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Kapitel 18

Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen: Anwendung integrierter Ansätze zur Entwicklung, Bewirtschaftung und Nutzung der Wasserressourcen

EINFÜHRUNG

18.1 Die Süßwasserressourcen sind ein essentieller Bestandteil der Hydrosphäre und ein unverzichtbarer Teil aller Ökosysteme der Erde. Der Wasserhaushalt wird durch den Wasserkreislauf geprägt, worin auch Hochwasser und Trockenzeiten eingeschlossen sind, die in manchen Regionen extremer und in ihren Auswirkungen dramatischer geworden sind. Die weltweiten Klimaänderungen und die Luftverschmutzung könnten sich auch auf die Süßwasserressourcen und ihre Verfügbarkeit auswirken und in Form eines Anstiegs des Meeresspiegels auch flache Küstenzonen und kleine Inselökosysteme bedrohen.

18.2 Wasser wird in allen Lebensbereichen benötigt. Oberstes Ziel ist die gesicherte Bereitstellung von Wasser in angemessener Menge und guter Qualität für die gesamte Weltbevölkerung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der hydrologischen, biologischen und chemischen Funktionen der Ökosysteme, Anpassung der Aktivitäten des Menschen an die Belastungsgrenzen der Natur und Bekämpfung der Vektoren wasserinduzierter Krankheiten. Nur durch innovative Technologien sowie eine Verbesserung einheimischer Verfahrenstechniken wird es möglich sein, vollen Nutzen aus den begrenzt vorhandenen Wasserressourcen zu ziehen und diese Ressourcen vor einer Verschmutzung zu bewahren.

18.3 Die weitverbreitete Knappheit, die allmähliche Zerstörung und die zunehmende Verschmutzung der Wasserressourcen in vielen Regionen der Erde im Verbund mit der kontinuierlichen Zunahme unverträglicher Tätigkeiten machen eine integrierte Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen erforderlich. Bei einer solchen integrierten Vorgehensweise müssen alle Arten von untereinander in Verbindung stehenden Gewässern einschließlich Oberflächengewässern und Grundwasservorkommen einbezogen und Mengen- und Güteaspekte gebührend berücksichtigt werden. Der sektorübergreifende Charakter der Wasserwirtschaft im Gesamtzusammenhang der sozioökonomischen Entwicklung muß ebenso anerkannt werden wie die unterschiedlichen Interessen dienende Nutzung der Gewässer, etwa für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, die Landwirtschaft, die Industrie und die Entwicklung der Städte, die Erzeugung von Wasserkraft, die Binnenfischerei und das Verkehrswesen, Freizeit- und Erholungszwecke, die Bewirtschaftung von Niederungen und Flachlandgebieten und für andere Aktivitäten. Rationelle Wassernutzungsprojekte für die Erschließung von Oberflächen- und Grundwasservorkommen und anderen potentiell verfügbaren Wasservorkommen müssen durch begleitende Gewässerschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Minimierung von Wasserverlusten ergänzt werden. Vorrang gebührt dabei allerdings der Hochwasservorbeugung und dem Hochwasserschutz sowie gegebenenfalls der Reduzierung der Sedimentablagerungen.

18.4 Grenzüberschreitende Wasserressourcen und ihre Nutzung sind von zentraler Bedeutung für die Anliegerstaaten. In diesem Zusammenhang kann eine Zusammenarbeit zwischen diesen Staaten auf der Grundlage geltender Übereinkünfte und/oder anderer diesbezüglicher Vereinbarungen wünschenswert sein, wobei den Interessen aller betroffenen Anliegerstaaten Rechnung zu tragen ist.

18.5 Für den Bereich der Süßwasserressourcen werden folgende Programmbereiche vorgeschlagen:

PROGRAMMBEREICHE

A. Integrierte Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Handlungsgrundlage

18.6 Überlicherweise wird nicht genügend gewürdigt, in welchem Umfang die Wasserwirtschaft zur wirtschaftlichen Produktivität und zur sozialen Wohlfahrt beiträgt, obwohl das gesamte soziale und wirtschaftliche Leben in erheblichem Maße von der Menge und der Güte des Wasserdargebots abhängig ist. Mit zunehmender Bevölkerungsdichte und wirtschaftlichem Wachstum erreichen viele Länder rasch einen Punkt, an dem das verfügbare Wasser knapp wird oder an dem sie an die Grenzen der wirtschaftlichen Entwicklung stoßen. Der Wasserbedarf nimmt rasch zu, wobei 70 bis 80 Prozent auf die landwirtschaftliche Bewässerung, weniger als 20 Prozent auf die Industrie und nur sechs Prozent auf den häuslichen Wasserverbrauch entfallen. Die ganzheitliche Bewirtschaftung des Wassers als begrenzte und verletzliche Ressource und die Integration sektoraler Wasserwirtschaftspläne und -programme im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik sind von zentraler Bedeutung für das weitere Vorgehen in den neunziger Jahren und darüber hinaus. Die Aufteilung der Zuständigkeiten für die Wasserwirtschaftsplanung auf verschiedene sektorale Behörden erweist sich allerdings als größeres Hindernis für die Förderung einer integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen als ursprünglich angenommen. Daher werden wirksame Vollzugs- und Koordinierungsmechanismen benötigt.

Ziele

18.7 Gesamtziel ist die Deckung des Wasserbedarfs aller Länder zur Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung.

18.8 Bei der integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen wird von der Annahme ausgegangen, daß Wasser ein integraler Bestandteil des Ökosystems, eine natürliche Ressource und ein soziales und wirtschaftliches Gut ist, wobei Menge und Güte die Art der Nutzung bestimmen. Aus diesem Grund müssen die Wasserressourcen geschützt werden, wobei auf die Funktionsfähigkeit der aquatischen Ökosysteme und die dauerhafte Verfügbarkeit der Ressource zu achten ist, damit der Bedarf an Wasser für den menschlichen Gebrauch gedeckt und entsprechend angepaßt werden kann. Vorrang bei der Erschließung und Nutzung der Wasserressourcen gebührt der Deckung der Grundbedürfnisse und dem Schutz der Ökosysteme. Darüber hinaus soll der Wassernutzer jedoch in angemessenem Umfang für das von ihm verbrauchte Wasser aufkommen.

18.9 Die integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen einschließlich der Einbindung boden- und wasserspezifischer Aspekte soll auf der Ebene von Gewässereinzugsgebieten oder von Teilen von Gewässereinzugsgebieten erfolgen. Dabei sollen die folgenden vier grundlegenden Ziele verfolgt werden:

18.10 Im Falle grenzüberschreitender Wasserressourcen besteht die Notwendigkeit, daß die Anliegerstaaten wasserwirtschaftliche Strategien beschließen, wasserwirtschaftliche Aktionsprogramme ausarbeiten und gegebenenfalls die Harmonisierung dieser Strategien und Aktionsprogramme in Betracht ziehen.

18.11 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Ziele festlegen:

Es gilt als vereinbart, daß die Erfüllung der in Ziffer i und ii umrissenen Ziele von neuen und zusätzlichen finanziellen Mitteln abhängt, die den Entwicklungsländern nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Resolution 44/228 der Generalversammlung zur Verfügung gestellt werden.

Maßnahmen

18.12 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen zur Verbesserung der integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen ergreifen:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

18.13 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 115 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

18.14 Die Schaffung von interaktiven Datenbanken, Vorhersageverfahren und Modellen für die gesamtwirtschaftliche Planung, die sich für die rationelle und nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen eignen, setzt die Verwendung neuer Techniken wie etwa geographischer Informationssysteme und Expertensysteme zur Erfassung, Anpassung, Auswertung und Darstellung sektorübergreifender Informationen und zur Optimierung des Entscheidungsprozesses voraus. Darüber hinaus erfordert die Erschließung neuer und alternativer Wasservorkommen und die Entwicklung kostengünstiger Wassertechnologien eine innovative anwendungsorientierte Forschung. Dies schließt die Transfer, Anpassung und Verbreitung neuer Techniken und Technologien unter den Entwicklungsländer sowie die Schaffung eigener Kapazitäten in diesen Ländern ein, damit sie in der Lage sind, mit der zusätzlichen Dimension der Integration der technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte der Wasserbewirtschaftung umgehen und die Folgen für die Menschen voraussagen zu können.

