Hallo Rosinante,
es gibt eine Menge Vorgaben zur Ausbringung von Dünger auf Flächen - massgeblich zum Gewässer- und Bodenschutz und zur Vermeidung von Überdüngung der Flächen. Und - es wird zwischen Festmist und Flüssigmist = Gülle deutlich unterschieden (erlaubte Ausbringungszeiten).
Die Mistarten unterscheiden sich hier erheblich in der Zusammensetzung, Nährstoffdichte - landwirtschaftliche Flächen müssen regelmäßig auf ihren Versorgungsgrad mit den Hauptnährstoffen Gesamtstickstoff, Ammoniumstickstoff, Phosphat und ph-Wert etc. .. (Bodenproben) untersucht und die Ergebnisse den Landwirtschaftsämtern/Kontrollbehörden vorgelegt werden.
Hier gibts eine Übersicht, Erläuterung zur
bundesweit geltenden
Düngeverordnung:
http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/mineralisch/15551/index.phpEin Gnadenhof - mit einer bestimmten Größe an Fläche - wird als landwirtschaftlicher Betrieb gewertet: Der wie jeder andere Betrieb auch eine Hof-Nährstoffbilanz führen muss, ebenfalls mit o.g. Bodenproben zur Versorgung der Flächen. Oder - wenn er nicht genug Fläche hat - eine Mistabnahmevertrag mit einem anderen Landwirt nachweisen.
Hier siehst du eine Tabelle - Vergleich verschiedener org. Dünger zu Nährstoffgehalten:
http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/mineralisch/10536/linkurl_0_12_0_1.pdf -
Schweinemist unterscheidet sich ob der Trockensubstanzgehalte ganz erheblich von z.B. Geflügelmist (trockener - höhere Nährstoffkonzentrationen) und Pferdemist ist obwohl rel. trocken - von der Nährstoffkonzentration nicht so hoch wie derjenige Mist - aus Mastbereichen.
Um wieviel Schweinemist geht es denn? Beispiel - private Schweinehaltung kann Mist ohne Probleme an einen Landwirt abgeben, der diese auf seinen Flächen ausbringt: Und dies dann einfach (Doppelzentner Schweinemist) in seine Nährstoffbilanz mit einberechnet.
In "Wasserschutzgebieten" oder "Wassereinzugsgebieten" gelten dann nochmal viel strengere Auflagen.
Frag ruhig weiter :-)