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Autor Thema: Neue TiertransportVO - Sachkunde, Beschränkungen für die Landwirtschaft!  (Gelesen 3586 mal)
Mirjam
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« am: 24.01.07, 08:26 »

Hallo,

gestern erklärte der Fuhrparkleiter der Firma in der mein Mann und ich arbeiten - die neue Tiertransport-VO.

Manch einer hat davon in den Medien was gehört, die Fahrtzeiten ohne Pause/Abladen für das Tier sind somit auf 8 Stunden beschränkt, nun im Sinne von Langstreckentransporten wäre das ja wohl richtig....

WENN da nicht noch ein paar Passagen wären die auch direkt JEDEN Landwirt betreffen oder denjenigen, der regelmäßig Tiere transportiert.

Immerhin dürfen Tiere weiterhin ganz normal von Landwirten usw. transportiert werden, WENN:

- die Entfernung unter 50 km Luftlinie bleibt (65 Straßenkilometer) und
- die EIGENEN Tiere im EIGENEN Transportfahrzeug gefahren werden.


Sonun. D.h. hole ich Zuchttiere z.B. über diese 65 km Beschränkung (oder liefere aus) oder ist auch nur EIN Tier vom Nachbarn dabei, dass die ganze Geschichte zum "Fremdtransport" werden läßt oder man leiht sich den Hänger vom Nachbarn für den Transport der Tiere - gelten dieselben Bedingungen wie für den

-> Gewerblichen Transport!


So, dies bedeutet erstmal für den Landwirt, dass er einen "Sachkundenachweis Tiertransporte" benötigt.

Das ist nicht weiter schlimm: Man geht mit dem Nachweis seiner landwirtschaftlichen Fachkenntnis zum Landratsamt und beantragt (hat immer mit Gebühren zu tun...) dann diesen Sachkundenachweisschein, weil Landwirte ja als sachkundig gelten.

Wenn er also über 50 km Luftlinie oder fremde Tiere oder in einem fremden Fahrzeug transportiert und somit als gewerblich gilt - muss er den Transport beim Veterinäramt vorher anmelden.

Beim weiteren geht es um diemax. Transportzeit von 8 Stunden (ohne Abladen/Tränken, ausser die Zeitüberschreitung ist unplanmäßig/Stau oder ins Ausland).

Und das bitte INKLUSIVE der Ladezeiten, d.h. die Viehhändler die draussen hier mal ne Kuh und da mal ne Kuh einsammeln - können die Zeiten hier nicht "stoppen" - sondern vom ersten Ladeklappenöffnen an  - läuft die Zeit...

Dazu gibts dann noch die üblichen Auflagen an die technische Ausstattung des Transportfahrzeuges  und bitte immer Ladeflächen qm + Ladehöhe aussen anbringen und den Hinweis "Achtung lebende Tiere!".

Betreffen euch die neuen Regelungen?
Habt ihr sie so im Vorfeld mitbekommen, wie sie umgesetzt werden sollen?

Gruß Mirjam





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SuHe
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... hinterher ist frau immer schlauer...!


« Antwort #1 am: 24.01.07, 12:01 »

Hallo,

50 km Entfernung ist zu wenig. Wir sind hier auf dem platten Land. Die Entfernungen nach Uelzen bzw. Verden sind weiter.
Das sieht alles nach Geldschneiderei aus.

Einen schönen Tag,
wünscht Susanne
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Elli
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Was wär der Bauer ohne Frauenpower?


« Antwort #2 am: 05.06.07, 20:33 »

Hallo Mirjam,

vielen Dank für deine ausführliche Erklärung.
Ich hatte zwar schon davon gehört, mich aber bisher nie genau dafür interessiert, weil es uns nur bedingt betrifft.
Wenn wir Tiere transportieren, dann nur unsere und in unserem Hänger und normalerweise nie weiter als die 65 Straßenkilometer.
Aber bisher dachte ich, dass man für den Sachkundenachweis auch als Landwirtschaftsmeister einen halbtägigen Kurs absolvieren muss. Dass man den einfach so am Landratsamt anfordern kann, ist mir neu. Muss ich mich doch mal kundig machen.

LG Elli
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Petra2
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« Antwort #3 am: 05.06.07, 20:51 »

Hallo Mirjam,

mal ganz dumm fragen muss.
Betrifft diese VO auch Pferdeleute, die mit ihrem Pferd zum Tunier fahren ??
Dann darf kein anderer mehr mitgenommen werden ??

Gruss

Petra2
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Manche Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen, haben aber keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(George Orson Welles)
Mirjam
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« Antwort #4 am: 05.06.07, 21:06 »

Hallo Petra,

genau DIESE Frage hatte ich an den Sprengelversammlungen den Vortragenden von uns auch gefragt - aber er konnte das nicht beantworten, da sie sich mehr damit beschäftigen zukünftige Ideen wie "automatische Kontakterfassung an Heckklappe zur Überprüfung der Ladezeiten" zu verhindern  Tongue.

