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Autor Thema: Aushilfe  (Gelesen 2767 mal)
Hansaline
Hansaline
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« am: 09.06.09, 12:01 »


Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe, dass ich hier richtig bin. Wir haben uns überlegt, eine Aushilfe auf 400,00 Basis zu beschäftigen. Was bekommt die Kraft ungefähr als Stundenlohn und wieviel Tage im Monat kann man die beschäftigen. Wir brauchen nicht den ganzen Tag einen, aber nachmittags oder ein paar mal in der Woche wäre gut. Wir haben überhaupt keine Ahnung davon und würden uns über Antworten freuen.

LG
Helga
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Naima
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Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es :-)


« Antwort #1 am: 09.06.09, 12:28 »

Hallo Helga,
welche Tätigkeiten soll die Aushilfe denn verrichten?

LG Nicole
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Hansaline
Hansaline
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« Antwort #2 am: 09.06.09, 12:33 »


Hallo Nicole,
er soll meinem Mann zur Hand gehen und ihm bei der Arbeit helfen, also im großen und ganzen die notwendigen landwirtschaftlichen Arbeiten.

Gruß
Helga
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Ingrid2
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« Antwort #3 am: 09.06.09, 12:41 »

Hallo Helga,

wenn du ihn als geringfügig Beschäftigten bei der Knappschaft meldest, dann ist egal, wieviele Tage er im Monat arbeitet (er fällt dann ja nicht unter die 50-Tage-Regelung). Grundsätzlich gilt, daß er einfach nicht mehr als die 400 EUR/Monat verdienen darf.

Zum Stundenlohn: Der ist ja von Gegend zu Gegend schon sehr verschieden. Es kommt schon drauf an, wieviele Stunden er am Stück arbeitet, bzw. wie weit die Anfahrt zu euch ist. Wenn der Mitarbeiter 20 km Anfahrt hat und evtl. nur 2 Stunden arbeitet, dann lohnt es sich ja für ihn nicht wirklich. Ich denke, das kommt wirklich auf dein Einzelfall an. Wir zahlen unseren Aushilfen 8,00/Stunde.

Beim Stundenlohn berücksichtigt werden muß natürlich, daß vom Arbeitgeber dann noch die pauschale Sozialversicherung an die Knappschaft abgeführt werden muß. Die ist, im Gegensatz zu einem "normalen" Arbeitsverhältnis, komplett vom Arbeitgeber zu übernehmen.

Ingrid
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Petra2
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« Antwort #4 am: 09.06.09, 18:05 »

Hallo Helga,

auf der Seite der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein gibt es eine Verdienst- und Kostenaufstellung für
Arbeitnehmer, wobei sich diese Zahlen auf Festangestellte beziehen.

http://.lwksh.de/cms/fileadmin/user_upload/Downloads/FA_Beratung_Betriebswirtschaft/Verdienst_u._Kosten_01.02.09.pdf

Auf den Auszahlungsbetrag sind noch Sozialabgaben an die Knappschaft Bahn See( .minijob-zentrale.de) zu leisten, dort findest du auch noch Infos.

LG
Petra2
« Letzte Änderung: 11.06.09, 07:13 von Petra2 » Gespeichert

Manche Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen, haben aber keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(George Orson Welles)
Ditz
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« Antwort #5 am: 10.06.09, 21:45 »

Hallo,

ich habe auch eine aushilfe beschäftigt. ist ein frührentner aus der nachbarschaft und somit fast jederzeit verfügbar. er ist auf 200 euro beschäftigt, da er noch andere kleinere nebenjobs hat. fährt allerdings meist nur schlepper oder macht handwerkliche arbeiten.
entscheident ist ja das ihr der aushilfe dann nur 400 euro ausbezahlt, ihr könnt die std. ja auch verschieben vom sommer in den winter.
ich bezahle 7,5 / std. , was meiner meinung nach auch viel geld ist (rechnet euch mal euren std. lohn aus), ist ja für die aushilfe reines geld.
schwierig wird es allerdings jemanden für körperliche arbeiten zu finden.

Ditz
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renerl
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echt kuhhhhl


« Antwort #6 am: 11.06.09, 10:24 »

Wir haben für ein paar mal im Monat einen Aushilfsmelker angestellt. Er kam völlig ahnungslos und ist jetzt fast ein Profi. Unser Steuerberater hat gesagt, wir würden nie jemanden finden, also war das wohl ein echter Glücksfall. Wir zahlen 25 € je Melken. Wenn viel zu melken ist muss er sich sputen, wenn wenig hat er Glück gehabt. Auch ein Ansporn zum flott arbeiten. Er reinigt auch den Melkstand und hat schon mal beim Siolabdecken geholfen. Man kann auf 4oo € versichern, wobei man die Abgaben an die Knappschaft nicht unterschätzen darf, oder als geringfügig Beschäftigter. Allerdings zahlt man da Lohnsteuerklasse 6. Einfacher ist wohl 400 €. Ich würde auch gern 25 € je Melken verdienen. Wenn jemand aber fahren muss und oft wirklich dreckig wird, darf man meiner  Meinung nicht zu sehr knausern. Entweder will ich jemand oder nicht. Bei uns hier findet man sehr schlecht jemand, also solls wegen ein paat Euros im Monat nicht scheitern!
LG Renerl
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Ingrid2
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« Antwort #7 am: 11.06.09, 11:14 »

