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AGENDA 2000 - Band II :
Mitteilung :
INTENSIVIERUNG DER HERANFÜHRUNGSSTRATEGIE

Inhalt

I. ZIELE

II. METHODE

A. Konzentration auf die Erweiterungsprioritäten
1° Verstärkung der institutionellen und administrativen Kapazitäten der beitrittswilligen Länder ("Institution Building")
2° Anpassung der Unternehmen an die Gemeinschaftsnormen
B. Bestimmung von Zwischenzielen

III. FINANZMITTEL

A. Das PHARE-Programm
B. Die "Heranführungs"-Hilfen für die Landwirtschaft
C. Strukturmaßnahmen auf regionaler Ebene
D. Komplementarität der Maßnahmen

IV. RECHSINSTRUMENTE

1° Partnerschaften für den Beitritt
2° Europa-Abkommen
3° Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen und den Mechanismen zur Anwendung des acquis communautaire

 

INTENSIVIERUNG DER HERANFÜHRUNGSSTRATEGIE

Die vom Europäischen Rat in Essen definierte Heranführungsstrategie beruht auf drei Pfeilern: den Europa-Abkommen, dem strukturierten Dialog und dem PHARE-Programm.

Wie der Europäische Rat auf seiner Tagung von Dublin gewünscht hatte, schlägt die Kommission eine Intensivierung der Heranführungsstrategie zugunsten der beitrittswilligen Länder Mittel- und Osteuropas vor. Sie gilt für alle Länder, die den Beitritt beantragt haben und soll ihnen ungeachtet des gegenwärtigen Grads ihrer Vorbereitung und ungeachtet des Zeitpunkts, zu dem die Verhandlungen eröffnet werden konkrete Unterstützung bei den Reformen bieten, die der Beitritt nach Maßgabe der in den Stellungnahmen festgestellten Prioritäten erfordert.

Diese intensivierte Heranführungsstrategie umfaßt zwei neue Elemente, mit denen eine bessere Kohärenz zwischen der Vorbereitung auf den Beitritt und den eigentlichen Verhandlungen erreicht werden kann:

Zusammenfassung aller verfügbaren Mittel und Formen der Unterstützung zu einem einheitlichen Gesamtkonzept, das aber auf jedes einzelne Land zugeschnitten ist - die Partnerschaft für den Beitritt - um die Übernahme des acquis und der Gemeinschaftsdisziplinen zu erleichtern;

Teilnahme der Beitrittskandidaten an den Gemeinschaftsprogrammen und Durchführungsmechanismen des acquis.

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I. ZIELE

Allgemeines Ziel der intensivierten Heranführungsstrategie ist es, ein kohärentes Programm zur Vorbereitung der Länder Mittel- und Osteuropas auf den Beitritt zur Europäischen Union anzubieten.

Sie wendet sich an sämtliche Beitrittskandidaten ungeachtet ihrer jeweiligen Lage und des Zeitpunkts, zu dem sie der Union beitreten werden. Sie ist für jedes dieser Länder Ausdruck der Unterstützung, die ihnen die Union bei ihrem Bestreben nach Mitgliedschaft anbietet und dient gleichzeitig zur konkreten Vorbereitung auf ihre künftigen Aufgaben und Pflichten in der Union.

Die Strategie versucht, die wichtigsten Probleme zu lösen, auf die die Kommission in den einzelnen Stellungnahmen zu den Beitrittsanträgen hingewiesen hat. Manche Probleme sind den meisten Beitrittskandidaten gemein, andere dagegen wegen der Vielfalt der jeweiligen Situationen in den einzelnen Ländern spezifischer Natur.

An Mitteln müssen sämtliche Instrumente und Formen der Hilfe, die die Union und die Mitgliedstaaten den beitrittswilligen Ländern zur Verfügung stellen können, mobilisiert werden, um zur Lösung der dringendsten Probleme beizutragen, denen sich diese Länder mit Blick auf den Beitritt gegenübersehen. Die Länder, die zur Zeit am wenigsten in der Lage sind, den Anforderungen der Gemeinschaft zu entsprechen, müssen ganz besonders dazu ermuntert werden, ihre Vorbereitungen zu verstärken.

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II. METHODE

Eine effiziente Heranführungsstrategie muß sich auf die mit dem Beitritt zusammenhängenden Prioritäten konzentrieren. Das Ausmaß mancher Probleme wird ab 1998 die Aufstellung von Zwischenzielen, verknüpft mit präzisen Bedingungen, notwendig machen.

