streifenigel
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« am: 19.10.08, 21:58 » |
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Hallo! Starte ein altes Thema mal wieder neu. Unser Jagdpächter (gleichzeitig Nachbar und "von"  Gutsbesitzer) hat seit einigen Jahren über 100 ha Weihnachtsbäume, die eingezäunt sind. Nun sind die ersten Felder mit Tannenbäumen abgeerntet und nun sät er wegen den guten Preisen die letzten zwei Jahre dort Weizen an. Das liebe Wild hat natürlich kaum noch Fläche, da er für die Aufforstung den Wald auch noch eingezäunt hat. Wo läuft es hin? Auf unsere Felder!!!!  In diesem Jahr haben wir im Mais ca. 1.000 qm erlitten und im frisch gesäten Weizen fangen sie an die Saat wieder aufzubrechen. Leider stellen wir fest, das unser lieber Herr Jagdpächter nicht für den Wildschaden aufkommen will, angeblich hätten wir die Maisfläche einzäunen müssen. Ist das wirklich so??? Ist es eigentlich o.k, das er selbst ALLE seine Felder hoch einzäunt?
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Bärbel
Südhessen
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« Antwort #1 am: 19.10.08, 22:32 » |
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Hallo
Hier mal einen Auszug aus dem Bundesjagdgesetz
§ 29 Schadensersatzpflicht (1) Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist (§ 5 Abs. 1), durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen. Der aus der Genossenschaftskasse geleistete Ersatz ist von den einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteiligten Grundstücke zu tragen. Hat der Jagdpächter den Ersatz des Wildschadens ganz oder teilweise übernommen, so trifft die Ersatzpflicht den Jagdpächter. Die Ersatzpflicht der Jagdgenossenschaft bleibt bestehen, soweit der Geschädigte Ersatz von dem Pächter nicht erlangen kann. (2) Wildschaden an Grundstücken, die einem Eigenjagdbezirk angegliedert sind (§ 5 Abs. 1), hat der Eigentümer oder der Nutznießer des Eigenjagdbezirks zu ersetzen. Im Falle der Verpachtung haftet der Jagdpächter, wenn er sich im Pachtvertrag zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet hat. In diesem Falle haftet der Eigentümer oder der Nutznießer nur, soweit der Geschädigte Ersatz von dem Pächter nicht erlangen kann.
(3) Bei Grundstücken, die zu einem Eigenjagdbezirk gehören, richtet sich, abgesehen von den Fällen des Absatzes 2, die Verpflichtung zum Ersatz von Wildschaden (Absatz 1) nach dem zwischen dem Geschädigten und dem Jagdausübungsberechtigten bestehenden Rechtsverhältnis. Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist der Jagdausübungsberechtigte ersatzpflichtig, wenn er durch unzulänglichen Abschuß den Schaden verschuldet hat. (4) Die Länder können bestimmen, daß die Wildschadensersatzpflicht auch auf anderes Wild ausgedehnt wird und daß der Wildschadensbetrag für bestimmtes Wild durch Schaffung eines Wildschadensausgleichs auf eine Mehrheit von Beteiligten zu verteilen ist (Wildschadensausgleichskasse).
Hier ein Auszug aus dem Schleswig Holsteinischen Jagdgesetz § 30 Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen (zu § 35 Bundesjagdgesetz)
(1) Wild- oder Jagdschaden ist bei den örtlichen Ordnungsbehörden anzumelden.
(2) Wildschäden an Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, werden nicht erstattet. Diese Grundstücke bleiben bei der Berechnung der anteiligen Ersatzleistung für Wildschäden an anderen Grundstücken außer Betracht (§ 29 Abs. 1 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes).
(3) Vor Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges hat ein Feststellungsverfahren vor der örtlichen Ordnungsbehörde stattzufinden. Die näheren Bestimmungen erläßt die oberste Jagdbehörde durch Verordnung.
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Liebe Grüße aus Südhessen
Bärbel
Reiß den Faden der Freundschaft nicht allzu rasch entzwei wird er auch neu geknüpft ein Knoten bleibt dabei
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Marone
Niederbayern
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« Antwort #2 am: 19.10.08, 23:52 » |
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Hallo Streifenigel, eingezäunte Flächen fallen aus der Jagdpachtfläche weg, da ja nicht mehr bejagbar. Da euer Mais nicht eingezäunt war, was der Jagdpächter auch nicht verlangen kann, ist er also für den Schaden auf jeden Fall haftbar. Zumindest meiner Meinung nach. Werde aber einen Arbeitskollegen fragen, der ist nähmlich Jagdausbilder hier in unserem Bezirk. Kennt mit Sicherheit die rechtliche Grundlage und auch, wie man gegen solche Jagdpächter vorgeht. Hoffe dir Morgen mehr schreiben zu können.  Prinzipiell ist es aber doch schön, wenn ab und zu mal ein Reh aus dem Wald kommt, aber, wenn der Schaden zu groß wird,... lg, Toni
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« Letzte Änderung: 28.10.08, 21:13 von Marone »
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Marjellche
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« Antwort #3 am: 20.10.08, 08:22 » |
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Guten Morgen, also bei uns läuft das so, daß man sich zunächst versucht mit dem Jagdpächter selbst zu einigen. Ist der aber nicht kooperativ oder wird man sich nicht über die Schadenshöhe einig, läuft es über "die Stadt". Die hat einen neutralen Gutachter (Gemeindemitglied aus dem Ortsbeirat und selbst ehemaliger Landwirt) bestellt, der dann die Höhe des Schadens schätzt. Die Stadt setzt sich dann auch mit dem Jagdpächter auseinander. Bei uns sind allerdings mit Ausnahme von einem alle sehr kooperativ und nett. 
