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Autor Thema: Könnt ihr mir weiterhelfen  (Gelesen 4319 mal)
LunaR
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Dat Eenen sien Uhl is det Annern sien Nachtigall


« Antwort #15 am: 02.11.08, 12:56 »

Hallo,
ich habe meinem SV zum allerdings "erst" 70. eine dreistöckige Torte anfertigen lassen, mit nem Marzipanschäfer, SChäfchen, nem SChäferhund und marzipanähren. Er hat sich gefreut wie ein SChneekönig. Hat dein Täntchen vielleicht noch ein bestimmtes Interesse?
Es gibt ein Buch: Das große Buch der Tortendekorationen, da gibts jede Menge Anregungen.
Vielleicht habe ich dir ja weitergeholfen.

LG
Nell

Das haben wir bei meinem Vater zum 75. auch gemacht. Er war sehr anspruchslos und sehr schwer zu beschenken. Aber die Torte fand er toll und hat sogar noch lange davon erzählt, wenn er nach seinem Geburtstag gefragt wurde.

Luna
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Verschwendete Zeit ist Dasein.
Gebrauchte Zeit ist Leben.
Annette
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« Antwort #16 am: 02.11.08, 20:22 »

Hallo Imke,
 
wie wär's mit einem Fotokalender für 2009. Mit Fotos (neue und alte) von der Familie oder Haus und Garten oder aus der Umgebung.

Außerdem steht der Advent vor der Tür. Ein Adventskalender entweder selbstgebastelt mit Kleinigkeiten wie Süßes oder irgendwelchen kleinen Probierpackungen aus der Drogerie, Gutschein für Kaffeenachmittag usw. Oder einen gekauften Kalender mit Sprüchen - so einen habe ich im letzten Jahr bekommen. Es war ein großer Stern mit einem Engel drauf und kleinen Zettelchen drin mit kleinen Texten dabei. Fand und finde ich heute noch toll und kommt bei mir wieder ins Wohnzimmer an die Wand.

Lg Annette
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Lieber auf neuen Wegen stolpern, als in alten Bahnen auf der Stelle treten. (H.Hesse)
Hopfi
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Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.


« Antwort #17 am: 03.11.08, 05:32 »

Hallo Susanne,
du hast recht,
ich empfinde viele Geschenke auch als eine Belastung.
Besonders die , die nicht von Herzen kommen.
Hauptsache man hat etwas in der Hand beim Gratulieren.  Lips Sealed  Roll Eyes

Gruß Hopfi
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Es können nur Menschen helfen, wo Menschen sind.
Nur sie können, wo sie sind, die Welt zum Positiven verändern.
strop
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« Antwort #18 am: 11.11.08, 23:27 »

Hallo,
heute bekam ich einen Anruf einer Windpark-Betreiber-Firma, vielleicht kennt sich jemand von Euch zu folgendem Thema aus:
Auf einer meiner Flächen soll auf einer Länge von ca. 300 m eine neue Kabeltrasse für die Erweiterung eines bestehenden Windparks verlegt werden, und zwar quer durch das Feld. Die Betreibergesellschaft "bietet" mir einen Vertrag an und hat mitgeteilt, dass eine grundbuchliche Eintragung vorgenommen würde (beschränkte Dienstbarkeit).
Da ich nie mit diesem Thema zu tun hatte, habe ich erst einmal gebeten, mir Unterlagen zu schicken.
Wie läuft das denn üblicherweise? Muss ich das dulden? Wird evtl. ein "Entschädigungsbetrag" gezahlt (... und zwar nicht nur für beschädigten Aufwuchs/Frucht)? Oder eine Art "Pacht" über Jahre hinaus?
Vielleicht weiß jemand von Euch etwas dazu zu schreiben, das wäre schön.
Liebe Grüße,
strop
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amazone
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Leben und leben lassen.