A. Konzentration auf die Erweiterungsprioritäten

Da die Übernahme des acquis communautaire Grundlage jedes Beitritts ist, wird die Heranführungsstrategie zur Lösung der wichtigsten Probleme beitragen, die in den Stellungnahmen aufgezeigt wurden. Neben den spezifischen Problemen der einzelnen Beitrittskandidaten haben die bisherigen Analysen zwei Arten von horizontalen Erfordernissen deutlich gemacht:

1° Verstärkung der institutionellen und administrativen Kapazitäten der beitrittswilligen Länder ("Institution building")

Wie der Europäische Rat von Madrid hervorgehoben hat, ist die Fähigkeit der Institutionen und der Verwaltung der Beitrittskandidaten zur Übernahme des acquis ein zentrales Problem bei der Vorbereitung auf die Erweiterung . Es geht darum, diesen Ländern beim Aufbau der Institutionen und Verwaltungsstrukturen zu helfen, die in der Lage sind, die Gemeinschaftsregelungen einzuführen und effektiv anzuwenden.

Unterstützung soll für die Ausbildung von Fachleuten vor allem für folgende Bereiche gewährt werden: Justiz, Zoll, staatliches Rechnungswesen, Haushaltskontrolle, Umweltschutz, Telekommunikation, Veterinär- und Pflanzenschutzinspektion, technische Kontrolle, Statistik, Energie usw. Den Beitrittskandidaten sollte auch dabei geholfen werden, leistungsfähige eigene Strukturen in den Bereichen Justiz und Inneres zu entwickeln: Kampf gegen illegale Einwanderung, Drogenhandel, internationale Kriminalität usw. Außerdem muß die Union eine engere Zusammenarbeit in Fragen der Nuklearsicherheit mit den betreffenden Ländern und ihren Sicherheitsbehörden entwickeln, um ihnen bei der möglichst raschen Anwendung angemessener Sicherheitsnormen zu helfen.

Für jedes Land sollen Programme für die langfristige Abstellung von Experten aus der Verwaltung der Mitgliedstaaten in die beitrittswilligen Länder nach Maßgabe des vor allem in den Stellungnahmen festgestellten Bedarfs aufgestellt werden.

2° Anpassung der Unternehmen an die Gemeinschaftsnormen

Die Übernahme des acquis communautaire verlangt von den beitrittswilligen Ländern, daß ihre Unternehmen und ihre industriellen Großanlagen sobald wie möglich den Gemeinschaftsnormen entsprechen. Dies gilt hauptsächlich für Bereiche wie Umweltschutz, Arbeitsbedingungen, Verkehr, Nuklearsicherheit, Energie, Vermarktung von Nahrungsmitteln, Kontrolle der Produktionsprozesse und der guten Geschäftssitten sowie industrieller Großanlagen. Investitionen zur Anpassung an die EU-Normen sind die einzige Alternative zu langen Übergangsperioden oder gar Ausnahmeregelungen. Sie werden dazu beitragen, entsprechend den Forderungen des Europäischen Rats von Kopenhagen die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften der Beitrittskandidaten und ihre Fähigkeit zu stärken, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften standzuhalten, denen sie innerhalb der Europäischen Union ausgesetzt sein werden.

In diesem Zusammenhang soll die Heranführungsstrategie den Aufbau von Verkehrsinfrastrukturanlagen, insbesondere TEN, fördern, die für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und der Gemeinschaftspolitik in den verschiedenen Bereichen wesentlich sind.

Besondere Aufmerksamkeit wird der Gründung von KMU und den Anstrengungen zur Umstrukturierung der Industrie gewidmet.

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B. Bestimmung von Zwischenzielen

Gleichzeitig mit der Intensivierung der Heranführungsstrategie wird die Unterstützung vor allem finanzieller Art, die die Europäische Union den beitrittswilligen Ländern und ihren Programmen zur Vorbereitung auf ihre Pflichten als künftige Mitgliedstaaten gewährt, ab 1998 stärker an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Dies wird auf der Grundlage von bereits eingegangenen Verpflichtungen oder Zielen geschehen, die zusammen mit den beitrittswilligen Ländern im Rahmen der Partnerschaft für den Beitritt genauer festgelegt werden. Zu diesen Bedingungen kann die Beachtung der demokratischen Grundsätze und Praxis gehören, die Einhaltung der mit den Europa-Abkommen übernommenen Verpflichtungen, die Durchführung der wichtigsten Bestimmungen des Weißbuchs, die in den Stellungnahmen hervorgehobenen sensiblen Fragen, die Fortschritte bei der Durchführung des PHARE-Programms sowie erste Schritte zur Aufstellung der künftigen Wirtschaftskonvergenzprogramme.

