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Autor Thema: Grünes Kennzeichen am PKW?!  (Gelesen 3348 mal)
blackfriend
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« am: 17.05.08, 20:05 »

Hallo,

habe seit längerer Zeit schon ein Auto im Blickpunkt, das regelmäßig in unserer Straße parkt.
Es ist ein weißer Geländewagen mit einem grünen Kennzeichen.
Traktoren, die landwirtschaftlich genutzt werden, haben ja auch grüne Schilder,logo. Manche LKW-Anhänger haben sie und auch die Einsatzfahrzeuge vom roten Kreuz.
Bei diesem Auto ist aber nichts zu erkennen, daß aufs rote Kreuz oder ähnliches hinweist.
Habt Ihr vielleicht eine Idee, was dies Bedeuten könnte oder welchen Grund gibt es, daß dieses Auto KFZ-steuerfrei durch die Gegend fährt?

LG blackfriend
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martina
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Unsere Landwirtschaft - wir brauchen sie zum Leben


« Antwort #1 am: 18.05.08, 07:28 »

Könnte es sich um einen Imker handeln?

Die können, m.W. ihren PKW befreien lassen, zumindest tauchen die in den Anträgen auf Agrardieselsteuerrückvergütung auf.
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Nimm das Leben nicht so bierernst, Du kommst da eh nicht lebend raus.

Heute ist nicht alle Tage, ich komme wieder - keine Frage!   Martina
Lotta
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Cowboyerin :o)


« Antwort #2 am: 18.05.08, 08:25 »

Moin!
Ist es bei manchen Geländewagen nicht so, das wenn man irgendeine Platte einbauen lässt (auf der Ladefläche) man diesen als LKW zulassen kann?
Dann wäre es ein landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutztes Auto.
Näheres weiss ich aber auch nicht, hab das nur mal so gehört.
Grussi
Lotta
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Schimpfe nie mit vollem Mund über Bauern
Biobauer
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« Antwort #3 am: 18.05.08, 09:41 »

Hallo ,wa r hie r mal mode vor nen paar jahren ,musste dann beim geländewagen hinten sitze raus, dazu neben der normalen anhängekupplung noch eine wie traktor hat. manche hatten sogar ne zapfwelle dran. ist aber eingeschlafen , rentierte anscheind nicht bzw weis s ich nicht ob überhaupt noch möglich .
lkw zulassung befreit einen aber nicht von der steuer ,unser betriebsauto ist zb nen lkw,kostet dadurch zwar ganz wenig steuer weils nach gewicht geht ,aber grüne numme r bekommste da keine.
ich kann mir daher bei den obigen jeep nur vorstellen entweder nen relikt von frühe r oder imker.
servus
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Beate Mahr
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Ohne Frauenpower keine Bauernpower


« Antwort #4 am: 18.05.08, 10:16 »

Hallo

hier das Kraftfahrsteuergesetz

§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung

Gruß
Beate
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John F. Kennedy
blackfriend
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« Antwort #5 am: 18.05.08, 12:47 »

Hallo,

vielen Dank Beate für Deine Mühe und auch danke an alle anderen für Eure Antworten. Smiley
Ich kann mit irgendwie immer noch keinen Reim drauf machen, weil an dem Geländewagen ist absolut nichts erkennbar, daß auf irgendeine Organisation o.ä. hinweist.
Daß er nicht auf eine Verwaltung zugelassen sein kann sehe ich daran, daß er "Zwischenbuchstaben" auf dem Kennzeichen hat, zwischen Lankreisnummer und Ziffern.
Auch im Innenraum sieht man gar nichts: Normale Sitze vorne, normale Sitzbank hinten und auch auf der Ladefläche ist nichts besonderes zu erkennen.
Aber: Ich krieg das schon raus... Cool

LG blackfriend
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Beate Mahr
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Ohne Frauenpower keine Bauernpower


« Antwort #6 am: 18.05.08, 13:00 »

Hallo

nur so ...
es könnte doch auch sein, dass trotz grünem Nummernschild
Steuern bezahlt werden  Wink

Als Ortslandwirtin muß ich eine Bescheinigung zur Vorlage beim FA austellen.

Nach dem es hier zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung kam
[ Umzug für Bekannte durch einen LW mit dem Viehanhänger ]
und ich * angehört * wurde weil ich unterschrieben hatte  Undecided
lasse ich mit folgenen Text mit unterschreiben

Erklärung des Fahrzeughalters zum Antrag auf Steuerbefreiung
nach § 3  Ziffer 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz


Ich verpflichte mich, das oben bezeichnete Fahrzeug ...
ausschließlich zu Land.- und Forstwirtschaftlichen Zwecken zu verwenden
und es für andere Zwecke erst einzusetzen,
nachdem ich dies dem Finanzamt angezeigt
und die Kfz-Steuer für das Fahrzeug beim Finanzamt entrichtet habe.


Ich bin mir bewusst, dass ich mich wegen Steuerhinterziehung strafbar mache,
wenn ich das Fahrzeug zu anderen als Land.- oder Forstwirtschaftlichen Zwecke verwende,
ohne vorher die schuldete Kfz-Steuer entrichtet zu haben.


Seit ich das mitunterschreiben lasse ... wollen immer weniger ein grünes Nummernschild Roll Eyes
außerdem gibt es den Antrag von mir nur noch wenn der Betrieb
eine PI beim Amt hat ... wem das nicht passt den schicke ich direkt dort hin Cool

Gruß
Beate
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John F. Kennedy
pauline971
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« Antwort #7 am: 20.05.08, 12:42 »

Hallo Blackfriend, Fahrzeuge können auch dann auf kommunale Einrichtungen zugelassen sein, wenn sie zwischen dem Unterscheidungszeichen (z.B. M für München) und der Nummer Buchstaben aufweisen. Die sog. "Behördenkennzeichen" (z.B. M 2000) sind mit dem 1.3.2007 weggefallen. Ein grünes Kennzeichen an einem Pkw halte ich für einen Irrtum der Zulassungsbehörde. Es gibt Fahrzeuge, an denen ist im Winter ein Schneepflug angebaut. Die werden für einen befristeten Zeitraum von der Kfz-Steuer befreit. Haben aber ein schwarzes Kennzeichen. Das grüne Kennzeichen wird ja grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde beantragt. ÜBer den Antrag auf Steuerbefreiung entscheidet die Finanzbehörde. Meiner Meinung nach hat sich da ein Sachbearbeiter in der Zulassungsbehörde bequatschen lassen und das grüne Kennzeichen gesiegelt.
Pauline
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Das Leben ist zu kurz um was schlechtes zu trinken
Hein
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Beiträge: 127

da bin ich wieder


« Antwort #8 am: 20.05.08, 14:33 »

Hallo Blackfriend

Alles mutmassen schein zwecklos. Geh mal hin und frag, dann kannst du uns berichten. Da können wir alle nur schlauer bei werden.

MfG     Hein
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viele Grüsse     Hein
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