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Autor Thema: Hofübernehmer ist Single und nun?  (Gelesen 2847 mal)
fanni
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« Antwort #15 am: 02.07.08, 16:00 »



Aber wie du schon sagst, ist ja alles gut gegangen.

Lg Isi

......... ja Gott sei Dank, aber ich versteh es trotzdem nicht, wie man das Leben seiner Nachfolger was weiß ich noch über 20 Jahre beherrschen will.

"Und wenn ihr nicht.........dann"...............pfffffffff
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Herzliche Grüße von Fanni
Mirjam
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Beiträge: 7687


Change happens!


WWW
« Antwort #16 am: 03.07.08, 08:57 »

Hallo,

und, was ist "Nachwuchs" ?

Das jemand gewillt ist den Hof weiterzuführen oder ein eheliches Kind? Solche Klauseln können ja nur Streit provozieren - was ist wie Geli schrieb: Ein Kind ist da und will NICHT den Hof haben? Nachwuchs klingt so wie Aufwuchs  Lips Sealed.


Gruß Mirjam
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Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!
Sonnenblume2
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Beiträge: 1129



« Antwort #17 am: 03.07.08, 09:48 »

mich regen solche Klauseln auch immer auf.

Hier im Forum hatten wir vor ein paar Tagen ein Thema, wo ein Bauer gerne Kinder hätte, vielleicht auch aus diesem Grund, weil er eine solche Klausel im Übergabevertrag stehen hat? (ist reine These von mir, aber soll zum Nachdenken diehnen)

Wie fühlt man sich, wenn man weiß, dass man sein Leben lang für den Hof arbeitet und der Hof einem nie gehört, weil man keine Kinder hat?
Wie fühlt man sich, wenn man weiß, dass der Hof am Ende irgenwelchen Nichten/Neffen vererbt wird, die vielleicht auch nicht weitermachen, weil diese auch keinen Bezug zur Landwirtschaft haben (diese dann den Hof vielleicht auch nur verkaufen)?
Wie fühlt man sich als Partnerin von einem Bauern, der diese Klausel im Übergabevertrag stehen hat?
...

Wie ist das mit den weichenden Erben? Müssen diese auch Kinder vorweisen, bis ihnen der Erbteil wirklich gehört, oder bekommen diese keine solchen Auflagen aufgebührt?

P.S.: hab noch was vergessen
- wenn man ein Kind hat und dieses verstierbt - trifft wohl auch die Klausel wieder zu ...also Garantie hat man nie auch nicht wenn man Kind(er) hat.
« Letzte Änderung: 03.07.08, 09:54 von Sonnenblume2 » Gespeichert
frankenpower41
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Ich liebe dieses Forum!


« Antwort #18 am: 03.07.08, 11:13 »

Hallo

So ein ähnlich gelagert Fall ist mir auch bekannt.
Der Hofübernehmer  (soweit ich weiss wurde nie übergeben) hatte 2 Kinder  (aber nicht geheiratet) und den Hof bekamen später die Kinder der Schwester.  Denen ihr Verhältnis war aber auch nicht gerade sehr entspannt als die Übergeberin (war wohl die Mutter, die da das sagen hatte) gestorben war.  (jetzt mal sehr, sehr milde ausgedrückt) Der hat fast bis zu seinem 6o. Lebensjahr den Hof bewirtschaftet und war dann wohl der Depp.

Marianne



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aforst_com
Gast
« Antwort #19 am: 04.08.08, 16:25 »

Die Rentenkasse braucht man aber auch nicht mit der Nase auf solche Klauseln stoßen.

Wenn ich mich hier in der Gegend umschaue:
Die erfolgreichsten Betriebe sind mit Abstand die, wo der Nachfolger mit ca. Mitte 20 übernommen hat und sich die Altenteiler konsequent aus den Betrieblichen Entscheidungen raushalten (außer wenn sie gefragt werden) oder entsprechend früh verstorben sind.
Die Betriebe, wo die Alten nicht loslassen können, gehen fast alle den Bach runter.

Wenn ihr euch nicht entscheiden könnt, dann verkauft den Betrieb. Ist besser als euren Sohn ewig Hoffnung zu machen und dabei jahrelang die betriebliche Weiterentwicklung zu verhindern und den Betreib damit letztlich zu ruinieren.
« Letzte Änderung: 08.08.08, 07:37 von aforst_com » Gespeichert
JB
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Beiträge: 25


« Antwort #20 am: 06.08.08, 15:24 »

Sich Gedanken über Klauseln zu machen ist meinen Augen völlig in Ordnung, das ganze aber an Bedinungen zu knüpfen schon fast pervers! Vor allem den jungen Familien oder den Hofnachfolgern dieses aufzubürden.

Es gehören aber immer zwei dazu, die einen die Fordern und die anderen die alles mit sich machen lassen!
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