Homepage Projekte Inhaltsverzeichnis Previous Next

Agenda 21

in deutscher Übersetzung

Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung
im Juni 1992 in Rio de Janeiro
- Dokumente -
Agenda 21


Inhaltsverzeichnis*

Kapitel

Punkte

  1. Präambel
1.1 - 1.6

Teil I.
Soziale und Wirtschaftliche Dimensionen

  1. Internationale Zusammenarbeit zur Beschleunigung nachhaltiger Entwicklung in den Entwicklungsländern und damit verbundene nationale Politik
2.1 - 2.43
  1. Armutsbekämpfung
3.1 - 3.12
  1. Veränderung der Konsumgewohnheiten
4.1 - 4.27
  1. Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung
5.1 - 5.66
  1. Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit
6.1 - 6.46
  1. Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
7.1 - 7.80
  1. Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen in die Entscheidungsfindung
8.1 - 8.54

Teil II.
Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung

  1. Schutz der Erdatmosphäre
9.1 - 9.35
  1. Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen
10.1 - 10.18
  1. Bekämpfung der Entwaldung
11.1 - 11.40
  1. Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme: Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren
12.1 - 12.63
  1. Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme: nachhaltige Bewirtschaftung von Berggebieten
13.1 - 13.24
  1. Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung
14.1 - 14.104
  1. Erhaltung der biologischen Vielfalt
15.1 - 15.11
  1. Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie
16.1 - 16.46
  1. Schutz der Ozeane, aller Arten von Meeren einschließlich umschlossener und halbumschlossener Meere und Küstengebiete sowie Schutz, rationelle Nutzung und Entwicklung ihrer lebenden Ressourcen
17.1 - 17.135
  1. Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen: Anwendung integrierter Ansätze zur Entwicklung, Bewirtschaftung und Nutzung der Wasserressourcen
18.1 - 18.90
  1. Umweltverträglicher Umgang mit toxischen Chemikalien einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen internationalen Handels mit toxischen und gefährlichen Produkten
19.1 - 19.76
  1. Umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle einschließlich der Verhinderung von illegalen internationalen Verbringungen solcher Abfälle
20.1 - 20.46
  1. Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen und klärschlammspezifische Fragestellungen
21.1 - 21.49
  1. Sicherer und umweltverträglicher Umgang mit radioaktiven Abfällen
22.1 - 22.9

Teil III.
Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen

  1. Präambel
23.1 - 23.4
  1. Globaler Aktionsplan für Frauen zur Erzielung einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung
24.1 - 24.12
  1. Kinder und Jugendliche und nachhaltige Entwicklung
25.1 - 25.17
  1. Anerkennung und Stärkung der Rolle der eingeborenen Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften
26.1 - 26.9
  1. Stärkung der Rolle der nichtstaatlichen Organisationen - Partner für eine nachhaltige Entwicklung
27.1 - 27.13
  1. Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21
28.1 - 28.7
  1. Stärkung der Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften
29.1 - 29.14
  1. Stärkung der Rolle der Privatwirtschaft
30.1 - 30.30
  1. Wissenschaft und Technik
31.1 - 31.12
  1. Stärkung der Rolle der Bauern
32.1 - 32.14

Teil IV.
Möglichkeiten der Umsetzung

  1. Finanzielle Ressourcen und Finanzierungsmechanismen
33.1 - 33.21
  1. Transfer umweltverträglicher Technologien, Kooperation und Stärkung von personellen und institutionellen Kapazitäten
34.1 - 34.29
  1. Die Wissenschaft im Dienst einer nachhaltigen Entwicklung
35.1 - 35.25
  1. Förderung der Schulbildung, des öffentlichen Bewußtseins und der beruflichen Aus- und Fortbildung
36.1 - 36.27
  1. Nationale Mechanismen und internationale Zusammenarbeit zur Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten in Entwicklungsländern
37.1 - 37.13
  1. Internationale institutionelle Rahmenbedingungen
38.1 - 38.45
  1. Internationale Rechtsinstrumente und -mechanismen
39.1 - 39.10
  1. Informationen für die Entscheidungsfindung
40.1 - 40.30
* Teil I (Soziale und wirtschaftliche Dimensionen) siehe A/CONF.151/26 (Band I);
Teil II (Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung) siehe A/CONF.151/26 (Band II);
Teil III (Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen) und Teil IV (Instrumente zur Umsetzung) siehe A/CONF.151/26 (Band III).
Homepage Projekte Inhaltsverzeichnis Previous Next

VORWORT

Mit der Übersetzung der Agenda 21 sind nunmehr alle Dokumente der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) in Rio de Janeiro (Juni 1992) auch in deutscher Sprache der Öffentlichkeit zugänglich.

Die Agenda 21, die mit ihren 40 Kapiteln alle wesentlichen Politikbereiche einer umweltverträglichen, nachhaltigen Entwicklung anspricht, ist das in Rio von mehr als 170 Staaten verabschiedete Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert.

Mit diesem Aktionsprogramm werden detaillierte Handlungsaufträge gegeben, um einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken, eine schrittweise Verbesserung zu erreichen und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen. Wesentlicher Ansatz ist dabei die Integration von Umweltaspekten in alle anderen Politikbereiche. Das Aktionsprogramm gilt sowohl für Industrie- wie für Entwicklungsländer. Es enthält wichtige Festlegungen, u. a. zur Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, zu Handel und Umwelt, zur Abfall-, Chemikalien-, Klima- und Energiepolitik, zur Landwirtschaftspolitik sowie zu finanzieller und technologischer Zusammenarbeit der Industrie- und Entwicklungsländer. Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer bi- und multilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit an der Agenda 21.

Es ist wichtig, daß möglichst viele Industrie- und Entwicklungsländer nationale Aktionspläne zur Umsetzung der UNCED-Ergebnisse erstellen und entsprechend an die Kommission für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (CSD) berichten. Die CSD ist eigens zur Überwachung der Umsetzung sowie zur Fortentwicklung der Agenda 21 und der Waldgrundsatzerklärung von der 47. Generalversammlung der Vereinten Nationen eingesetzt worden. Sie ist das zentrale politische Beschlußorgan im Rio-Folgeprozeß. Die CSD hat bei ihrer 1. Sitzung im Juni 1993 Leitlinien für die Berichtsstruktur und die Bearbeitung der Berichte in der CSD festgelegt. Sie hat sich ein mehrjähriges Arbeitsprogramm gegeben, wonach bis zur Sonder-Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 1997, die sich mit der Umsetzung der Rio-Ergebnisse befassen wird, die gesamte Agenda 21 behandelt werden soll.

Ausgehend vom Bericht der Bundesregierung über UNCED, der im September 1992 in der Reihe "Umweltpolitik" veröffentlicht wurde, wird derzeit eine nationale Strategie zur Umsetzung der UNCED-Ergebnisse erarbeitet. Dieser nationale Aktionsplan soll im Frühjahr 1994 als Umweltbericht erscheinen.

Prof. Dr. Klaus Töpfer
Bundesumweltminister

Homepage Projekte Inhaltsverzeichnis Previous Next

hosted by