Mirjam
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« am: 02.06.08, 18:10 » |
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Hallo,
da nun in den Medien von den ersten polizeilichen Zwangsräumungen die Rede ist - wage ich nun das bisher nicht genannte Problem der Blockaden aufzugreifen: Die rechtliche Seite.
Das Streikrecht steht meiner Kenntnis nach NUR dem Arbeitnehmer unter ganz bestimmten rechtlichen Voraussetzungen und Abläufen zur Verfügung.
Wie sieht es bei diesen "Zwangs-Molkerei-Stillegungen" mit allen finanziellen Konsequenzen aus? Schließlich geht es nicht um einen Produktionsaufschub - sondern um eine tatsächliche Betriebsstillegung.
Hat jemand hier Kontakt zu Fachleuten, die darauf Antwort wissen? Gibt es hierzu Stellungnahmen vom BDM?
Mirjam
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martina
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« Antwort #1 am: 02.06.08, 18:21 » |
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Hallo Mirjam,
gut Frage. Wir fragen uns auch etwas:
Wenn die Molkerei aufgrund des Lieferstopps nun ihrerseits ihre Verträge mit dem Handel nicht einhalten kann, dort evtl. sogar komplett ausgelistet wird, ist das dann "höhere Gewalt" oder Vertragsbruch?
Wenn es Vertragsbruch ist, kann sie den den Lieferanten in Rechnung stellen und pro Forma einen höheren Milchpreis auf dem Papier ausgeben, aber davon einen gewissen Betrag als Schadensersatz einhalten? So dass man evtl. sogar unter dem jetzt gezahlten Beträgen liegt? Das ist nur eine Theorie meinerseits, aber was wäre wenn?
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Nimm das Leben nicht so bierernst, Du kommst da eh nicht lebend raus.
Heute ist nicht alle Tage, ich komme wieder - keine Frage! Martina
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fanni
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« Antwort #2 am: 02.06.08, 19:34 » |
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Seit die Molkereien blockiert werden sind wir zwei hier innerlich aus dem Streik ausgestiegen...................so nicht!
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Herzliche Grüße von Fanni
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Beate Mahr
Untermain Ebene
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« Antwort #3 am: 02.06.08, 19:41 » |
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Hallo
naja geht nicht um die Blokade sondern um den Streik
Trotzdem geht das überhaupt nicht ...
Gruß Beate
Vermutlich im Zusammenhang mit dem Milchboykott gab es im Landkreis Hersfeld-Rotenburg unterdessen die erste Straftat. Unbekannte haben auf einem Bauernhof in Alheim in der Nacht zum Sonntag einen Milchtank geöffnet und 750 Liter Milch in die Kanalisation laufen lassen. Möglicherweise ist ein Nachbar des 33-jährigen Landwirts verantwortlich, der ihn aufgefordert hatte, sich am Lieferboykott zu beteiligen, wie die Polizei am Montag berichtete. Ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung sei eingeleitet worden.
In Runkel im Kreis Limburg-Weilburg wurden zwei Bauern wegen der aktuellen Debatte um die Milchpreise sogar handgreiflich. Ein 36-Jähriger und sein 49-jähriger Berufskollege waren nach Polizeiangaben zunächst nur verbal aneinander geraten. Es sei um die Teilnahme am Lieferboykott gegangen. Der eine Landwirt hat sich dem Boykott angeschlossen, der andere nicht. Deswegen hätten sich die Bauern schließlich geprügelt und dann gegenseitig wegen Körperverletzung angezeigt.
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Biobauer
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« Antwort #4 am: 02.06.08, 19:48 » |
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Hallo beate, sowas geht natürlich nicht, aber über rechtliche folgen würd ich mir keinen kopf machen . ich glaube nicht das sich in der jetzigen situation ein herr schwarz ,albrecht oder müller traut jemand vor den kadi zu zerren . solange die stimmung nicht kippt in der bevölkerung . deswegen sollte man das ganze auch möglichst friedlich ablaufen lassen ,so behält man symphatien. servus
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Streite dich nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit Erfahrung. (Bob Smith, 1962
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Beate Mahr
Untermain Ebene
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« Antwort #5 am: 02.06.08, 19:58 » |
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Hallo Herbert sir traun sich doch Boykott der Milchbauern spitzt sich zuPolizisten räumten Straßensperren. Eine blockierte Molkerei in Mecklenburg erstattete Anzeige gegen Milchbauern. Sie wirft den Bauern Nötigung und schwere Eingriffe in den Straßenverkehr vor, wie die Staatsanwaltschaft Schwerin bestätigte. Ärger droht den Milchbauern auch mit dem Bundeskartellamt. Es prüft, ob der Boykottaufruf rechtswidrig ist.