Die Stellungnahmen haben deutlich gemacht, welch umfangreiche Anstrengungen noch in jedem Land in bestimmten Bereichen gemacht werden müssen, um die Kriterien von Kopenhagen zu erfüllen. Dies erfordert die Festlegung von Zwischenetappen in Form von Prioritäten jeweils in Verbindung mit präzisen Zielen, die aufgrund einer mit den betreffenden Ländern gemeinsam aufgestellten Diagnose festgelegt werden. Von der Erreichung dieser Ziele werden der Umfang der Hilfe, die Fortschritte bei bereits eingeleiteten Verhandlungen mit manchen Ländern bzw. die Eröffnung neuer Verhandlungen mit anderen abhängen.

Die Kommission wird dem Rat regelmäßig über die Fortschritte berichten, die mit den beitrittswilligen Ländern insbesondere über die Partnerschaften für den Beitritt bei den Programmen zur Übernahme des acquis erzielt worden sind, um die Kriterien von Kopenhagen zu erfüllen.

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III. FINANZMITTEL

Die Kosten, die durch die Übernahme des gesamten acquis communautaire (also durch Umsetzung aller Gemeinschaftsvorschriften und durch die zur Durchführung der gemeinsamen Politiken erforderlichen Maßnahmen) auf die Beitrittsländer zukommen, sind in allen Bereichen als sehr hoch zu veranschlagen. Im Verhältnis zum Finanzbedarf sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf jeden Fall begrenzt, so daß die Lösung nicht darin bestehen kann, neue Mittel aus dem Haushalt zu versprechen; vielmehr ist ein stärker koordiniertes Vorgehen der Union geboten - die vorhandenen Formen der Unterstützung und die verfügbaren Finanzierungsinstrumente sind zu bündeln und in geeigneter Weise miteinander zu verknüpfen.

Anders gesagt geht es darum, die bestehenden und noch zu schaffenden Verfahren und Fördermaßnahmen der Gemeinschaft möglichst wirkungsvoll einzusetzen, indem für eine größtmögliche Synergie mit anderen potentiellen Beteiligten - Mitgliedstaaten, EIB, internationale Finanzierungsinstitutionen - gesorgt wird. Nach und nach wären dann auch private Finanzierungen in diese Koordinierung der für die Bewerberländer bereitgestellten Finanzmittel einzubeziehen.

A. Das PHARE-Programm

Das erneuerte PHARE-Programm ist und bleibt das wichtigste Instrument. Entsprechend den bereits von der Kommission beschlossenen neuen Orientierungen besteht für PHARE das Hauptziel darin, die Bewerberländer durch Konzentration der Fördermaßnahmen auf zwei vorrangige Bereiche auf den Beitritt vorzubereiten, welche entscheidend mit der Übernahme des acquis communautaire verknüpft sind: "institution-buildung" - das bedeutet hier: Ausbildung der Führungskräfte - und Investitionsfinanzierung, und zwar mit 30 % bzw. mit 70 % der für die Beitrittskandidaten zur Verfügung stehenden Programmittel.

Die Mittelausstattung von PHARE nimmt im Rahmen der gegenwärtigen finanziellen Vorausschau bis Ende 1999 zu und wird nach 2000 wohl weiter steigen, und die Effizienz der PHARE-Maßnahmen dürfte sich mit den neuen Methoden der Programmverwaltung verstärken:

- Konzentration der Projekte auf die im Rahmen der Beitrittspartnerschaften vorgesehenen vorrangigen Bereiche für die Umsetzung des acquis;
- bessere Verfahren zur Abwicklung der budgetären Vorgänge;
- radikale Vergrößerung des Umfangs der Projekte;
- weiter dezentralisierte Verwaltung im Sinne einer stärkeren Einbeziehung der Empfängerländer.

