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Kapitel 6

Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit

EINFÜHRUNG

6.1 Gesundheit und Entwicklung stehen in einer engen Wechselbeziehung zueinander. Entwicklungsdefizite und die daraus resultierende Armut, ebenso wie Entwicklungsmängel und der daraus resultierende verschwenderische Verbrauch können im Verbund mit einer kontinuierlich steigenden Weltbevölkerung sowohl in Entwicklungs- als auch in Industrieländern Ursache gravierender umweltbedingter Gesundheitsgefahren sein. Die einzelnen Aktionspunkte der Agenda 21 müssen sich gezielt mit den Bedürfnissen der Weltbevölkerung im Bereich der primären Gesundheitsversorgung befassen, da diese eine unverzichtbare Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele nachhaltiger Entwicklung und basisorientierten Umweltschutzes sind. Aufgrund des Zusammenhangs zwischen Gesundheit, umweltbezogenen und sozioökonomischen Verbesserungen sind sektorübergreifende Bemühungen erforderlich. Solche Bemühungen, in die der Bildungsbereich, der Wohnungsbau, öffentliche Anlagen und kommunale Gruppen ebenso wie Wirtschaftsunternehmen, Schulen und Universitäten sowie religiöse Gruppen, Bürgerinitiativen und kulturelle Organisationen einbezogen werden müssen, sind darauf ausgerichtet, den Menschen innerhalb ihrer Gemeinschaften die notwendigen Fähigkeiten für eine nachhaltige Entwicklung zu vermitteln. Besonders wichtig ist dabei, daß auch Vorsorgeprogramme vorgesehen werden und nicht nur auf kurative und therapeutische Maßnahmen zurückgegriffen wird. Ausgehend von den einzelnen Programmbereichen dieses Kapitels sollen die Länder Pläne für vorrangig durchzuführende Maßnahmen erarbeiten, die auf einer gemeinschaftlichen Planung der verschiedenen Ebenen der Regierung, nichtstaatlicher Organisationen und der örtlichen Gemeinschaften basieren. Die Abstimmung dieser Maßnahmen soll von einer geeigneten internationalen Organisation wie etwa die Weltgesundheitsorganisation (WHO) übernommen werden.

6.2 Das vorliegende Kapitel umfaßt folgende Programmbereiche:

PROGRAMMBEREICHE

A. Deckung der Bedürfnisse im Bereich der primären Gesundheitsversorgung, insbesondere im ländlichen Raum

Handlungsgrundlage

6.3 Die Gesundheit hängt letztendlich von der Fähigkeit ab, die Wechselwirkung zwischen den physischen, geistigen, biologischen und ökonomischen/sozialen Außenbedingungen erfolgreich steuern zu können. Eine stabile Entwicklung ist ohne eine gesunde Bevölkerung nicht möglich; zugleich aber wirken sich viele Entwicklungsmaßnahmen zu einem gewissen Grad schädlich auf die Umwelt aus, was wiederum viele Gesundheitsprobleme mit sich bringt oder bestehende verschärft. Umgekehrt wirkt sich gerade ein Entwicklungsdefizit negativ auf den Gesundheitszustand vieler Menschen aus, und dagegen läßt sich wiederum nur durch Entwicklung etwas tun. Der Gesundheitssektor kann die Grundbedürfnisse und Ziele von sich aus nicht erfüllen; er ist auf die soziale, wirtschaftliche und geistige Entwicklung angewiesen, zu der er gleichzeitig einen direkten Beitrag leistet. Er ist auch auf eine intakte Umwelt angewiesen, wozu unter anderem die Versorgung mit hygienisch unbedenklichem Wasser und die schadlose Entsorgung anfallenden Abwassers gehören, sowie auf die Gewährleistung einer gesicherten Nahrungsmittelversorgung und ausreichenden Ernährung. Besondere Aufmerksamkeit gebührt dabei folgenden Bereichen: Der Lebensmittelsicherheit, wobei in erster Linie die Möglichkeit einer Kontaminierung von Nahrungsmitteln ausgeschaltet werden muß, einer flächendeckenden und nachhaltigen Wasserwirtschaft, um eine zuverlässige Trinkwasser- und Sanitärversorgung ohne mikrobiologische und chemische Verseuchung zu gewährleisten, und der Ausbau der Gesundheitserziehung, des Impfschutzes und der Versorgung mit Basismedikamenten. Der Bildungssektor und entsprechende Dienste, die auf eine unter Berücksichtigung kultureller, religiöser und sozialer Aspekte und im Einklang mit der Freiheit, Würde und den persönlichen Wertvorstellungen stattfindende verantwortliche Familienplanung Einfluß haben, fallen ebenfalls unter diese sektorübergreifenden Maßnahmen.

