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Autor Thema: Landw. Betrieb als Ausbildungsbetrieb anerkennen lassen !?  (Gelesen 852 mal)
Nurmi
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« am: 30.12.08, 23:49 »

Hallo zusammen,

wer von euch hat in der letzten Zeit seinen Betrieb als 'Ausbildungsbetrieb' anerkennen lassen ? und kann mir seine Erfahrungen schildern ?
Was war nötig, um Ausbildungsbetrieb zu werden ?
Welche Auflagen gab es ?

Welche Anforderungen muss ein landwirtschaftlicher Betrieb erbringen, um ausbilden zu können ? (Also neben der Ausbildereignung des/der Betriebsinhaber, die haben wir.)

Wie lief die Anerkennung bei euch ab ? 

Für die Schilderung eurer  Erfahrungen wäre ich sehr dankbar !

VlG, Nurmi

« Letzte Änderung: 31.12.08, 08:57 von Nurmi » Gespeichert
Petra2
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Beiträge: 901



« Antwort #1 am: 31.12.08, 07:02 »

Hallo Nurmi,

bei uns ist für die Anerkennung der Ausbildungsleiter der Landwirtschaftskammer zuständig.
Am besten du rufst, den für dich Zuständigen, an und der wird dir dann sagen, was er braucht bzw. einen Termin vor Ort machen und sich alles angucken sowie die betrieblichen Daten aufschreiben.
Die Anerkennung verlief damals sehr problemlos (2 h), ich weiss nur, dass mein Mann danach noch einen 2 tägigen Kurs bei der Berufsgenossenschaft gemacht hat.

LG

Petra2


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Manche Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen, haben aber keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(George Orson Welles)
Nurmi
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 77


« Antwort #2 am: 31.12.08, 10:37 »

Hallo Petra2,

dank Dir für Deine Antwort.

War es bei euch wirklich so einfach ?

Der zuständige Ausbildungsberater war kurz vor Weihnachten schon hier. Er hat alle Daten aufgenommen, sich den Betrieb angeschaut usw.

Nun hat der uns zur Auflage gemacht, dass wir das Betriebsglände befestigen müssen !!!
Ich glaube - ich spinne ! Hier ist alles mit Recyclingschotter befestigt, was natürlich bei den Wassermassen, die wir in der letzten Zeit bekommen haben, nicht so toll aussieht. Aber es ist befestigt.

Ich frage mich jetzt, ob das überall so ein Theater ist mit der Anerkennung ? Oder haben wir nur einen merkwürdigen Ausbildungsberater ?

VG, Nurmi
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a.m.
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Beiträge: 147


« Antwort #3 am: 31.12.08, 10:41 »

Hat euer Ausbildungsberater einen Vorgesetzten?

Ist ein mit Recycling-Schotter befestigter Hof nicht ein gutes Lehrbeispiel für betriebswirtschaftliches Denken??
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winnipooh69
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Beiträge: 705



« Antwort #4 am: 31.12.08, 11:01 »

Servus,

bei uns ging das dieses Jahr völlig unkompliziert. Ich habe beim Amt für Landwirtschaft angerufen...der sagte man braucht hierzu einen Meisterbrief, ein polizeiliches Führungszeugnis und einen handschriftlichen und tabellarischen Lebenslauf. Hinzu kam er sich unseren Betrieb einmal kurzfristig angesehen hatte inkl. Wohnhaus und Lehrlingsunterkunft sowie das er uns einen netten Herren von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vorbei geschickt hat der nach dem Rechten und der Unfallgefahren geschaut hat...es war nichts zu bemängeln weil wir sehr auf Sicherheit achten und wir vor 3 Jahren schonmal die Dienste der BG in Anspruch genommen haben um unseren Betrieb auf Kindersicherheit und Unfallgefahren zu überprüfen zu lassen.
Nun sind wir ein anerkannter Ausbildungs- und Praktikumsbetrieb in Oberfranken/ Bayern! Wo wie das wo anders ist kann ich nicht sagen!

Liebe Grüsse und viel Erfolg Wink
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Luetten
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« Antwort #5 am: 31.12.08, 12:16 »

So wie bei Winnipooh lief es bei uns "damals" auch ab, Nurmi ruf da doch nochmal an und höre ob es noch jemand anderes gibt, der dafür zuständig ist Wink Außerdem steht Euer Besuch bei uns noch aus...
LG Petra
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Man sollte nie mit vollem Mund über Bauern schimpfen!
Internetschdrieler
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Braunviehzucht mit Herz und Verstand


« Antwort #6 am: 31.12.08, 19:30 »

Servus,

bei uns ging das dieses Jahr völlig unkompliziert. Ich habe beim Amt für Landwirtschaft angerufen...der sagte man braucht hierzu einen Meisterbrief, ein polizeiliches Führungszeugnis und einen handschriftlichen und tabellarischen Lebenslauf. Hinzu kam er sich unseren Betrieb einmal kurzfristig angesehen hatte inkl. Wohnhaus und Lehrlingsunterkunft sowie das er uns einen netten Herren von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vorbei geschickt hat der nach dem Rechten und der Unfallgefahren geschaut hat...

So ähnlich lief es bei uns auch ab. Nur dass es dem Herrn von der BG so gut gefallen hat, dass sie seit dem jedes Jahr mit den Lehrlingen zu einer Schulung "Arbeitssicherheit" auf den Hof kommen.

Seit einigen Jahren sind Betriebe die eine Fremd-Ak beschäftigen, verpflichtet einen "Sicherheitbeauftagten" zu benennen. Um dieser Vorschrift zu genügen, bietet die BG das sogenannte "Unternehmermodell" an. D.h. sie bieten einen Mehrtägigen Kurs und später Auffrischungskurse an, damit man in Sachen Arbeitsicherheit auf dem laufenden bleibt.

In der Bestätigung heißt es dann: "Mit der Teilnahme sind die Anforderungen gemäß VSG 1.2, Anhang 2, Erster Nachtrag (Unternehmermodell) erfüllt. Cool

Internetschdrieler
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Versuche nie einen Menschen so zu formen wie du es bist, denn du solltest wissen , daß einer von deiner Sorte reicht
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