« Antwort #19 am: 11.11.08, 23:56 »

huhu strop,

diese eintragung im grundbuch solltet ihr nicht ohne gegenleistung zulassen.
hat die betreibergesellschaft eine alternative?
ich meine damit: wenn du das ablehnst, können die auch "nen bogen" machen?
wenn ja, dann darfst halt bei der "ausgleichszahlung" nicht zu hoch pokern.  Wink

ich kenne hier im osten einen fall, da wollte der (acker-)grundstückseigentümer unter gar keinen umständen
eine (egal welche) eintragung im grundbuch. es ging aber kein anderer weg ins dorf.
der hat bis zum bitteren ende dagegen gekämpft und hat recht bekommen.
sämtliche versorger, die nach der wende leitungen verlegen mussten/wollten, mussten einen sehr großen (viel teueren)  aufwand
betreiben um überhaupt das dorf erreichen zu können. die dorfbewohner waren natürlich arg verärgert, aber auch da galt
das oft so hoch gepriesene gemeinschaftswohl nicht!

ergo: zwingen kann man dich nicht, also darf es sich die betreibergesellschaft ruhig etwas kosten lassen, oder?  Wink

preise sind je nach dienstbarkeit verschieden, aber da bin ich wirklich nicht mehr auf dem neuesten stand, was man da
verlangen kann.
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Beste Grüße von
Amazone
strop
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« Antwort #20 am: 12.11.08, 00:15 »

Danke, amazone, für die schnelle Antwort!
Ich werde nun mal auf den Brief warten und schauen, wie sie planen.
Liebe Grüße,
strop
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zara
Schwabenland
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Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum!


« Antwort #21 am: 12.11.08, 05:24 »

Auf einer meiner Flächen soll auf einer Länge von ca. 300 m eine neue Kabeltrasse für die Erweiterung eines bestehenden Windparks verlegt werden, und zwar quer durch das Feld. Die Betreibergesellschaft "bietet" mir einen Vertrag an und hat mitgeteilt, dass eine grundbuchliche Eintragung vorgenommen würde (beschränkte Dienstbarkeit).

@ strop

Lass Dich nicht über'n Tisch ziehen von denen. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob der Vertragsinhalt seine Richtigkeit hat, schalte einen ldw. Sachverständigen ein, der wird Dir da weiterhelfen (Prüfung des Vertrages, Verhandlung mit der Betreiber-Firma etc.). Ldw. Sachverständige findest Du z. B. HIER. Bei Interesse könnte ich Dir ggfls. einen empfehlen.
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Schau in die Augen einer Kuh und Du weisst, wofür Du arbeitest!
Melkerin
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« Antwort #22 am: 12.11.08, 06:56 »

Hallo strop,
zara hat dir ja einen Link genannt. Da bin ich jetzt mal auf die Hauptseite gegangen:
         w w w .hlbs.de
Dort kannst du einen Buchshop anklicken, wenn du dann die Seite weiter runterfährst kannst du ein Buch bestellen:
"Die Entschädigung für Energieversorgungsleitungen".
Vielleicht wär das was zum Einlesen.


PS: Grad hab ich gesehen, daß die Auflage schon etwas älter ist, naja.
« Letzte Änderung: 12.11.08, 07:00 von Melkerin » Gespeichert

Herzlich Grüße von Melki!
Landmama
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« Antwort #23 am: 12.11.08, 09:05 »

Hallo Strop,

muß man durch euer Grundstück oder gibt es ne Alternative Huh?

als wir unseren Kanal graben mußten ( Druckleitung) wäre der einfachste und kürzeste Weg gewesen, beim Nachbar übern Acker !
der wollte zwar kein Geld ( weil Nachbar Wink), aber er wollte sämtliche Eintragungen und auch was schriftliches, dass die Gemeinde dann für evtl. Spätschäden am Grundstück aufkommt !

so, zu der Zeit dachte ich mir meinen Teil, aber als wir dann aufgegraben haben ( wir gruben dann dem Feldweg entlang ) das war irre, wieviele unbekannte ( waren alle nicht in unserem Plan von der Gemeinde drauf ) und alte ! Wasserrohre da waren....

dann hab ich es eingesehen und der Mann hatt ne Ahnung davon, weil er verkauft nämlich Windräder und verlegt auch kilometerweise Leitungen Grin

stell dir mal vor, danach hast du Hochwasser auf dem Acker/Wiese, weil die Bauarbeiter was zerstört haben !

