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Kapitel 14

Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung

EINFÜHRUNG

14.1 Im Jahr 2025 werden 83 Prozent der Weltbevölkerung, die bis dahin auf voraussichtlich 8,5 Milliarden gestiegen sein wird, in den Entwicklungsländern leben. Es ist allerdings fraglich, ob die Kapazität der vorhandenen Ressourcen und Technologien ausreichen wird, um die Bedürfnisse dieser ständig weiter wachsenden Bevölkerung in bezug auf Nahrungsmittel und andere landwirtschaftliche Produkte zu befriedigen. Die Landwirtschaft muß dieser Herausforderung in erster Linie dadurch begegnen, daß sie die Produktion auf bereits bewirtschafteten Flächen steigert, gleichzeitig aber ein weiteres Vordringen auf nur begrenzt für eine landwirtschaftliche Nutzung geeignete Standorte unterläßt.

14.2 Sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern sind auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene umfangreiche Anpassungen im Agrar- und Umweltschutzbereich sowie auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene notwendig, damit die notwendigen Voraussetzungen für eine nachhaltige, standortgerechte Landwirtschaft und ländliche Entwicklung geschaffen werden können. Oberstes Ziel dieser Entwicklung ist die nachhaltige Steigerung der Nahrungsmittelproduktion und die Verbesserung der Ernährungssicherung. Dazu bedarf es entsprechender Initiativen im Bildungsbereich, des Einsatzes ökonomischer Anreize und der Entwicklung angepaßter und neuer Technologien, um eine zuverlässige Versorgung mit aus ernährungsphysiologischer Sicht geeigneten Nahrungsmitteln, einen sicheren Zugang zu diesen Nahrungsmitteln für besonders gefährdete Gruppen und die Produktion von Nahrungsmitteln für den Markt zu gewährleisten; hinzu kommt die Schaffung von beschäftigungs- und einkommenschaffenden Möglichkeiten zur Bekämpfung der Armut und schließlich die schonende Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Umweltschutz.

14.3 Vorrang muß dabei die Erhaltung und die Steigerung der Leistungsfähigkeit der ertragreicheren landwirtschaftlichen Nutzflächen haben, denn nur so kann eine wachsende Bevölkerung ausreichend versorgt werden. Allerdings muß zur Aufrechterhaltung eines langfristig tragfähigen Verhältnisses der Arbeitskräfte zur landwirtschaftlich nutzbaren Fläche auch der Erhaltung und Rehabilitierung der natürlichen Ressourcen auf weniger ertragreichen Flächen Rechnung getragen werden. Zu den wichtigsten Instrumentarien einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung gehören: Politik- und Agrarreform, Beteiligung der Bevölkerung, Einkommensdiversifizierung, Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und ein verbesserter Einsatz der Produktionsmittel. Der Erfolg dieses Entwicklungskonzepts hängt zu einem ganz erheblichen Teil von der Unterstützung und der Beteiligung der ländlichen Bevölkerung, der nationalen Regierungen und der Privatwirtschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit ab, wozu auch die technische und die wissenschaftliche Zusammenarbeit gehören.

14.4 Das vorliegende Kapitel umfaßt folgende Programmbereiche:

PROGRAMMBEREICHE

A. Überprüfung der Agrarpolitik, Planung und Entwicklung integrierter Programme unter Berücksichtigung des multifunktionalen Aspekts der Landwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Ernährungssicherung und eine nachhaltige Entwicklung

Handlungsgrundlage

14.5 In allen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern, ergibt sich die Notwendigkeit, in die agrarpolitische Zielanalyse und Planung auch Überlegungen in bezug auf eine nachhaltige Entwicklung einzubeziehen. Empfehlungen sollen unmittelbar zur Erarbeitung realistischer mittel- und langfristiger operativer Pläne und Programme und damit zu konkreten Schritten beitragen. Eine Unterstützung und Überwachung der Durchführung soll sich daran anschließen.