Ziele

6.4 Als Zielvorgaben innerhalb der Gesamtstrategie "Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000" sind die Versorgung der auf dem Lande, in städtischen Randgebieten und in den Städten lebenden Menschen mit Basisgesundheitsdiensten, die Bereitstellung der notwendigen fachspezifischen Umwelthygienedienste und die Koordinierung der Beteiligung der Bürger, des Gesundheitssektors, der gesundheitsrelevanten und anderer betroffener Sektoren (Unternehmensbereich, soziale Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und religiöse Einrichtungen) an der Lösung von Gesundheitsproblemen vorgesehen. Als vorrangiges Ziel soll die medizinische Versorgung der bedürftigsten Bevölkerungsgruppen, insbesondere in ländlichen Gebieten, angestrebt werden.

Maßnahmen

6.5 Mit Unterstützung der zuständigen nichtstaatlichen und internationalen Organisationen sollen die Regierungsbehörden auf staatlicher und kommunaler Ebene unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und Bedürfnisse des jeweiligen Landes ihre gesundheitspolitischen Programme vor allem mit Blick auf die Bedürfnisse in ländlichen Gebieten ausbauen, um

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

6.6 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 40 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 5 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

6.7 Neue Konzepte zur Planung und Verwaltung von Gesundheitsversorgungssystemen und -einrichtungen sollen getestet und Untersuchungen über Möglichkeiten der Einbindung angepaßter Technologien in die Gesundheitsinfrastruktur vorangetrieben werden. Durch Entwicklung einer wissenschaftlich fundierten Gesundheitstechnik soll die Fähigkeit zur Anpassung an örtliche Bedürfnisse und die Möglichkeit der Unterhaltung mit gemeindeeigenen Mitteln einschließlich Instandhaltung und Reparatur der in der Gesundheitsfürsorge verwendeten technischen Einrichtungen verbessert werden. Außerdem sollen Programme zur Erleichterung der Transfer und des Austauschs von Informationen und Fachkenntnissen, darunter auch Kommunikationsmethoden und Lernmaterialien, erarbeitet werden.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

6.8 Bei der Reform der Aus- und Fortbildung medizinischer Fach- und Hilfskräfte sollen vor allem sektorübergreifende Ansätze unterstützt werden, damit deren Relevanz für die "Gesundheit für Alle"-Strategien gesichert ist. Auch die Bemühungen um die Verstärkung des auf Distriktsebene vorhandenen Führungspotentials sollen unterstützt werden, damit eine methodische Planung und ein effizienter Betrieb der Basisgesundheitsdienste gewährleistet ist. Durch Einführung intensiver, praxisorientierter Kurzzeit-Ausbildungsprogramme, zu deren Schwerpunkten die Entwicklung von Fachkompetenz im Bereich der Kommunikation, der Gemeindeorganisation und der Herbeiführung von Verhaltensänderungen gehören, könnten die örtlichen Kräfte in allen mit der sozialen Entwicklung befaßten Sektoren auf ihre jeweilige Aufgabe vorbereitet werden. In Zusammenarbeit mit dem Erziehungssektor sollen spezielle Gesundheitserziehungsprogramme erarbeitet werden, die sich schwerpunktmäßig mit der Rolle der Frau im Gesundheitswesen befassen.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

6.9 Neben der direkten Unterstützung bei der Bereitstellung von Gesundheitsdiensten sollen die Regierungen die Einführung von Förder- und Aktivierungsstrategien in Erwägung ziehen, um eine verstärkte Mitwirkung der Gemeinden an der Deckung der eigenen Bedürfnisse zu erreichen. Zentrales Anliegen soll in diesem Fall die Vorbereitung der auf Gemeindeebene tätigen Gesundheitshelfer und medizinischen Hilfkräfte auf eine aktive Beteiligung an der örtlichen Gesundheitserziehung sein, wobei die Betonung auf Teamarbeit, sozialer Mobilisierung und der Unterstützung anderer Entwicklungshelfer liegt. In den auf nationaler Ebene vorgesehenen Programmen geht es um regionale Gesundheitszentren in den Städten, städtischen Randgebieten und im ländlichen Raum, die Durchführung von Gesundheitsprogrammen auf Distriktsebene und den Auf- und Ausbau der Dienste auf den einzelnen Referenzebenen.

B. Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Handlungsgrundlage

6.10 Dank der durch die Entwicklung von Impfstoffen und Chemotherapeutika erzielten Fortschritte ist es gelungen, viele übertragbare Krankheiten unter Kontrolle zu bringen. Es bleiben jedoch eine ganze Reihe ernstzunehmender ansteckender Krankheiten übrig, bei denen Umweltschutzmaßnahmen - insbesondere im Bereich der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung - unerläßlich sind. Zu diesen Krankheiten zählen die Cholera, Durchfallerkrankungen, Leishmaniasen, die Malaria und die Bilharziose (Schistosomiasis). In allen diesen Fällen sind die Umweltschutzmaßnahmen - entweder als Teil der primären Gesundheitsversorgung oder als Maßnahme außerhalb des Gesundheitssektors - im Verbund mit der Gesundheits- und Hygieneerziehung unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtstrategien zur Bekämpfung von Krankheiten und in einigen Fällen sogar der einzige.

6.11 Angesichts der Tatsache, daß Schätzungen zufolge die Zahl der HIV-Infizierten bis zum Jahre 2000 auf 30 bis 40 Millionen gestiegen sein wird, ist zu erwarten, daß die sozioökonomischen Auswirkungen der Immunschwächekrankheit für alle Länder und zunehmend auch für Frauen und Kinder verheerend sein werden. Zwar sind auch die unmittelbaren Gesundheitskosten enorm hoch, jedoch werden sie von den mittelbaren Kosten dieser Pandemie - in erster Linie den auf den Einkommensverlust und die geringere Produktivität des Arbeitskräftepotentials zurückzuführenden Kosten - weit in den Schatten gestellt. Die Krankheit wird das Wachstum im Dienstleistungs- und Industriesektor bremsen und die Kosten für die Heranbildung des erforderlichen Arbeitskräftepotentials und seine Weiterbildung spürbar in die Höhe treiben. Der Agrarsektor ist in den arbeitsintensiven Bereichen besonders stark davon betroffen.

Ziele

6.12 Im Rahmen umfangreicher Konsultationen in verschiedenen internationalen Gremien, denen so gut wie alle Regierungen, die zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen (darunter die WHO, UNICEF, UNFPA, UNESCO, UNDP und die Weltbank) und eine Reihe nichtstaatlicher Organisationen angehören, sind bereits eine ganze Reihe von Zielen ausgearbeitet worden. Die Ziele (darunter auch die nachstehend aufgeführten) werden allen Ländern, für die sie in Frage kommen, zur Umsetzung empfohlen, allerdings mit entsprechender Anpassung an die Situation des jeweiligen Landes hinsichtlich zeitlicher Abwicklung, Normen, Prioritäten und Verfügbarkeit von Ressourcen unter Berücksichtigung kultureller, religiöser und sozialer Aspekte, im Einklang mit der Freiheit, Würde und den persönlichen Wertvorstellungen und unter Einbeziehung ethischer Aspekte. Zusätzliche Ziele, die für die spezifische Situation eines Landes besonders wichtig sind, sollen in den nationalen Aktionsplan (Aktionsplan für die Verwirklichung der Weltdeklaration über das Überleben, den Schutz und die Entwicklung der Kinder in den neunziger Jahren)1) eingebunden werden. Derartige auf nationaler Ebene durchzuführende Aktionspläne sollen über das öffentliche Gesundheitswesen koordiniert und überwacht werden. Zu den wichtigsten Zielen gehören unter anderem folgende:

Maßnahmen

6.13 Ausgehend von eigenen Plänen für das öffentliche Gesundheitswesen, eigenen Prioritäten und Zielen soll die Regierung jedes Landes mit entsprechender internationaler Hilfe und Unterstützung die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans für den Gesundheitsbereich erwägen, der als Mindestanforderung folgende Punkte einschließt:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

6.14 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 4 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 900 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Voraussetzungen

6.15 In die Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten sollen auch Untersuchungen der epidemiologischen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen für die Entwicklung wirksamerer nationaler Strategien zur integrierten Kontrolle übertragbarer Krankheiten einbezogen werden. Kostengünstige Umweltschutzverfahren sollen an den vor Ort gegebenen Entwicklungsstand angepaßt werden.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