18.15 Ausgehend von der Anerkennung des Wassers als soziales und wirtschaftliches Gut müssen die verschiedenen vorhandenen Alternativen der Erhebung von Gebühren beim Nutzer (darunter auch häuslicher, städtischer, industrieller und landwirtschaftlicher Nutzergruppen) genauer untersucht und in der Praxis getestet werden. Außerdem müssen wirtschaftspolitische Instrumente entwickelt werden, die den Opportunitätskosten und den umweltbezogenen externen Effekten Rechnung tragen. Feldstudien zur Untersuchung der Frage der Zahlungsbereitschaft müssen unter ländlichen und städtischen Rahmenbedingungen durchgeführt werden.

18.16 Die Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen soll in integrierter Weise erfolgen, wobei sowohl langfristige Planungsbedürfnisse als auch Planungen mit einem kürzeren Zeithorizont zu berücksichtigen sind; dies bedeutet, daß dabei auch auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit basierende ökologische, wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte einbezogen und die Bedürfnisse aller Nutzer sowie die mit der Verhütung und Minderung wasserbezogener Gefahren zusammenhängenden Bedürfnisse berücksichtigt werden sollen und dies als wesentlicher Bestandteil der sozioökonomischen Entwicklungsplanung betrachtet werden soll. Voraussetzung für die nachhaltige Bewirtschaftung des Wassers als knappe, verletzliche Ressource ist die Verpflichtung, bei allen Planungs- und Erschließungsmaßnahmen die vollen Kosten zu berücksichtigen. In Planungsüberlegungen sollen Nutzen, Investitionen, Umweltschutz- und Betriebskosten sowie die Opportunitätskosten, in denen sich die vorteilhafteste alternative Wassernutzung widerspiegelt, ihren Niederschlag finden. Bei der konkreten Erhebung von Gebühren brauchen die Konsequenzen derartiger Überlegungen nicht unbedingt allen Nutzern angelastet werden. Tarifierungssysteme sollen allerdings die tatsächlichen Kosten des Wassers in seiner Eigenschaft als wirtschaftliches Gut und die Zahlungsfähigkeit der Gemeinden möglichst weitgehend berücksichtigen.

18.17 Die Rolle des Wassers als soziales, wirtschaftliches und lebenserhaltendes Gut soll sich in Nachfragesteuerungsmechanismen niederschlagen und in Form von Gewässerschutz und Wasserwiederverwendung, Ressourcenbewertung und Finanzierungsinstrumenten umgesetzt werden.

18.18 Bei der Neufestlegung von Prioritäten für private und öffentliche Investitionsstrategien sollen a) eine möglichst weitgehende Nutzung bereits vorhandener Projekte mit Hilfe von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie die Schaffung besserer Betriebsbedingungen, b) neue oder alternative saubere Technologien und c) eine ökologisch und sozial verträgliche Wasserkraft in Betracht gezogen werden.

(c) Förderung der menschlichen Ressourcen

18.19 Die Verlagerung der Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf die niedrigste dafür geeignete Ebene setzt voraus, daß auf allen Ebenen entsprechendes Fachpersonal aus- und fortgebildet wird, und daß sichergestellt wird, daß Frauen gleichberechtigt an den Aus- und Fortbildungsprogrammen teilnehmen. Besonderer Nachdruck ist dabei auf die Einführung von Verfahren zur stärkeren Beteiligung der Bevölkerung zu legen, wozu auch die Stärkung der Rolle der Frau, der Jugend, eingeborener Bevölkerungsgruppen und örtlicher Gemeinschaften gehört. Fachliche Kompetenz in den verschiedenen wasserwirtschaftlichen Bereichen muß sowohl bei Kommunalverwaltungen und Wasserbehörden als auch im privaten Sektor, bei auf lokaler oder nationaler Ebene tätigen nichtstaatlichen Organisationen, Genossenschaften, Unternehmen und sonstigen Wassernutzergruppen entwickelt werden. Außerdem muß die Öffentlichkeit über die Bedeutung des Wassers und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung aufgeklärt werden.

18.20 Um diese Grundsätze in die Praxis umsetzen zu können, benötigen Gemeinschaften genügend Kapazitäten. Diejenigen, die den Rahmen für die Wasserwirtschaftsplanung und die Wasserbewirtschaftung auf irgendeiner Ebene, ob international, national oder lokal, etablieren, müssen sicherstellen, daß die Mittel zum Aufbau dieser Kapazitäten vorhanden sind. Diese Mittel sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Gewöhnlich gehören dazu

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

18.21 Die institutionellen Kapazitäten für die Durchführung einer integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen sollen überprüft und ausgebaut werden, sofern ein eindeutiger Bedarf vorliegt. In vielen Fällen sind die vorhandenen Verwaltungsstrukturen durchaus in der Lage, die Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf lokaler Ebene zu übernehmen, jedoch kann sich auch die Notwendigkeit ergeben, neue Institutionen - beispielsweise auf der Grundlage von Flußeinzugsgebieten - Entwicklungsbehörden auf Bezirksebene und örtlichen Gemeindeausschüssen einzurichten. Obwohl die Wasserbewirtschaftung auf verschiedenen Ebenen des soziokulturellen Systems erfolgt, erfordert eine nachfragegesteuerte Bewirtschaftung die Errichtung von mit Wasserwirtschaftsfragen befaßten Institutionen auf den entsprechenden Ebenen, wobei die Notwendigkeit einer Integration mit der Bodennutzungsplanung zu berücksichtigen ist.

18.22 Zu den Aufgaben der Regierung bei der Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf der niedrigsten dafür geeigneten Ebene gehören die Mobilisierung finanzieller und menschlicher Ressourcen, der Erlaß von Rechtsvorschriften, die Festlegung von Normen und andere ordnungsrechtliche Funktionen, die Überwachung und Evaluierung der Nutzung der Wasser- und Bodenressourcen und die Schaffung von Möglichkeiten für die Beteiligung der Bevölkerung. Internationale Organisationen und Geber spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Unterstützung an die Entwicklungsländer, um ihnen bei der Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für die integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu helfen. Darin soll gegebenenfalls auch eine Unterstützung der kommunalen Ebene in den Entwicklungsländern eingeschlossen sein, wozu auch auf kommunaler Ebene ansässige Einrichtungen, nichtstaatliche Organisationen und Frauengruppen gehören.

B. Abschätzung des Wasserdargebots

Handlungsgrundlage

18.23 Die Abschätzung des Wasserdargebots einschließlich der Ermittlung potentiell verfügbarer Wasservorkommen umfaßt die kontinuierliche Ermittlung der Herkunft, der Menge, der Verläßlichkeit und der Güte der Wasserressourcen und der das Wasser beeinträchtigenden anthropogenen Tätigkeiten. Eine derartige Abschätzung bildet die praktische Grundlage für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen und ist eine Voraussetzung für die Bewertung der Möglichkeiten für ihre Erschließung. Allerdings wird mit zunehmender Sorge zur Kenntnis genommen, daß in einer Zeit, in der präzisere und zuverlässigere Informationen über die Wasserressourcen benötigt werden, hydrologische Dienste und ähnliche Gremien in weit geringerem Maße als früher in der Lage sind, diese Informationen zu liefern, insbesondere was Grundwasser und Gewässergüte betrifft. Zu den Haupthindernissen gehören fehlende finanzielle Mittel für die Abschätzung des Wasserdargebots, die Zersplitterung der hydrologischen Dienste und der Mangel an qualifiziertem Personal. Gleichzeitig wird für die Entwicklungsländer aufgrund der immer fortschrittlicheren technischen Möglichkeiten der Datenerfassung und Datenverwaltung der Zugriff auf Daten zunehmend schwieriger. Indes ist die Einrichtung nationaler Datenbanken eine unabdingbare Voraussetzung für die Abschätzung des Wasserdargebots und für die Milderung der Auswirkungen von Hochwasserereignissen und Dürren, der Wüstenausbreitung und der Gewässerverschmutzung.