14.6 Das Fehlen einheitlicher nationaler Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ist relativ häufig zu beobachten und nicht nur auf die Entwicklungsländer beschränkt. Insbesondere die im Übergang von der Planwirtschaft zur marktwirtschaftlichen Ordnung befindlichen Wirtschaftssysteme benötigen einen solchen Rahmen, um Umweltschutzaspekte in ihre ökonomischen Aktivitäten einschließlich der Landwirtschaft einbeziehen zu können. Alle Länder müssen eine umfassende Bewertung der Auswirkungen einer solchen Politik auf die Leistung des Ernährungs- und Agrarsektors, die Ernährungssicherung, das ländliche Sozialwesen und die internationalen Handelsbeziehungen vornehmen, um geeignete Ausgleichsmaßnahmen festlegen zu können. Hauptziel der Ernährungssicherung ist in diesem Fall eine wesentliche, in nachhaltiger Weise erzielte Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion sowie eine spürbare Verbesserung der Lage, was den Anspruch der Menschen auf ausreichende Ernährung und eine den kulturellen Gegebenheiten entsprechende Nahrungsmittelversorgung betrifft.

14.7 Um vernünftige Grundsatzentscheidungen in bezug auf den internationalen Handel und die Kapitalleistungen treffen zu können, sind außerdem Maßnahmen zur Überwindung folgender Defizite notwendig:

Ziele

14.8 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

14.9 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

14.10 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

14.11 Organisationen der Vereinten Nationen wie etwa die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), die Weltbank, der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) und das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) sowie regionale Organisationen, bilaterale Geberorganisationen und sonstige Gremien sollen im Rahmen ihres jeweiligen politischen Mandats gemeinsam mit den nationalen Regierungen eine Funktion im Rahmen folgender Maßnahmen übernehmen:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

14.12 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 3 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 450 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

14.13 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen bäuerliche Haushalte und Gemeinschaften bei der Anwendung von Technologien zur Verbesserung der Nahrungsmittelproduktion und Ernährungssicherung unterstützen, wozu auch die Lagerhaltung, die Überwachung der Produktion und die Verteilung gehören.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

14.14 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

14.15 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen die für die Landwirtschaft, die natürlichen Ressourcen und die Planung zuständigen Ressorts verstärken.

B. Gewährleistung der Beteiligung der Bevölkerung und Förderung der Entwicklung der menschlichen Ressourcen im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

14.16 Dieser Programmbereich schlägt eine Brücke zwischen Politik und integrierter Ressourcenbewirtschaftung. Je mehr Kontrolle die Gemeinschaft über die Ressourcen hat, die ihre Lebensgrundlage bilden, desto größer ist der Anreiz für die Entwicklung der wirtschaftlichen und menschlichen Ressourcen. Gleichzeitig müssen die nationalen Regierungen das erforderliche politische Instrumentarium festlegen, um lang- und kurzfristige Bedürfnisse miteinander in Einklang zu bringen. Die Konzepte sind schwerpunktmäßig auf die Förderung der Eigenständigkeit ("Self-Reliance") und der Zusammenarbeit, die Bereitstellung von Informationen und die Unterstützung nutzereigener Organisationen ausgerichtet. Im Vordergrund sollen dabei Anbaupraktiken, die Festlegung von Vereinbarungen über Änderungen der Ressourcennutzung, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des Bodens, der Gewässer und der Wälder, das Funktionieren der Märkte, die Preise und der Zugang zu Informationen, Kapital und Produktionsmitteln stehen. Voraussetzung hierfür wären eine entsprechende Ausbildung und der Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten zur Übernahme einer größeren Verantwortung im Rahmen der Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung.2)

Ziele

14.17 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

a) Maßnahmen im Bereich des Managements

14.18 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

14.19 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen Informationen über die vorhandenen menschlichen Ressourcen, die Rolle der Regierungen, der örtlichen Gemeinschaften und der nichtstaatlichen Organisationen im Rahmen der gesellschaftlichen Erneuerung und im Rahmen von Strategien zur Förderung der ländlichen Entwicklung erfassen, auswerten und weitergeben.

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

14.20 Geeignete internationale und regionale Organisationen sollen

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

14.21 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 4,4 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 650 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

14.22 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

14.23 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen management- und fachspezifische Fortbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung und Mitglieder von Ressourcennutzergruppen zum Thema Grundsätze, Umsetzung und Vorteile der Beteiligung der Bevölkerung an der ländlichen Entwicklung anbieten.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

14.24 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen Managementstrategien und -systeme wie etwa Buchhaltungs- und Bilanzprüfungsdienste für Organisationen der ländlichen Bevölkerung und für mit der Entwicklung der menschlichen Ressourcen befaßte Einrichtungen schaffen und verwaltungs- und finanztechnische Kompetenzen auf die kommunale Ebene zur weiteren Entscheidung, Mittelbeschaffung und Mittelverwendung delegieren.

C. Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Betriebssysteme durch Diversifizierung von landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätze und durch Entwicklung der Infrastruktur

Handlungsgrundlage

14.25 Die Landwirtschaft muß intensiviert werden, damit die künftige Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen gedeckt und ein weiteres Vordringen auf marginale Standorte und empfindliche Ökosysteme verhindert werden kann. Die vermehrte Inanspruchnahme externer Produktionsmittel und die Entwicklung spezialisierter Produktions- und Betriebssysteme führt meist zu einer erhöhten Anfälligkeit gegenüber Umweltbelastungen und Marktschwankungen. Daher muß eine Intensivierung der Landwirtschaft durch Diversifizierung der Produktionssysteme mit dem Ziel einer möglichst effizienten Nutzung der einheimischen Ressourcen bei gleichzeitiger Minimierung der ökologischen und ökonomischen Risiken angestrebt werden. Ist eine Intensivierung der landwirtschaftlichen Betriebssysteme nicht möglich, sollen andere Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft identifiziert und erschlossen werden wie etwa die Heimindustrie, die Jagdwirtschaft, die Aquakultur und die Fischerei sowie nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten wie eine dörfliche Kleinindustrie, die Weiterverarbeitung von Agrarprodukten, die Agrarindustrie, Erholungsnutzungen und der Tourismus usw.

Ziele

14.26 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

14.27 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

14.28 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

14.29 Internationale Institutionen wie etwa die FAO und der IFAD, internationale Forschungszentren wie die Beratungsgruppe für Internationale Agrarforschung der Weltbank (CGIAR) und regionale Zentren sollen die wichtigsten Agroökosysteme der Welt, ihre flächenmäßige Ausdehnung, ihre typischen ökologischen und sozioökonomischen Merkmale, ihre Anfälligkeit für eine Schädigung und ihr Ertragspotential ermitteln. Dies könnte als Grundlage für die Entwicklung und den Austausch von Technologien und für eine regionale Zusammenarbeit im Bereich der Forschung dienen.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

14.30 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 10 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 1,5 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

14.31 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen die Untersuchung landwirtschaftlicher Produktionssysteme in Gebieten mit unterschiedlicher Ressourcenausstattung und agroökologischen Zonen verstärken, wozu auch eine vergleichende Untersuchung der Intensivierung, der Diversifizierung und unterschiedlicher Einsatzmengen externer und interner Betriebsmittel gehören.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

14.32 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

14.33 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

D. Bodennutzungsplanung, Information und Ausbildung im Agrarsektor

Handlungsgrundlage

14.34 Unangepaßte und unkontrollierte Formen der Bodennutzung sind einer der Hauptgründe für die zunehmende Schädigung und Erschöpfung der Bodenressourcen. Die gegenwärtigen Bodennutzungssysteme lassen häufig das vorhandene Potential, die ökologische Pufferkapazität und die Begrenztheit der Bodenressourcen sowie ihre räumliche Diversität außer acht. Schätzungen zufolge wird die Gesamtzahl der auf der Erde lebenden Menschen, die heute bei 5,4 Milliarden liegt, bis zur Jahrhundertwende auf 6,25 Milliarden gestiegen sein. Angesichts der Tatsache, daß die wachsenden Bedürfnisse der Bevölkerung nur durch eine Steigerung der Nahrungsmittelproduktion gedeckt werden können, wird der Druck auf alle natürlichen Ressourcen, unter anderem auch den Boden, enorm zunehmen.

14.35 Armut und Mangelernährung gehören in vielen Regionen bereits zum gewohnten Bild. Die allmähliche Zerstörung und Degradation der Agrar- und Umweltressourcen stellt ein gravierendes Problem dar. Es gibt zwar bereits Möglichkeiten zur Steigerung der Produktion und zur Erhaltung der Boden- und Wasserressourcen, doch werden sie noch nicht umfassend oder systematisch genug eingesetzt. Um Nutzungsformen und Produktionssysteme, die für jeden Boden und jede Klimazone langfristig geeignet sind, sowie die notwendigen wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Mechanismen für ihre Einführung bereitstellen zu können, ist ein systematischer Ansatz notwendig.3)