«Wir prüfen gerade, ob der Aufruf des Bundesverbands der Milchviehhalter zum Lieferstopp als Boykottaufruf zu werten ist», sagte Behördensprecherin Silke Kaul dem Berliner «Tagesspiegel» (Dienstag). Das sei nach Paragraf 21 des Wettbewerbsgesetzes rechtswidrig. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohten dem Verband Bußgelder in Millionenhöhe, schreibt die Zeitung.
Gruß Beate
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Mirjam
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« Antwort #6 am: 02.06.08, 20:16 » |
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Beathe  , sie traun sich doch - wer ist denn der frohen Hoffnung, dass sie nach deutschem Recht durchgehen lassen können? Was wäre wenn den Verbraucher die Mehlpreise zu hoch werden und sie blockieren einfach mal die Baywa und andere Mühlen, so dass die Landwirte nicht anliefern können  Mirjam
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Beate Mahr
Untermain Ebene
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« Antwort #7 am: 02.06.08, 21:31 » |
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Hallo Mirjam  ähm ... Herbert hat gesagt, dass sie sich nicht trauen würden  Ich hab nur geschrieben, dass sie sich doch trauen  War ja wohl zu erwarten ... bin nur mal gespannt was dabei rauskommt Liebe Grüße Beate
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eifelrosi
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« Antwort #8 am: 03.06.08, 07:39 » |
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Hallo,
ich denke mal, wegen dieser rechtlichen Konsequenzen hat sich der Bauernverband auch zuerst zurückgehalten, weil er das eigentlich gar nicht gutheißen darf. In unserem Kreis ist bereits vorigen Dienstag ein Schreiben vom Vorstand an alle Mitglieder gefaxt worden, wo es allen freigestellt worden ist, sich zu beteiligen, dass sich aber jeder selber über die wirtschaftlichen Schäden seines eigenen Betriebes und die der Molkereien (die in unserer Region fast alle genossenschaftlich sind), vor allem bei länger anhaltendem Boxkott im Klaren sein sollte.
Viele Grüße Roswitha
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Schön, dass es den BT gibt
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Mirjam
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« Antwort #9 am: 03.06.08, 08:01 » |
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Hallo, @ Beathe, sorry  . Ich glaub nur nicht, dass die Milchhandelspartner nach den ersten Ankündigungen eines Milchstreiks vom letzten Jahr? in der Zeit ihre Rechtsanwälte in Urlaub geschickt haben/hatten. Was das Bundeskartellamt betrifft werden diese wohl Hinweise / Anzeigen bekommen haben und diese im normalen Prozedere verfolgen müssen. Ich habe allein aus der Forenswelt noch dieses Urteil im Kopf, in dem es auch zum Aufruf zur Betriebsstörung einer Firma ging.: Das allein schon der Seiten-Betreiber für Schäden haftet, die durch einen Aufruf / Forensbeitrag auf seiner Seite entstanden sind: http://www.heise.de/newsticker/Urteil-Heise-haftet-auch-ohne-Kenntnis-fuer-Forenbeitraege--/meldung/66982Gruß Mirjam
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Mirjam
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« Antwort #10 am: 03.06.08, 19:45 » |
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Hallo, ich habe nun nachgelesen: Der Boykott wird in unserem deutschen Wettbewerbsrecht beschrieben. Quelle: http://www.brennecke-partner.de/1075/DIE-BEHINDERUNG-AUS-WETTBEWERBSRECHTLICHER-SICHT@ Andreas - auch hier zum Thema "Milch anbieten/abliefern" zu was für einem Preis: (...) 1) Preisunterbietungen: Für die freie Marktwirtschaft gilt der Grundsatz: Jeder Gewerbetreibende hat das Recht, den Preis seiner Ware oder Leistung nach seinem freien eigenen Ermessen zu bilden, es sei denn staatliche oder private Preisbindungen hindern ihn daran. (...)nun zu der rechtlichen Problematik der Molkereien-Blockaden: (...) 3) Boykott:
Der Boykott ist auf die organisierte Absperrung eines bestimmten Wettbewerbsgegners vom üblichen Geschäftsverkehr (Absatz, Material, Beförderung, Kredit...) gerichtet, so dass keine Beziehungen geschäftlicher oder sonstiger Art mit ihm angebahnt oder bestehende Beziehungen abgebrochen werden sollen.