6.16 Nationale und regionale Ausbildungseinrichtungen sollen breit angelegte, sektorübergreifende Ansätze zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten unterstützen, wozu auch Ausbildungsangebote im Bereich der Epidemiologie und der Prävention und Bekämpfung auf kommunaler Ebene, der Immunologie, der Molekularbiologie und des Einsatzes neuer Impfstoffe gehören. Für die Arbeit der Gemeindehelfer und zur Aufklärung von Müttern über die Verhütung und Behandlung von Durchfallserkrankungen im häuslichen Bereich soll entsprechendes Informationsmaterial erstellt werden.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

6.17 Gesundheitsbehörden sollen sachdienliche Angaben über die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zusammentragen und die institutionellen Kapazitäten für eine Kontaktnahme und Zusammenarbeit mit anderen Sektoren bei der Verhütung, Eingrenzung und Beseitigung der mit solchen Krankheiten verbundenen Risiken im Rahmen des Umweltschutzes schaffen. Dazu soll die Zustimmung der politischen Verantwortlichen und der Entscheidungsinstanzen eingeholt und die notwendige Unterstützung von fachlicher Seite und von seiten der Gesellschaft mobilisiert werden, und die Kommunen sollen veranlaßt werden, mehr Eigenständigkeit zu entwickeln.

C. Schutz besonders anfälliger Gruppen

Handlungsgrundlage

6.18 Eine der Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung ist, daß neben der Deckung der gesundheitlichen Grundbedürfnisse auch der Schutz und die Aufklärung besonders anfälliger Gruppen, vor allem der Kinder, der Jugendlichen, der Frauen, eingeborener Bevölkerungsgruppen und der Ärmsten, stärker herausgestellt werden. Auch den Gesundheitsbedürfnissen der älteren Menschen und der Behinderten gebührt mehr Beachtung.

6.19 Säuglinge und Kinder. Die Weltbevölkerung besteht zu etwa einem Drittel aus Kindern unter 15 Jahren. Mindestens 15 Millionen dieser Kinder sterben jährlich an verhütbaren Krankheiten wie etwa Geburtstraumata, Neugeborenen-Asphyxie, akuten respiratorischen Krankheiten, Mangelernährung, übertragbaren Krankheiten und Durchfallerkrankungen. Die durch Mangelernährung und schädliche Umwelteinflüsse bedingte Gesundheitgefährdung ist bei Kindern viel größer als bei anderen Bevölkerungsgruppen, und viele Kinder laufen Gefahr, als billige Arbeitskräfte oder durch Prostitution ausgebeutet zu werden.

6.20 Jugend. Wie die Erfahrungen der Vergangenheit in allen Ländern gezeigt haben, ist die Jugend besonders stark von den mit der wirtschaftlichen Entwicklung einhergehenden Problemen betroffen, da diese oft zu einer Schwächung der traditionellen Formen der sozialen Abfederung führen, die eine wesentliche Voraussetzung für die gesunde Entwicklung junger Menschen sind. Die zunehmende Urbanisierung und der Wandel in den gesellschaftlichen Verhaltensnormen haben zu einem Anstieg des Drogenmißbrauchs, der unerwünschten Schwangerschaften und der durch Sexualkontakt übertragenen Krankheiten wie etwa AIDS geführt. Im Augenblick sind mehr als die Hälfte aller auf der Erde lebenden Menschen unter 25 Jahre alt, und vier von fünf leben in den Entwicklungsländern. Aus diesem Grund muß unbedingt etwas getan werden, damit sich die Erfahrungen der Vergangenheit nicht wiederholen.

6.21 Frauen. Der Gesundheitszustand der Frauen in den Entwicklungsländern ist unverändert schlecht geblieben, und in den achtziger Jahren verschlimmerte sich die Armut, die Mangelernährung und der schlechte Allgemeinzustand der Frauen sogar noch weiter. Den meisten Frauen in den Entwicklungsländern werden immer noch keine ausreichenden Bildungsmöglichkeiten angeboten, und sie verfügen nicht über genügend eigene Ressourcen, um sich um ihre Gesundheit und eine verantwortliche Familienplanung zu kümmern und ihren sozioökonomischen Status zu verbessern. Besondere Aufmerksamkeit gebührt auch der pränatalen Gesundheitsfürsorge, damit sichergestellt ist, daß gesunde Kinder geboren werden.

