15. Oktober 2012

UBA: Urangehalt von Düngemitteln muss begrenzt werden

Themen: Düngung,Naturschutz,Umwelt — info @ 10:10

Berlin (agrar.de) – In Deutschland werden pro Jahr etwa 167 Tonnen Uran mit Düngemitteln auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht und teilweise ins Grundwasser ausgewaschen. Sie können so zu einer gesundheitsgefährdenden Belastung des Trinkwassers führen.

Die Kommission Bodenschutz (KBU), die das Umweltbundesamt UBA in Fragen des Bodenschutzes berät, empfiehlt deshalb, den Urangehalt in Düngern gesetzlich zu begrenzen. Das UBA schließt sich dieser Empfehlung an und rät, kurzfristig eine Kennzeichnungspflicht für uranhaltige Dünger einzuführen.

In Düngemitteln kommt Uran in höheren Konzentrationen durch das beigemischte Phosphat aus Sedimentgestein vor, die Konzentrationen in den untersuchten Kunstdüngern liegen bei 2-200 mg Uran/kg je nach Herkunft. Die Landwirtschaft in Deutschland hat, konservativ geschätzt, von 1951 bis 2009, allein mit mineralischen Phosphat-Düngern, 1.400 bis zu 13.000 t Uran auf den Äckern verteilt, was einer Belastung der landwirtschaftlichen Nutzfläche von 0,1 – 0,7 kg Uran pro Hektar entspricht. Das Uran aus den Düngemitteln reichert sich dabei im Grundwasser an und gelangt so ins Trinkwasser.

Auch organische Dünger können Uran enthalten, allerdings in sehr viel geringeren Dosen. Beim Klärschlamm haben sich die Gehalte zwischen Anfang der neunziger Jahre und 2008 von 1,2 mg/kg auf 2,4mg/kg bereits verdoppelt. Wenn weiterhin, wie im derzeitigen Mittel der letzten 10 Jahre, jährlich 167 Tonnen Uran über den Dünger verteilt werden, wird das zu einer langfristig teuren Trinkwasseraufbereitung führen, um das Uran wieder abzuscheiden.

Positionspapier der KBU

Studie „Uran in Boden und Wasser




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