganz dumm fragen:

Hier wo wir leben, haben unsere Tochter und ich unseren Hauptwohnsitz. Mein Mann hat hier nur einen Nebenwohnsitz, und sein Hauptwohnsitz ist in den alten Bundesländern.
Könnten im Todesfall seine Verwandten (die alle in den alten BL leben) auch gegen meinen Willen darauf bestehen, dass er in den alten Bundesländern bestattet wird?  Shocked

...und wer wäre dann für die Grabpflege verantwortlich, bzw. wer müsste den Dienst bezahlen?

Als nächste Angehörige bin ja ich für so was verantwortlich - obwohl er mich dazu genötigt hat, dass ich auf mein Pflichtteilsrecht nach ihm verzichte. Notfalls könnte ich darauf bestehen, dass die Bestattungskosten aus dem Nachlass bezahlt werden, also von unserer Tochter, die dann Erbin wäre. Aber wie ist das mit der Grabpflege? Ich kann ja schlecht jedesmal 700 km fahren, um selbst mit der Harke ran zu gehen. Also müsste ich jemanden damit beauftragen. Müsste ich das auch dann bezahlen, wenn die Verwandten gegen meinen Willen durchsetzen, dass er in seiner alten Heimat unter die Erde kommt?

Irgendwie finde ich es unfair, dass ich - obwohl ich nicht mal meinen Pflichtteil von meinem Mann bekäme, für so was verpflichtet bin. Ich mein', wenn ich es freiwillig mache - OK. Aber dass man mich zu so was zwingen könnte, finde ich gemein. Ich hab' mir meinem Mann gegenüber nie was zu schulden kommen lassen. Ich musste nur auf mein Pflichtteilsrecht verzichten, weil seine Mutter ihm ANGEBLICH sonst nichts überschreiben kann (weil das ja dann nach mir meine beiden Kinder aus erster Ehe von mir erben könnten  Roll Eyes). Mein Verbrechen ist also nur, dass ich zwei Kinder mit in die Ehe gebracht habe. Das tut verdammt weh. Aber meinen Mann lässt das kalt.
Und ich schreibe das hier nur, dass mir keiner mit der Moral kommt, vonwegen "wie kannst du nur wegen der Grabpflegekosten rumgeizen und wegen der Besattungskosten so hadern" und so. Auch eine Enterbung ist eine "Hinterlassenschaft". So sehe ich das!
« Letzte Änderung: 11.09.09, 12:51 von AnnaAnna » Gespeichert

Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern
Jara
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« Antwort #1 am: 11.09.09, 14:07 »

Hallo,

Da ich mich gerne mit rechtlichen Dingen befasse, kann ich Dir darüber etwas sagen.

In der Regel, wenn keine persönlichen Wünsche verfasst wurden, ist es so, dass zuerst der Ehegatte, dann die Kinder,
dann die Eltern und dann die Geschwister bestimmen dürfen, wie / wo die Beerdigung vonstatten geht.
Es gibt ein Bestattungsgesetz, da steht sowas drin.  
Wenn einer festlegt (schriftlich, notariell), "mein bester Freund soll sich darum kümmern", dann darf der das auch. Mit allen Pflichten.

Du hast das vielleicht schonmal geschrieben... hast dur "nur" auf Deinen Pflichtteil
verzichtet, oder bist du auch enterbt? Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
Hat Dein Mann ein Testament geschrieben, in dem steht "Meine Frau soll nichts bekommen"?
« Letzte Änderung: 11.09.09, 14:11 von Jara » Gespeichert
amazone
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Leben und leben lassen.


« Antwort #2 am: 11.09.09, 18:55 »

hallo anna,

auch wir sind fernab der heimat inner pampa.
ich hab zu meinem mann gesagt, sollte ich nicht mit ihm richtig alt und grau werden,
so möchte ich ein grab in meinem heimatort.
aber bitte ne platte auffem kopf, so dass das keiner pflegen muß.

da ich heute noch nicht weiß, wo wir unser (dauert noch jahrzehnte bis dahin) rentenalter verbringen,
werde ich sicher neu entscheiden.
ich würde es grässlich finden, hier inner fremde zu liegen, wo mich keiner kennt.

wo willst du denn mal beerdigt werden?
was will dein mann?
wir haben da mal ganz in ruhe in zwangloser atmosphäre drüber gesprochen  Wink
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Beste Grüße von
Amazone
gammi
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« Antwort #3 am: 11.09.09, 22:39 »

Ich glaube dass ist auch ein Grund, warum heutzutage immer mehr (anonyme) Urnengräber entstehen.