Ziele

14.36 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

14.37 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

14.38 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

14.39 Die zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen und regionale Organisationen sollen

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

14.40 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1,7 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 250 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

14.41 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

14.42 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

14.43 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

E. Bodenerhaltung und Bodensanierung Handlungsgrundlage

14.44 Die Bodendegradation ist das wohl gravierendste Umweltproblem, von dem ausgedehnte Landflächen sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern betroffen sind. Die Erosionsproblematik ist insbesondere in den Entwicklungsländern stark ausgeprägt, während die Versalzung, die Vernässung und die Schadstoffbelastung der Böden und der Verlust der Bodenfruchtbarkeit in allen Ländern im Steigen begriffen ist. Die Bodendegradation ist besonders schwerwiegend, weil die Ertragskraft riesiger Landflächen gerade jetzt abnimmt, da die Bevölkerungszahlen rapide steigen und der Druck auf den Boden, was die Produktion von Nahrungsgütern, Pflanzenfasern und Brennstoffen angeht, enorm zunimmt. Versuche, die Bodendegradation vor allem in den Entwicklungsländern in den Griff zu bekommen, haben sich bisher als wenig erfolgreich erwiesen. Was jetzt benötigt wird, sind durchdachte, langfristige nationale und regionale Bodenerhaltungs- und -sanierungsprogramme mit starker politischer Unterstützung und ausreichenden finanziellen Mitteln. Zwar lassen sich durch entsprechende Landnutzungs- und Zonierungspläne im Verbund mit einer verbesserten Bodenbewirtschaftung langfristige Lösungen finden, doch ist zunächst die Beendigung der Bodendegradation und die Einleitung von Bodenerhaltungs- und Bodensanierungsprogrammen in den am stärksten betroffenen und empfindlichsten Zonen die vordringlichste Aufgabe.

Ziele

14.45 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

14.46 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

14.47 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

14.48 Die zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen sowie regionale und nichtstaatliche Organisationen sollen

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

14.49 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 5 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 800 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

14.50 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen bäuerlichen Haushaltsgemeinschaften helfen, standortgerechte Technologien und Betriebssysteme zu untersuchen und zu unterstützen, mit denen der Boden erhalten und saniert und gleichzeitig die landwirtschaftliche Produktion gesteigert werden kann, wozu auch eine bodenschonende Agroforstwirtschaft sowie die Terassenkultur und der Mischfruchtanbau gehören.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

14.51 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen im Außendienst tätige Mitarbeiter sowie Bodennutzer in einheimischen und modernen Techniken der Bodenerhaltung und Bodensanierung unterweisen und Ausbildungseinrichtungen für landwirtschaftliche Berater und Bodennutzer einrichten.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

14.52 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

F. Wasser für eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion und eine nachhaltige ländliche Entwicklung

14.53 Dieser Programmbereich wird in Kapitel 18 (Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen), Programmbereich F, behandelt.

G. Erhaltung und nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für die Ernährung und für eine nachhaltige Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

14.54 Die pflanzengenetischen Ressourcen für die Landwirtschaft sind eine unverzichtbare Grundlage für die Deckung des zukünftigen Nahrungsmittelbedarfs. Die Gefahren für die Sicherung dieser Ressourcen nehmen ständig weiter zu, und für die Erhaltung, Weiterentwicklung und Nutzung der genetischen Vielfalt stehen zu wenig finanzielle Mittel und zu wenig Personal zur Verfügung. Viele bestehende Genbanken bieten zu wenig Sicherheit, und in einigen Fällen ist der Verlust an pflanzengenetischer Vielfalt in den Genbanken ebenso groß wie im Freiland.

14.55 Oberstes Ziel ist der Schutz der genetischen Ressourcen dieser Erde und ihre Bewahrung für eine nachhaltige Nutzung. Hierzu gehören auch die Festlegung von Maßnahmen zur Erleichterung der Erhaltung und Nutzung dieser pflanzengenetischen Ressourcen, die Schaffung von Netzen von In-situ-Schutzgebieten und die Verwendung von Instrumentarien wie Ex-situ-Sammlungen und Genbanken. Dabei könnte besonderer Nachdruck auf den Aufbau eigener Kapazitäten für die Charakterisierung, Evaluierung und Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen, insbesondere für Nebenkulturen und andere in zu geringem Maße oder überhaupt nicht genutzte Nahrungs- und Agrarpflanzen einschließlich der für die Agroforstwirtschaft verwendeten Baumarten gelegt werden. Zu den Anschlußmaßnahmen könnte der Ausbau und die sachgemäße Verwaltung von Netzen von In-situ-Schutzgebieten und die Verwendung von Instrumentarien wie Ex-Situ-Sammlungen und Genbanken gehören.

