Du hast Recht wie gesagt der bessere wird überleben - und das ist auch gut so!
Aber - sind nicht alle Bauern auf der ganzen Welt an einem guten Milchpreis interessiert?
Warum brauchen WIR BAUERN einen Außenschutz? Bündeln heißt die Devise - und zwar weltweit!
Es ist ein Prozess der sich entwickelt! Aber wir müssen den Anfang machen! Der jetzt eintretende Milchpreis wird uns in Wirklichkeit stärken!
Warum denn nicht "Leben und Leben lassen"?
Wenn alles so klar ist, dann kann das Milchboard diese Fragen beantworten. Oder vielleicht kannst du die Fragen beantworten: Hier ein Auszug der 30 Fragen.
Das Marktstrukturgesetz erwähnt in den Paragrafen 2 Abs.2 Nr. 4, 3 Abs. 1 Nr. 8 und 4 Abs. 1 Nr. 2,
dass eine genehmigte Erzeugergemeinschaft den Wettbewerb auf dem Markt nicht ausschließen darf.
Folgendes Zitat ist aus der „unabhängigen Bauernstimme“ entnommen:
„Damit der notwendige Druck gegenüber den abnehmenden Molkereien aufgebaut werden
kann, wird das Milchboard nach Aussage von Johannes Bayrhof (Vorstandsmitglied) erst
ab einer Bündelung von 70 bis 80 Prozent der Milchbauern aktiv werden. Weigern sich die
Molkereien dann, den geforderten Basispreis zu zahlen, sind die Mitglieder verpflichtet,
ihre Milch nicht mehr anzudienen.“
9. Ist unter der Formulierung zu verstehen, dass die im Milchboard vereinten Milcherzeuger
ihrer Molkerei den Rohstoff vorenthalten, um die Molkereien unter Druck zu setzen?
Die geplante Vorgehensweise erinnert an den vom Bund der Milchviehhalter e.V. initiierten Milch-
streik im Sommer 2008. Der gemeinschaftliche Entzug des Rohstoffes zur Ausübung von Druck ge-
genüber Molkereien wurde vom Kartellamt als verbotener Boykott eingestuft.
Zitat:
Es wird festgestellt, dass der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V., Freising, im
Rahmen der „Milchpreisoffensive 2008“ zum Boykott der Molkereien aufgerufen hat, die
von Milchviehhaltern in Deutschland mit Rohmilch beliefert werden, und dass dieser Auf-
ruf einen Verstoß gegen das Boykottverbot des § 21 Absatz 1 GWB darstellte.
10. Liegt dem Milchboard ein Gutachten eines anerkannten Rechtsgelehrten vor, dass ein Milch-
lieferboykott seiner Mitglieder legitimiert ist?
11. Gibt es vom Bundeskartellamt eine Zusage, dass ein Milchlieferboykott durch Mitglieder der
Milchboards erlaubt sei?
12. Wenn das Milchboard die Kontrolle über 70 bis 80 Prozent der Milcherzeuger ausübt, wird
dann der Wettbewerb um Rohmilch behindert?
oder diese Fragen:
Laut Aussage Johannes Bayrhof, sind alle Mitglieder verpflichtet, im Falle dass die Molkerei den ge-
forderten Milchpreis nicht bezahlt, ihre Milch „nicht mehr anzudienen“ – seinem Abnehmer den
Rohstoff Milch zu entziehen.
14. Wer kontrolliert, ob die Mitglieder die Milch zum festgelegten Mindestpreis verkaufen?
15. Wer kontrolliert, ob die sich die Mitglieder am Milchlieferboykott beteiligen?
16. Wie kontrolliert das Milch Board den Auszahlungspreis der abnehmenden Molkereien, Ver-
wertungsgesellschaften, Milchhändler?
17. Was geschieht, wenn ein Milchboard-Mitglied seine Milch zu einem geringeren Preis als den
festgesetzten Mindestpreis verkauft?
18. Werden gegen Mitglieder, die ihre erzeugte Milch zu einem niedrigeren Preis als dem festge-
legten Basispreis veräußern, Sanktionen verhängt?
a. Wenn ja, wer verhängt Sanktionen?
b. Welche Sanktionen werden verhängt?
c. Werden auch dann Sanktionen verhängt, wenn ein Mitglied keinen Abnehmer findet,
der den festgesetzten Mindestpreis leisten kann/will?
d. Muss ein Mitglied darüber Nachweis erbringen? Wenn ja, welchen?
e. Wie werden beschlossene Sanktionen durchgesetzt?
21. Was geschieht, wenn eine Molkerei den vom Milchboard festgesetzten Mindestpreis nicht er-
wirtschaften kann?
22. Werden die Mitglieder des Milchboards verpflichtet, gegen diesen Abnehmer Sanktionen, wie
z.B. Rohstoffentzug durchzusetzen?
23. Werden die Mitglieder einer Genossenschaftsmolkerei gezwungen, von der eigenen Genos-
senschaft den Mindestpreis zu verlangen, obwohl er nicht erwirtschaftet wird und dadurch
absehbar ihre Geschäftsanteile in Gefahr geraten?
In den Satzungen der Milcherzeugergenossenschaften ist üblicherweise eine Andienungspflicht enthal-
ten. Andererseits ist das Milchboard-Mitglied per Satzung verpflichtet, die „Regeln“ des Milchboards
einzuhalten, z.B. sich an einem Lieferboykott zu beteiligen. Konflikte sind absehbar.
24. Welche Satzung hat Im Konfliktfall Vorrang, die des Milchboards oder die der Genossen-
schaft?
25. Gibt es darüber ein Gutachten eines anerkannten Rechtsgelehrten?
26. Unterliegen Mitglieder, die ihre Milch ausländischen Verwertern verkaufen auch dem Min-
destpreis des Milchboards?
In den EU-25 Ländern wurden in 2006 ca. 1,6 Mio. Milcherzeuger gezählt.
27. Wie viele Mitglieder hat das European Milk Board?
28. Wie kann das Milchboard verhindern, dass sich deutsche Molkereien im EU-Ausland mit dem
Rohstoff Milch eindecken?
29. Auf welcher Grundlage werden die einmaligen und laufenden Kosten des Betriebes des
Milchboards kalkuliert?
30. Welche Verwaltungskosten entstehen, wenn ca. 70 % der deutschen Milcherzeuger im Milch-
board organisiert sind?
Bevor ich mich 3 Jahre binde, will ich wissen, was auf mich zu kommt. Nicht mehr und nicht weniger. Das Board beschäftigt einen REchtsanwalt, der wird das doch beantworten können.
Sissy