Wesensmerkmal des Boykott sind außer dem Ausschluss vom üblichen Geschäftsverkehr die Beteiligung von mindestens drei Personen: der Verrufer (ruft zur Sperrung auf), der Adressat (führt die Sperrung aus) und der Boykottierte. Auch wer nicht zu einem Boykott, jedoch zu einem Vorgehen gegen einem Mitbewerber auffordert, durch das dessen Geschäftsbetrieb in erheblichem Maße gestört wird, handelt unlauter. Ein einfacher Boykott liegt bereits ohne die Beteiligung von Dritten vor, wenn folgende Tatbestande erfüllt sind: - Abbruch einer bestehenden Geschäftsverbindung durch einen einzelnen Gewerbetreibenden, der von sich aus die Belieferung oder den Bezug einstellt - der Gewerbetreibende sperrt nicht auf Veranlassung Dritter hin, sondern aus eigenem Entschluss. (...)Das läßt mich nun schon schwer schlucken.... Das ganze fällt in die Rubrik des Gesetzes zum "unlauteren Wettbewerbes" (UWG) - der "gezielten Behinderung" im "unlauteren Wettbewerb" § 4 Abs. 10. Damit will ich keine Position beziehen - ich habe es nur herausgesucht, weil es derzeit im Gespräch ist und wenige von uns (denke ich, auch ich) nicht wissen/wußten, wovon hier überhaupt die Rede ist oder welche expliziten rechtlichen Regelungen hier greifen - können, wie gesagt: Gesetz = Strafrecht Mirjam
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Mathilde
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« Antwort #11 am: 03.06.08, 20:53 » |
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Hallo Mirjam,
da steht eines bestimmten für mich waren das Mehrere . Da lass mal die Rechtsanwälte ran die Gerichte entscheiden sowieso anders als man denkt! Schreibe Dir gerne in PM über unseren Prozess mit der BVVG die uns verklagt hat und der dauert nun schon seit 2005 !
LG Mathilde
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phil
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« Antwort #12 am: 03.06.08, 20:54 » |
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In dem Fall hab ich mal eine ähnliche Meinung wie ein Biobauer: Ich denk nicht,daß in rechtlicher Hinsicht wegen des Streiks von den Molkereien viel zu befürchten ist,weil die brauchen die Milch der Bauern auch in Zukunft.Zumal durch den Streik vielleicht doch ein bissle Respekt aufkommen sollte. Außerdem denk ich,daß in den Verträgen zwischen Molkereien und LEH doch bestimmt ein Passus betreffs "höherer Gewalt"  sein sollte. Und außerdem können die Molkereien den Anlaß nutzen um ihre eigene Marge geringfügig  zu erhöhen.
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joker
Rheine (NRW)
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« Antwort #13 am: 04.06.08, 14:27 » |
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Der Focus berichtet aktuell: Das Bundeskartellamt nahm unterdessen wegen des Aufrufs zum Milch-Lieferstopp Ermittlungen gegen den Bundesverband der Milchviehhalter (BDM) auf. Nach Einschätzung ihrer Behörde habe der BDM gegen das Boykottverbot des Kartellrechts verstoßen, sagte Sprecherin Christina Kaul. Danach dürfe ein Verband nicht zum Nachteil anderer Unternehmen eine Liefersperre verhängen. Da fällt mir nix mehr ein ...
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Jan
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« Antwort #14 am: 04.06.08, 15:03 » |
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In dem Fall hab ich mal eine ähnliche Meinung wie ein Biobauer: Ich denk nicht,daß in rechtlicher Hinsicht wegen des Streiks von den Molkereien viel zu befürchten ist,weil die brauchen die Milch der Bauern auch in Zukunft.Zumal durch den Streik vielleicht doch ein bissle Respekt aufkommen sollte. Außerdem denk ich,daß in den Verträgen zwischen Molkereien und LEH doch bestimmt ein Passus betreffs "höherer Gewalt"  sein sollte. Und außerdem können die Molkereien den Anlaß nutzen um ihre eigene Marge geringfügig  zu erhöhen. Ich habe vor längerer Zeit mal ein Gespräch mit Stephan Tomat, dem damaligen Nordmilchchef gehabt. Ein Lieferboykott fällt seiner Aussage nach nicht unter "höhere Gewalt". Die Nordmilch wäre in dem Fall regresspflichtig. Allerdings ist das nur die Aussage des Meiereivertreters Ich denke allerdings nicht, daß die Meiereien gegen einzelne Bauern klagen. Der Aufschrei der Bauern wäre so groß, daß 98% sofort die Kündigung einreichen würden. Wenn doch einzelne Bauern angezeigt werden, dann sicherlich nur, wenn sie es massiv überzogen haben und wirkliche Straftaten begangen haben.
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