6.22 Eingeborene und ihre Lebensgemeinschaften. Früher machten die Eingeborenenvölker und ihre Gemeinschaften einen erheblichen Anteil der Weltbevölkerung aus. Die Ergebnisse ihrer Erfahrungen sind insofern häufig sehr ähnlich gewesen, als sich die Basis ihrer Beziehung zu ihrem traditionellen Land grundlegend geändert hat. Arbeitslosigkeit, Wohnungsmangel, Armut und schlechter Gesundheitszustand sind bei ihnen oft unverhältnismäßig stark ausgeprägt. In vielen Ländern wächst die indigene Bevölkerung schneller als die übrige Bevölkerung. Aus diesem Grund ist es wichtig, gezielte Gesundheitsinitiativen für indigene Bevölkerungsgruppen vorzusehen.

Ziele

6.23 Die allgemeinen Ziele des Schutzes besonders anfälliger Bevölkerungsgruppen lauten wie folgt: Es soll sichergestellt sein, daß alle diese Menschen die Möglichkeit haben, sämtliche in ihnen schlummernden Kräfte zu entfalten (wozu auch eine gesunde physische, psychische und geistige Entwicklung gehört), daß junge Menschen die Voraussetzungen für ein langes, gesundes Leben schaffen können, daß Frauen Gelegenheit gegeben wird, den ihnen zustehenden Platz in der Gesellschaft einzunehmen, und daß indigene Bevölkerungsgruppen im Rahmen schulischer, wirtschaftlicher und technischer Möglichkeiten unterstützt werden.

6.24 Auf dem Weltgipfel für Kinder wurden spezifische Leitziele für das Überleben, die Entwicklung und den Schutz der Kinder vereinbart, die auch für die Agenda 21 Gültigkeit haben. Zu den Unterstützungsmaßnahmen und sektoralen Zielen gehören die Förderung der Gesundheit der Frauen und ihrer Bildungschancen, die Ernährung, die Gesundheit der Kinder, die Trinkwasser- und Sanitärversorgung, die schulische Grunderziehung und Kinder in schwierigen Lebensumständen.

6.25 Auf Regierungsseite sollen konkrete Anstrengungen unternommen werden, um mit besonderer Vordringlichkeit und angepaßt an die Gegebenheiten und Rechtssysteme des jeweiligen Landes Maßnahmen zu ergreifen, durch die sichergestellt wird, daß Frauen und Männer das gleiche Recht haben, frei und eigenverantwortlich über die Zahl ihrer Kinder und den zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Geburten zu entscheiden, und daß sie den Umständen entsprechend Zugang zu Informations- und Bildungsmöglichkeiten und Mitteln haben, die sie in die Lage versetzen, dieses Recht im Einklang mit ihrer Freiheit, Würde und ihren persönlichen Wertvorstellungen und unter Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte auszuüben.

6.26 Auf Regierungsseite sollen konkrete Anstrengungen unternommen werden, um Programme zum Aufund Ausbau von Einrichtungen für die präventive und kurative Medizin durchzuführen, wozu auch eine speziell auf Frauen zugeschnittene, von Frauen geleitete, verläßliche und effiziente reproduktionsmedizinische Versorgung sowie gegebenenfalls erschwingliche, jedermann zugängliche Dienste für eine verantwortliche Familienplanung im Einklang mit der Freiheit, Würde und den persönlichen Wertvorstellungen und unter Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte gehören. Solche Programme sollen schwerpunktmäßig auf eine umfassende Gesundheitsfürsorge ausgerichtet sein, wozu auch Schwangerschaftsvorsorge, Gesundheitserziehung und Aufklärung über eine verantwortliche Elternschaft gehören, und allen Frauen die Möglichkeit zum Vollstillen, zumindest während der ersten vier Monate nach der Geburt, geben. Die Programme sollen die produktive und reproduktive Rolle und das Wohl der Frauen uneingeschränkt unterstützen, wobei der Notwendigkeit einer gleichwertigen und verbesserten Gesundheitsfürsorge für alle Kinder und der Reduzierung der Mütter- und Kindersterblichkeit und der Erkrankungen von Mutter und Kind besondere Beachtung gebührt.