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B. Die "Heranführungs"-Hilfen für die Landwirtschaft

Diese Hilfsmaßnahmen, für die ein Mittelvolumen von 500 Mio. ECU pro Jahr vorgesehen ist, werden ab dem Jahre 2000 bereitgestellt. Sie hätten sich auf prioritäre Bereiche wie die Verbesserung der Verarbeitungsstrukturen und Absatzwege und die Kontrolle der Nahrungsmittelqualität zu beziehen. Durchgeführt werden die Maßnahmen auf der Grundlage nationaler Programme. Außerdem dürften sie zur Finanzierung spezieller Vorhaben dienen, durch die im Rahmen der integrierten Entwicklung lokale Initiativen gefördert werden, wie wirtschaftliche Diversifizierung auf lokaler Ebene, Bereitstellung von Basisdienstleistungen und Verbesserung der lokalen Infrastruktur.

Diese Fördermaßnahmen sind im Rahmen der Beitrittspartnerschaften mit den PHARE-finanzierten Maßnahmen zu koordinieren.

C. Strukturmaßnahmen auf regionaler Ebene

Sie erfolgen auf zwei Ebenen:

1° Da das Regionalgefälle in den einzelnen Länder gegenwärtig eher zunimmt, geht es zunächst vor allem darum, die Bewerberländer so rasch wie möglich mit den Zielen und Verfahrensweisen der Strukturfonds vertraut zu machen. Auf diese Weise läßt sich am besten gewährleisten, daß die Länder zu gegebener Zeit in der Lage sind, die Regeln der Strukturfonds anzuwenden und die ersten Zahlungen aus den Fonds sachgerecht einzusetzen.

PHARE wird daher ab 1998 aktiv werden, um die Vorbereitungsarbeiten in Gang zu bringen; hierbei gilt folgendes:

Festlegung der Strategien und der vorrangigen Entwicklungsbereiche entsprechend den auf regionaler Ebene ermittelten Problemen.

Administrative Kooperation zur Modernisierung der Verwaltungs- und Haushaltsverfahren, die späterhin im Rahmen der Kofinanzierung seitens der Strukturfonds angewandt werden. Kommission und Mitgliedstaaten müssen gemeinsam daran arbeiten, den zuständigen Behörden die erforderlichen Kenntnisse über die Strukturpolitik der Union zu vermitteln.

Kofinanzierung von Vorhaben im Bereich der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ländern. Für die Auswahl der Projekte wäre ihr "Modellcharakter" ausschlaggebend; sie würden den Beitrittsländern dabei helfen, sich mit den Grundsätzen der Strukturfonds vertraut zu machen.

2° Der andere Aspekt besteht darin, daß damit begonnen wird, im Rahmen einer "Heranführungs-Hilfe" Maßnahmen in den Bewerberländern aus den Strukturfonds zu finanzieren. Diese Hilfe soll ab dem Jahre 2000 bereitgestellt werden. Es wäre ein konstantes Mittelvolumen von jährlich 1 Mrd. ECU vorgesehen; gefördert würden in diesem Rahmen in einem ersten Zeitraum sämtliche Bewerberländer; danach würde sich die Heranführungs-Hilfe auf die Länder konzentrieren, die später beitreten. In erster Linie würde die Hilfe dazu eingesetzt, die Bewerberländern dabei zu unterstützen, sich den Normen der Gemeinschaft im Infrastrukturbereich anzunähern, insbesondere - und in Analogie zu den gegenwärtigen Strukturfondsmaßnahmen - in den Bereichen Verkehr und Umwelt. Außerdem würde sie den Ländern die Möglichkeit bieten, sich mit den Einzelheiten der Durchführung der Strukturmaßnahmen vertraut zu machen.

Durch diese Strukturmaßnahmen hätte nach und nach ein System zu entstehen, das den Grundsätzen der Kohäsionspolitik nahekommt; so wäre insbesondere in aufeinander abgestimmten Schritten dafür zu sorgen, daß nach den geltenden Grundsätzen und Verfahrensweisen (Komplementarität, Konzentration, Programmplanung usw.) vorgegangen wird und die Bewerberländer bereits im Vorfeld des Beitritts die Finanzverwaltungsregeln der Gemeinschaft (öffentliche Aufträge, Haushaltskontrolle, Bewertung usw.). anwenden.

Bei der Finanzierung regionaler Strukturmaßnahmen wird das PHARE-Programm die Arbeitsweise der Strukturfonds übernehmen.

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D. Komplementarität der Maßnahmen

Für jede Fördermaßnahme der Gemeinschaft gilt es, den größten Multiplikatoreffekt herbeizuführen.

