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Kapitel 21

Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen und klärschlammspezifische Fragestellungen

EINFÜHRUNG

21.1 Die Einbeziehung des vorliegenden Kapitels in die Agenda 21 erfolgte zum einen als Antwort auf Resolution 44/228, Abschnitt I, Absatz 3, in der die Generalversammlung die Konferenz über Umwelt und Entwicklung aufforderte, im Rahmen verstärkter nationaler und internationaler Bemühungen um die Herbeiführung einer nachhaltigen und umweltverträglichen Entwicklung in allen Ländern geeignete Strategien und Maßnahmen zu erarbeiten, um den Auswirkungen der zunehmenden Zerstörung der Umwelt Einhalt zu gebieten und sie ins Gegenteil zu kehren; zum anderen als Antwort auf Abschnitt I, Absatz 12 Buchstabe g derselben Resolution, in der die Generalversammlung erklärte, daß der umweltverträgliche Umgang mit Abfällen von eminenter Bedeutung für den Erhalt der Umweltqualität der Erde und insbesondere auch für eine umweltverträgliche und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern sei.

21.2 Die Programmbereiche des vorliegenden Kapitels der Agenda 21 sind eng mit den nachstehend genannten Programmbereichen anderer Kapitel verknüpft:

21.3 Unter festen Abfällen sind nach der im vorliegenden Kapitel verwendeten Definition alle häuslichen Abfälle und alle nicht als gefährlich eingestuften Abfälle wie gewerbliche Abfälle und Abfälle aus öffentlichen Einrichtungen, Straßenkehricht und Bauschutt zu verstehen. In einigen Ländern sind in das öffentliche Abfallentsorgungssystem auch Siedlungsabfälle wie etwa menschliche Exkremente, Schlacke aus Müllverbrennungsanlagen, Schlamm aus Faulbehältern und aus Kläranlagen einbezogen. Falls diese Abfälle bestimmte Gefährlichkeitskriterien erfüllen, sollen sie als gefährliche Abfälle behandelt werden.

21.4 Eine umweltverträgliche Abfallentsorgung muß über die reine Beseitigung oder Verwertung der angefallenen Abfälle hinausgehen und darauf ausgerichtet sein, durch Versuche einer Veränderung nicht nachhaltiger Produktions- und Verbrauchsmuster das Problem an der Wurzel anzupacken. Dies bedeutet, daß das integrative Lebenszykluskonzept anzuwenden ist, das eine einzigartige Möglichkeit bietet, Entwicklung und Umweltschutz miteinander in Einklang zu bringen.

21.5 Dementsprechend soll der erforderliche Handlungsrahmen auf eine bestimmte Zielhierarchie ausgerichtet werden und sich mit den nachstehend genannten vier abfallbezogenen Programmschwerpunkten befassen:

21.6 Da alle vier Programmbereiche miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig unterstützen, kann eine umfassende und umweltgerechte Struktur zur Entsorgung kommunaler Abfälle nur durch eine entsprechende Integration geschaffen werden. Die jeweilige Kombination und Gewichtung der vier Programmbereiche variiert in Abhängigkeit von den vor Ort herrschenden sozioökonomischen und physikalischen Gegebenheiten und den anfallenden Abfallarten, -mengen und -zusammensetzungen. Alle Gesellschaftsbereiche sind in die Aktivitäten in den vier Programmbereichen einzubeziehen.

PROGRAMMBEREICHE

A. Abfallvermeidung

Handlungsgrundlage

21.7 Infolge nicht nachhaltiger Produktions- und Verbrauchsmuster nimmt die Menge und die Verschiedenartigkeit der in die Umwelt eingebrachten persistenten Abfälle in noch nie dagewesenem Umfang zu. Der sich abzeichnende Trend könnte eine erhebliche Steigerung der anfallenden Abfallmengen bereits bis zum Jahr 2000 und bis zum Jahr 2025 sogar eine Steigerung um das Vier- bis Fünffache mit sich bringen. Die besten Aussichten auf eine Umkehrung der gegenwärtigen Entwicklung bietet ein vorbeugender abfallwirtschaftlicher Ansatz, der schwerpunktmäßig auf eine veränderte Lebensweise und veränderte Produktions- und Verbrauchsmuster abzielt.