Noch gibt es keine "Durchführungsverordnung" für den Gesetzestext - soo wie er derzeit steht: Betrifft er ALLE Tierarten auch Hunde & Co.

http://bundesrecht.juris.de/tierschtrv/BJNR034800997.html

zwar sagt: § 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung regelt den Schutz von Tieren beim Transport.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
1.den nicht gewerblichen Transport von Heimtieren, die von einer natürlichen Person begleitet werden,


aber lt. § 2 Begriffsbestimmungen - Im Sinne dieser Verordnung sind:

1.Nutztiere:
Einhufer und Tiere der Gattung Rind, Schaf, Ziege und Schwein, soweit sie Haustiere sind


und was ist mit der beruflichen Bereiterin/Reitlehrerin?

Ich weiß nicht, ob die Reitersleut das schon geschnallt haben auch mit der Transportbeschränkung auf 8 Stunden....

Gruß Mirjam

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Beate Mahr
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« Antwort #5 am: 05.06.07, 21:32 »

Hallo

auf jender Sitzung letzte Woche, wurde berichtet, dass ein Pferdehänger kontrolliert wurde ...
war auf der Fahrt zu einem Tunier.

Was genau gelaufen ist weiß ich nicht ...
angehalten wurden sie von einer Polizeistreife ! ! !
mit dabei ein VET und ? ? ?
Es wurden etliche Pfedepapaiere verlangt + diese Transportbefähigung

Mirjam ... in meiner Mail i nder ML war die

Verordnung zur Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates  

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschtrbu_gv/BJNR339000006.html
 
die ist vom 21. 12 2006 und ist zum 5.1.2007 in Kraft getreten


enthalten.

Mich ärgert an der Sache, dass es so dargestellt wurde als ob ALLE die ein Ding haben müßten
es war keine Rede davon, dass ich mein eigenes Tier im eigenen Hänger fahren darf

Ich nenne so was ** Vorspielung falscher Tatsachen ** oder GELDMACHEREI
da werde ich mir bei einigen Herren gewaltig den Mund verbrennen ...

Aber so geht das echt nicht ...

Gruß
Beate
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Mirjam
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« Antwort #6 am: 06.06.07, 08:29 »

Beate,

langsam.

Die Amts-Vet´s vor Ort sind hier auch noch sehr unsicher und diffiziel ist eben die Unterscheidung: Allgemeine neue Tiertransportbestimmungen - und die Abgrenzung zu gewerblich..

Das Ding steht nun mal und für das Risiko, dass du mal mit fremden Tier oder fremdem Hänger oder fahrenderweise bei einem Bekannten aushilfst - Beantrage den Schein sobald möglich.

Wenn ihr in Hessen mit nur 2,5 Stunden Schulung "davonkommt" - sorry, seid froh... Lips Sealed!

Gruß am Morgen

Mirjam
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Beate Mahr
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« Antwort #7 am: 06.06.07, 13:00 »


Die Amts-Vet´s vor Ort sind hier auch noch sehr unsicher und diffiziel ist eben die Unterscheidung:
Allgemeine neue Tiertransportbestimmungen - und die Abgrenzung zu gewerblich..


Hallo

siehst du und genau darum geht es ( mir )

Der Viehhändler braucht den Schein - richtig Huh
und da gewerblich muss er den mehrtägigen Sachkundlehrgang machen ( Deula Huh )

Der * einfache * LW der seine Schweine / Bullen zum Metzger fährt - im eigenen Hänger
braucht nur einen Sachkundenachweis vom Landratsamt ...
diesen Schein bekommt er gegen Vorlage des Ausbildungsnachweis.

Und genau so wurde es uns nicht mitgeteilt ...
Den Wisch der uns ausgeteilt wurde, stellt sich so dar,
dass JEDER der Tiere transportiert diesen Lehrgang absolvieren muss ...
und dass diese Firma einen * amtlichen Auftrag hätte ** diese Lehrgänge abzuhalten
deshalb wohl auch nur die 2,5 Std. ....

