EIN DYNAMISCHER LÄNDLICHER RAUM
Die Europäische Konferenz über ländliche Entwicklung
| nach ihrem Treffen | vom 7. bis 9. November 1996 in Cork, Irland |
| im Bewußtsein | daß die ländlichen Gebiete, auf die ein Viertel der Bevölkerung der Europäischen Union und über 80% ihrer Fläche entfallen, ein einzigartiges kulturelles, wirtschaftliches und soziales Gefüge aufweisen und durch eine außerordentliche Vielfalt an Tätigkeiten sowie durch einen großen landschaftlichen Reichtum (Wälder und landwirtschaftliche Fläche, intakte Naturräume, Dörfer und Kleinstädte, regionale Zentren, Kleinbetriebe) gekennzeichnet sind |
| im Glauben | daß die ländlichen Gebiete und ihre Bewohner einen der Reichtümer der Europäischen Union darstellen und potentiell wettbewerbsfähig sind |
| eingedenk der Tatsache | daß das ländliche Europa überwiegend aus landwirtschaftlicher Nutzfläche und Wäldern besteht, die den Charakter der europäischen Landschaften in starkem Maße prägen; daß die Landwirtschaft ein wichtiger Bereich ist, in dem Bevölkerung und Umwelt miteinander in Berührung kommen, und dies auch bleiben muß; daß die Landwirte als Verwalter zahlreicher natürlicher Ressourcen im ländlichen Raum Verantwortung tragen |
| unter Hinweis darauf | daß die Land- und Forstwirtschaft in den Volkswirtschaften Europas nicht länger dominierend sind; daß ihre relative wirtschaftliche Bedeutung weiter abnimmt und daß die ländliche Entwicklung folglich alle sozioökonomischen Bereiche im ländlichen Raum betreffen muß |
| im Bewußtsein | daß die Bürger Europas in zunehmendem Maße auf Lebensqualität allgemein und insbesondere auf Fragen der Qualität, Gesundheit und Sicherheit, der persönlichen Entwicklung und der Freizeit achten; daß die ländlichen Gebiete diesen Belangen in einzigartiger Weise gerecht werden können und die Grundlagen für ein echtes, zeitgemäßes Entwicklungsmodell für Qualität bieten |
| in der Erkenntnis | daß sich die Gemeinsame Agrarpolitik auf neue Gegebenheiten und Herausforderungen wie die Nachfrage und Wünsche der Verbraucher, Entwicklungen im internationalen Handel und die kommende Erweiterung der EU einstellen muß; daß die Verlagerung von der Preisstützung hin zu Direktzahlungen weitergehen wird; daß sich die GAP und der Agrarsektor entsprechend anzupassen haben; daß den Landwirten bei diesem Anpassungsprozeß geholfen werden muß und sie klare Signale für die Zukunft erhalten müssen |
| in der Erwartung | daß die Berechtigung der mit den GAP-Reformen von 1992 eingeführten Ausgleichszahlungen zunehmend in Frage gestellt werden wird |
| in der Überzeugung | daß das Konzept einer öffentlich finanzierten Förderung der ländlichen Entwicklung, die mit einer angemessenen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie mit der Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt und der Kulturlandschaften einhergeht, zunehmend Akzeptanz findet |
| in der Einsicht | daß die einzelnen Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinschaftsmaßnahmen zur ländlichen Entwicklung zwar zu mehr Transparenz und Effizienz geführt haben, daß aber auch Unstimmigkeiten und Überschneidungen entstanden sind und die Rechtsvorschriften komplexer geworden sind |
| entschlossen | die Schaffung von lokalen Kapazitäten für eine nachhaltige Entwicklung in den ländlichen Gebieten auf jede erdenkliche Weise zu unterstützen und insbesondere private und kommunale Initiativen zu fördern, die gut in die globalen Märkte eingepaßt sind |
| verkündet | das folgende Zehn-Punkte-Programm zur ländlichen Entwicklung in der Europäischen Union |
Eine nachhaltige ländliche Entwicklung muß zu einem Hauptanliegen für die
Europäische Union werden und sowohl in der allernächsten Zukunft als auch nach der
Erweiterung das Grundprinzip für sämtliche Maßnahmen zugunsten des ländlichen Raums
bilden.
Das Ziel besteht darin, die Tendenz zur Landflucht umzukehren, die Armut zu bekämpfen,
Beschäftigung und Chancengleichheit zu fördern, eine Antwort auf die steigenden
Ansprüche bezüglich Qualität, Gesundheit, Sicherheit, persönlicher Entwicklung und
Freizeit zu finden und die Lebensbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern. Alle
Gemeinschaftspolitiken, die mit der ländlichen Entwicklung in Zusammenhang stehen,
müssen der Notwendigkeit, die Qualität der ländlichen Umwelt zu erhalten und zu
verbessern, Rechnung tragen.
Bei den öffentlichen Ausgaben, den Investitionen in Infrastrukturen sowie bei den
Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Kommunikation ist auf eine
ausgewogenere Verteilung auf die ländlichen und städtischen Gebiete zu achten. Ein
größerer Teil der verfügbaren Mittel sollte zur Förderung der ländlichen Entwicklung
und zur Verwirklichung der Umweltziele verwendet werden.
Die Politik der ländlichen Entwicklung muß multidisziplinär im Ansatz und
multisektoral in der Durchführung sein und eine klare gebietsbezogene Dimension
aufweisen. Sie muß für alle ländlichen Gebiete in der Union gelten, wobei gemäß dem
Grundsatz der Konzentration die Unterstützung zugunsten der Gebiete mit größerem Bedarf
zu differenzieren ist.