Ziele

21.8 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

21.9 Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und gegebenenfalls im Zusammenwirken mit den Vereinten Nationen und anderen einschlägigen Organisationen sollen die Regierungen

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

21.10 Die Regierungen sollen Programme zur nachhaltigen Minimierung des Abfallanfalls initiieren. Nichtstaatliche Organisationen und Verbraucherorganisationen sollen zur Mitwirkung an derartigen Programmen ermutigt werden, die - soweit erforderlich - auch im Zusammenwirken mit internationalen Organisationen ausgearbeitet werden könnten. Diese Programme sollen sich nach Möglichkeit auf bereits laufende oder geplante Maßnahmen stützen und dazu dienen,

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

21.11 Eine permanente Überwachung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Verfolgung von Veränderungen in der Abfallmenge und -zusammensetzung und den daraus resultierenden Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Die Regierungen sollen mit Unterstützung internationaler Einrichtungen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

21.12 Im Zusammenwirken mit den Regierungen sollen die Vereinten Nationen und zwischenstaatliche Organisationen durch Gewährleistung eines intensiveren Austauschs von Informationen, Kenntnissen und Erfahrungen zur Förderung der Abfallvermeidung beizutragen. Nachstehend folgt eine Aufzählung einiger von vielen gegebenenfalls zu ergreifenden konkreten Maßnahmen:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

21.13 Nach einem Vorschlag des Sekretariats der UNCED sollen die Industrieländer die Möglichkeit in Betracht ziehen, etwa 1 Prozent der für die Abfall- und Klärschlammentsorgung aufgewendeten Summe in die Abfallvermeidung zu investieren. Zur Zeit entspräche dies einem Betrag von etwa 6,5 Milliarden Dollar pro Jahr, einschließlich etwa 1,8 Milliarden Dollar für Maßnahmen zur Minimierung des anfallenden kommunalen Abfalls. Die tatsächlichen Summen würden von den auf kommunaler, Provinz- und nationaler Ebene zuständigen Behörden ausgehend von den örtlichen Gegebenheiten festgelegt.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

21.14 Es besteht die Notwendigkeit, Abfallvermeidungstechnologien und -verfahren zu entwickeln und in größerem Umfang weiterzugeben. Diese Aufgabe soll von den einzelnen Regierungen im Zusammenwirken und mit Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen, entsprechender Forschungseinrichtungen und geeigneter Organisationen der Vereinten Nationen koordiniert werden und könnte folgende Maßnahmen beinhalten:

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

21.15 Maßnahmen zur Erschließung der im Bereich der Abfallvermeidung benötigten Arbeitskräfte sollen nicht allein auf Fachleute aus der Abfallwirtschaft zugeschnitten sein, sondern sollen auch darauf ausgerichtet sein, die Unterstützung der Bürger und der Industrie zu gewinnen. Erklärtes Ziel von Programmen zur Entwicklung der menschlichen Ressourcen muß daher die vermehrte Sensibilisierung, Aufklärung und Informierung der betroffenen Gruppen und der Allgemeinheit sein. Die Länder sollen nach Möglichkeit Grundsätze und Verfahren der Abfallvermeidung und Abfallminimierung und Unterlagen über die Umweltauswirkungen von Abfällen in die Lehrpläne der Schulen einbeziehen.

B. Maximierung der umweltverträglichen Wiederverwendung und Verwertung

Handlungsgrundlage

21.16 Die zunehmende Erschöpfung der Aufnahmekapazitäten vorhandener Mülldeponien, strengere Umweltschutzauflagen im Hinblick auf die Abfallbeseitigung und eine deutliche Zunahme persistenterer Abfälle, insbesondere in den Industrieländern, haben insgesamt zu einem rapiden Anstieg der Kosten für die Abfallentsorgung geführt. Bis zum Ende dieses Jahrzehnts könnten die Kosten auf das Zwei- oder Dreifache gestiegen sein. Außerdem stellen einige derzeit übliche Entsorgungspraktiken eine Gefahr für die Umwelt dar. Mit zunehmender Veränderung der ökonomisch relevanten Faktoren der Abfallentsorgung wird die Abfallverwertung und die Wiedereinführung von Abfallstoffen in den Produktionsprozeß zunehmend kostengünstiger. Daher sollen in der Abfallwirtschaftsplanung von morgen ressourcensparende Ansätze zur Kontrolle der Abfallmengen in größtmöglichem Umfang eingesetzt werden. Dies soll parallel zu öffentlichen Aufklärungsprogrammen geschehen. Wichtig ist dabei, daß im Rahmen der Einführung von Abfallverwertungsprogrammen geeignete Absatzmärkte für die aus rückgewonnenen Stoffen hergestellten Produkte ausfindig gemacht werden.