In erster Linie bedeutet dies, daß entsprechend dem Prinzip der Komplementarität systematisch eine Eigenbeteiligung der Bewerberländer gefordert wird, so wie es auch die Regeln der Strukturfonds vorsehen.

Daneben gilt es, in allen Fällen, wo dies möglich ist, externe Finanzierungsquellen zu erschließen, insbesondere zur Kofinanzierung von Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des acquis (Darlehen der EIB, der EBWE und der Weltbank); dies betrifft auch privatwirtschaftliche Finanzierungsquellen, nämlich in gewinnträchtigen Bereichen wie Telekommunikation, TEN usw. Mit den betreffenden Institutionen hätte die Kommission Rahmenvereinbarungen über Finanzierungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts abzuschließen. PHARE käme die Funktion zu, durch Vergabe von Zuschüssen als Katalysator für Darlehen aus öffentlichen und privaten internationalen Quellen zu wirken.

Im Bereich der Nuklearsicherheit schließlich hätte sich die Koordinierung zwischen den verschiedenen Geldgebern auf die Gesamtheit der Maßnahmen (Unterstützung, Modernisierung, Stillegung) zu erstrecken, die zur Verbesserung der Sicherheitsvorschriften durchgeführt werden. Die Union wird mit PHARE- und EURATOM-Darlehen hierzu beitragen und über die Einhaltung der in den verschieden Nuklearsicherheitsabkommen ("Nuclear Safety Account Agreements") festgeschriebenen Zeitpläne wachen.

Alle diese Finanzmittel könnten im wesentlichen ab 1998 für die Ziele der Heranführungsstrategie bereitgestellt werden, mittels einer besseren Verknüpfung der einzelnen Fördermittel, die vor allem durch die Beitrittspartnerschaften zu erreichen ist, im Rahmen der Verwaltungskompetenzen, über die die Kommission bereits verfügt. Allerdings hätte der Europäische Rat, wie er es bereits auf seiner Essener Tagung getan hat, dafür zu sorgen, daß die Möglichkeiten erweitert werden, mit der Übernahme des acquis communautaire verbundene Investitionen über PHARE zu finanzieren.

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IV. RECHTSINSTRUMENTE

Der reibungslose Ablauf des Beitrittsprozesses, der alle interessierten Staaten einschließt, setzt einen soliden Rahmen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und jedem einzelnen Kandidaten voraus, auf dessen Grundlage das Programm zur Vorbereitung des betreffenden Landes auf den Beitritt erstellt und ausgeführt werden kann.

Die Festlegung dieses Rahmens beinhaltet neben dem neuen Instrument der "Partnerschaft für den Beitritt" den verstärkten Rückgriff auf bestehende Instrumente - insbesondere auf die Europa-Abkommen - und die verstärkte Teilnahme der beitrittswilligen Länder an den Gemeinschaftsprogrammen und den Mechanismen zur Anerkennung des Acquis communautaire.

1° Partnerschaften für den Beitritt

Die "Partnerschaft für den Beitritt" ist das zentrale Instrument der intensivierten Strategie. Hier werden in einem übergreifenden Rechtsrahmen für die Durchführung des Programms zur Vorbereitung eines Landes auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union alle Formen der Unterstützung für den jeweiligen Beitrittskandidaten zusammengefaßt.

Gegenstand einer "Partnerschaft für den Beitritt" sind:

konkrete Zusagen, mit denen sich der Beitrittskandidat auf demokratische Grundwerte und stabile makroökonomische Verhältnisse, nukleare Sicherheit und ein Programm zur Übernahme des acquis communautaire nach einem bestimmten Zeitplan und unter besonderer Berücksichtigung der in der jeweiligen Stellungnahme angedeuteten prioritären Bereiche verpflichtet;

die Mobilisierung aller Mittel, die der Gemeinschaft zur Vorbereitung eines Kandidaten auf den Beitritt zur Verfügung stehen. Im Vordergrund stehen hier neben dem PHARE-Programm neue Formen der Unterstützung, die die Kommission gegebenenfalls im Rahmen der finanziellen Vorausschau künftig einplanen kann (Beihilfen für die Landwirtschaft, Euratom-Darlehen und Darlehen zur Zahlungsbilanz, s.o.)