Sorry aber für mich ist das Vera***ung hoch drei - - - von der Firma

Angefressen wie ich bin - zu Recht wie ich meine -
werd ich doch unseren Kreis VET mal fragen was Sache ist ...
denn von dort kam diesbezüglich keine Nachricht

Dank BT bin ich mal wieder ( besser ) informiert als  Lips Sealed Lips Sealed Lips Sealed die Behörden

Liebe Grüße
Beate
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« Antwort #8 am: 11.12.07, 15:42 »

Hallo,bei uns gestaltet es sich nu so ,nach langer unklarheit,das landwirte und ähnliche berufe einen abend lang kurs machen ,udn danach ihren befähigungsnachweiss bekommen . wird vom vetrenäramt heute abend durchgeführt,kostet auch nix.
meine gattin udn ich nehmen teil ,ich werde mir es aber nicht verkneifen können mal zu fragen was dieser ganze blödsinn soll,wir werden immer mehr zu deppen der nation gemacht.  Angry als lw liegt es doch in meinen ureigensten interesse meine tiere gesund anzubringen . bin mittlerweile schon so weit ,da sich nicht mehr jeden blödsinn mitmach,der irgednso nen sesselpupser einfällt,hätte das was gekostet oder länge rgedauert hätt eich sicherlich nicht daran teilgenommen .
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« Antwort #9 am: 11.12.07, 21:46 »

Hallo,bei uns gestaltet es sich nu so ,nach langer unklarheit,das landwirte und ähnliche berufe einen abend lang kurs machen ,udn danach ihren befähigungsnachweiss bekommen . wird vom vetrenäramt heute abend durchgeführt,kostet auch nix.
Ich hab an dieser Schulung letzte Woche teilgenommen. Organisiert wurde sie vom Zuchtverband. Vor Beginn wurden dann gleich mal 10 € kassiert Angry
Die Schulung an sich, eine vorgefertigte PP-Präsentation vom Ministerium, brachte der Veterinär ganz locker an. Sein erster Satz: "Sie werden sich fragen, warum sie hier sitzen - ich mich auch!"
Nach einer Stunde Vortrag ein Test mit 8 Fragen zum ankreuzen - das wars.
Per Post kommt jetzt dann die Teilnahmebestätigung (Der Test muß ja korrigiert werden Grin)
Mit dieser darf ich dann zum Veterinäramt und mir den Befähigungsnachweis abholen und wenn der dann  auch noch was kostet, dann werd ich echt sauer Angry Angry

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Daggl
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« Antwort #10 am: 20.12.07, 20:11 »

Die Bescheinigung für die Teilnahme am "Lehrgang" hat bei uns 17€ gekostet. Gestern ist das dann mit der Post gekommen und - jetzt "dürfen" wir noch einen Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen stellen
Gebürh: Typ 1: 30 € zuzüglich 3,45 € Zustellungsurkunde und die Gebühr für das Vterinäramt für die Fahrzeugkontrolle

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« Antwort #11 am: 20.12.07, 21:31 »

Hallo bei uns hat der Lehrgang 17 € gekostet. Wurde vom Zuchtverband organisiert, hat ca 1 Stunde gedauert und war mit 500 bis 600 Personen richtig gut besucht. Unter tatkräftiger Mithilfe vom Veterinärdirektor mußten 12 Fragen richtig beantwortet werden, was dann natürlich kein Problem mehr war. Heute habe ich dann per Post die Bescheinigung für den Lehrgang und gleichzeitig die Zulassung als Transportunternehmen und den Befähigungsnachweis als Fahrer und Betreuer erhalten. Weitere Kosten sind bei uns nicht mehr dazugekommen.
toni
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« Antwort #12 am: 21.12.07, 07:13 »

Hallo Toni,

du warst auf dem selben Lehrgang wie mein Mann Wink

Allerdings scheint unser Landkreis auch noch was verdienen zu wollen
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heike
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« Antwort #13 am: 21.12.07, 16:14 »

Was lernt man denn auf dem Lehrgang? Irgendwas dabei was ihr vorher noch nicht wusstet?
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« Antwort #14 am: 23.12.07, 12:48 »

Hallo!
Bin da vor ein paar Tagen mit einem Landwirt in eine ziemlich heftige Diskussion geraten über die neue TiertransportVO. Drum wollte ich hier mal gerade beim Fachwissen erweitern, sicher wissen es alle die schon diese Lehrgänge mitgemacht haben:

Was kann einem Landwirt passieren, wenn er ohne diesen Lehrgang besucht zu haben beim Transport "erwischt" wird? Ist das auch CC-relevant, kann also mit Kürzung der Betriebsprämie gerechnet werden? Oder Bußgeld wie beim zu schnellen Fahren? Weiter Sanktionen?

Und müssen alle Pferdehalter diesen Lehrgang und das Zertifikat ebenfalls machen? Wenn ja, können die auch zu den "Bauernveranstaltungen" kommen, oder wo erwerben die sowas?

Da ich selbst keine Tiere halte und damit auch nicht so schnell in die Verlegenheit käme welche zu transportieren, hatte ich mich damit nicht so auseinandergesetzt und wäre um ein paar fachkundige Antworten froh!
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Ein fröhlicher Gruß!
Elke

Das Juwel des Himmels ist die Sonne. Das Juwel des Hauses ist das Kind.
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