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Autor Thema: Bogenhalle  (Gelesen 9325 mal)
Ditz
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Beiträge: 204


« Antwort #15 am: 06.07.07, 11:13 »

Hallo,

in nrw braucht man so weit ich weiß ab 30qm3 umbauten raum eine baugenehmigung, und die firsthöhe darf nicht über 4m liegen.
wenn in der halle stroh gelagert werden soll sind 4 m firsthöhe ja nicht gerade viel und um vieh darin zu halten reichen meiner meinung nach auch keine 4 m aus um eine gescheite lüftung hinzu bekommen.
beim kälberstall sieht das natürlich anders aus, da sind große höhen ja eher von nachteil.
ich will die hallen ja auch gar nicht schlecht reden, wem sie gefallen und wo sie hinpassen der soll doch eine bauen Wink

Ditz
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Petra2
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 901



« Antwort #16 am: 06.07.07, 11:52 »

Hallo Ditz,

dass was du meinst ist § 65 (1) nr. 1 BauO NRW.

Ich verweise auf § 65 (1) Nr. 4 BauO NRW  Wink

Auszug aus der Landesbauordnung NRW:

.......

§ 65 Genehmigungsfreie Vorhaben

(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:

Gebäude

1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände,
2. Gartenlauben in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz,

3. Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen,

4. Gebäude bis zu 4,0 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,

5. Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten bis zu 4,0 m Firsthöhe, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,

6. Fahrgastunterstände des öffentlichen Personenverkehrs oder der Schülerbeförderung,

7. Schutzhütten für Wanderer,

.....

Ich gebe dir recht, wo es passt  ...
Die schöne grüne Farbe passt sich wunderbar der Landschaft und den Sträuchern drumherum an.

Gruss

Petra2
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Manche Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen, haben aber keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(George Orson Welles)
landleben
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 741



« Antwort #17 am: 21.07.07, 21:24 »

Hallo!

Hier ein Foto von unserer Rundbogenhalle als Kälberhütte. Seit knappen 14 Tagen sind die Kälber eingezogen. Es fehlt jetzt nur noch der Selbstränker (an der Seite zusehen). Leider haben wir die 2. Leitung beschädigt und somit kann auch der 1. Selbsttränker nicht laufen.

LG

britta
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