Maßnahmen

6.27 Die Regierungen der einzelnen Länder sollen in Zusammenarbeit mit örtlichen und nichtstaatlichen Organisationen in den folgenden Bereichen neue Programme initiieren oder vorhandene erweitern:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

6.28 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 3,7 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 400 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

6.29 Bildungs-, Gesundheits- und Forschungseinrichtungen sollen ausgebaut und verstärkt zur Verbesserung der Gesundheit besonders anfälliger Gruppen herangezogen werden. Außerdem soll die mit den spezifischen Problemen dieser Gruppen befaßte Sozialforschung ausgebaut werden, und es sollen Methoden zur Einführung flexibler, pragmatischer Lösungen unter besonderer Berücksichtgung von Präventivmaßnahmen untersucht werden. Den Regierungen, den Einrichtungen und den auf dem Gesundheitssektor tätigen nichtstaatlichen Organisationen für Jugendliche, Frauen und indigene Bevölkerungsgruppen soll fachliche Unterstützung gewährt werden.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

6.30 Der Ausbau der Ausbildungseinrichtungen, die Förderung interaktiver Methoden der Gesundheitserziehung und der verstärkte Einsatz der Massenmedien für die Transfer von Informationen an die Zielgruppen soll ebenfalls Bestandteil der Maßnahmen zur Entwicklung des für die Gesundheitsversorgung von Kindern, Jugendlichen und Frauen erforderlichen Personals sein. Voraussetzung dafür ist die Ausbildung zusätzlicher auf Gemeindeebene tätiger Gesundheitshelfer, Schwestern, Hebammen, Ärzte, Sozialwissenschaftler und Erzieher, die Beratung von Müttern, Familien und Gemeinschaften und der Ausbau der für Bildung, Gesundheit und Bevölkerungsfragen usw. zuständigen Ministerien.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

6.31 Soweit erforderlich, sollen die Regierungen (i) die Veranstaltung nationaler, länderübergreifender und zwischenregionaler Symposien und anderer Tagungen für den Informationsaustausch zwischen Behörden und Gruppen, die mit der Gesundheit von Jugendlichen, Frauen und eingeborenen Bevölkerungsgruppen befaßt sind, und (ii) Frauenorganisationen, Jugendgruppen und Eingeborenenorganisationen fördern, um den Gesundheitszustand zu verbessern und ihnen bei der Schaffung, Änderung und Durchsetzung des erforderlichen Gesetzesrahmens zur Sicherung gesunder Umweltbedingungen für Kinder, Jugendliche, Frauen und indigene Bevölkerungsgruppen beratend zur Seite zu stehen.

D. Lösung der Gesundheitsprobleme in den Städten

Handlungsgrundlage

6.32 Die ungünstigen Lebensbedingungen in den Städten und städtischen Randgebieten zerstören das Leben, die Gesundheit und die gesellschaftlichen und sittlichen Werte von Milliarden Menschen. Das rapide Wachstum der Städte übersteigt die Fähigkeiten der Gesellschaft, die Bedürfnisse der Menschen zu decken, und hat dazu geführt, daß Milliarden Menschen ohne ausreichende Verdienstmöglichkeiten, Nahrungsmittel, Unterkünfte und Infrastrukturleistungen auskommen müssen. Aufgrund des Wachstums der Städte sind die dort lebenden Menschen ernstzunehmenden Umweltrisiken ausgesetzt, und die Städte und Kommunen sind nicht mehr in der Lage, die von den Menschen benötigten umwelthygienischen Dienstleistungen zu erbringen. Allzu oft ist die Entwicklung der Städte von einer zunehmenden Zerstörung der natürlichen Umwelt und der für eine nachhaltige Entwicklung benötigten Ressourcenbasis gekennzeichnet. Die Umweltverschmutzung in städtischen Ballungszentren führt zu erhöhter Morbidität und Mortalität. Übervölkerung und Wohnraummangel tragen zum vermehrten Auftreten von Atemwegserkrankungen, Tuberkulose, Meningitis und anderen Krankheiten bei. In der urbanen Umwelt sind viele gesundheitsschädliche Faktoren außerhalb des Gesundheitssektors angesiedelt. Eine Verbesserung der Gesundheitssituation in den Städten kann nur durch ein abgestimmtes Vorgehen aller Verwaltungsebenen, der Gesundheitsträger, der Unternehmen, religiöser Gruppen, der Sozial- und Bildungseinrichtungen und der Bürger erreicht werden.

