Servus,
bei uns ging das dieses Jahr völlig unkompliziert. Ich habe beim Amt für Landwirtschaft angerufen...der sagte man braucht hierzu einen Meisterbrief, ein polizeiliches Führungszeugnis und einen handschriftlichen und tabellarischen Lebenslauf. Hinzu kam er sich unseren Betrieb einmal kurzfristig angesehen hatte inkl. Wohnhaus und Lehrlingsunterkunft sowie das er uns einen netten Herren von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vorbei geschickt hat der nach dem Rechten und der Unfallgefahren geschaut hat...
So ähnlich lief es bei uns auch ab. Nur dass es dem Herrn von der BG so gut gefallen hat, dass sie seit dem jedes Jahr mit den Lehrlingen zu einer Schulung "Arbeitssicherheit" auf den Hof kommen.
Seit einigen Jahren sind Betriebe die eine Fremd-Ak beschäftigen, verpflichtet einen "Sicherheitbeauftagten" zu benennen. Um dieser Vorschrift zu genügen, bietet die BG das sogenannte "Unternehmermodell" an. D.h. sie bieten einen Mehrtägigen Kurs und später Auffrischungskurse an, damit man in Sachen Arbeitsicherheit auf dem laufenden bleibt.
In der Bestätigung heißt es dann: "Mit der Teilnahme sind die Anforderungen gemäß VSG 1.2, Anhang 2, Erster Nachtrag (Unternehmermodell) erfüllt.

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