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Man muß immer einmal mehr aufstehen als man gefallen ist! Lieben Gruß - Marjellche
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Mogli
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« Antwort #4 am: 20.10.08, 08:37 » |
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Wir hatten heuer auch Wildschaden im Mais verursacht durch Wildschweine. Haben aber auf Schadenersatz verzichtet weil der Jagdpächter sich über Wochen wirklich bemüht hat den Schaden zu begrenzen. LG Helga
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Beate Mahr
Untermain Ebene
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« Antwort #5 am: 20.10.08, 08:45 » |
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Hallo
der Schaden ist innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme bei der Kommune - Liegenschaftsamt schriftlich zu melden
Die Stadt läd zum Feststellungstermin - gütliche Einigung !!!
Wenn das fehlschlägt wird der bestellte Schätzer zum nächsten Termin geladen
Der Vorbescheid der Kommune ist pfändbar
Gruß Beate
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Petra2
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« Antwort #6 am: 20.10.08, 09:57 » |
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Hallo Streifenigel,
euer Jagdpächter hat aufgrund der Grösse seiner Waldfläche/Fläche mit Sicherheit eine Eigenjagd. Eure Flächen sind die von diesem Herrn gepachtet und somit Bestandteil der Eigenjagd oder gehören diese Flächen einer Jagdgenossenschaft an ? Wir selber sind auch Pächter von Gründlandflächen einer Eigenjagd und wir haben auf eigene Kosten diese Flächen eingezäunt und mit Strom (Gallagher MR 5000) versehen, denn es besteht keine Schadensersatzverpflichtung lt. Pachtvertrag. Sind es Flächen einer Jagdgenossenschaft dann hast du Chancen der Kostenübernahme.
LG Petra2
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streifenigel
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« Antwort #7 am: 20.10.08, 13:31 » |
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Also ich will jetzt ja nicht lügen, aber ich meine die gehören einer Jagdgenossenschaft an. Muß ich meinen Mann nachher mal fragen, aber gerade sind sie am Maishäxeln.
Aber nachdem wir ihm gestern Auszüge aus dem BJG und noch einen Artikel über Wildschaden im Mais zugefaxt haben, hat er jetzt beigegeben und den Wildschaden anerkannt.
Bin aber gespannt, ob er die Maiskolben aufsammeln läßt oder nicht. Wollen nämlich auf dem Stück noch Weizen säen und haben vorhin mit dem Bauernverband telefoniert und danach muß er die Maiskolben vom Wildschaden vorher wegsammeln.
Ist eigentlich schade, das das Verhältnis mit ihm so angespannt ist. Sind mit unseren Flächen noch in zwei andern Jagdgenossenschaften drin und da gibt es nie Theater. Wenn Wild da ist, versuchen sie es in Grenzen zu halten und wenn der Schaden zu groß ist, kann man sich mit denen wunderbar einigen.
Aber nochmal zu seinen eingezäunten Flächen. Ich verstehe es ja voll und ganz, das wenn er Tannenbäume anpflanzt, das die eingezäunt werden. Aber jetzt hat er auf einigen von den eingezäunten Flächen Weizen und Hafer. Gut, ich kann verstehen, daß es Aufwand ist, wenn er teilweise die Zäune wieder entfernt. Aber da wir fast die einzigen angrenzenden Äcker besitzen (die anderen Höfe haben aus Altersgründen und mangelnder Nachfolge aufgegeben) ist es irgendwie unfair, das sie fast alle bei uns auf den Feldern sind. Und es kann ja nicht sein, daß wir eventuell auch einen Wildschutzzaun um unsere ganze Felder machen.
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Biobauer
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« Antwort #8 am: 20.10.08, 13:45 » |
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Hallo, zum wildschaden erst mal allgemein , dafür zuständig ist in erster linie die jagdgenossenschaft. bloss meist wird diese sache auf den jagdpächter abgewälzt, e s gibt aber regelungen wo dies nicht so ist .daher sollte man schon sicher sein wer der richtige ansprechpartner ist . ausserdem hilft e snichts nach der ernte zu reklamieren , wildschaden muss innerhalb 14 tagen nach seiner entstehung bei der gemeinde gemeldet werden. kolben einsammeln muss er sicherlich nicht . es wäre zwar klug dies zu tun ,weil folgeschäden vorprogrammiert sind, aber in den richtwerten der wildschadenschätzung sind aufräumungsarbeiten auch enthalten . bei 1000 qm wird ned allzuviel rauskommen , rechne mal ned mit mehr als 200 euro. dies ganze obige geschilderte gilt natürlich nur für den fall ,das die stimmung schon nicht mehr allzugut ist zwischen lw und jäger. ich hab bis jetzt imme ruach mit erfolg versucht das ganze gütlich zu regeln , meist mit ne rehkeule ,machmal mit nen paar euro . servus
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Beate Mahr
Untermain Ebene
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« Antwort #9 am: 20.10.08, 14:01 » |
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wildschaden muss innerhalb 14 tagen nach seiner entstehung bei der gemeinde gemeldet werden.
