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Kapitel 25

Kinder und Jugendliche und nachhaltige Entwicklung

EINFÜHRUNG

25.1 Annähernd 30 Prozent der Weltbevölkerung sind Jugendliche. Die Einbeziehung der heutigen Jugend in umwelt- und entwicklungspolitische Entscheidungsprozesse und ihre Beteiligung an der Umsetzung von Programmen ist mitentscheidend für den langfristigen Erfolg der Agenda 21.

PROGRAMMBEREICHE

A. Förderung der Rolle der Jugend und ihre aktive Einbeziehung in den Umweltschutz und in die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung

Handlungsgrundlage

25.2 Es ist zwingend erforderlich, daß Jugendliche aus allen Teilen der Welt auf allen für sie relevanten Ebenen aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden, weil dies ihr heutiges Leben beeinflußt und Auswirkungen auf ihre Zukunft hat. Zusätzlich zu ihrem intellektuellen Beitrag und ihrer Fähigkeit, unterstützende Kräfte zu mobilisieren, bringen sie einzigartige Ansichten ein, die in Betracht gezogen werden müssen.

25.3 Aus dem Kreis der internationalen Staatengemeinschaft sind zahlreiche Maßnahmen und Empfehlungen vorgeschlagen worden, die sicherstellen sollen, daß der Jugend eine sichere und gesunde Zukunft einschließlich einer lebenswerten Umwelt, eines verbesserten Lebensstandards und Zugangsmöglichkeiten zu Bildung und Beschäftigung geboten wird. Diese Probleme müssen in der Entwicklungsplanung berücksichtigt werden.

Ziele

25.4 Jedes Land soll in Absprache mit seiner Jugend und deren Organisationen einen Prozeß in Gang bringen, der den Dialog zwischen der Jugend und der Regierung auf allen Ebenen fördert, und Mechanismen einsetzen, die der Jugend den Zugriff auf Informationen ermöglichen und ihr Gelegenheit geben, ihre Ansichten zu Regierungsentscheidungen - einschließlich der Umsetzung der Agenda 21 - darzulegen.

25.5 Bis zum Jahre 2000 soll jedes Land durch Erhöhung der jährlichen Teilnahme- und Zugangsquoten sicherstellen, daß mehr als 50 Prozent der Jugendlichen - in einem ausgewogenen Verhältnis von Mädchen und Jungen - geeignete höhere Schulen besuchen oder an gleichwertigen Erziehungs- oder Ausbildungsprogrammen teilnehmen bzw. Zugang dazu haben.

25.6 Jedes Land soll Schritte unternehmen, um das gegenwärtige Niveau der Jugendarbeitslosigkeit zu senken, insbesondere dort, wo diese im Vergleich zur Gesamtarbeitslosenquote unverhältnismäßig hoch ist.

25.7 Jedes Land und die Vereinten Nationen sollen die Förderung und Schaffung von Mechanismen unterstützen, um Vertreter der Jugend an allen Abläufen innerhalb der Vereinten Nationen zu beteiligen, damit sie auf diese Einfluß nehmen können.

25.8 Jedes Land soll gegen Menschenrechtsverletzungen an jungen Menschen, insbesondere an jungen Frauen und Mädchen, angehen und allen Jugendlichen den erforderlichen Rechtsschutz gewähren, die erforderlichen Fertigkeiten vermitteln, entsprechende Möglichkeiten bieten und die erforderliche Unterstützung zukommen lassen, damit sie ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Ambitionen und Fähigkeiten verwirklichen können.

Maßnahmen

25.9 Entsprechend den von ihnen verwendeten Strategien sollen die Regierungen Maßnahmen ergreifen,

25.10 Die Vereinten Nationen und internationale Organisationen, die Jugendprogramme veranstalten, sollen Schritte einleiten,

Instrumente zur Umsetzung

Finanzierung und Kostenabschätzung

25.11 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Aktivitäten werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1,5 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

B. Kinder und nachhaltige Entwicklung

Handlungsgrundlage

25.12 Die Kinder erben nicht nur die Verantwortung für die Erde, sondern sie stellen in vielen Entwicklungsländern auch fast die Hälfte der Bevölkerung. Außerdem sind Kinder sowohl in den Entwicklungsländern als auch in den Industrieländern überaus anfällig für die Auswirkungen der Umweltverschlechterung. Darüber hinaus sind sie auch sehr bewußte Verfechter des Umweltgedankens. Die besonderen Interessen der Kinder müssen bei dem partizipativen Entscheidungsfindungsverfahren zu Umwelt- und Entwicklungsfragen voll berücksichtigt werden, damit die künftige Nachhaltigkeit aller zur Verbesserung der Umweltsituation ergriffenen Maßnahmen sichergestellt ist.

Ziele

25.13 Im Einklang mit der von ihnen verfolgten Politik sollen die Regierungen der einzelnen Länder Maßnahmen ergreifen,

Maßnahmen

25.14 Die Regierungen sollen konkrete Schritte unternehmen,

25.15 Internationale und regionale Organisationen sollen auf den angesprochenen Gebieten zusammenarbeiten und sie koordinieren. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) soll die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Vereinten Nationen, den Regierungen und nichtstaatlichen Organisationen bei der Entwicklung von kinderspezifischen Programmen und von Programmen zur Mobilisierung von Kindern für die obengenannten Aktivitäten fortführen.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

25.16 Der Finanzbedarf für die meisten dieser Maßnahmen ist in den Kostenanschlägen anderer Programme berücksichtigt worden.

(b) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

25.17 Diese Maßnahmen sollen den Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten und Ausbildungsmaßnahmen erleichtern, die bereits in anderen Kapiteln der Agenda 21 enthalten sind.

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