Grundlage muß ein integriertes Konzept sein, das innerhalb ein und desselben rechtlichen
und politischen Rahmens die Anpassung und Entwicklung der Landwirtschaft, die
wirtschaftliche Diversifizierung (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie
Dienstleistungen im ländlichen Raum), die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen,
die Stärkung der Umweltfunktionen sowie die Förderung von Kultur, Fremdenverkehr und
Freizeitaktivitäten umfaßt.
Zur Diversifizierung der sozioökonomischen Tätigkeiten müssen vor allem die Rahmenbedingungen für sich selbst tragende private und kommunale Initiativen geschaffen werden. Dies geschieht durch Investitionen, technische Hilfe, Dienstleistungen für Unternehmen, angemessene Infrastrukturen, allgemeine und berufliche Bildung, Nutzung der Fortschritte im Bereich der Informationstechnologie, Stärkung der Rolle von Kleinstädten als integralem Bestandteil der ländlichen Gebiete und wesentlichem Entwicklungsfaktor, Förderung der Entwicklung lebensfähiger ländlicher Kommunen sowie durch Dorferneuerung.
Gefördert werden sollte eine ländliche Entwicklung, welche die Qualität und Attraktivität der ländlichen Gegenden Europas bewahrt (natürliche Ressourcen, Artenvielfalt und kulturelle Identität), so daß deren Nutzung durch die heutige Generation nicht die Optionen für künftige Generationen gefährdet. Bei unseren lokalen Aktionen müssen wir uns unserer Gesamtverantwortung bewußt sein.
Angesichts der Verschiedenartigkeit der ländlichen Gebiete in der Union muß die Politik der ländlichen Entwicklung dem Subsidiaritätsprinzip folgen. Sie muß weitmöglichst dezentralisiert sein und auf der Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Ebenen (lokale, regionale, nationale und europäische Ebene) beruhen. Der Schwerpunkt ist auf eine Beteiligung der Betroffenen und ein "bottom-up"-Konzept zu legen, das die Kreativität und Solidarität der ländlichen Kommunen fördert. Die ländliche Entwicklung muß von der lokalen und kommunalen Ebene innerhalb eines kohärenten europäischen Rahmens ausgehen.
Die Politik der ländlichen Entwicklung muß, insbesondere bezüglich ihrer landwirtschaftlichen Aspekte, einer radikalen Vereinfachung der Rechtsvorschriften unterzogen werden. Auch wenn eine Renationalisierung der GAP zu vermeiden ist, bedarf es einer größeren Kohärenz zwischen den Maßnahmen, die derzeit über zahlreiche verschiedene Kanäle erfolgen, einer Beschränkung der EU-Rechtsvorschriften auf allgemeine Bestimmungen und Verfahren, einer stärkeren Subsidiarität bei den Entscheidungen, einer Dezentralisierung bei der Durchführung der Maßnahmen und insgesamt einer größeren Flexibilität.
Die Durchführung der Programme zur ländlichen Entwicklung muß auf kohärenten, transparenten Verfahren beruhen, wobei die Maßnahmen im Rahmen eines einzigen Programms je Region und eines einzigen Mechanismus für eine nachhaltige ländliche Entwicklung erfolgen müssen.
Für die Unterstützung lokaler Projekte zur ländlichen Entwicklung sind lokale Finanzmittel zu mobilisieren. Der Einsatz von Finanzinstrumenten über das ländliche Kreditwesen muß mehr gefördert werden, um die Synergieeffekte zwischen öffentlichen und privaten Finanzierungen zu verstärken, die finanziellen Engpässe kleiner und mittlerer Unternehmen zu verringern, produktive Investitionen zu fördern und die ländliche Wirtschaft zu diversifizieren. Außerdem muß eine stärkere Beteiligung von Banken (öffentliche und private) und anderen Finanzvermittlern gefördert werden.
Verwaltungskapazität und Effizienz der regionalen und lokalen Behörden sowie der auf kommunaler Ebene arbeitenden Gruppierungen müssen gestärkt werden, erforderlichenfalls durch Bereitstellung technischer Hilfe, Fortbildung, bessere Kommunikation, Partnerschaft, gemeinsame Untersuchungen, Information sowie durch einen Erfahrungsaustausch im Rahmen von Netzen zwischen den Regionen und ländlichen Gemeinden in ganz Europa.
Begleitung, Bewertung und Erfolgskontrolle müssen verstärkt werden, um die Transparenz der Verfahren zu gewährleisten, eine sinnvolle Verwendung der öffentlichen Gelder zu garantieren, Forschung und Innovation zu fördern und eine informierte öffentliche Debatte zu ermöglichen. Die Beteiligten müssen nicht nur an der Ausarbeitung und Durchführung, sondern auch an der Begleitung und Bewertung mitwirken.
Wir, die Teilnehmer der Europäischen Konferenz über ländliche Entwicklung von Cork, fordern die politischen Verantwortlichen in Europa auf,
- die Öffentlichkeit für die Bedeutung eines Neubeginns in der Politik der ländlichen Entwicklung zu sensibilisieren;
- die ländlichen Gebiete für die dort lebende und arbeitende Bevölkerung attraktiver zu machen, damit sie für mehr Menschen aller Altersgruppen zum Mittelpunkt eines erfüllteren Lebens werden;
- dieses Zehn-Punkte-Programm zu unterstützen und bei der Verwirklichung aller in dieser Erklärung genannten Ziele mitzuwirken;
- sich aktiv an der Förderung einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung im internationalen Kontext zu beteiligen.