Ziele

6.33 Die Gesundheit und das Wohlergehen aller Stadtbewohner müssen gefördert werden, damit sie zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung beitragen können. Als globales Ziel ist die Steigerung der Gesundheitsindikatoren um 10 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2000 vorgesehen. Dieselbe Steigerungsrate soll bei den für den Umwelt-, den Wohnungs- und den Gesundheitsfürsorgebereich geltenden Indikatoren erreicht werden. Hierzu gehören die Festlegung von Mengenzielen für die Säuglingssterblichkeit, die Müttersterblichkeit, den Anteil der Neugeborenen mit niedrigem Geburtsgewicht und spezifische Indikatoren (z.B. die Tuberkulose als Indikator für überbelegte Wohnungen, Durchfallerkrankungen als Indikatoren für unzureichende Wasserhygiene, die auf eventuelle Vorsorgemöglichkeiten gegen Verletzungen hinweisende Zahl der Arbeits- und Verkehrsunfälle und soziale Probleme wie Drogenmißbrauch, Gewalt und Verbrechen als Indiz für versteckte soziale Störungen).

Maßnahmen

6.34 Mit entsprechender Unterstützung der nationalen Regierungen und internationaler Organisationen sollen die Kommunen dazu angehalten werden, wirksame Maßnahmen zur Einleitung bzw. Intensivierung folgender Maßnahmen zu ergreifen:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

6.35 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 222 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 22 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

6.36 Vorhandene Entscheidungsmodelle sollen weiterentwickelt und in größerem Umfang zur Abschätzung der Kosten und der gesundheits- und umweltspezifischen Auswirkungen alternativer Technologien und Strategien eingesetzt werden. Zur Optimierung von Stadtentwicklung und Stadtplanung werden bessere landesweite und kommunale Statistiken unter Verwendung sachgerechter, einheitlicher Indikatoren benötigt. Von vorrangiger Bedeutung ist die Entwicklung von Methoden zur Bewertung intra-urbaner und distriktsbezogener Schwankungen im Gesundheitszustand und in den Umweltbedingungen und zur Verwendung dieser Daten für Planung und Verwaltung.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

6.37 Die Einarbeitung und Ausbildung des für das kommunale Gesundheitswesen benötigten städtischen Personals muß im Rahmen von Programmen erfolgen. Außerdem müssen Möglichkeiten der Grundausbildung und der betrieblichen Ausbildung für die im umweltbezogenen Gesundheitsschutz eingesetzten Fachkräfte geschaffen werden.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

6.38 Ziel des Programms ist der Ausbau der Planungs- und Verwaltungskapazitäten in den Städten und Kommunen und deren Partnern in der Zentralregierung, im privaten Sektor und in den Universitäten. Die Schaffung von Kapazitäten soll schwerpunktmäßig auf die Bereitstellung ausreichender Informationen, die Verbesserung der Koordinierungsmechanismen zur Verknüpfung aller Schlüsselfaktoren und die bessere Ausnutzung vorhandener Umsetzungsinstrumentarien und -ressourcen ausgerichtet sein.

E. Reduzierung der durch die Umweltverschmutzung bedingten Gesundheitsrisiken und Gefährdungen

Handlungsgrundlage

6.39 Überall auf der Erde sind vielerorts die Umwelt in ihrer Gesamtheit (Luft, Wasser und Boden), die Arbeitsplätze und sogar die einzelnen Wohnungen so stark mit Schadstoffen belastet, daß die Gesundheit von Milliarden Menschen beeinträchtigt wird. Schuld daran sind unter anderem frühere und heutige Entwicklungen in den Verbrauchs- und Produktionsmustern und in der Lebensweise, in der Energieerzeugung und Energienutzung, in der Industrie, im Verkehrswesen usw. unter minimaler Berücksichtigung oder unter Ausschluß von Umweltschutzbelangen. In einigen Ländern sind zwar bemerkenswerte Verbesserungen zu verzeichnen, doch die Zerstörung der Umwelt schreitet weiter voran. Die Möglichkeiten der Länder, mit der Umweltverschmutzung und den Gesundheitsproblemen fertig zu werden, sind aufgrund fehlender Mittel erheblich eingeschränkt. Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen konnten in vielen Fällen nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt halten. Besonders gravierend sind die mit der Entwicklung einhergehenden umweltbedingten Gesundheitsgefahren in den Schwellenländern. Außerdem wurde in der jüngsten Analyse der WHO die Interdependenz zwischen den Faktoren Gesundheit, Umwelt und Entwicklung klar hervorgehoben und herausgefunden, daß in den meisten Ländern eine Integration dieser Faktoren, die zu einem wirksamen Umweltschutzmechanismus führen würde, nicht gegeben ist.2) Unabhängig von Kriterien, die von der internationalen Staatengemeinschaft vereinbart werden, oder von Normen, die auf nationaler Ebene festgelegt werden müssen, ist in jedem Fall wichtig, daß die in den einzelnen Ländern herrschenden Wertesysteme und der Grad der Anwendbarkeit von Normen, die zwar für die fortgeschrittensten Länder Gültigkeit haben, für die Entwicklungsländer aber ungeeignet sind und zu nicht vertretbaren volkswirtschaftlichen Kosten führen können, mit berücksichtigt werden.