Ziele

18.24 Ausgehend von dem in Mar del Plata beschlossenen Aktionsplan ist der vorliegende Programmbereich bis in die neunziger Jahre und darüber hinaus erweitert worden, wobei als Gesamtziel die Gewährleistung der quantitativen und qualitativen Abschätzung und Vorhersage des Wasserdargebots festgelegt worden ist, womit die Möglichkeit gegeben sein soll, die Gesamtmenge der verfügbaren Wasserressourcen und ihr zukünftiges Versorgungspotential abzuschätzen, ihren derzeitigen Gütezustand zu bestimmen, mögliche Divergenzen zwischen Angebot und Nachfrage vorherzusagen und eine wissenschaftliche Datenbasis für die rationelle Nutzung der Wasserressourcen zu schaffen.

18.25 Dementsprechend sind die nachstehenden fünf spezifischen Ziele festgelegt worden:

18.26 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Ziele festlegen:

Maßnahmen

18.27 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen ergreifen:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

18.28 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 355 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 145 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

18.29 Zu den wichtigsten Erfordernissen im Forschungsbereich gehören: a) die Entwicklung globaler hydrologischer Modelle zur Bestimmung der Auswirkungen von Klimaänderungen und zur Abschätzung des Wasserdargebots auf Makroebene; b) die Schließung der Lücke zwischen terrestrischer Hydrologie und Ökologie in unterschiedlichen Skalenbereichen einschließlich der hydrologischen Prozesse, die entscheidenden Anteil am Rückgang der Vegetation sowie der Verarmung des Bodens und seiner Wiederherstellung haben; und c) die Untersuchung der für die Entstehung der Wassergüte mitentscheidenden Prozesse, um die Lücke zwischen hydrologischen Strömungsvorgängen und biochemischen Vorgängen zu schließen. Grundlage der Forschungsmodelle sollen Untersuchungen der Wasserbilanz sein, wobei auch der Wasserverbrauch für Verdunstung und Transpiration zu berücksichtigen ist. Dieser Ansatz soll nach Möglichkeit auch auf Einzugsgebietsebene verwendet werden.

18.30 Zur Abschätzung des Wasserdargebots müssen die vorhandenen Strukturen für die Transfer, Anpassung und Verbreitung von Technologien ausgebaut und neue Technologien für den Einsatz unter Praxisbedingungen entwickelt werden; außerdem müssen die in jedem Staat selbst vorhandenen Kapazitäten entwickelt werden. Vor Einleitung der vorstehend genannten Maßnahmen müssen Bestandslisten der wasserwirtschaftlichen Informationen erstellt werden, die bereits bei staatlichen Diensten, bei privaten Unternehmen, in Bildungseinrichtungen, bei Beratungsfirmen, örtlichen Wassernutzerorganisationen und an anderer Stelle vorliegen.

(c) Förderung der menschlichen Ressourcen

18.31 Zur Abschätzung des Wasserdargebots ist die Heranbildung und langfristige Verpflichtung eines ausreichend großen Bestands an gut ausgebildeten und motivierten Fachkräften erforderlich, denen die vorstehend genannten Aufgaben übertragen werden. Dazu sollen auf lokaler, nationaler, subregionaler oder regionaler Ebene Aus- und Fortbildungsprogramme für die Heranbildung einer ausreichenden Anzahl solcher Fachkräfte eingerichtet oder erweitert werden. Darüber hinaus ist die Schaffung günstiger Beschäftigungsbedingungen und Aufstiegsmöglichkeiten für Fachkräfte und Techniker anzustreben. Der Personalbedarf soll in regelmäßigen Abständen und auf allen Beschäftigungsebenen überprüft werden. Außerdem müssen Pläne ausgearbeitet werden, um diesen Bedarf durch Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten sowie internationale Lehrgangsprogramme und Tagungen zu decken.

18.32 Da ein gut ausgebildetes Personal für die Abschätzung des Wasserdargebots und für hydrologische Vorhersagen besonders wichtig ist, sollen Personalangelegenheiten in diesem Bereich besondere Berücksichtigung finden. Ziel soll dabei sein, für die Abschätzung des Wasserdargebots genügend Personal mit entsprechenden Qualifikationen anzuwerben und langfristig zu verpflichten, um die zuverlässige Durchführung der vorgesehenen Aufgaben zu gewährleisten. Die Ausbildung kann sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erfolgreich sein, während die entsprechenden Anstellungsbedingungen in nationaler Verantwortung erfolgen.

18.33 Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

18.34 Voraussetzung für die Abschätzung des Wasserdargebots mit Hilfe nationaler hydrometrischer Netzwerke sind entsprechende Rahmenbedingungen auf allen Ebenen. Zum Ausbau der vorhandenen nationalen Kapazitäten sind folgende flankierende nationale Maßnahmen erforderlich:

C. Schutz der Wasserressourcen, der Gewässsergüte und der aquatischen Ökosysteme

Handlungsgrundlage

18.35 Wasser ist eine ganzheitlich zu beurteilende Ressource, die als Einheit zu verstehen ist. Die langfristige Entwicklung des weltweit verfügbaren Wassers erfordert eine ganzheitliche Bewirtschaftung der Ressourcen und eine Anerkennung der wechselseitigen Beziehung der mit der Wassermenge und der Gewässergüte zusammenhängenden Faktoren. Es gibt weltweit nur wenige Regionen, die noch keine Probleme mit dem Verlust potentiell verfügbarer Wasservorkommen, der Verschlechterung der Gewässergüte und der Verschmutzung der Oberflächengewässer und der Grundwasserreserven haben. Erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewässergüte von fließenden und stehenden Gewässern ergeben sich in unterschiedlicher Rangfolge den jeweiligen Gegebenheiten entsprechend aus der unzureichenden Vorbehandlung häuslicher Abwässer, der ungenügenden Kontrolle der Einleitung industrieller Abwässer, dem Verlust und der Zerstörung von Einzugsgebieten, einer nicht standortgerechten Ansiedlung von Industrieanlagen, der Entwaldung, dem unkontrollierten Wanderfeldbau und unangepaßten Landbaupraktiken. Dies führt zu einer vermehrten Abschwemmung von Nährstoffen und Pestiziden. Aquatische Ökosysteme werden geschädigt, und die lebenden Süßwasserressourcen werden bedroht. Unter bestimmten Umständen werden solche aquatischen Ökosysteme auch durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Agrarbereich wie etwa den Bau von Dämmen, die Umleitung von Flüssen, wasserbauliche Anlagen und Bewässerungsvorhaben beeinträchtigt. Auch die Erosion, die Ablagerung von Sedimenten, die Entwaldung und die Wüstenbildung haben zur Beschleunigung der Bodenzerstörung beigetragen, und in manchen Fällen hat sich auch der Bau von Speicherbecken nachteilig auf Ökosysteme ausgewirkt. Viele dieser Probleme sind auf ein Entwicklungsmodell zurückzuführen, das die Umwelt zerstört, sowie auf einen Mangel an Umweltbewußtsein und Aufklärung der Öffentlichkeit über den Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Die Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit sind eindeutig meßbar, wobei allerdings in vielen Staaten die Überwachungsmöglichkeiten unzureichend oder gar nicht vorhanden sind. Es herrscht ein weitverbreiteter Mangel an Wissen über die Wechselwirkungen zwischen der Entwicklung, Bewirtschaftung, Nutzung und Behandlung der Wasserressourcen und der aquatischen Ökosysteme. Unter Umständen trägt ein vorbeugender Ansatz entscheidend dazu bei, kostspielige nachgeschaltete Maßnahmen zur Sanierung und Behandlung des Wassers und zur Entwicklung neuer Wasservorkommen zu umgehen.