14.56 Was die Kapazität der vorhandenen nationalen und internationalen Mechanismen zur Bewertung, Untersuchung, Überwachung und Nutzung der für die Steigerung der Nahrungsmittelerzeugung bestimmten pflanzengenetischen Ressourcen betrifft, gibt es erhebliche Lücken und Schwachpunkte. Die vorhandenen institutionellen Kapazitäten, Strukturen und Programme sind im allgemeinen unzureichend und mit zu wenig finanziellen Mitteln ausgestattet. So kommt es bei höher bewirtschafteten Kulturpflanzenarten zu einer Generosion. Die gegenwärtig vorhandene Vielfalt an Kulturpflanzen wird nicht den vorhandenen Möglichkeiten entsprechend für eine nachhaltige Erhöhung der Nahrungsmittelerzeugung herangezogen, wie dies eigentlich möglich wäre.4)

Ziele

14.57 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

14.58 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

14.59 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

14.60 Die entsprechenden Organisationen der Vereinten Nationen und regionale Organisationen sollen

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

14.61 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 600 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 300 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

14.62 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

14.63 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

14.64 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen ein nationales Konzept für die Schaffung eines entsprechenden Rechtsstatus für pflanzengenetische Ressourcen für die Landwirtschaft und für die stärkere Herausstellung der sie betreffenden rechtlichen Aspekte festlegen, wozu auch langfristige Finanzierungszusagen für Keimplasmasammlungen und für die Durchführung von Maßnahmen im Bereich dieser pflanzengenetischen Ressourcen gehören.

H. Erhaltung und nachhaltige Nutzung der tiergenetischen Ressourcen für eine nachhaltige Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

14.65 In Anbetracht der Tatsache, daß die Nachfrage nach tierischen Produkten und Zugtieren sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zunimmt, muß die vorhandene Vielfalt der Tierrassen erhalten werden, damit künftige Bedürfnisse, auch für die Zwecke der Biotechnologie, gedeckt werden können. Einige Landrassen weisen neben ihrer soziokulturellen Wertleistung einzigartige Merkmalsausprägungen hinsichtlich Anpassungsfähigkeit, Krankheitsresistenz und spezifischer Nutzungsmöglichkeiten auf und sollen geschützt werden. Diese Landrassen sind infolge der Einführung nichtheimischer Rassen und aufgrund von Veränderungen in den Tierproduktionssystemen vom Aussterben bedroht.

Ziele

14.66 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

14.67 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

14.68 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen nationale Bestandslisten der vorhandenen tiergenetischen Ressourcen erstellen und vervollständigen. Der Gefrierkonservierung sollte der Vorzug gegenüber einer Charakterisierung und Evaluierung gegeben werden. Besondere Beachtung gebührt dabei der Unterweisung einheimischer Kräfte in Erhaltungs- und Bewertungstechniken.

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

14.69 Die entsprechenden Organisationen der Vereinten Nationen und andere internationale und regionale Organisationen sollen

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

14.70 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 200 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 100 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

14.71 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

14.72 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

14.73 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

I. Integrierter Pflanzenschutz in der Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

14.74 Hochrechnungen zufolge ist bis zum Jahr 2000 mit einer fünfzigprozentigen Steigerung des weltweiten Nahrungsmittelbedarfs zu rechnen, der sich bis 2050 auf mehr als das Doppelte erhöhen wird. Nach vorsichtigen Schätzungen liegen die durch Schadorganismen verursachten Vor- und Nachernteverluste bei 25 bis 50 Prozent. Auch die Schaderreger, welche die Tiergesundheit beeinträchtigen, verursachen erhebliche Verluste und behindern in vielen Regionen die gesunde Entwicklung der Tiere. Bisher hat die chemische Bekämpfung im Vordergrund gestanden, doch wirkt sich der übermäßige Gebrauch von Chemikalien negativ auf die Kostensituation der landwirtschaftlichen Betriebe, auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt sowie den internationalen Handel aus. Außerdem tauchen laufend neue Probleme mit Schadorganismen auf. Ein integrierter Pflanzenschutz, der die biologische Bekämpfung, Wirtspflanzenresistenz und angepaßte Anbaupraktiken miteinander verknüpft und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf ein Minimum reduziert, ist die optimale Lösung für die Zukunft, da er die Erträge sichert, die Kosten senkt, umweltverträglich ist und zur Nachhaltigkeit der Landwirtschaft beiträgt. Integrierter Pflanzenschutz soll Hand in Hand mit einem angepaßten Pflanzenschutzmittel gehen, das sowohl die Pflanzenschutzgesetzgebung und Kontrollmaßnahmen - einschließlich des Handels - einbezieht, als auch die sichere Handhabung und Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere der giftigen und langlebigen Mittel.