Das Programm zur Übernahme des Acquis communautaire wird von der Europäischen Kommission und dem jeweiligen Beitrittskandidaten in partnerschaftlicher Zusammenarbeit erstellt. Die erwähnten Prioritäten dürften sich in einem ersten Stadium auf die in den Stellungnahmen als defizitär eingestuften Bereiche beziehen.

Die festgelegten Ziele sollen innerhalb eines vorläufigen Zeitplans verwirklicht werden. Die Gewährung finanzieller Unterstützung - auf der Grundlage einjähriger Finanzierungsabkommen - wird von der Erreichung der gesetzten Ziele und Fortschritten bei der Durchführung der laufenden Programme abhängig gemacht. Für die Programmdurchführung gelten somit strenge Beitrittsauflagen, die auf entsprechenden Evaluierungsmechanismen und dem ständigen Dialog mit der Kommission basieren.

Die Kommission wird dem Europäischen Rat regelmäßig über den jeweiligen Stand der Durchführung und beobachtete Fortschritte Bericht erstatten. Ihren ersten Bericht wird sie dem Ende 1998 tagenden Europäischen Rat vorlegen; alle weiteren folgen in regelmäßigen Abständen. Anhand dieser Berichte lassen sich die Fortschritte der Staaten beurteilen, mit denen noch keine Beitrittsverhandlungen aufgenommen wurden. Stellt sich dabei heraus, daß ein oder mehrere Beitrittskandidaten die notwendigen Voraussetzungen erfüllt haben, wird die Kommission dem Rat nahelegen, Verhandlungen mit dem betreffenden Land bzw. den Ländern einzuleiten.

Die Partnerschaften für den Beitritt und die Abkommen über die Projektfinanzierung werden, wie von der Kommission bei der Reform des PHARE-Programms angekündigt, an die Stelle der Dokumente für die Programmplanung treten, die sie nach Anhörung des Verwaltungsausschusses annimmt (Nationales Operationelles Programm - COP; Sektorales Operationelles Programm - SOP, Strategiedokumente - SP usw.).

Jede "Partnerschaft für den Beitritt" wird - mit mehrjähriger Programmplanung - in Form einer Entscheidung festgelegt, die die Kommission nach Anhörung des betreffenden Beitrittskandidaten erläßt. Die einjährigen Finanzierungsabkommen zur Durchführung der in der Partnerschaft für den Beitritt vorgesehenen Projekte werden mit dem Kandidaten auf der Grundlage von Entscheidungen geschlossen, die die Kommission nach Anhörung der zuständigen Verwaltungsausschüsse erläßt.

Die Vorbereitung der Partnerschaften für den Beitritt wird in der zweiten Hälfte des Jahres 1997 anlaufen.

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2° Europa-Abkommen

Mit den Europa-Abkommen wurde die bilaterale Zusammenarbeit mit der EU eingeleitet, die zur weitergehenden Integration in einer großen Zahl von Bereichen führen soll (Abkommen über Handel, Wettbewerb, Annäherung der Rechtsvorschriften, Standardisierung usw.). Die im Rahmen der Abkommen eingesetzten Assoziationsräte, Assoziationsausschüsse und Sonderausschüsse sowie Parlamentarischen Assoziationsausschüsse sind die wichtigsten Foren für den Dialog mit den beitrittswilligen Staaten.

Besonders hilfreich bei der Anwendung der intensivierten Heranführungsstrategie ist die Zusammenarbeit bei der Ermittlung des Stands der Annäherung der Rechtsvorschriften und beim Austausch von Informationen über den Ausbau des Acquis in den Assoziations-Sonderausschüssen.

Die Abkommen, die ja die meisten Rechtsbereiche des Acquis communautaire umfassen, werden den beitrittswilligen Staaten eine nützliche Hilfe bei der Erstellung ihres jeweiligen Programms zur Übernahme des Acquis sein.

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3° Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen und den Mechanismen zur Anwendung des Acquis communautaire

In dem Maße, in dem sich die beitrittswilligen Länder verpflichten, den Acquis unwiderruflich zu übernehmen, muß die Europäische Union ihre Unterstützung im Hinblick auf die Annäherung der Rechtsvorschriften ausbauen. Logischerweise müssen die fraglichen Länder dann auch - noch vor dem eigentlichen Beitritt - in die Gemeinschaftsprogramme und Mechanismen zur Anwendung des Acquis einbezogen werden, sobald sie die betreffenden Vorschriften in einzelnen Bereichen umgesetzt haben.