Die Frage nach der Grabpflege stellt sich ja recht häufig. Oft sind ja keine Angehörigen mehr in der Nähe.
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passivM
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« Antwort #4 am: 12.09.09, 03:51 »


Du hast das vielleicht schonmal geschrieben... hast dur "nur" auf Deinen Pflichtteil
verzichtet, oder bist du auch enterbt? Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
Hat Dein Mann ein Testament geschrieben, in dem steht "Meine Frau soll nichts bekommen"?


Auf das Pflichtteilsrecht verzichten bedeutet, dass man aus der gesetzlichen Erbfolge raus ist, so als sei man überhaupt nicht vorhanden. Ich kann von meinem Mann nicht erben. Er könnte mir nur ein Vermächtnis geben, zum Beispiel in der Höhe unseres gemeinsamen Zugewinns oder so. Aber so ein Vermächtnis, bzw. ein Testament hat er nicht. Er schiebt das schon seit zwei Jahren vor sich her, und ich glaube langsam, er WILL gar keins schreiben (obwohl wir das eigentlich so besprochen hatten). Ich denke, er vertröstet mich nur immer wieder. Manchmal sagt er auch: "Mir passiert schon nix."

Wenn du "nur" enterbt bist, kannst du immernoch dein Pflichtteil einklagen. Das entspricht dann der Hälfte des gesetzlichen Erbes. Ehegatten erben die Hälfte, die andere Hälfte erben die Kinder. Das Pflichtteil wäre also ein Viertel. Aber in meinem Fall, nach Verzicht aufs Pflichtteil, erbe ich gar nichts und ich kann auch nichts einklagen, weil ich erbrechtlich gar nicht mehr "vorhanden" bin. ...nur bezahlen muss ich. Ich könnte dann die Bestattungskosten zivielrechtlich von den Erben (also von unserer gemeinsamen Tochter) einklagen, fall die nicht schon volljährig ist und mir freiwillig was gibt. Aber da werden Oma und Onkels bei so viel Bosheit (ich hatte es ja schon erwähnt) wahrscheinlich schon für sorgen, dass sie das nicht macht.

Was die Grabpflege betrifft: Wenn er an meinem/unserem Wohnort in den neuen Bundesländern liegen würde, würde ich mich auch drum kümmern wollen, aber nicht wenn er in den alten Bundesländern liegt.
Dass ich da wegziehe, kann ich mir nicht vorstellen. Denn hier bin ich endlich "zu Hause". Und ich würde auch nicht nochmal heiraten (was ja evtl. einen Umzug nötig machen könnte). Zwei Ehen genügen mir  Wink

Wegen der Uhrzeit:
Ich war aufgewacht, und jetzt finde ich keine Ruhe mehr. Deswegen bin ich nochmal online gegangen.  Wink
« Letzte Änderung: 12.09.09, 03:58 von AnnaAnna » Gespeichert

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Jara
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« Antwort #5 am: 12.09.09, 16:27 »

@ Anna

So wie Du das bechreibst hört sich das aber nach einem Erbverzicht an.
Wie heißt das genau, was Du da unterschrieben hast?

Wenn Du "nur" auf Dein Pflichtteilsrecht verzichtet hast und Dein Mann kein Testament hat,
indem festgelegt ist, dass Du nichts bekommen sollst (s.o.) dann erbst Du trotzdem.

Einen Pflichtteil hat man nur, wenn man weniger als die Hälfte des Erbteils bekommen hat.
Wenn man aber mehr bekommt, dann hat man keinen Pflichteils(ergänzungs)anspruch.

Pflichtteilsverzicht bedeutet, dass man nichts einklagen kann, falls man weniger bekommt.
Die gesetzliche Erbfolge gilt trotzdem (3/4 bei Zugewinngemeinschaft, 1/2 bei Gütertrennung etc.)


Hier ein Link dazu
http://www.pflichtteilrechner.de/096_kann_man_trotz_pflichtteilsverzicht_erbe_werden.html

« Letzte Änderung: 12.09.09, 16:35 von Jara » Gespeichert
gammi
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« Antwort #6 am: 12.09.09, 16:37 »

Hab ich das jetzt richtig verstanden? Ihr seid noch verheiratet?

Ich glaub in diesem Fall würde ich sehr massiv darauf bestehen, dass er ein Testament macht. Und genau darin festlegt, wo ER beerdigt werden will und wer was bezahlt.
Leider ist es immer so, dass man es vor sich herschiebt, immer mit dem Hintergrund: ich bin ja noch jung, mir wird schon nichts passieren.
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passivM
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« Antwort #7 am: 13.09.09, 15:51 »

Ja, wir sind noch verheiratet.