Ziele

21.17 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

21.18 Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und gegebenenfalls im Zusammenwirken mit den Vereinten Nationen und anderen einschlägigen Organisationen sollen die Regierungen

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

21.19 In Zusammenarbeit mit geeigneten Organisationen des Systems der Vereinten Nationen sollen die Regierungen und Institutionen sowie nichtstaatliche Organisationen, einschließlich Verbraucherverbänden, Frauen- und Jugendgruppen, Demonstrations- und Umsetzungsprogramme für eine verstärkte Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen initiieren. Diese Programme sollen sich nach Möglichkeit auf bereits laufende oder geplante Maßnahmen stützen und dazu dienen,

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

21.20 Informationen und Forschung sind notwendig, um auf das jeweilige Land zugeschnittene zukunftsweisende sozialverträgliche und kostengünstige Formen der Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen zu entwickeln. Zu den von den staatlichen und kommunalen Behörden in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen zu ergreifenden unterstützenden Maßnahmen gehören unter anderem

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

21.21 Die Staaten sollen im Rahmen bilateraler und multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer einschlägiger internationaler Organisationen,

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

21.22 Nach Schätzung des Sekretariats der UNCED würde die weltweit für diesen Zweck aufzubringende Summe 8 Milliarden Dollar betragen, wenn ein Prozent der Aufwendungen der Kommunen für die Abfallentsorgung in verläßliche Abfallverwertungssysteme fließen würde. Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen in den Entwicklungsländern werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 850 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

21.23 Die Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen soll durch die Transfer von Technologien wie folgt unterstützt werden:

21.24 Es gibt eine ganze Reihe möglicher Anreize zur Förderung der Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen. Um die Industrie, Institutionen, gewerbliche Einrichtungen und Einzelpersonen dazu zu bringen, den anfallenden Abfall zu verwerten, anstatt ihn zu beseitigen, könnten die Länder folgende alternative Möglichkeiten in Betracht ziehen:

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

21.25 Eine Umorientierung der bisher üblichen Abfallentsorgungspraxis einschließlich Wiederverwendung und Verwertung setzt eine entsprechende Aus- und Fortbildung voraus. Im Zusammenwirken mit internationalen und regionalen Organisationen der Vereinten Nationen sollen die Regierungen dazu die nachstehend umrissenen Maßnahmen ergreifen:

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

21.26 Der Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten zur Unterstützung einer verstärkten Wiederverwendung und Verwertung soll schwerpunktmäßig auf folgende Bereiche ausgerichtet werden:

C. Förderung einer umweltverträglichen Abfallbehandlung und -beseitigung

Handlungsgrundlage

21.27 Selbst wenn es gelingt, das Abfallvolumen weitgehend zu minimieren, bleibt ein gewisser Abfallanteil übrig. Auch nach der Behandlung geht von allen entsorgten Abfällen eine gewisse Restwirkung auf die aufnehmende Umwelt aus. Demzufolge besteht Handlungsbedarf, was die Verbesserung der Abfallbehandlungs- und -beseitigungsverfahren betrifft, wie zum Beispiel die Verhinderung der Einbringung von Klärschlämmen ins Meer. In den Entwicklungsländern ist das Problem grundlegenderer Natur: weniger als 10 Prozent der kommunalen Abfälle werden in der einen oder anderen Form behandelt, und nur in wenigen Fällen wird bei der Behandlung ein angemessener Qualitätsstandard zugrundegelegt. Dabei sollte angesichts der von Fäkalien ausgehenden potentiellen Gefahren für die Gesundheit gerade ihrer Behandlung gebührender Vorrang eingeräumt werden.