a) Die Intensivierung der Hilfe bei der Annäherung der Rechtsvorschriften setzt voraus, daß das Mandat für das Amt für den Informationsaustausch über die technische Hilfe, TAIEX (Technical Assistance information Exchange Office), das gemäß dem Weißbuch über die Vorbereitung der mittel- und osteuropäischen Staaten auf die Integration in den Binnenmarkt der Union eingerichtet wurde, erweitert und verlängert wird. Im Rahmen der Heranführungsstrategie wäre es Aufgabe des Amtes, Informationen über den gesamten Acquis communautaire (insbesondere in den Bereichen Umwelt und Verkehr) bereitzustellen und seinen Wirkungsbereich in den Beitrittsländern im Hinblick auf die Vorbereitung sowohl der Verwaltungsbehörden als auch der Unternehmen und der Bürger auf die Regeln des Binnenmarktes auszudehnen.

b) Die schrittweise Aufnahme mittel- und osteuropäischer Staaten in einen breiten Fächer von Gemeinschaftsprogrammen ist eine Zwischenetappe auf dem Weg zum eigentlichen Beitritt.

Die in den Europa-Abkommen vorgesehene Teilnahme der Beitrittskandidaten an den Programmen der Gemeinschaft bereitet keine grundsätzlichen Probleme. Die diesbezüglichen rechtlichen Verfahren sind bereits eingeleitet worden. Programme, die weite Bereiche der Gemeinschaftspolitik - u.a. allgemeine und berufliche Bildung, Forschung, Kultur, Umwelt, KMU, Binnenmarkt - umfassen, sind eine nützliche Hilfe bei der Vorbereitung auf den Beitritt, weil sie die assoziierten Staaten und deren Bürger mit den politischen Entscheidungen und Arbeitsmethoden der Europäischen Union vertraut machen.

Die Schwierigkeit besteht darin, die Teilnahme an der Gesamtheit der Programme wirksam zu gestalten. Zu diesem Zweck sollten im Rahmen des PHARE-Programms und je nach den budgetären Möglichkeiten des betreffenden Landes finanzielle Beiträge zur Teilnahme der Beitrittskandidaten an den Gemeinschaftsprogrammen über die vom Europäischen Rat in Essen festgelegte 10%-Schwelle hinaus geleistet werden.

c) Die Teilnahme an bestimmten Mechanismen der Zusammenarbeit der Verwaltungen und der Anwendung des Acquis communautaire

Die schrittweise Einbeziehung in die diversen Programme sowie in die Instrumente der Verwaltungszusammenarbeit und der Anwendung des Acquis communautaire wird die mittel- und osteuropäischen Länder in die Lage versetzen, sich ein genaueres Bild von der gemeinschaftlichen Gesetzgebung zu machen und Lehren aus den Erfahrungen der Mitgliedstaaten zu ziehen, und das gegenseitige Vertrauen der Verwaltungen stärken. Es geht keineswegs darum, Ländern, die noch nicht Mitglied der Europäischen Union sind, Entscheidungsbefugnisse einzuräumen, sondern vielmehr darum, sie mit den gemeinschaftlichen Verfahren vertraut zu machen.

Die aktive Beteiligung an bestimmten Einrichtungen und Organen der Gemeinschaft ist ebenfalls ein Weg, um die Übernahme des Acquis besser vorzubereiten. Rein technische Probleme können dank der vielfältigen Kontakte in den entsprechenden Gremien gelöst werden. Besonders begehrt wird die Assoziation mit Stellen wie der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln, der Europäischen Umweltagentur, dem Europäischen Patentamt und der Europäischen Stiftung für Berufsbildung sein.

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Anders als bei den bisherigen Erweiterungen ist die Europäische Union bei der nächsten Erweiterung gezwungen, die Instrumente der Unterstützung für alle Beitrittskandidaten und den Ablauf der Verhandlungen unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem ein Land in den Prozeß einbezogen wird, im Rahmen eines Gesamtkonzepts - nämlich der Intensivierung der Heranführungsstrategie - festzulegen, um so dem gesamten Erweiterungsvorgang Kohärenz zu verleihen. Richtig angewandt garantiert diese Strategie allen Beteiligten einen gut vorbereiteten Beitritt und hilft bei der Lösung erweiterungsbedingter Probleme, indem der systematische Rückgriff auf lange Übergangsphasen vermieden wird, die den Acquis communautaire und den Zusammenhalt der Union in Frage stellen könnten.

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