Ich hab ja oben schon geschrieben, daß wir 8,00 /Std. bezahlen. Egal was bei uns anfällt. Es ist für mich auch schon viel Geld, allerdings kann ich unsere Aushilfen sehr variabel einsetzen. Nicht nur was die Arbeit an sich betrifft, auch die Stundenzahl kann ich direkt beeinflussen. Ich denke einfach, lieber bezahl ich etwas mehr und die Arbeit wird gut und richtig gemacht (und das kann ich dann auch einfordern). Die zusätzlichen Abgaben für die Knappschaft find ich auch schon heftig - aber es geht halt nicht anders.

Ingrid
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Hansaline
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« Antwort #8 am: 11.06.09, 11:39 »


Hallo,
ich danke für eure Antworten. Was ist denn der Unterschied zwischen geringfügig Beschäftigter oder auf 400 basis. Ist dasnicht das selbe und wie hoch sind denn die Abgaben an die Knappschaft prozentual?

Gruß
Helga
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renate
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« Antwort #9 am: 11.06.09, 11:59 »

Hallo Helga,

alles Wissenswerte über 400 Eurojobs und Geringfügig Beschäftigte findest du auf der Seite der Mini-jobzentrale
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Viele Grüße  Renate
Marone
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« Antwort #10 am: 11.06.09, 21:59 »

Hab mir mal so die Beiträge durchgelesen.
Finde für eine landwirtschaftliche Aushilfe, der alle anfallenden Arbeiten (auch teils körperlich schwere Arbeiten) verrichten muss, ist in der Stunde 7,5 oder auch 8 Euro nicht unbedingt sehr befriedigend.
Aber, muss jeder selber wissen, wieviel er bietet und was für Leistung er dafür erwarten kann, bzw. ob jemand für das Geld arbeiten will.
Hab einen Nachbarn (noch Landwirt), der als landwirtschaftlicher Bertiebshelfer arbeitet,........Stundenlohn 14 Euro, plus Kilometergeld, wenn der Einsatzort weiter als 50 Kilometer entfern ist.
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Naima
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Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es :-)


« Antwort #11 am: 12.06.09, 11:40 »

Hallo Marone,

deshalb muss man unterscheiden, was die Aushilfe machen soll und wie selbständig sie arbeitet.

Wenn sie dem Landwirt zur Hand geht und in seiner Gegenwart und nach Anleitung Arbeiten verrichtet, ist das schon etwas anderes, als wenn jemand als Betriebshelfer unter Umständen den Betrieb mehr oder weniger selbständig "schmeißt", weil der Betriebsleiter ausgefallen ist.

Für Holz sägen zahlen wir auch 8,- Euro, für Stall waschen 10,-.

LG Naima
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Ingrid2
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« Antwort #12 am: 12.06.09, 12:23 »

Hallo Marone,

soviel ich weiß, ist ja ein Betriebshelfer nicht als Minijobber gemeldet. Es handelt sich dann ja um ein normales Arbeitsverhältnis, was bedeutet, daß der Arbeitnehmer noch seinen Anteil an den Abzügen für die Sozialversicherung bzw. Lohnsteuer zu tragen hat. Der Nettoverdienst sieht dann ja schon anders aus. Ein Minijobber hat keine Abzüge mehr.

Dafür kostet mich als Arbeitgeber ja auch eine Aushilfe die 8,00 EUR bekommt, dann auch knapp 11,00 EUR.

Ingrid
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Hansaline
Hansaline
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« Antwort #13 am: 12.06.09, 19:25 »


Die schwersten Arbeiten wären bei uns Siloabdecken und sonst eventuell Bullen umstallen. Die Aushilfe soll eigentlich nur meinem Mann zur Hand gehen, weil er auch gesundheitlich nicht immer gut zufrieden ist. Bei uns im Kreis Cloppenburg wird auch 8,00 € im Schnitt bezahlt, wie uns die LWK jetzt sagte. Ich danke für eure Antworten, nun müssen wir nur noch einen zuverlässsige Arbeitskraft finden.

Gruß
Helga
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Ditz
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« Antwort #14 am: 12.06.09, 20:06 »

Hallo,

sind die 14 euro netto? doch wohl eher nicht.
7-8 euro/std. sind meiner meinung nach gutes geld, die aushilfe bekommt es ja ohne abzüge.
ich kann immer nur mit dem kopf schütteln wenn ich die 16/17 jährigen jungs höre die meinen 10 euro/std fürs schlepper fahren haben zu müssen.
mehr wie 7-8 euro verdienen die leute doch auf ihrer regulären arbeit auch nicht.

Ditz
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