Wortlaut (Auszüge) der Erklärung des EU-Gipfels (März 1999, Berlin)
Agrarleitlinie
- Die Agrarleitlinie bleibt unverändert. Sie wird anhand eines Berichts, den die Kommission dem Rat vorlegen wird, vor der ersten Erweiterung der Union überprüft, um für erforderlich erachtete Anpassungen vorzunehmen.
Was den Deckungsbereich der Agrarleitlinie angeht, so
gilt für die Beträge, die in der Finanziellen Vorausschau unter Rubrik 7 für das agrarpolitische Heranführungsinstrument und für den hinsichtlich der Agrarausgaben vorgesehenen Teil des Beitrittsbetrags eingesetzt werden, die in der Leitlinie festgelegte Obergrenze.Inhalt der GAP-Reform
- Der Europäische Rat begrüßt es, daß sich der Rat «Landwirtschaft» auf seiner Tagung im März auf eine gerechte und lohnende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik verständigt hat.
Mit dem Inhalt dieser Reform wird sichergestellt, daß die Landwirtschaft multifunktional, nachhaltig und wettbewerbsfähig ist und sich über den gesamten europäischen Raum (einschließlich der Regionen mit besonderen Schwierigkeiten) verteilt, daß sie in der Lage ist, die Landschaft zu pflegen, die Naturräume zu erhalten und einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raums zu leisten, und daß sie den Anliegen und Erwartungen der Verbraucher in bezug auf die Qualität und die Sicherheit der Lebensmittel, den Umweltschutz und den Tierschutz gerecht wird.Gesamtvolumen der Rubrik 1
- Der Europäische Rat vertritt die Auffassung, daß diese Reform innerhalb eines Finanzrahmens von durchschnittlich 40,5 Milliarden Euro plus 14 Milliarden Euro im Planungszeitraum für die ländliche Entwicklung sowie für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden kann. Dies würde der Höhe der tatsächlichen Ausgaben stärker entsprechen und auf eine Stabilisierung der Agrarausgaben im Planungszeitraum abzielen.
- Um die angestrebte Stabilisierung der Agrarausgaben in realen Werten zu erreichen, hat der Europäische Rat folgende Maßnahmen beschlossen:
Die Reform des Milchsektors tritt unbeschadet der Beschlüsse über die spezifischen zusätzlichen Milchquoten ab dem Wirtschaftsjahr 2005/2006 in Kraft.
Der Interventionspreis für Getreide wird in den Wirtschaftsjahren 2000/2001 und 2001/2002 in zwei gleichen Stufen in Höhe von 7,5 % (des derzeitigen Interventionspreises) um 15 % gesenkt. Die Flächenzahlungen werden in zwei gleichen Stufen von 54 auf 63 Euro/t (multipliziert mit dem historischen regionalen Referenzertrag für Getreide) angehoben. Ein Beschluß über eine ab 2002/2003 anzuwendende letzte Verringerung des Interventionspreises wird im Lichte der Marktentwicklungen gefaßt. Etwaige spätere Anhebungen der Flächenzahlungen erfolgen im selben Maße proportional zur Preissenkung wie bei den Anhebungen in den Jahren 2000/2001 und 2001/2002. Die Flächenzahlung ab 2002/2003 (Beihilfe je Tonne multipliziert mit dem historischen Referenzertrag für Getreide) gilt auch für Ölsaaten. Der Basissatz für die obligatorische Flächenstillegung wird auf 10 % für den gesamten Zeitraum 2000-2006 festgesetzt.
Die monatlichen Zuschläge werden auf dem derzeitigen Stand beibehalten.
Der Europäische Rat ersucht die Kommission, die Entwicklungen auf dem Ölsaatenmarkt genau zu verfolgen und binnen zwei Jahren nach Beginn der Anwendung der neuen Regelung einen Bericht zu unterbreiten. Diesem Bericht sind erforderlichenfalls geeignete Vorschläge beizufügen, falls sich das Produktionspotential erheblich verschlechtern sollte.