Ziele

18.36 Aufgrund der komplexen Wechselbeziehung zwischen Wassersystemen muß die Bewirtschaftung der Wasserressourcen ganzheitlich erfolgen (ausgehend von einem einzugsgebietsbezogenen Bewirtschaftungskonzept) und auf eine ausgewogene Berücksichtigung der Bedürfnisse von Mensch und Umwelt ausgerichtet sein. Der Aktionsplan von Mar del Plata hat bereits den wesentlichen Zusammenhang zwischen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen und ihren erheblichen physikalischen, chemischen, biologischen, gesundheitlichen und sozioökonomischen Auswirkungen anerkannt. Das Gesamtziel aus der Sicht der Umwelt und der Gesundheit wurde wie folgt definiert: "... die von den verschiedenen Wassernutzern ausgehenden Folgen für die Umwelt abschätzen, Maßnahmen zur Bekämpfung wasserinduzierter Krankheiten unterstützen und Ökosysteme schützen."1)

18.37 Das Ausmaß und der Schweregrad der Kontamination der ungesättigten Bodenschichten und Grundwasserleiter sind lange Zeit wegen der relativen Unzugänglichkeit der Grundwasserleiter und wegen des Mangels an verläßlichen Informationen über Grundwassersysteme unterschätzt worden. Der Schutz des Grundwasser ist daher ein wesentliches Element der Bewirtschaftung der Wasserressourcen.

18.38 Drei Ziele müssen gleichzeitig verfolgt werden, um Gewässergüteaspekte in die Bewirtschaftung der Wasserressourcen einzubinden:

18.39 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Ziele festlegen:

Maßnahmen

18.40 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen ergreifen:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

18.41 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1 Milliarde Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 340 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

18.42 Die Staaten sollen partnerschaftliche Forschungsprojekte durchführen, um Lösungen für technische Probleme zu entwickeln, die an die Gegebenheiten des jeweiligen Einzugsgebiets oder Staates angepaßt sind. Außerdem sollen die Staaten den Ausbau und die Einrichtung von miteinander vernetzten und durch regionale hydrologische Forschungszentren unterstützten nationalen Forschungseinrichtungen erwägen. Die Gründung von Nord-Süd-Partnerschaften zwischen Forschungszentren sowie Felduntersuchungen internationaler hydrologischer Forschungseinrichtungen sind aktiv zu fördern. Wichtig ist dabei, daß insbesondere bei fremdfinanzierten Projekten ein gewisser Mindestanteil der für wasserwirtschaftliche Maßnahmen vorgesehenen Mittel für die Forschung und Entwicklung zweckbestimmt wird.

18.43 Oft werden für die Beobachtung und Bewertung komplexer aquatischer Systeme fachübergreifende Untersuchungen notwendig, an denen verschiedene Einrichtungen und Wissenschaftler im Rahmen eines gemeinsamen Programms beteiligt sind. Internationale Programme zur Überwachung der Gewässergüte wie etwa GEMS/WATER sollen sich schwerpunktmäßig mit der Gewässergüte in den Entwicklungsländern befassen. Außerdem sollen benutzerfreundliche Software und Geographische Informationssysteme (GIS) sowie GRID-Verfahren (Global Resource Information Database) zur Verarbeitung, Auswertung und Interpretation von Meßdaten und zur Erarbeitung von Bewirtschaftungsstrategien entwickelt werden.

(c) Förderung der menschlichen Ressourcen

18.44 Für die Aus- und Fortbildung von Fach- und Führungskräften sollen innovative Konzepte ausgewählt werden, um den sich verändernden Bedürfnissen und Herausforderungen Rechnung zu tragen. Dabei soll mehr Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an neu aufkommende Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gewässerverschmutzung entwickelt werden. Innerhalb der für die Wasserwirtschaft zuständigen Organisationen sollen in regelmäßigen Abständen auf allen Ebenen Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt und innovative Unterrichtsmethoden für spezifische Aspekte der Gewässergüteüberwachung und -kontrolle eingeführt werden; dazu gehört auch die Ausbildung von Lehrkräften, die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung, Workshops zur Erarbeitung von Problemlösungen und Auffrischungslehrgänge.

18.45 Zu den in Frage kommenden Konzepten gehören der Ausbau und die Verbesserung der personellen Kapazitäten der Kommunalverwaltungen im Bereich des Gewässerschutzes, der Wasseraufbereitung und der Wassernutzung, insbesondere im städtischen Bereich, und die Einrichtung nationaler und regionaler Lehrgänge für Techniker und Ingenieure zum Thema Gewässergüteschutz und -kontrolle an bestehenden Schulen sowie Aus-/Fortbildungslehrgänge über den Schutz und die Erhaltung der Wasserressourcen für Labortechniker und im Außendienst tätige Fachkräfte, Frauen und sonstige Wassernutzergruppen.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

18.46 Um Wasserressourcen und Ökosysteme wirksam vor einer Verschmutzung schützen zu können, müssen in den meisten Ländern die vorhandenen Kapazitäten ausgebaut werden. Gewässergütewirtschaftliche Programme erfordern ein bestimmtes Mindestmaß an Infrastruktur und Personal, um technische Lösungen finden und umsetzen und Maßnahmen ordnungsrechtlicher Art durchsetzen zu können. Zu den zentralen Problemen der Gegenwart und der Zukunft gehören der kontinuierliche Betrieb und die Unterhaltung dieser Einrichtungen. In einigen Gebieten ist sofortiges Handeln notwendig, um eine weitere Schädigung der im Rahmen früherer Investitionen erschlossenen Ressourcen zu verhindern.

D. Trinkwasserversorgung und Sanitärmaßnahmen

Handlungsgrundlage

18.47 Eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz der Umwelt, die Verbesserung der Gesundheit und die Bekämpfung der Armut sind eine gesicherte Trinkwasserversorgung und Umwelthygiene. Gesundheitlich unbedenkliches Wasser ist auch für viele traditionelle und kulturelle Tätigkeiten von zentraler Bedeutung. Schätzungsweise 80 Prozent aller Krankheiten und über ein Drittel der Todesfälle in Entwicklungsländern sind auf den Genuß verseuchten Wassers zurückzuführen, und durchschnittlich ein Zehntel des Arbeitslebens eines Menschen geht durch wasserinduzierte Krankheiten verloren. Dank gemeinsamer Bemühungen in den achtziger Jahren bekamen Milliarden von Menschen, die zu den Ärmsten dieser Welt zählen, Zugang zu Trinkwasser und Sanitäreinrichtungen. Die bemerkenswerteste Bemühung war die Einleitung der Internationalen Dekade für Trinkwasserversorgung und Abwasserhygiene im Jahre 1981, die das Ergebnis des von der Wasserkonferenz der Vereinten Nationen im Jahre 1977 verabschiedeten Aktionsplans von Mar del Plata war. In dem gemeinsam beschlossenen Einleitungssatz heißt es, daß "alle Völker, auf welchem Entwicklungsstand sie sich auch immer befinden und unter welchen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen sie leben, das Recht auf Zugang zu Trinkwasser in der Menge und Güte haben, die ihren Grundbedürfnissen entspricht".2) Ziel der Dekade war, unterversorgte städtische und ländliche Gebiete bis zum Jahr 1990 mit hygienisch unbedenklichem Wasser und Sanitäreinrichtungen zu versorgen, jedoch reichte selbst der während der Dekade erzielte beispiellose Erfolg nicht aus. Ein Drittel der Menschheit in der Dritten Welt hat immer noch keinen Zugang zu diesen beiden wichtigsten Grundvoraussetzungen für ein Leben in Gesundheit und Würde. Es wird auch anerkannt, daß menschliche Fäkalien und Abwasser wichtige Ursachen für die Verschlechterung der Gewässergüte in Entwicklungsländern sind, und daß die Einführung vorhandener Technologien einschließlich angepaßter Technologien und der Bau von Abwasserbehandlungsanlagen enorme Fortschritte mit sich bringen könnte.