..sonst wäre ich ja weder bestattungspflichtig, noch hätte mich das Thema Erben/Pflichtteil u.s.w interessiert. Als Geschiedener Ehegatte erbst du nichts. ..es sei denn, du erhälst ein "Vermächtnis". Aber so was ist freiwillig. Ein Vermächtnis kann man auch der Kirche oder dem Roten Kreuz geben, also Menschen (oder auch Organisationen) die von gesetzeswegen keine Erben sind.

gammi,
ich habe etwa zwei Jahre lang sehr massiv auf einem Testament bestanden. Aber er macht keins. Er schiebt es immer vor sich hin, und ich denke: Er will es gar nicht tun. Und ich kann ihn ja nicht zwingen.

Jara,
nochmal: Wenn du auf dein Pflichtteilsrecht (also auf den Pflichtteil von deinem Erbe) verzichtest, bist du aus der gesetzlichen Erbfolge raus. Basta!  Da kannst du nichts einklagen.
Klar, kann mein Mann mir per Testamt was vermachen. Aber er macht ja kein Testament !  Sad
Nach einem Pflichtteilsverzicht (nach deinem Ehemann) bist du rechtlich / erbrechtlich nicht mehr vorhanden. Deswegen finde ich es ja so "blöd" dass ich DENNOCH bestattungspflichtig bin, vor allen anderen.
Wenn du freiwillig nichts bekommst,
dann hast du nicht mehr das Recht etwas einzuklagen, da hast du / bzw. ich ja drauf verzichtet !

Ich finde es eine "Sauerei", genauso, wie sogenannte "nicht geliebte" Kinder, oder solche die sich so empfinden, die vielleicht als Baby ins Heim kamen, und die nach Jahrzehnten plötzlich zu den Berdigungskosten für ihre Mutter oder Vater herangezogen werden, den oder die sie nie kannten. - So was finde ich eine "Sauerei".

Da gehen Gesetz und (mein) Rechtsempfinden weit auseinander. Aber dem Gesetz muss man sich beugen.

Ich hab' mich im Internet erkundigt: Ich habe keine Chance, mich wegen des Pflichtteilsverzichtes nach meinem Mann (mit dem ich trotzdem immernoch verheiratet bin, gammi  Wink )von meiner Bestattungspflicht befeien zu lassen.

Dass ich mich wegen der Bestattungspflicht ärgere, ist nur, weil er mir damals vorgemacht hat, seine Mutter würde ihm nichts überschreiben weil ich ihn sonst beerben könnte. Ich wollte nicht, dass das zwischen uns steht. So was nennt man wohl "emotionale Erpressung". Angeblich wollte er mir aber ein Vermächtnis geben, aus dem was nicht von seiner Mutter stammt, was also quasi gemeinsamer Zugewinn ist. Aber er macht kein Testament / Vermächtnis, und seine Mutter hat ihm trotzdem nichts überschrieben. Und ihn scheint das gar nicht zu stören. Er meint, wenn sie "etwas schreiben" würde, dann bekäme eh sein einer Bruder fast alles, weil der drei Kinder hat, und ihm wäre es am liebsten, wenn sie gar nichts regelt, und irgendwann würde halt alles geteilt. So fühle er sich gerechter und besser behandelt als wenn seine Mutter "etwas schreibt".
Toll ! Warum sollte ich dann auf mein Pflichtteilsrecht nach meinem Mann verzichten? Ich fühle mich verarscht !  ...und das ist es, was mir weh tut. Es geht gar nicht um eine bestimmte Summe.

Deswegen kann ich deine Frage verstehen, gammi   Cheesy
Aber ich hab' mich entschieden, einen "kühlen Kopf" zu behalten,  ...ist besser so  Wink   Lips Sealed
« Letzte Änderung: 13.09.09, 16:02 von AnnaAnna » Gespeichert

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marikat
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« Antwort #8 am: 13.09.09, 16:24 »

Hallo AnnaAnna,

wegen deines Pflichtteilsanspruchs solltest du dich mal mit einem Rechtsanwalt unterhalten. Pflichtteilsansprüche haben nur Kinder gegen Ihre Eltern. Der Pflichtteilsanspruch verfällt nicht beim Tod des Kindes. d. h. dass du den Pflichtteilsanspruch deines Mannes gegenüber seiner Mutter geerbt hättest. Das wollte diese verhindern und hat darauf bestanden, dass du darauf verzichtest.
Das ist die eine Sache.
Wie du oder dein Mann eure Vermögensverhältnisse klärt ist wieder eine andere Sache.
Aber das ist hier keine Antwort auf deine Frage.

marikat
 
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gammi
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« Antwort #9 am: 13.09.09, 17:17 »

@AnnaAnna: ich verstehe dich sehr gut...es könnte wohl glatt mein Mann sein. der schiebt solche dinge auch immer.