Intervention im Rindfleischsektor: Der Rat ersucht die Kommission, den europäischen Rindfleischmarkt genau zu beobachten und, insbsondere unter Anwendung des Artikels 34 des Entwurfs der Verordnung über die GMO für Rindfleisch, erforderlichenfalls die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. Diese Maßnahmen könnten auch Ad-hoc-Interventionskäufe umfassen. Die Kommission und der Rat werden gebeten, weitere Einsparungen anzustreben, damit - unter Ausklammerung der Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Veterinärausgaben - die Gesamtausgaben im Zeitraum 2000-2006 im Jahresdurchschnitt nicht höher als 40,5 Mrd. Euro sind. Der Europäische Rat ersucht daher die Kommission, dem Rat im Jahre 2002 einen Bericht über die Entwicklung der Agrarausgaben sowie, falls erforderlich, geeignete Vorschläge zu unterbreiten, und er fordert den Rat auf, im Einklang mit den Zielen der Reform die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Der Europäische Rat räumt unter Berücksichtigung der Besonderheiten der portugiesischen Landwirtschaft ein, daß die Unterstützung für die Landwirtschaft durch über den EAGFL-Garantie finanzierte Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums ausgewogener zu gestalten ist. Für Portugal wird die garantierte Höchstfläche für Hartweizen von derzeit 59.000 ha auf 118.000 ha verdoppelt.Haushaltsungleichgewichte
- Es wird anerkannt, daß sich der Gesamtnutzen aus der Mitgliedschaft in der Union nicht allein mit haushaltstechnischen Angaben beziffern läßt, jedoch hat der Europäische Rat in Fontainebleau eingeräumt, daß Haushaltsungleichgewichte bestehen können. Soweit möglich sollten diese im Wege der Ausgabenpolitik korrigiert werden; zugleich sollen die Mitgliedstaaten mit einer Haushaltsbelastung, die an ihrem relativen Wohlstand gemessen exzessiv ist, gegebenenfalls in den Genuß einer Berichtigung kommen. Der Europäische Rat räumt ein, daß es verschiedene Faktoren gibt, die unmittelbar oder mittelbar auf die Haushaltsungleichgewichte einwirken, wie z.B. das Gesamtvolumen der Ausgaben, der Inhalt der Reformen der bisherigen Politik, die Zusammensetzung der Ausgaben und die Struktur der Eigenmittel.
Zu unternehmende Schritte
- Vor dem Hintergrund der vorgenannten Prinzipien hat der Europäische Rat folgende Kombination von Maßnahmen beschlossen, um die Ausgewogenheit des finanziellen Rahmens ab dem Jahr 2000 zu verbessern:
Maßnahmen auf der Ausgabenseite
- Der Europäische Rat hat mit sofortiger Wirkung eine Reihe von Maßnahmen auf der Ausgabenseite beschlossen, mit denen die Gestaltung der Politiken der Union im kommenden Zeitraum gewährleistet und der Weg für die Aufnahme weiterer Mitgliedstaaten geebnet wird. Die Obergrenze der Eigenmittel der Union wird auf der derzeitigen Höhe von 1,27 % des BSP der EU beibehalten. Indem eine neue Finanzielle Vorausschau festgelegt wird, mit der auf Unionsebene eine ähnliche Haushaltsdisziplin wie auf nationaler Ebene sichergestellt wird, und indem ferner vereinbart wird, daß die Ausgaben der EU nicht schneller als die öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten steigen, wird die Höhe der Gesamtausgaben der Union nunmehr in einem konsolidierten Rahmen stabilisiert. Insbesondere wird eine tiefgreifende, echte und ausgewogene GAP-Reform zum Vorteil der Erzeuger und der Verbraucher innerhalb strenger haushaltstechnischer Parameter, die zu einer stufenweisen Abnahme der Ausgaben im Planungszeitraum führt, einen bedeutsamen Beitrag zu dem Gesamtziel eines ausgewogeneren finanziellen Rahmens leisten.
Änderungen des Eigenmittelbeschlusses
- Der Eigenmittelbeschluß wird geändert und der Ratifizierungsprozeß rechtzeitig abgeschlossen, so daß der Beschluß Anfang 2002 in Kraft treten kann. Um der Beitragskapazität der einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin stärker Rechnung zu tragen und für die weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten die regressiven Elemente im derzeitigen System der Eigenmittel zu korrigieren, wird der maximale Abrufsatz für die MWSt-Eigenmittel 2002 auf 0,75 % und 2004 auf 0,50 % reduziert. Die traditionellen Eigenmittel werden beibehalten, und der von den Mitgliedstaaten für Erhebungskosten einbehaltene Satz wird mit Wirkung ab dem Jahr 2001 auf 25 % erhöht.