Ziele

18.48 Die Erklärung von Neu Delhi (die auf der vom 10. bis 14. September 1990 abgehaltenen weltweiten Global Consultation on Safe Water and Sanitation for the 1990s verabschiedet wurde) formalisierte die Forderung, allen Menschen dauerhaft Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge und Güte und zu einer ordnungsgemäßen Abwasserhygiene zu verschaffen, wobei der Ansatz des "ein wenig für alle anstatt alles für einige wenige" betont wurde. Vier Leitprinzipien bilden die Grundlage für die Programmziele:

18.49 Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, daß jeder Staat seine eigenen spezifischen Ziele festlegen sollte. Auf dem Weltgipfel für Kinder im September 1990 forderten die Staatsoberhäupter beziehungsweise Regierungschefs sowohl den generellen Zugang zur Trinkwasserversorgung und Sanitäreinrichtungen als auch die Ausrottung der Guineawurm-Infektion bis 1995. Selbst wenn man von dem realistischeren Ziel einer flächendeckenden Wasserversorgung bis zum Jahr 2025 ausgeht, müssen laut Schätzung die jährlichen Investitionen auf das Doppelte der derzeitigen Quote erhöht werden. Eine mögliche realistische Strategie, um den gegenwärtigen und künftigen Bedarf zu decken, besteht daher darin, kostengünstigere, aber angemessene Dienste zu entwickeln, die von den Kommunen realisiert und getragen werden können.

Maßnahmen

18.50 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen ergreifen:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

18.51 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 20 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 7,4 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

18.52 Um die Durchführbarkeit, Akzeptanz und Nachhaltigkeit geplanter Wasserversorgungsdienste zu gewährleisten, sollen die gewählten Technologien die aufgrund der Gegebenheiten in der jeweiligen Gemeinde vorhandenen Bedürfnisse und Einschränkungen berücksichtigen. Somit umfassen die Entwurfskriterien auch technische, gesundheitliche, soziale, wirtschaftliche, provinzspezifische, institutionelle und umweltspezifische Faktoren, welche die charakteristischen Merkmale, die Größenordnung und die Kosten des geplanten Systems bestimmen. Diesbezügliche internationale Hilfsprogramme sollen speziell auf die Entwicklungsländer ausgerichtet sein, und zwar unter anderem

(c) Förderung der menschlichen Ressourcen

18.53 Um die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auf nationaler, Provinz-, Distrikts- und Gemeindeebene planen und durchführen zu können und finanzielle Mittel möglichst effizient nutzen zu können, muß in jedem Staat genügend technisch und fachlich qualifiziertes Personal herangebildet werden. Zu diesem Zweck müssen die Staaten Personalentwicklungspläne erstellen, worin der derzeitige Bedarf und geplante Entwicklungen zu berücksichtigen sind. Anschließend soll die Entwicklung und die Leistungsfähigkeit von Ausbildungseinrichtungen auf nationaler Ebene verbessert werden, damit diese eine führende Rolle beim Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten übernehmen können. Wichtig ist außerdem, daß die Staaten ausreichende Möglichkeiten zur Unterweisung von Frauen in der nachhaltigen Unterhaltung von Einrichtungen, in der Bewirtschaftung der Wasserressourcen und der Umwelthygiene bereitstellen.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

18.54 Die Durchführung von Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsmaßnahmen fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Staaten. Die Verantwortung für die Durchführung von Vorhaben und den Betrieb von Systemen soll in unterschiedlichem Maße auf alle Verwaltungsebenen bis hinab zu den Kommunen und den einzelnen Nutzern delegiert werden. Das bedeutet auch, daß die nationalen Behörden gemeinsam mit den Organisationen und sonstigen Gremien des Systems der Vereinten Nationen und anderen bei nationalen Programmen Unterstützung gewährenden ausländischen Hilfsorganisationen Mechanismen und Verfahren für die Zusammenarbeit auf allen Ebenen erarbeiten sollen. Dies ist besonders wichtig, wenn auf kommunaler Ebene ansetzende Überlegungen und das Prinzip der Eigenverantwortung (Self-Reliance) als Instrumentarien für eine nachhaltige Entwicklung voll zum Tragen kommen sollen. Die Folge ist ein hohes Maß an kommunaler Mitwirkung, auch der Frauen, an der Gestaltung, Planung, Entscheidungsfindung, Durchführung und Evaluierung von Projekten, die sich mit der häuslichen Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung befassen.

18.55 Der gesamte Aufbau nationaler Kapazitäten auf allen Verwaltungsebenen einschließlich der institutionellen Weiterentwicklung, der Koordinierung, der Entwicklung der menschlichen Ressourcen, der Beteiligung auf Gemeindeebene, der Gesundheits- und Hygieneerziehung und der Alphabetisierung muß entsprechend seinem grundlegenden Zusammenhang sowohl mit Bemühungen um die Verbesserung der Gesundheit und der sozioökonomischen Entwicklung durch die Wasserversorgung und Sanitärmaßnahmen als auch mit deren Auswirkungen auf die menschliche Umwelt einhergehen. Daher soll die Schaffung von Kapazitäten einer der eigentlichen Eckpunkte von Umsetzungsstrategien sein. Der Aufbau institutioneller Kapazitäten soll in seiner Bedeutung dem Bereich der Sachlieferungen gleichgesetzt werden, so daß beiden Bereichen Mittel zugewiesen werden können. Dies kann in der Planungsphase oder der Phase der Programm-/Projektformulierung Hand in Hand mit einer eindeutigen Konkretisierung der Gesamt- und Einzelziele geschehen. Von entscheidender Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die technische Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern aufgrund des ihnen zur Verfügung stehenden Wissens- und Erfahrungsschatzes und die Einsicht, daß vermieden werden muß, daß "das Rad noch einmal erfunden" wird. Ein solcher Kurs hat sich bei vielen Ländervorhaben bereits als kostenintensiv erwiesen.

E. Wasser und nachhaltige städtische Entwicklung

Handlungsgrundlage

18.56 Zu Beginn des nächsten Jahrhunderts wird mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in städtischen Ballungszentren leben. Bis zum Jahr 2025 soll sich dieser Anteil sogar auf 60 Prozent, also 5 Milliarden Menschen, erhöht haben. Das rasche Bevölkerungswachstum in den Städten und die Industrialisierung stellen eine enorme Belastung für die Wasserressourcen und die Umweltschutzkapazitäten vieler Städte dar. Besondere Aufmerksamkeit gebührt dabei den zunehmenden Auswirkungen der Urbanisierung auf den Wasserbedarf und die Wassernutzung und der wichtigen Rolle, die den Verwaltungen der Städte und Gemeinden bei der Bewirtschaftung, Nutzung und gesamten Aufbereitung des Wassers zukommt, und dies insbesondere in den Entwicklungsländern, die der besonderen Unterstützung bedürfen. Die Wasserknappheit und die steigenden Kosten für die Erschließung neuer Wasservorkommen haben erhebliche Auswirkungen auf Industrie-, Agrar- und Siedlungsentwicklung und wirtschaftliches Wachstum der einzelnen Länder. Durch effizientere Bewirtschaftung der städtischen Wasserressourcen einschließlich der Abschaffung nicht nachhaltiger Verbrauchsmuster kann ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Armut und zur Verbesserung der Gesundheit und der Lebensqualität der städtischen und ländlichen Armutsgruppen geleistet werden. Ein großer Teil der großen städtischen Agglomerationen liegt in der Nähe von Flußmündungen und in Küstengebieten. Eine derartige räumliche Verteilung führt zu einer übermäßigen Belastung durch kommunale und industrielle Einleitungen im Verbund mit einer Übernutzung des Wasserdargebots und gefährdet die Meeresumwelt und die Wasserversorgung.

