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SusiZ
Gast
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« am: 11.08.08, 08:48 » |
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und möchte auch ein paar Ratschläge von euch.
Ich bin 32 Jahre alt und lebe in Brandenburg, genauer in der Prignitz. Da gibt es so ein Restbauernhof den möchte ich erwerben. Ich möchte dieses aber nicht als Privatperson. Ich wollte einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen. Auf dem Hof ist einiges zu erneuern gibt es Förderungsmöglichekeiten dafür, wenn ich ein landw. Betrieb bin? Was muss ich noch alles beachten bei einer Gründung?
Es sind erst zwei Fragen aber vielleicht beantwortet mir die erstmal einer. Ich habe noch sehr viele andere Fragen. Z.B. Tierhaltung ist es Pflicht bei landw. Betrieb
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ansabe
Münsterland/NRW
Bewohner

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Beiträge: 403
Ich nehme mir die Zeit, die ich brauche!
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« Antwort #1 am: 11.08.08, 09:11 » |
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Da würde ich mich bei der Landwirtschaftskammer und Finanzamt erkundigen. Es muss bestimmte Fläche vorhanden sein, um als landw. Betrieb zu gelten, da reicht nicht nur eine Hofstelle. Außerdem muss, denke ich, nachgewiesen werden, dass man aus der Landwirtschaft Einkommen erzielen will und kann. Das ist bestimmt nicht einfach! Viel Erfolg!
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Viele liebe Grüsse ansabe
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SusiZ
Gast
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« Antwort #2 am: 11.08.08, 09:50 » |
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Das Haus hat auch ein Acker und Wiesen. Es muss nur geklärt werden ob sie PAchtland sind oder auch zum Verkauf stehen.
Ich hatte mir gedacht alles für den Tourismus zu nutzen. URLAUB AUF DEM KLEINEN BAUERNHOF
Dann werde ich mal die Ämter abklappern bevor ich es kaufe.
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joker
Rheine (NRW)
Administrator

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<°)))o><
WWW
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« Antwort #3 am: 11.08.08, 10:09 » |
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Dann werde ich mal die Ämter abklappern bevor ich es kaufe.
Vielleicht besuchst Du auch den Ortslandwirt oder Bauern aus der Nachbarschaft. Die können ggf. auch Infos zum 'Objekt' und dem Drumherum geben. Für Hofgründer von außerhalb der Landwirtschaft gibt es eine interessante Seite im Netz: www.hofgruender.de Vielleicht findest Du auch dort etwas zu Deinem Thema.
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MfG Joker
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Gartenfee
Mitglied

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Beiträge: 76
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« Antwort #4 am: 26.08.08, 14:18 » |
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Hallo, ich bin Gartenfee völlig neu , völlig ratlos ,völlig neugierig bin 43 Jahre alt, habe 3 nahezu Erwachsene Kinder einen Mann und natürlich auch einen Bauernhof Würde mich freuen, die eine oder andere Idee mit euch auszutauschen Für gute Ratschläge bin ich immer dankbar. viele grüße Gartenfee
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samira
Vereinsmitglied

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Beiträge: 875
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« Antwort #5 am: 26.08.08, 17:13 » |
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Hallo Gartenfee, herzlich willkommen hier im Bt. Wirst sehen es ist ein toller Haufen hier. Wäre noch interessant zu wissen aus welcher Gegend du kommst. 
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Liebe Grüße Samira
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Clara
Bewohner