- Der Abschlag für das Vereinigte Königreich bleibt bestehen. Entsprechend den Grundsätzen, die in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel(1988) und von Edinburgh (1992) ihren Niederschlag gefunden haben, umfaßt sein Betrag keine «Windfall-Gewinne», die sich aus Änderungen des Finanzierungssystems ergeben. Technische Anpassungen im neuen Eigenmittelbeschluß werden daher wie in den Vergangenheit die «Windfall-Gewinne» neutralisieren, die sich aus der schrittweisen Reduzierung der MWSt-Eigenmittel und nunmehr aus der Erhöhung des von den Mitgliedstaaten für ihre Erhebungskosten einbehaltenen Anteils an den traditionellen Eigenmitteln ergeben. In vergleichbarer Weise wird zum Zeitpunkt der Erweiterung eine Anpassung die «aufteilbaren Gesamtausgaben» um einen Betrag verringern, der den jährlichen Vorbeitrittsausgaben in den beitretenden Ländern entspricht; damit wird sichergestellt, daß Ausgaben, die jetzt für den Abschlag nicht berücksichtigt werden, auch künftig bei der Abschlagsberechnung außer Betracht bleiben.
- Der Gesamteffekt dieser beiden Operationen wird für das Jahr 2006 auf 220 Mio. Euro geschätzt.
- Die Finanzierung des britischen Abschlags durch die anderen Mitgliedstaaten wird so geändert, daß der Anteil Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens an der Finanzierung auf 25 % ihres normalen Anteils reduziert wird. Die Anpassung der Finanzierungsanteile erfolgt durch eine Anpassung der BSP-Grundlagen. Diese Änderungen werden bereits während des ersten Jahres der Anwendung des neuen Eigenmittelbeschlusses auf der Grundlage der Zahlenangaben für das Vorjahr durchgeführt.
- Bei Verweisen auf Haushaltsungleichgewichte wird die Kommission aus Darstellungsgründen operationelle Ausgaben zugrunde legen.
- Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, eine allgemeine Überprüfung des Eigenmittelsystems einschließlich der Auswirkungen der Erweiterung bis zum 1. Januar 2006 durchzuführen. Als Teil dieser Überprüfung sollte auch die Frage der Schaffung neuer autonomer Eigenmittel behandelt werden.
Erklärung zur Ernennung des Präsidenten der EU-Kommission
- Die Staats- und Regierungschefs haben den Rücktritt der Kommission mit Respekt zur Kenntnis genommen und dieser für die Arbeit, die sie für Europa geleistet hat, gedankt.
Sie haben einvernehmlich beschlossen, Herrn Romano PRODI zu bitten, die wichtige Aufgabe des Präsidenten der nächsten Europäischen Kommission zu übernehmen.
Entsprechend den Verfahren des Vertrags von Amsterdam wird dieser Beschluß dem gegenwärtigen Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments sollte Herr PRODI versuchen, so früh wie möglich in Zusammenarbeit mit den Regierungen der Mitgliedstaaten die Ernennung einer neuen Kommission vorzubereiten.
Die Regierungen der Mitgliedstaaten werden im Einvernehmen mit Herrn PRODI die übrigen Personen benennen, die sie als Kommissionsmitglieder zu ernennen beabsichtigen. Nach den Wahlen im Juni sollte das neue Europäische Parlament seine Zustimmung in bezug auf den Präsidenten und die designierten Kommissionsmitglieder erteilen.
Das neue Europäische Parlament sollte bereits im Juli das Verfahren zur Ernennung der neuen Kommission anlaufen lassen. Nach Zustimmung des neuen Parlaments werden der Präsident und die übrigen Mitglieder der Kommission von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen ernannt. Der Europäische Rat möchte die neue Kommission in die Lage versetzen, ihre Arbeit frühestmöglich zu beginnen und ab Januar 2000 für eine volle fünfjährige Amtszeit fortzuführen.
- Die Europäische Union braucht so bald wie möglich eine starke, handlungsfähige Kommission, die dem Gebot der Transparenz und der Bürgernähe gerecht wird. Herr PRODI soll gebeten werden, ein Programm auszuarbeiten, in dem die Arbeitsweise der neuen Kommission dargelegt wird. Ein erster Gedankenaustausch zwischen den Staats-und Regierungschefs und Herrn PRODI über dieses Reformprogramm wird in einigen Wochen, jedenfalls vor einer Bestätigung durch das gegenwärtige Europäische Parlament, stattfinden.
Die neue Kommission sollte rasch die erforderlichen Reformen in Gang setzen, besonders hinsichtlich der Verbesserung ihrer Organisation, ihres internen Managements und der Kontrolle ihres Finanzgebarens. Zu diesem Zweck sollte die neue Kommission dringend und prioritär ein weitreichendes Modernisierungs- und Reformprogramm einleiten.
Im besonderen sollten alle Mittel eingesetzt werden, um sicherzustellen, daß für die Verwaltung von Gemeinschaftsfonds, -programmen und -projekten durch die Kommission deren Dienststellen angemessen strukturiert sind, so daß ein Höchstmaß an Integrität und Effizienz bei der Verwaltung gewährleistet ist.
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