aber frag doch einfach mal auf dem Landwirtschaftsamt nach, die wissen sicher wie man das macht und auch was dir zusteht !
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martina
Südniedersachsen
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Unsere Landwirtschaft - wir brauchen sie zum Leben


« Antwort #24 am: 12.11.08, 09:13 »

Hallo,
heute bekam ich einen Anruf einer Windpark-Betreiber-Firma, vielleicht kennt sich jemand von Euch zu folgendem Thema aus:
Auf einer meiner Flächen soll auf einer Länge von ca. 300 m eine neue Kabeltrasse für die Erweiterung eines bestehenden Windparks verlegt werden, und zwar quer durch das Feld. Die Betreibergesellschaft "bietet" mir einen Vertrag an und hat mitgeteilt, dass eine grundbuchliche Eintragung vorgenommen würde (beschränkte Dienstbarkeit).
Da ich nie mit diesem Thema zu tun hatte, habe ich erst einmal gebeten, mir Unterlagen zu schicken.
Wie läuft das denn üblicherweise? Muss ich das dulden? Wird evtl. ein "Entschädigungsbetrag" gezahlt (... und zwar nicht nur für beschädigten Aufwuchs/Frucht)? Oder eine Art "Pacht" über Jahre hinaus?
Vielleicht weiß jemand von Euch etwas dazu zu schreiben, das wäre schön.
Liebe Grüße,
strop

Hallo Strop,

wir hatten ähnliches vor ein paar Jahren in einer Pachtweide, da wurde auch eine Leitung durchgelegt.

Die Verpächterin hat eine Entschädigung bekommen und wir als Pächter auch, ausserdem war eine Bedingung, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden mußte.

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Nimm das Leben nicht so bierernst, Du kommst da eh nicht lebend raus.

Heute ist nicht alle Tage, ich komme wieder - keine Frage!   Martina
strop
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« Antwort #25 am: 12.11.08, 09:53 »

Vielen vielen Dank, Euch allen!
Nun will ich noch mal zum Thema googlen, sehen, ob dort noch auf die Schnelle etwas zu finden ist.
Euch allen einen schönen Tag!
Liebe Grüße,
strop
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Beate Mahr
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Ohne Frauenpower keine Bauernpower


« Antwort #26 am: 12.11.08, 17:13 »

Hallo

schau dich mal im BGB um Anschnitt 4 Grunddienstbarkeit § 1018 bis 1029

Als Eigentümer würde ich mir das * gut bezahlen * lassen - Laufzeit beachten  Wink
und ganz wichtig ... der Rückbau muß geregelt sein

Als Pächter steht dir der Flurschaden zu ...
und zwar nicht nur für den aktuellen Aufwuchs
sondern für mehrere Jahre wegen den Grabungen
dort wo das Kabel verlegt wird hast du viele Jahre Mindererträge 

Was auch bedacht werden muß - Kontrollarbeiten ...
Wo sitzt der Verteilerschacht Huh usw.
wie oft wird das Kabel erneuert Huh

Hoffe das hilft dir schon mal weiter

Gruß
Beate
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Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt,
wo die anderen erst einmal reden

John F. Kennedy
strop
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« Antwort #27 am: 15.01.09, 12:25 »