Ziele

18.57 Entwicklungsziel dieses Programmbereichs ist, die Bemühungen und die Möglichkeiten der kommunalen Verwaltungen und der Zentralregierungen, die Entwicklung und die Produktivität des eigenen Landes durch eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der für den städtischen Verbrauch verfügbaren Wasserressourcen nachhaltig zu sichern, zu unterstützen. Dieses Ziel zu unterstützen, heißt nach entsprechenden Strategien und Handlungsmöglichkeiten zu suchen und diese umzusetzen, um die kontinuierliche Bereitstellung von erschwinglichem Wasser zur Deckung des gegenwärtigen und künftigen Bedarfs zu gewährleisten und den gegenwärtigen Trend in Richtung einer Übernutzung und Erschöpfung der Ressourcen umzukehren.

18.58 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Ziele festlegen:

Maßnahmen

18.59 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen ergreifen:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

18.60 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 20 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 4,5 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

18.61 In den achtziger Jahren waren enorme Fortschritte in der Entwicklung und Anwendung kostengünstiger Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungstechnologien zu verzeichnen. Das vorliegende Programm sieht die Fortführung dieser Arbeit vor, wobei das Hauptaugenmerk der Entwicklung angepaßter Abwasser- und Abfallbeseitigungstechnologien für ärmere städtische Siedlungen mit hoher Wohndichte gilt. Außerdem soll durch einen internationalen Informationsaustausch die weitgehende Anerkennung der Verfügbarkeit und der Vorteile angepaßter kostengünstiger Technologien auf seiten von Sektorfachleuten gewährleistet sein. Im Rahmen der Aufklärungskampagnen soll auch versucht werden, den Widerstand der Nutzer gegen einen "Dienst zweiter Klasse" zu überwinden, indem die Vorteile von Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit unterstrichen werden.

(c) Förderung der menschlichen Ressourcen

18.62 Fester Bestandteil fast aller Teilbereiche dieses Programms ist die notwendige schrittweise Verbesserung der Ausbildung und der Aufstiegsmöglichkeiten des Personals auf allen Ebenen der Sektoreinrichtungen. Bestimmte Programmaktivitäten erfordern die Fortbildung und langfristige Verpflichtung von Personal mit Fachkenntnissen in Bereichen wie der Beteiligung der Allgemeinheit, kostengünstigen Technologien, der Mittelverwaltung und der integrierten städtischen Wasserwirtschaftsplanung. Besondere Berücksichtigung soll die Mobilisierung und Erleichterung der aktiven Beteiligung der Frauen, der Jugend, eingeborener Bevölkerungsgruppen und örtlicher Gemeinschaften an Wasserbewirtschaftungsgruppen und die Unterstützung der Einrichtung von Wasserverbänden und Wasserkomitees mit entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten zum Schatzmeister, Sekretär und Verwalter finden. Außerdem sollen spezifische Aus- und Fortbildungsprogramme für Frauen im Zusammenhang mit dem Schutz der Wasserressourcen und der Gewässergüte in den Städten eingeleitet werden.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

18.63 Die Stärkung der institutionellen, gesetzgebenden und administrativen Strukturen gehört zusammen mit der Entwicklung der menschlichen Ressourcen zu den Eckpunkten dieses Programms. Eine Vorbedingung für einen Erfolg der Bemühungen um eine bessere Wasserversorgung und Abwasser- und Abfallbeseitigung ist die Schaffung eines institutionellen Rahmens, durch den sichergestellt wird, daß in der städtischen Entwicklungsplanung die tatsächlichen Bedürfnisse und die potentiellen Beiträge der zur Zeit noch nicht angeschlossenen Bevölkerungsgruppen zum Ausdruck kommen. Der sektorübergreifende Ansatz, der ein wesentlicher Bestandteil der städtischen Wasserwirtschaftsplanung ist, setzt institutionelle Verknüpfungen auf staatlicher und kommunaler Ebene voraus, weshalb das Programm auch Vorschläge für die Einrichtung sektorübergreifender Planungsgruppen enthält. Der Erfolg von Vorschlägen für einen besseren Umweltschutz und eine bessere Umweltvorsorge hängt von der richtigen Kombination wirtschafts- und ordnungspolitischer Mechanismen ab, die durch eine angemessene Kontrolle und Überwachung ergänzt und durch größere Kapazitäten auf seiten der Kommunalverwaltungen, Umweltfragen anzugehen, unterstützt werden müssen.

18.64 Die Einführung entsprechender Entwurfsnormen, Gewässergüteziele und Einleitungsgenehmigungen gehört daher mit zu den vorgeschlagenen Maßnahmen. Das Programm sieht außerdem eine Unterstützung bei der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Wasser- und Abwasserbehörden und der Vergrößerung ihrer Eigenständigkeit und Eigenwirtschaftlichkeit vor. Anerkanntermaßen sind in vielen Ländern beim Betrieb und bei der Unterhaltung vorhandener Wasserver- und -entsorgungsanlagen gravierende Mängel zu verzeichnen. Technische und finanzielle Unterstützung wird benötigt, um den Ländern zu helfen, die derzeitigen Unzulänglichkeiten zu beseitigen und die Kapazitäten für den Betrieb und die Unterhaltung sanierter und neuer Systeme aufzubauen.

F. Wasser für die nachhaltige Nahrungsmittelerzeugung und ländliche Entwicklung

Handlungsgrundlage

18.65 Die Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelerzeugung hängt in zunehmendem Maße von einer vernünftigen und effizienten Regelung der Wassernutzung und des Gewässerschutzes ab, worunter in erster Linie die Planung und Bewirtschaftung von Bewässerungsmaßnahmen einschließlich der Wasserbewirtschaftung in natürlich beregneten Gebieten bzw. in Gebieten ohne Zusatzbewässerung, die Versorgung von Vieh mit Trinkwasser, die Binnenfischerei und die Agroforstwirtschaft fallen. Der Ernährungssicherung wird in vielen Ländern besonderer Vorrang eingeräumt, und die Landwirtschaft muß nicht nur Nahrung für eine wachsende Bevölkerung liefern, sondern auch Wasser für andere Zwecke reservieren. Die schwierigste Aufgabe besteht darin, wassersparende Technologien und Bewirtschaftungsmethoden zu entwickeln und einzusetzen, und die Kommunen durch den Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten in die Lage zu versetzen, Einrichtungen und Anreize für die ländliche Bevölkerung zu schaffen, um sie zur Einführung neuer Anbauungsmethoden sowohl mit natürlicher als auch mit künstlischer Bewässerung zu bewegen. Darüber hinaus muß die ländliche Bevölkerung besseren Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen gewährt bekommen. Dies ist zwar eine gewaltige Aufgabe, aber sie ist durchaus lösbar, vorausgesetzt auf allen Ebenen - lokal, national und international - werden entsprechende politische Handlungskonzepte und Programme verabschiedet. Während in den letzten zehn Jahren eine beträchtliche Erweiterung der Flächen mit natürlicher Bewässerung bzw. ohne Zusatzbewässerung zu verzeichnen ist, ist die Produktivitätsentwicklung und die Nachhaltigkeit auf künstlich bewässerten Flächen durch Probleme infolge von Staunässebildung und Versalzung eingeengt. Finanzielle Engpässe und Marktzwänge sind ebenfalls ein häufig zu beobachtendes Problem. Bodenerosion, Mißwirtschaft und Übernutzung der natürlichen Ressourcen sowie ein heftig geführter Konkurrenzkampf um die Wasserressourcen haben allesamt das Ausmaß der Armut, des Hungers und der Not in den Entwicklungsländern beeinflußt. Die durch die Überweidung verursachte Bodenerosion ist oft auch für die Verlandung von stehenden Gewässern verantwortlich. In den meisten Fällen werden bei der Planung von Bewässerungsvorhaben weder Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt, mit denen sich die hydrologischen Folgewirkungen von Wasserüberleitungen in ein anderes Einzugsgebiete bestimmen lassen, noch werden die sozialen Auswirkungen auf die in den Flußtälern lebenden Menschen bewertet.

