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Kapitel 3

Armutsbekämpfung

PROGRAMMBEREICH

Nachhaltige Sicherung der Existenzgrundlagen armer Bevölkerungsgruppen

Handlungsgrundlage

3.1 Die Armut stellt ein komplexes, vielschichtiges Problem dar, dessen Ursachen sowohl im nationalen wie auch im internationalen Bereich angesiedelt sind. Es gibt keine einheitliche Lösung, die sich für eine weltweite Anwendung eignet. Stattdessen sind länderspezifische Programme zur Bekämpfung der Armut und internationale Bemühungen zur Unterstützung nationaler Anstrengungen sowie ein parallel dazu laufender Prozeß der Schaffung günstiger internationaler Rahmenbedingungen grundlegende Voraussetzungen für die Lösung dieses Problems. Die Ausrottung von Armut und Hunger, eine größere Ausgewogenheit der Einkommensverteilung und die Erschließung und Weiterentwicklung menschlicher Ressourcen bleiben weiterhin die größten Herausforderungen überall auf der Welt. Der Kampf gegen die Armut liegt in der gemeinsamn Verantwortung aller Länder.

3.2 Trotz nachhaltiger schonender Ressourcenbewirtschaftung muß eine Umweltpolitik, die in erster Linie auf die Erhaltung und den Schutz der Ressourcen ausgerichtet ist, auch in gebührender Weise auf diejenigen Menschen Rücksicht nehmen, die zur Sicherung ihrer Existenz auf diese Ressourcen angewiesen sind. Andernfalls könnte eine solche Politik nachteilige Auswirkungen sowohl auf die Armut als auch auf die Chancen für eine auf lange Sicht erfolgreiche Ressourcen- und Umwelterhaltung haben. Ebenso wird eine Entwicklungspolitik, deren primäres Ziel die Steigerung der Güterproduktion ist, ohne daß sie dabei die Schonung der für diesen Zweck benötigten Ressourcen im Auge hat, früher oder später zu einem Rückgang der Produktivität führen, was sich wiederum ebenfalls negativ auf die Armut auswirken könnte. Eine konkrete Strategie zur Armutsbekämpfung ist daher eine der Grundvoraussetzungen für eine gesicherte nachhaltige Entwicklung. Eine wirksame Strategie, mit deren Hilfe Armuts-, Entwicklungs- und Umweltprobleme zur gleichen Zeit angegangen werden können, soll sich zuerst schwerpunktmäßig mit den Ressourcen, der Produktion und den Menschen befassen und Bevölkerungsfragen, eine bessere Gesundheitsversorgung, Bildung und Erziehung, die Rechte der Frau, die Rolle der Jugend und die der indigenen Bevölkerung sowie die örtlichen Gemeinschaften und einen demokratischen Beteiligungsprozeß in Verbindung mit guter Regierungsführung mit einbeziehen.

3.3 Integrale Bestandteile eines solchen Vorgehens sind neben der internationalen Unterstützung die Förderung des Wirtschaftswachstums in den Entwicklungsländern in einer Weise, die sowohl dauerhaft als auch nachhaltig ist, ebenso wie direkte Maßnahmen zur Ausrottung der Armut durch Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten sowie durch einkommenschaffende Programme.

Ziele

3.4 Das langfristig angestrebte Ziel, alle Menschen in die Lage zu versetzen, ihre Existenz nachhaltig zu sichern, soll als integraler Faktor dienen, der es ermöglicht, auf politischer Ebene Fragen der Entwicklung, der nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung und der Armutsbekämpfung gleichzeitig anzugehen. Die Ziele dieses Programmes lauten wie folgt:

Maßnahmen

3.5 Die Maßnahmen, die zur integrierten Förderung einer nachhaltigen Existenzsicherung und eines nachhaltigen Umweltschutzes beitragen, umfassen eine Vielzahl sektoraler Eingriffe unter Beteiligung der verschiedensten Handlungsträger von der lokalen bis zur globalen Ebene und sind auf jeder dieser Ebenen unverzichtbar, insbesondere der kommunalen und lokalen Ebene. Es bedarf nationaler und internationaler Fördermaßnahmen, in denen die regionalen und subregionalen Gegebenheiten voll und ganz berücksichtigt werden, um ein vor Ort gesteuertes und auf das jeweilige Land zugeschnittenes Konzept zu entwickeln. Allgemein gesprochen sollen die Programme

3.6 Der Schwerpunkt liegt hier auf konkreten Querschnittsmaßnahmen - insbesondere im Bereich der Grunderziehung, der primären Gesundheitsversorgung und der Mutter-Kind-Fürsorge sowie der Frauenförderung.

(a) Stärkung der Rolle von Gemeinschaften

3.7 Eine nachhaltige Entwicklung muß auf jeder Ebene der Gesellschaft verwirklicht werden. Basisorganisationen, Frauengruppen und nichtstaatliche Organisationen sind wichtige innovations- und aktionsfördernde Elemente auf lokaler Ebene und haben ein großes Interesse daran und erprobte Fähigkeiten darin, die nachhaltige Sicherung der Existenzgrundlagen zu fördern. Die Regierungen sollen in Zusammenarbeit mit entsprechenden internationalen und nichtstaatlichen Organisationen einen von der Gemeinschaft gesteuerten Nachhaltigkeitsansatz unterstützen, der unter anderem folgende Punkte umfassen würde:

(b) Maßnahmen im Bereich des Managements

3.8 Die Regierungen sollen mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit entsprechenden internationalen, nichtstaatlichen Organisationen und örtlichen Gemeinschaftsorganisationen Maßnahmen ergreifen, die mittelbar oder unmittelbar darauf ausgerichtet sind,

(c) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich und Evaluierung

3.9 Die Regierungen sollen die Erfassung von Informationen über Zielgruppen und Zielbereiche verbessern, um den Entwurf von Schwerpunktprogrammen und -aktivitäten zu erleichtern, die im Einklang mit den Bedürfnissen und Wünschen der Zielgruppen stehen. Die Prüfung dieser Programme soll geschlechtsspezifisch erfolgen, da Frauen eine besonders stark benachteiligte Gruppe darstellen.

(d) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

3.10 Das System der Vereinten Nationen mit seinen einschlägigen Organen, Organisationen und Gremien soll in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und entsprechenden internationalen und nichtstaatlichen Organisationen der Armutsbekämpfung besonderen Vorrang einräumen und zu diesem Zweck

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

3.11 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 30 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 15 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Diese Abschätzung überschneidet sich mit Abschätzungen in anderen Teilen der Agenda 21. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

3.12 Die Schaffung nationaler Kapazitäten für die Durchführung der obengenannten Maßnahmen ist von entscheidender Bedeutung und bedarf einer vorrangigen Behandlung. Besonders wichtig ist dabei, daß der Schwerpunkt auf dem Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten auf der Ebene der örtlichen Gemeinschaft liegt, damit ein von dort aus gesteuertes Nachhaltigkeitskonzept unterstützt und Mechanismen geschaffen und gestärkt werden, die den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen zwischen Gemeindegruppen auf nationaler und internationaler Ebene ermöglichen. Der Bedarf an solchen Aktivitäten ist beträchtlich und ist in Verbindung mit den verschiedenen relevanten Bereichen der Agenda 21 zu sehen, die entsprechender internationaler finanzieller und technologischer Unterstützung bedürfen.

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