Hallo Euch allen!
So, nun habe ich den Vertrag, 5 DIN A4-Seiten, kleingedruckt, hier (bzw. habe ihn zu einem Fachkundigen gegeben zwecks Durchsicht).
Zur Erinnerung: es ging um die Verlegung eines Kabels für die Erweiterung eines bestehenden Windparks. Das Kabel soll durch unseren Acker gelegt werden. Es ist eine Entschädigung in Höhe von 2 € je lfd. Meter geplant (1,50€ zuzügl. 0,50€ für Zinsgeltendmachung). Einige Änderungen im Vertrag wären sicher nötig, da ist z.B. die Kabeltiefe von 0,80 m, die mir viel zu gering erscheint ( ... könnte dort ja nicht einmal mehr tiefpflügen, wenn nötig). Oder, wie Beate anmerkte, ist zum Rückbau/Wartung/Kontrollarbeiten nichts geschrieben. Es soll auch ein Telekom-Kabel mit hinein gelegt werden.
Könnten sie nicht durch unseren Acker, müssten sie einen nicht unerheblichen Umweg in Kauf nehmen (... O-Ton des Mannes am Telefon: "100 m kosten uns 10.000 €" (...ja hallo, genau so hätte er sagen können: "1 m kosten uns 100 €", das klingt doch gleich humaner, oder ?...). Ein Punkt war noch die Zustimmung meiner Kinder als mögliche Nacherben. Sie müssten ebenfalls diesen Vertrag unterschreiben, da es grundbuchliche Eintragungen nach sich zieht (beschränkte Dienstbarkeit). Die Kinder halten es damit so, dass, wenn Muttern dem Vertrag zustimmen würde, würden sie selbstverständlich auch unterschreiben. Aber die Jüngste fragte schon: "Was, wenn ich da mal bauen will?"
Mal schauen, was der nun "Vertragsrechtler" dazu sagt. Angeblich bin ich die Einzige, die noch nicht zugestimmt hat, lt. Aussage des Betreibers.
Euch allen einen schönen Tag, wollte Euch nur kurz auf dem Laufenden halten, vielleicht interessiert es ja jemanden.
LG, strop
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Ed
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« Antwort #28 am: 15.01.09, 13:32 »

...
Zur Erinnerung: es ging um die Verlegung eines Kabels für die Erweiterung eines bestehenden Windparks. Das Kabel soll durch unseren Acker gelegt werden. ...
Einige Änderungen im Vertrag wären sicher nötig, da ist z.B. die Kabeltiefe von 0,80 m, die mir viel zu gering erscheint ( ... könnte dort ja nicht einmal mehr tiefpflügen, wenn nötig). ...


Auf meinen Hinweis hin wurde ein derartiges Kabel deutlich tiefer (unter 1,20 m) und möglichst nicht in Äcker (sondern den Wegen entlang in Feldraine, Hecken und Wiesen) gelegt.

Stell Dir vor Du oder ein anderer Landwirt hätte das Kabel 'aufgegabelt': Da sitzt Du dann relativ still auf Deinem Traktor und wartest. Du glaubst nicht wie lang es Dir wird bis der Stromversorger da ist und meldet, dass Du gefahrlos absteigen darfst.

« Letzte Änderung: 15.01.09, 13:42 von Ed » Gespeichert

Lust - und Luft mit gutem Duft,
niemals Not - stets Korn und Brot
wünscht Ed
Firenze
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« Antwort #29 am: 15.01.09, 13:34 »

Hallo Strop!

Lass auf gar keinen Fall eine Leitung durch deinen Acker bezw.dein Grundstück legen,mit Grunddienstbarkeit schon gar nicht.Das heisst nämlich ,sie können wenn an der Leitung etwas ist,zu jeder Zeit deinen Acker befahren, betreten. Den Ausgleich,den du bekommst ,kannst den Hasen geben,der deckt nicht mal deinen Ärger.Es ist dann immer die schreibweise#####IN DER REGEL####im Vertrag.Auch ist sicher versteckt im Vertrag für die Betreiber abgesichert ,dass weitere Baumaßnahmen ,in der Regel ,zugelassen werden müssen.Die 2€  für laufenden mtr ist einmal Zahlung .Was das uns nur kostet, o ton von Tele-com, der Satz hat soooooooo einen Bart.War bei uns auch,inzwischen konnte sie auf einem schmalen Streifen,ist ein Umweg,der aber der Gemeinde gehört ,die Leitungen verlegen. Wenn du Dienstbarkeit ins Grundbuch eintragen lässt,ist das ganze Grundstück weniger wert,und die Dienstbarkeit  kann nur im gegenseitigen Einvernehmen wieder gelöscht werden . Mach es nicht.Es gibt immer Möglichkeiten, und bei uns sind die Betreiber auch angehalten,öffentliche Wege oder Grundstücke zu benutzen   mit fG  Firenze
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