Ziele

21.28 Ziel dieses Programmbereichs ist die Behandlung und schadlose Beseitigung eines immer größeren Anteils der anfallenden Abfälle.

21.29 Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und gegebenenfalls im Zusammenwirken mit den Vereinten Nationen und anderen einschlägigen Organisationen sollen die Regierungen

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

21.30 In Zusammenarbeit mit geeigneten Organisationen des Systems der Vereinten Nationen sollen die Regierungen, Institutionen und nichtstaatliche Organisationen gemeinsam mit der Industrie Programme zur Verbesserung von Kontrolle und Management der auf Abfälle zurückzuführenden Umweltverschmutzung initiieren. Diese Programme sollen sich nach Möglichkeit auf bereits laufende oder geplante Maßnahmen stützen und dazu dienen,

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

21.31 Die Festlegung von Abfallnormen sowie Überwachungsmaßnahmen sind zwei Grundvoraussetzungen für die Eindämmung der auf Abfälle zurückzuführenden Umweltbelastung. Die nachstehend genannten konkreten Maßnahmen zeigen auf, in welcher Form von internationalen Gremien wie etwa dem Zentrum der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (Habitat), dem UNEP und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützende Maßnahmen ergriffen werden könnten. Dazu gehören

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

21.32 Die Regierungen sollen im Rahmen bilateraler und multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer einschlägiger internationaler Organisationen,

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

21.33 Abfallbeseitigungsprogramme sind sowohl für die Industrieländer als auch für die Entwicklungsländer von enormer Bedeutung. In den Industrieländern liegt der Schwerpunkt auf der Anlagenoptimierung und der damit anvisierten Erfüllung höherer Umweltqualitätskriterien, während in den Entwicklungsländern vor allem umfangreiche Investitionen in den Bau neuer Behandlungsanlagen erforderlich sind.

21.34 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen in den Entwicklungsländern werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 15 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 3,4 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

21.35 Entscheidend für die Verwirklichung der in diesem Programmbereich angestrebten Ziele sind wissenschaftliche Leitlinien und die Untersuchung verschiedener Umweltschutzaspekte im Abfallbereich. Die Regierungen, Stadt- und Gemeindeverwaltungen sollen mit entsprechender internationaler Unterstützung

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

21.36 Die Verbesserung der derzeitigen Abfallentsorgungspraxis einschließlich einer ordnungsgemäßen Abfallsammlung und -beseitigung setzt eine entsprechende Aus- und Fortbildung voraus. Nachstehend sind eine Reihe von Maßnahmen umrissen, die von den Regierungen im Zusammenwirken mit internationalen Organisationen eingeleitet werden sollen:

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

21.37 Nur durch institutionelle Reformen und den Aufbau entsprechender Kapazitäten wird es den einzelnen Ländern möglich sein, die auf Abfälle zurückzuführende Umweltverschmutzung zu quantifizieren und zu reduzieren. Zu den für eine Zielerfüllung erforderlichen Schritten gehören

D. Ausweitung der Abfallentsorgung

Handlungsgrundlage

21.38 Gegen Ende dieses Jahrhunderts werden mehr als zwei Milliarden Menschen ohne ausreichende Grundversorgung mit Sanitärdiensten und etwa die Hälfte der in den Entwicklungsländern lebenden städtischen Bevölkerung ohne angemessene Entsorgung fester Abfälle auskommen müssen. Jedes Jahr sterben bis zu 5,2 Millionen Menschen, darunter 4 Millionen Kinder unter fünf Jahren, an mit Abfällen zusammenhängenden Krankheiten. Für die städtischen Armutsgruppen sind die gesundheitlichen Auswirkungen besonders gravierend. Allerdings sind die einer unangemessenen Abwasser- und Abfallentsorgung zuzuschreibenden Gesundheits- und Umweltbelastungen keineswegs auf die nicht angeschlossenen Wohn- und Siedlungsbereiche beschränkt, sondern führen auch zu einer weiträumigen Belastung und Verschmutzung des Wassers, des Bodens und der Luft. Eine entscheidende Voraussetzung, um diese Form der Umweltverschmutzung in den Griff zu bekommen, ist die Ausweitung und Verbesserung der Dienstleistungen "Abfallsammlung" und "Abfallentsorgung".