Ziele

14.75 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

14.76 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

14.77 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

14.78 Geeignete Organisationen der Vereinten Nationen und regionale Organisationen sollen

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

14.79 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1,9 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 285 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

14.80 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen Freiland-Forschungsvorhaben einleiten, die sich mit der Entwicklung alternativer, nichtchemischer Pflanzenschutzverfahren befassen.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

14.81 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

14.82 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen die vorhandenen Kapazitäten der staatlichen Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden im eigenen Land für die Überwachung von Pflanzenschutzmitteln und den Transfer von Technologien für den integrierte Pflanzenschutz verstärken.

J. Nachhaltige Pflanzenernährung zur Steigerung der Nahrungsmittelproduktion

Handlungsgrundlage

14.83 Die Erschöpfung der Pflanzennährstoffe ist ein gravierendes Problem, das zu einem Rückgang der Bodenfruchtbarkeit, insbesondere in den Entwicklungsländern, führt. Die Pflanzenernährungsprogramme der FAO könnten sich bei der Aufrechterhaltung der Bodenproduktivität als überaus nützlich erweisen. Im südlich der Sahara gelegenen Teil Afrikas übersteigt der Nährstoffaustrag aus allen Quellen gegenwärtig dene Nährstoffentzug um den Faktor 3 bis 4, wobei der Nettoverlust auf etwa 10 Millionen metrische Tonnen pro Jahr geschätzt wird. Die Folge ist, daß immer mehr Grenzertragsstandorte und empfindliche natürliche Ökosysteme landwirtschaftlich genutzt werden, was dazu führt, daß die Verarmung des Bodens zunimmt und weitere Umweltprobleme entstehen. Ziel des integrierten Pflanzenernährungskonzepts ist die Gewährleistung einer nachhaltigen Versorgung mit Pflanzennährstoffen, um somit eine Steigerung künftiger Erträge ohne Schädigung der Umwelt und der Bodenfruchtbarkeit zu erreichen.

14.84 In vielen Entwicklungsländern wächst die Bevölkerung um mehr als 3 Prozent pro Jahr, und die eigene Agrarproduktion reicht nicht mehr aus, um den Nahrungsmittelbedarf zu decken. In diesen Ländern soll als Ziel angestrebt werden, die Agrarproduktion um mindestens 4 Prozent pro Jahr ohne Zerstörung der Bodenfruchtbarkeit zu steigern. Dies setzt eine Erhöhung der Agrarproduktion auf Böden mit hohem Ertragspotential durch einen effizienteren Produktionsmitteleinsatz voraus. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei gut ausgebildete Arbeitskräfte, eine ausreichende Energieversorgung, angepaßte Geräte und angepaßte Technologien, Pflanzennährstoffe und die Bodenverbesserung.

Ziele

14.85 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

14.86 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

14.87 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

14.88 Die entsprechenden Organisationen der Vereinten Nationen wie etwa die FAO, die internationalen Agrarforschungsinstitute und nichtstaatliche Organisationen sollen bei der Durchführung von Aufklärungs- und Motivationskampagnen über das integrierte Pflanzennährstoffkonzept sowie über die Effizienz der Bodenproduktivität und ihre Beziehung zur Umwelt zusammenarbeiten.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

14.89 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 3,2 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 475 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