18.66 Der Mangel an Wasser angemessener Qualität ist in vielen Ländern ein wesentlicher Engpaßfaktor für die Tierproduktion, während umgekehrt unter gewissen Umständen die unsachgemäße Beseitigung tierischen Abfalls zur Verseuchung des für die Versorgung von Mensch und Tier benötigten Wassers führen kann. Der Trinkwasserbedarf des Viehs ist unterschiedlich und hängt von der Tierart und der Umgebung ab, in der die Tiere gehalten werden. Laut Schätzung beträgt der weltweite Trinkwasserbedarf von Nutzvieh zur Zeit etwa 60 Milliarden Liter pro Tag und wird in absehbarer Zukunft ausgehend von Schätzungen der Bestandserweiterung um 0,4 Milliarden Liter pro Jahr steigen.

18.67 Die Binnenfischerei in stehenden und fließenden Gewässern stellt eine wichtige Nahrungs- und Proteinquelle dar. Beim Fischfang in Binnengewässern soll darauf geachtet werden, daß Ertragssteigerungen bei den für Nahrungszwecke gefangenen Wasserlebewesen in umweltverträglicher Weise zu erzielen sind. Voraussetzung dafür ist, daß Gewässergüte und -menge wie auch die funktionelle Morphologie der Gewässerumwelt erhalten bleiben. Auf der anderen Seite können die Fischerei und die Aquakultur von sich aus das aquatische Ökosystem schädigen: aus diesem Grund soll ihre Entwicklung nach den für eine Wirkungsbegrenzung geltenden Leitlinien erfolgen. Die gegenwärtigen Erträge aus der Binnenfischerei, und zwar sowohl in Süß- wie auch in Brackwasserbereichen, belaufen sich auf etwa 7 Millionen Tonnen pro Jahr und könnten bis zum Jahr 2000 auf 16 Millionen Tonnen steigen; allerdings könnte eine Zunahme der Umweltbelastungen diesen Anstieg gefährden.

Ziele

18.68 Die wichtigsten strategischen Zielvorgaben für eine ganzheitliche und integrierte umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen im ländlichen Raum lauten wie folgt:

18.69 Von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) wurde in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen ein internationales Aktionsprogramm zum Thema Wasser und nachhaltige Agrarentwicklung (IAP-WASAD) initiiert. Oberstes Ziel des Aktionsprogramms ist, die Entwicklungsländer bei der integrierten Planung, Entwicklung und Bewirtschaftung ihrer Wasserressourcen zu unterstützen, damit sie in der Lage sind, ihren gegenwärtigen und künftigen Bedarf in bezug auf die landwirtschaftliche Erzeugung unter Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen zu decken.

18.70 Das Aktionsprogramm hat einen Rahmen für die nachhaltige Nutzung von Wasser im Agrarsektor geschaffen und vorrangige Handlungsfelder auf nationaler, regionaler und globaler Ebene ausgewiesen. Mengenziele für neue Bewässerungsvorhaben, die Verbesserung vorhandener Bewässerungssysteme und die Melioration vernäßter und versalzter Böden durch Entwässerungsmaßnahmen in 130 Entwicklungsländern werden auf der Grundlage des Nahrungsbedarfs, agrarklimatischer Zonen und der Verfügbarkeit von Wasser und Boden ermittelt.

18.71 Die weltweiten Projektionen der FAO hinsichtlich Bewässerungs-, Entwässerungs- und wasserwirtschaftlicher Kleinstmaßnahmen für 130 Entwicklungsländer bis zum Jahr 2000 lauten wie folgt: a) 15,2 Millionen Hektar neue Bewässerungsvorhaben, b) 12 Millionen Hektar Sanierung/Modernisierung vorhandener Systeme, c) 7 Millionen Hektar mit Entwässerungs- und Wasserregelungsanlagen ausgestattet, und d) 10 Millionen Hektar wasserwirtschaftliche Kleinstmaßnahmen und Gewässerschutz.

18.72 Die Erschließung neuer Bewässerungsgebiete im vorstehend genannten Rahmen kann Anlaß zu Besorgnis aus der Sicht des Umweltschutzes geben, sofern damit die Zerstörung von Feuchtgebieten, eine Verschmutzung des Wassers, eine erhöhte Ablagerung von Sedimenten und ein Rückgang der biologischen Vielfalt verbunden ist. Aus diesem Grund ist bei allen neuen Bewässerungsvorhaben je nach Größe des Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, falls spürbare negative Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Außerdem ist bei der Prüfung von Vorschlägen für neue Bewässerungsprojekte eine rationellere Ausnutzung und eine Steigerung der Effizienz beziehungsweise Produktivität bereits vorhandener Systeme in Betracht zu ziehen, die dasselbe Gebiet versorgen könnten. Technologien für neue Bewässerungsvorhaben einschließlich eventueller Konflikte mit anderen Landnutzungen sind sorgfältig zu prüfen. Die aktive Beteiligung von Wassernutzergruppen ist ein flankierendes Ziel.

18.73 Es soll sichergestellt werden, daß ländliche Gemeinden aller Staaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und gegebenenfalls unter Inanspruchnahme internationaler Zusammenarbeit Zugang zu hygienisch unbedenklichem Wasser in ausreichender Menge und zu angemessenen Sanitäreinrichtungen haben, damit sie in der Lage sind, ihre gesundheitlichen Bedürfnisse zu decken und die wichtigsten Eigenarten ihrer örtlichen Umwelt zu bewahren.

18.74 Zu den wasserwirtschaftlichen Zielvorgaben im Bereich der Binnenfischerei und der Aquakultur gehören die Beibehaltung der qualitativen und quantitativen Anforderungen zur Erzielung eines optimalen Ertrags und die Verhütung einer Gewässerverschmutzung durch die Aquakultur. Das Aktionsprogramm ist bemüht, die Mitgliedsländer bei der Bewirtschaftung der Binnenfischerei durch Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung des regulären Fischfangs und durch Entwicklung umweltverträglicher Verfahren für die Intensivierung der Aquakultur zu unterstützen.

18.75 Die wasserwirtschaftlichen Zielvorgaben im Bereich der Viehwirtschaft gehen in zwei Richtungen: zum einen die Bereitstellung ausreichender Mengen an Trinkwasser und zum anderen die Erhaltung der Trinkwassergüte entsprechend den besonderen Anforderungen der verschiedenen Tierrassen. Dazu gehören auch eine Höchstgrenze der Salztoleranz und das Fehlen von Krankheitserregern. Aufgrund der enormen Schwankungen zwischen einzelnen Regionen und einzelnen Ländern können keine globalen Ziele festgelegt werden.

Maßnahmen

18.76 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen ergreifen:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

18.77 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 13,2 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 4,5 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

18.78 In den einzelnen Staaten besteht dringender Handlungsbedarf in folgenden Bereichen: der Überwachung der Wasserressourcen und der Gewässergüte, der Wasser- und Bodennutzung und der Pflanzenproduktion; der Erstellung von Bestandsaufnahmen über Art und Umfang der wasserwirtschaftlichen Planung in der Landwirtschaft und des gegenwärtigen und künftigen Beitrags zu einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Entwicklung; der Bewertung des Entwicklungspotentials in der Fischerei und der Aquakultur; und schließlich der Verbesserung der Verfügbarkeit und der Weiterleitung von Daten an Planer, Techniker, Bauern und Fischer. Zu den vorrangig zu untersuchenden Fragen gehören:

18.79 Die Transfer von Technologien in horizontaler und vertikaler Richtung muß verstärkt werden. Vorhandene Mechnismen zur Bereitstellung von Krediten, Betriebsmitteln, Absatzmärkten, einer angemessenen Preisgestaltung und Transportmöglichkeiten müssen von den Staaten und externen Hilfsorganisationen gemeinsam entwickelt werden. Die integrierte ländliche Wasserversorgungsinfrastruktur einschließlich Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft und sonstiger Infrastrukturleistungen für die Landwirtschaft ist auf größere Vielseitigkeit auszurichten und soll dazu beitragen, die ländliche Wirtschaft weiterzuentwickeln.