Und es gibt leider sehr viele Fälle, in denen die anderen alles geerbet haben und irgendein"trottel" die Grabpflege.

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Jara
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« Antwort #10 am: 13.09.09, 18:15 »

Da kannst du nichts einklagen.
Eben. Wenn Du nichts bekommst, dann kannst Du nichts einklagen.
Aber wer hat denn geschrieben (Testament), dass Du nichts bekommen sollst?

Nur weil einer sagt "Die soll nichts bekommen" heißt das noch lange nicht, dass Du nichts bekommst. Das müsste per Testament geregelt werden.
Außer Du hast einen Erbverzicht unterschrieben, dann könntest Du nur ein Vermächtnis erhalten.

Frag mal einen Notar, die haben z.T. kostenlosen Beratungsstunden.


Ergänzung: @ marikat
Einen Plichtteilsanspruch haben Eltern, Ehegatten, Kinder und Enkel.
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marikat
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Lass mir die Träume, ich brauch sie zum Leben


« Antwort #11 am: 14.09.09, 12:02 »

@ jara,
sorry, wenn ich dir wiederspreche. Meiner Kenntnis nach gibt es nur einen Pflichtteilsanspruch der Kinder gegen die Eltern.

@ AnnaAnna
sag mal kann es sein dass dein Thema ein ganz anderes ist? Schau dir doch einmal genau an was du unterschrieben hast. Ein Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch ist etwas anderes als ein Erbverzicht.
Habt ihr einen Ehevertrag, wenn nicht bekommst du doch aus der Zugewinngemeinschaft deinen Teil. Aber das sind Themen die ich mit meinem Anwalt besprechen würde. Denn dem kannst du ja den Vertrag mal vorlegen.

 Grabpflege kann man doch minimieren.
 Koch deinem Schatz öfter mal Griesbrei und spare das Haushaltsgeld für eine Grabplatte Grin

marikat
 
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Jara
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« Antwort #12 am: 14.09.09, 12:14 »

@ marikat
Mit den Enkeln, da bin ich mir jetzt auch nicht mehr sicher. Ich dachte, die gelten auch als Abkömmlinge.
In §2303 BGB seht drin, dass auch Ehegatten und Eltern einen Pflichtteilsanspruch haben.

Pflichtteilsberechtigt ist allerdings nur der, der auch erbberechtigt wäre.
Also, wenn Herr A und Frau B ein Kind haben, dann sind die jeweiligen Eltern nicht erbberechtigt und haben damit auch keinen Pflichtteilsanspruch.

Wenn allerdings keine Nachkommen vorhanden sind, dann erben auch die Eltern.
Falls Frau B und Herr A gegenseitig als Alleinerben einsetzen, dann haben die Eltern (so keine Kinder vorhanden) einen Pflichtteilsanspruch.
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Christine
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« Antwort #13 am: 14.09.09, 12:16 »


 Grabpflege kann man doch minimieren.
 Koch deinem Schatz öfter mal Griesbrei und spare das Haushaltsgeld für eine Grabplatte Grin

marikat
 

Wenn sie denn dort erlaubt ist. Bei uns net.....
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Herzlichen Gruß - Christine

Humor ist der Knopf, der verhindert, daß einem der Kragen platzt.
Joachim Ringelnatz
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« Antwort #14 am: 19.09.09, 01:57 »

NOchmal kurz zu später Stunde  Wink
Das mit der Grabplatte finde ich schrecklich. Deckel drauf und fertig. Das ist praktisch. Aber ob ein Bauer sich so sein Grab mal vorstellt..? Aber, marikat, du hast ja DIESEN  Grin Smilie dazu gesetzt  Wink

Schade, dass man sich nicht eine Urne in den Garten stellen darf. Ehrlich. So was finde ich viel schöner. Angeblich kann so was über die Niederlande klappen - s. Link. Aber ich bin mir nicht sicher, ob das rechtlich wirklich so astrein ist, wie es dort dargestellt wird.  http://www.weg4u.de/00_so-geht-das.htm

...womit wir übrigens auch wieder beim Thema wären  Wink

Was haltet Ihr denn von dieser Friedwald-Geschichte. Mir persönlich würde so eine Vorstellung gefallen, und zwar viel besser als die Vorstellung an so ein enges Grab. Da würde ich Platzangst bekommen. (Gut, dass ich das nicht erleben werde  Wink Lips Sealed)  Gar nicht könnte ich mir dagegen vorstellen, dass meine Asche ins Meer gestreut wird. So verschieden können Menschen sein.

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Liebe Grüße
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