Ziele

21.39 Gesamtziel dieses Programmbereichs ist die Gewährleistung einer gesundheitsförderlichen, umweltverträglichen Sammlung und Entsorgung von festen Abfällen für alle Menschen. Die Regierungen sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und gegebenenfalls im Zusammenwirken mit den Vereinten Nationen und anderen einschlägigen Organisationen

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

21.40 Die Regierungen sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und gegebenenfalls im Zusammenwirken mit den Vereinten Nationen und anderen einschlägigen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

21.41 Die Regierungen sollen sich im Zusammenwirken mit den Vereinten Nationen und internationalen Organisationen darum bemühen,

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

21.42 Es gibt eine ganze Reihe von Programmen sowohl im Rahmen der Vereinten Nationen als auch bilateraler Art, die sich um den Anschluß der bisher noch nicht angeschlossenen Menschen an die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung bemühen. Der Water and Sanitation Collaborative Council als weltweites Forum bemüht sich zur Zeit um die Koordinierung der Entwicklung und die Unterstützung der Zusammenarbeit. Dennoch sind angesichts der immer weiter steigenden Zahl nicht angeschlossener städtischer Armutsgruppen und der Notwendigkeit, darüber hinaus auch das Problem der Entsorgung von festen Abfällen lösen zu müssen, zusätzliche Mechanismen erforderlich, um eine raschere Ausweitung der Abfallentsorgung in den Städten zu gewährleisten. Die internationale Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit und ausgewählte einzelne Organisationen der Vereinten Nationen sollen

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

21.43 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 7,5 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 2,6 Milliarden, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

21.44 Die Regierungen und Institutionen sollen gemeinsam mit nichtstaatlichen Organisationen und in Zusammenarbeit mit geeigneten Organisationen des Systems der Vereinten Nationen in verschiedenen Teilen der dritten Welt Programme zur Ausweitung der Abfallentsorgung auf die bisher noch nicht angeschlossenen Bevölkerungsgruppen einleiten. Für diese Programme sollen nach Möglichkeit bereits laufende oder geplante Maßnahmen herangezogen und entsprechend angepaßt werden.

21.45 Das Tempo der Ausweitung der Abfallentsorgung ließe sich durch Änderungen der Abfallpolitik auf staatlicher und kommunaler Ebene steigern. Diese Änderungen sollen unter anderem folgendes beinhalten:

21.46 Die Forschungsanstrengungen können intensiviert werden. So sollen die Länder beispielsweise in Zusammenarbeit mit geeigneten internationalen und nichtstaatlichen Organisationen

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

21.47 Internationale Organisationen, staatliche und kommunale Verwaltungsbehörden sollen in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen gezielte Schulungsmöglichkeiten für kostengünstige Abfallsammel- und -beseitigungsmöglichkeiten anbieten, und zwar insbesondere in bezug auf Verfahrenstechniken für die Planung und Leistungserbringung. Personalaustauschprogramme zwischen den Entwicklungsländern können ebenfalls Bestandteil dieser Schulung sein. Besondere Beachtung gebührt dem Führungspersonal der Abfallwirtschaftsbehörden.

21.48 Die größten Erfolge in bezug auf eine effizientere Leistungserbringung in der Abfallentsorgung wird wahrscheinlich eine Optimierung der abfallwirtschaftlichen Verfahrenstechniken bringen. Die Vereinten Nationen, internationale Organisationen und Finanzierungseinrichtungen sollen in Zusammenarbeit mit den nationalen Regierungen und den kommunalen Verwaltungen leistungsfähige Managementinformationssysteme (MIS) für die kommunale Berichts- und Haushaltsführung und die Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung entwickeln und zum Einsatz bringen.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

21.49 Im Zusammenwirken mit geeigneten Organisationen des Systems der Vereinten Nationen sollen die Regierungen, Institutionen und nichtstaatliche Organisationen entsprechende Kapazitäten zur Umsetzung von Programmen aufbauen, deren Ziel die Einbeziehung der bisher nicht angeschlossenen Bevölkerungsgruppen in die Abfallsammlung und -beseitigung ist. Zu den im Rahmen dieser Programme vorgesehenen Maßnahmen sollen unter anderem gehören:

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