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Nichts-was sich zu haben lohnt-ist leicht zu haben
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« Antwort #6 am: 27.08.08, 09:26 » |
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Hallo Susi,
die Fragen, die du dir beantworten musst, sind, ob du fachlich und persönlich geeignet bist, einen ldw. Betrieb zu gründen.
Wenn du ldw. Förderprogramme in Anspruch nehmen willst, dann musst du eine ldw. Ausbildung haben, die über dem ldw. Gesellen steht- also du musst Landwirtschaftsmeister oder "mehr" sein.
In den NBL gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Ortsbauern. Ansprechpartner sind immer die Landwirtschaftsämter und auch über den Bauernverband gibt es zahlreiche Ansprechpartner, die gern und kompetent Auskunft geben.
Tierhaltung ist keine Pflicht für die Gründung eines ldw. Unternehmens, denn es gibt ja auch reine Marktfruchtbetriebe. Tierhaltung ist Pflicht für Azubi´s, die den Beruf Landwirt erlernen. Sie brauchen über ihre Lehrzeit hinweg 2 Fachrichtungen in der Tierproduktion, in der sie ausgebildet werden.
Viele Grüße und frohes Schaffen
Anja
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... Ich bleibe auf dem Teppich meiner Möglichkeiten und hoffe, dass er fliegen lernt... (lach und zwinker)
Kruppa
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zensi
Vereinsmitglied

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« Antwort #7 am: 27.08.08, 22:24 » |
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Wenn du ldw. Förderprogramme in Anspruch nehmen willst, dann musst du eine ldw. Ausbildung haben, die über dem ldw. Gesellen steht- also du musst Landwirtschaftsmeister oder "mehr" sein.
Anja
Hallo Clara, also bei uns in Bayern kommt man auch in den Genuß der Förderprogrmme, wenn man eine "normale" Ausbildung als Landwirt/in hat. Man muss nicht L-Meister sein. Da würden viele Landwirte keine Förderung kriegen. Gruß Zensi
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zensi
Vereinsmitglied

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« Antwort #8 am: 31.08.08, 12:56 » |
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Ausbildung Landwirt/in oder Ländliche/r Hauswirtschafter/in und abgeschlossener Fachschulbesuch. Ist Voraussetzung in Bayern. Zumindest wars bei uns bisher so....
Ja, stimmt. Aber speziell L-Meister/in muss man nicht sein. Gruß Zensi
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Agrele
Vereinsmitglied

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« Antwort #9 am: 31.08.08, 15:35 » |
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Ausbildung Landwirt/in oder Ländliche/r Hauswirtschafter/in und abgeschlossener Fachschulbesuch. Ist Voraussetzung in Bayern. Zumindest wars bei uns bisher so....
Ja, stimmt. Aber speziell L-Meister/in muss man nicht sein. Gruß Zensi [/quote] und in BaWü mußt Du noch Buchführung der leztzten 2 Jahre nachweisen
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Agrele
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tao
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« Antwort #10 am: 16.10.08, 17:34 » |
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mein Steuerberater hat mir erzählt, daß man für Förderungen den Meistertitel braucht. Hat er sich nun geirrt oder ist das in BW so. Weiß das jemand von Euch? Oder ist das vielleicht neu?
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martina
Südniedersachsen
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Unsere Landwirtschaft - wir brauchen sie zum Leben
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« Antwort #11 am: 16.10.08, 17:47 » |
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Hallo Tao,
ein abgeschlossener Fachschulabschluß (2jährig nach der dreijährigen Berufsgrundausbildung) ist der Meisterprüfung gleichzusetzen.
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Nimm das Leben nicht so bierernst, Du kommst da eh nicht lebend raus.
Heute ist nicht alle Tage, ich komme wieder - keine Frage! Martina
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tao
Neuling

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« Antwort #12 am: 16.10.08, 18:23 » |
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danke für die Info, werde das beim nächsten Treffen mit Stb. glatt ansprechen. Da fühl ich mich doch gleich viel besser!
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Melkerin
Bewohner

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« Antwort #13 am: 18.10.08, 17:50 » |
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Hallo tao, ich hab das auch noch so im Kopf, wie es Martina geschrieben hat. Allerdings kann sich ja auch ab und zu mal was ändern. Warum rufst du nicht einfach mal auf dem Landwirtschaftsamt an? Die müssen es ja wissen.
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Herzlich Grüße von Melki!
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