14.90 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

14.91 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

14.92 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

K. Umstellung der ländlichen Energieversorgung zur Steigerung der Produktivität

14.93 In vielen Ländern reicht die vorhandene Energie nicht aus, um die Entwicklungsbedürfnisse zu decken, und die Energiepreise sind hoch und instabil. In den ländlichen Regionen der Entwicklungsländer gehören Brennholz, Ernterückstände und Dung sowie tierische und menschliche Energie zu den Hauptenergiequellen. Voraussetzung für eine Steigerung der Produktivität der menschlichen Arbeitskraft und die Schaffung von Einkommen ist ein vermehrter Energieeinsatz. Zu diesem Zweck soll in der ländlichen Energiepolitik und Energietechnik der kombinierte Einsatz kostengünstiger fossiler und erneuerbarer Energieträger unterstützt werden, der von sich aus nachhaltig ist und eine nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung ermöglicht. Der ländliche Raum stellt Energie in Form von Holz bereit. Das volle Potential der Land- und Agroforstwirtschaft sowie der im Eigentum der Gemeinschaft befindlichen Ressourcen als Lieferant erneuerbarer Energie ist noch längst nicht voll ausgeschöpft. Die Verwirklichung einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung ist eng mit den Nachfrage- und Angebotsstrukturen im Energiebereich verknüpft.5)

Ziele

14.94 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

14.95 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

14.96 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

14.97 Die entsprechenden Organisationen der Vereinten Nationen und regionale Organisationen sollen unter Einbeziehung der Erfahrungen und des vorhandenen Wissenspotentials nichtstaatlicher Organisationen in diesem Bereich die auf Länder- und Regionalebene gemachten Erfahrungen über Verfahren der ländlichen Energieplanung austauschen, um eine effiziente Planung zu unterstützen und die Auswahl kostengünstiger Technologien zu ermöglichen.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

14.98 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1,8 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 265 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

14.99 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

14.100 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen das öffentliche Bewußtsein für die ländlichen Energieprobleme unter Hervorhebung der ökonomischen und ökologischen Vorteile erneuerbarer Energieträger schärfen.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

14.101 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

L. Abschätzung der Auswirkungen der durch den Abbau der stratosphärischen Ozonschicht verursachten ultravioletten Strahlung auf Pflanzen und Tiere

Handlungsgrundlage

14.102 Die Zunahme der ultravioletten (UV) Strahlung infolge des Abbaus der stratosphärischen Ozonschicht ist ein Phänomen, das in verschiedenen Regionen der Erde beobachtet worden ist, insbesondere jedoch auf der südlichen Halbkugel. Daher ist es wichtig, die Auswirkungen dieses Abbaus auf das pflanzliche und tierische Leben sowie auf eine nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung abzuschätzen.

Ziele

14.103 Ziel dieses Programmbereichs ist die Durchführung von Forschungsmaßnahmen, um die Auswirkungen einer durch den Abbau der stratosphärischen Ozonschicht verursachten verstärkten UV-Strahlung auf die Erdoberfläche und auf das pflanzliche und tierische Leben in den betroffenen Regionen sowie die Folgen für die Landwirtschaft abzuschätzen und gegebenenfalls Strategien zur Milderung der Folgeschäden zu entwickeln.

Maßnahmen

14.104 In den betroffenen Regionen sollen die Regierungen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen im Rahmen einer institutionellen Zusammenarbeit die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Durchführung von Forschungsarbeiten und Evaluierungen über die Auswirkungen einer verstärkten ultravioletten Strahlung auf das pflanzliche und tierische Leben sowie auf landwirtschaftliche Tätigkeiten zu erleichtern, und die Ergreifung geeigneter Abhilfemaßnahmen in Betracht ziehen.


Anmerkungen
1) Einige der Probleme dieses Programmbereichs werden in Kapitel 3 der Agenda 21 (Armutsbekämpfung) behandelt.
2) Einige der Probleme dieses Programmbereichs werden in Kapitel 8 der Agenda 21 (Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen in die Entscheidungsfindung) und in Kapitel 37 (Nationale Mechanismen und internationale Zusammenarbeit zur Stärkung der Kapazitäten in Entwicklungsländern) erörtert.
3) Einige der Probleme diesen Programmbereichs werden in Kapitel 10 der Agenda 21 (Integriertes Konzept für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen) dargelegt.
4) Die Maßnahmen dieses Programmbereichs stehen mit einigen Maßnahmen des Kapitels 15 der Agenda 21 (Erhaltung der biologischen Vielfalt) in Zusammenhang.
5) Die Maßnahmen dieses Programmbereichs stehen mit einigen Maßnahmen des Kapitels 9 der Agenda 21 (Schutz der Erdatmosphäre) in Zusammenhang.
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