Ziele

6.40 Oberstes Ziel ist eine Minimierung des Gefährdungspotentials und die Bewahrung der Umwelt, und zwar dahingehend, daß Gesundheit und Sicherheit der Menschen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden und die Entwicklung dennoch voranschreiten kann. Zu den spezifischen Programmzielen gehören folgende:

Maßnahmen

6.41 Auf nationaler Ebene gegebenenfalls mit internationaler Hilfe, Unterstützung und Mitwirkung festgelegte Aktionsprogramme für diesen Bereich sollen unter anderem folgende Punkte enthalten:

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

6.42 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 3 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 115 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

6.43 Obwohl für eine große Zahl von Umweltproblemen bereits genügend Reinhalte- oder Verminderungstechnologien zur Verfügung stehen, sollen die Länder für die zu erarbeitenden Programme und umweltpolitischen Konzepte Untersuchungen in einem sektorübergreifenden Rahmen durchführen. Dabei soll auch eine Zusammenarbeit mit dem Unternehmensbereich vorgesehen werden. Kostenwirksamkeitsanalysen und Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen im Rahmen internationaler Partnerschaftsprogramme erarbeitet und bei der Festlegung gesundheits- und entwicklungsorientierter Prioritäten und Strategien Anwendung finden.

6.44 Was die in Punkt 6.41 Buchstabe a bis m genannten Maßnahmen betrifft, sollen in Übereinstimmung mit Kapitel 34 die Bemühungen der Entwicklungsländer durch Gewährung ausreichender Zugriffsmöglichkeiten zu Technologien, Know-how und Informationen in den dafür verwendeten Speichern erleichtert werden.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

6.45 Um den Mangel an qualifiziertem Personal zu beseitigen, der eines der Haupthindernisse für die Erzielung von Fortschritten im Umgang mit umweltbedingten Gesundheitsgefahren ist, sollen in den einzelnen Ländern umfassende Strategien entwickelt werden. In die Ausbildungsmaßnahmen sollen im Umweltschutz und Gesundheitswesen Beschäftigte aller Ebenen von Führungskräften bis zu Gesundheitsinspektoren einbezogen werden. Ein höherer Stellenwert soll dem Thema Umwelthygiene in den Lehrplänen von weiterführenden Schulen und Universitäten und in der öffentlichen Gesundheitserziehung eingeräumt werden.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

6.46 Jedes Land soll die notwendige Wissensbasis und die praktischen Fertigkeiten zur Vorhersage und Erkennung umweltbedingter Gesundheitsgefahren heranbilden, und die notwendigen Kapazitäten zur Verringerung der Risiken schaffen. Zu den Grundanfordungen muß folgendes gehören: Genaue Kenntnisse über umwelthygienische Problemstellungen und eine verstärkte Bewußtseinsbildung bei Entscheidungsträgern, Bürgern und Fachleuten, Durchführungsmechanismen für eine sektor- und regierungsübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Entwicklungsplanung und -management und Verschmutzungsbekämpfung, Vorkehrungen zur Einbeziehung privater und kommunaler Interessengruppen in die Behandlung sozialer Fragen, Delegierung von Befugnissen und Verteilung von Ressourcen an mittlere und örtliche Verwaltungsebenen, um an vorderster Front Kapazitäten zur Abdeckung der umwelthygienischen Anforderungen bereitstellen zu können.


Anmerkungen
1) A/45/625, Anhang.
2) Report of the WHO Commission on Health and Environment (Genf, erscheint in Kürze).
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