Hallo das stimmt nicht ... 1 Woche und das als Ausschlußfrist nach § 187 ff BGB.Beispiel Wird ein Schaden an einem Donnerstag festgestellt, so beginnt die Frist am Freitag 0 Uhr und endet am Donnerstag der folgenden Woche um 24.00 Uhr. Endet die Frist auf einer Sonntag, Samstag oder gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist erst am nächstfolgenden Werktag um 24.00 Uhrhttp://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__34.htmlJeder neue Schaden muß * nachgemeldet * werden Ersatzpflichtig ist der Jagdausübungsberechtigte http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__33.htmlallerdings gibt es Pachtverträge, wo die Jagdpächter die Höhe begrenzen z.B. 3000 Euro pro Jahr danach haftet die Genossenschaft. Gruß Beate
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Biobauer
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« Antwort #10 am: 20.10.08, 14:32 » |
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ok, dann hab ich mich getäuscht ,ich meinte es wären zwei wochen .  unrecht hast du allerdings auch wo und zwar bei der ersatzpflicht, das ist die jagdgenossenschaft, die dies wiederum meist abwälzt auf den jagdpächter. dies gilt nun für bayern , wie es in anderen bundesländern ist weiss ich nicht . servus
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Marone
Niederbayern
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« Antwort #11 am: 20.10.08, 16:23 » |
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Hallo Leute, hab mit meinem Arbeitskollegen gesprochen, der ja Jagdausbildung macht, hier bei uns. Also, ist wohl so, dass nur bei Wildschwein, bzw. Rothirsch ein Ausgleich bezahlt werden muss, Rehe machen in Maisflächen eigentlich ziemlich wenig Schaden, nehmen diese meist her für Deckung. Geringfügiger Schaden muss eigentlich toleriert werden, da,....abgegolten mit Jagdpacht, grösserer Schaden,....auf alle Fälle bei Wildschwein und Rothirsch,......muss der Jagdpächter begleichen. Er kann auf keinen Fall verlangen, dass der Landwirt sein Maisfeld einzäunt, wenn, dann ist der Jäger selbst gefordert, einen Elektrozaun zu errichten, laut unserem Bekannten, aber nicht in der Höhe wie bei Kühen, sondern die erste Reihe in ca. 20 cm, die zweite Reihe in ca. 35cm und eventuell eine dritte Reihe in einem Bodenabstand von ca. 50 cm, damit auch Frischlinge nicht unten durch ins Maisfeld können, denn dann hält der Elektrozaun auch bestimmt die Bache nicht mehr zurück. Tja, soviel aus der Jagdpraxis bei uns.  lg, toni
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« Letzte Änderung: 28.10.08, 21:14 von Marone »
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streifenigel
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« Antwort #12 am: 20.10.08, 18:07 » |
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Danke für eure Antworten! Haben uns endlich einigen können 
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landleben
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« Antwort #13 am: 20.10.08, 19:10 » |
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Wir haben den Wildschaden erst nach dem Häckseln gemeldet, da vorher das Ausmass nicht wirklich zu sehen ist.
Göga hat die Fläche ausgemessen und den Ausfall in Euro ausgerechnet. Ist dann zum Jagdpächter (in unserem Dorf ein Jagdverein, aber ausschließlich Leute aus unserem Ort)gegangen. Dieser wird den von Göga ausgerechneten Betrag überweisen lassen.
Bei uns zäunen die Jäger die Maisflächen nach dem Drillen ein, nach Auflauf wird Zaun entfernt und zur Milchreife wieder aufgestellt.
Dafür Häckseln wir (die Mais anbauenden Landwirte) rechtzeitig ein- zweimal um die Flächen mit einem 3-Reiher herum, damit das Einzäunen auch vernünftig zumachen ist.
Allerdings sind die Jäger nicht so begeistert, dass auf diesen geschädigten Flächen nun auch noch Weizen kommt. Aber sie werden den Schlag auch wieder mit Elektrozaun einzäunen. Hoffe, dass dies reicht.
Lg
britta
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Hopfi
Hallertau
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Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.
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« Antwort #14 am: 21.10.08, 14:56 » |
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In unserer Gegend herrschen auch massive Probleme mit Wildschweinen. Wie regelt man bei euch dieses Problem  Im Hopfenanbau ist es ganz normal, daß man gegen Wildschaden die Hopfengärten einzäunt. Gruß Hopfi
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« Letzte Änderung: 21.10.08, 15:05 von Hopfi »
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Es können nur Menschen helfen, wo Menschen sind. Nur sie können, wo sie sind, die Welt zum Positiven verändern.
Servus, Eure Hopfi
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