(c) Förderung der menschlichen Ressourcen

18.80 Die Aus- und Fortbildung der Menschen soll auf nationaler Ebene aktiv vorangetrieben werden, und zwar durch

Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören:

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

18.81 Die Bedeutung eines funktionalen und kohärenten institutionellen Rahmens auf nationaler Ebene zur Förderung der Wasserwirtschaft und der nachhaltigen landwirtschaftlichen Entwicklung ist inzwischen allgemein anerkannt worden. Darüber hinaus soll ein geeigneter Rechtsrahmen aus Regeln und Vorschriften vorhanden sein, um ein Vorgehen in Bereichen wie der landwirtschaftlichen Wassernutzung, der Entwässerung, der Gewässergütewirtschaft, wasserwirtschaftlichen Kleinstmaßnahmen und der Arbeit von Wassernutzer- und Fischergemeinschaften zu erleichtern. Rechtsvorschriften, die auf die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Wasserwirtschaft zugeschnitten sind, sollen mit den allgemeingültigen Rechtsvorschriften für die Wasserbewirtschaftung vereinbar und aus diesen abgeleitet sein. Handlungsbedarf besteht in folgenden Bereichen:

G. Auswirkungen von Klimaänderungen auf die Wasserressourcen

Handlungsgrundlage

18.82 Bei den Vorhersagen über die weltweiten Klimaänderungen gibt es Unsicherheiten. Zwar nehmen diese Unsicherheiten sowohl auf regionaler als auch auf nationaler und lokaler Ebene erheblich zu, aber es ist vor allem die nationale Ebene, auf der die wichtigsten Entscheidungen getroffen werden müßten. Steigende Temperaturen und geringere Niederschläge würden zu einer Abnahme der Wasserreserven und einem erhöhten Wasserbedarf führen: sie könnten eine Verschlechterung der Gewässergüte der Binnengewässer bewirken und damit in vielen Staaten das ohnehin schon empfindliche Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage stören. Auch für den Fall, daß die Niederschläge zunehmen, ist keine Garantie gegeben, daß sie in der Jahreszeit fallen, in der sie genutzt werden können; außerdem könnte es sein, daß die Hochwassergefahr zunimmt. Ein Anstieg des Meeresspiegels wird in vielen Fällen zum Vordringen von Salzwasser in die Mündungssysteme von Flüssen, auf kleine Inseln und in Grundwasserleiter in Küstennähe sowie zur Überflutung tiefliegender Küstenregionen führen; damit sind tiefliegende Staaten in erheblichem Maße gefährdet.

18.83 In der Ministererklärung der Zweiten Weltklimakonferenz heißt es, "die potentiellen Auswirkungen einer solchen Klimaänderung könnten eine Bedrohung der Umwelt in noch nicht gekanntem Ausmaß mit sich bringen ... und könnten sogar das Überleben einiger kleiner Inselstaaten und tiefliegender Küstengebiete sowie arider und semiarider Gebiete gefährden".3) Die Konferenz bestätigte, daß die Auswirkungen auf den Wasserkreislauf und auf die wasserwirtschaftlichen Systeme und damit auch auf die sozioökonomischen Systeme zu den gravierendsten Folgen einer Klimaänderung gehören. Das vermehrte Auftreten von Extremsituationen wie etwa Hochwasser und Dürreperioden würde eine erhöhte Häufigkeit und eine Verschärfung von Katastrophen mit sich bringen. Daher forderte die Konferenz eine Verstärkung der erforderlichen Forschungs- und Überwachungsprogramme und den Austausch relevanter Daten und Informationen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene.

Ziele

18.84 Allein schon die Art des Themas verlangt nach mehr Information und einem besseren Verständnis für die drohende Gefahr. Diese Tatsache kann in die nachstehenden Ziele umgesetzt werden, die mit dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Einklang stehen. Dabei geht es darum,

Maßnahmen

18.85 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen ergreifen:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

18.86 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 100 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 40 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

18.87 Die Überwachung der Klimaänderungen und ihrer Auswirkungen auf die Binnengewässer muß eng mit nationalen und internationalen Programmen zur Überwachung der Umwelt gekoppelt werden, insbesondere mit denjenigen, die sich, wie an anderen Stellen in der Agenda 21 erwähnt, mit der Atmosphäre und, wie im vorstehenden Programmbereich B beschrieben, mit der Hydrosphäre befassen. Die Auswertung von Daten zum Nachweis von Klimaänderungen und als Grundlage für Gegenmaßnahmen ist eine komplexe Aufgabe. In diesem Bereich bedarf es umfangreicher Forschungsarbeit, wobei die Arbeit des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), des Weltklimaprogramms, des Internationalen Geosphären-Biosphären-Programms (IGBP) und anderer einschlägiger internationaler Programme gebührend zu berücksichtigen ist.

18.88 Die Entwicklung und Umsetzung von Bewältigungsstrategien erfordert die innovative Nutzung technologischer Mittel und technischer Lösungen einschließlich der Einrichtung von Frühwarnsystemen für Hochwasser und Dürren und des Baus neuer wasserbaulicher Anlagen wie etwa Staudämmen, Aquädukten, Brunnengalerien, Abwasseraufbereitungsanlagen, Entsalzungsanlagen, Dämmen, Uferbefestigungen und Entwässerungsgräben. Außerdem werden koordinierte Forschungsnetzwerke wie etwa das Netz des Internationalen Geosphären-Biosphären-Programms/ Global Change System for Analysis, Research and Training (IGBP/START) benötigt.

(c) Förderung der menschlichen Ressourcen

18.89 Der Erfolg der Entwicklungsarbeit und innovativer Verfahren hängt von einer guten wissenschaftlichen Ausbildung und Motivation des Personals ab. Internationale Vorhaben können zwar von Nutzen sein, indem sie Alternativen anbieten, jedoch muß jedes Land selbst die erforderlichen politischen Handlungskonzepte erarbeiten und umsetzen und eigene Sachkompetenz entwickeln, um den sich stellenden wissenschaftlichen und technischen Herausforderungen begegnen zu können. Außerdem muß es ein Gremium aus engagierten Bürgern bilden, das in der Lage ist, den politischen Entscheidungsträgern die damit zusammenhängenden komplexen Fragen zu erläutern. Solche Fachkräfte müssen ausgebildet, eingestellt und langfristig verpflichtet werden, damit sie ihrem Land bei der Erfüllung dieser Aufgaben helfen können.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

18.90 Es besteht indes die Notwendigkeit, auf nationaler Ebene Abwehrstrategien zu entwerfen, zu überprüfen und umzusetzen. Um größere wasserbauliche Maßnahmen durchführen und Vorhersagesysteme einrichten zu können, müssen die Kapazitäten der verantwortlichen Stellen, ob öffentliche oder private, erheblich ausgebaut werden. Am schwierigsten zu erfüllen ist die Bedingung eines sozioökonomischen Mechanismus, der in der Lage ist, Vorhersagen über die Auswirkungen von Klimaänderungen und eventuelle Abwehrstrategien zu überprüfen und die erforderlichen Beurteilungen abzugeben und Entscheidungen zu treffen.


Anmerkungen
1) Report of the United Nations Water Conference, Mar del Plata, 14. - 25. März, 1977 (United Nations publication, Sales No. E.77.II.A.12), Teil 1, Kapitel I, Abschnitt C, Absatz 35.
2) Ebd., Teil 1, Kapitel I, Resolution II.
3) A/45/696/Add.1, Anlage III, Präambel, Absatz 2.
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