11. Juni 2008

DBV lehnt Verschärfung der Nachbauregelung ab

Themen: Handel,Pflanzen,Verbände — info @ 12:06

Pflanzenzüchter kündigen Rahmenregelung
Bonn/Berlin (agrar.de) – Der Bundes­verband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) ist mit dem gegenwärtigen Volumen der Nachbaugebühren nicht einverstanden. Deshalb drängt er auf striktere Regeln bei der Erfassung des Nachbaus und eines höheren Volumens der Nachbaugebühren. Das lehnt der Deutsche Bauernverband (DBV) unter Hinweis auf die entlastenden Vereinbarungen der bestehenden Rahmenregelung ab. Daraufhin hat der Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter die gemeinsam von beiden Organisationen getragene Rahmenregelung zum Nachbau mit Wirkung zum 30. Juni 2008 aufgekündigt. Dies teilte der BDP-Vorsitzende Dr. Kartz von Kameke dem DBV in einem Schreiben vom 05.06.2008 mit.

Der DBV nimmt diese einseitige Kündigung zur Kenntnis. Damit gilt zur Ernte 2009 das gesetzliche Verfahren und Nachbausaatgut wird komplett kostenpflichtig. Die Vereinbarungen der Rahmenregelung, wie die Freistellung von der Zahlung der Nachbaugebühr ab einem Saatgutwechsel von 60 Prozent, entfallen fortan. Doch bleibt die Möglichkeit erhalten, individuelle Vereinbarungen mit dem Sortenschutz­inhaber zu treffen.

Entsprechend der letzten Rechtsprechung beträgt die Nachbaugebühr grundsätzlich
50 Prozent der Z-Lizenz, weitere in der Rahmenregelung vereinbarte Rabatte entfallen. In einem Schreiben an den Vorsitzenden des BDP fordert DBV-Präsident Gerd Sonnleitner den BDP auf, im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit die Höhe der Z-Lizenzen der Sorten offen zu legen. Der DBV wird gemeinsam mit seinen Landesverbänden seine Mitglieder über Umsetzung und konkrete Inhalte des gesetzlichen Verfahrens wie beispielsweise korrekte Auskunftsvoraussetzungen beraten.

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