30. Januar 2008

RLV: Zahlungsansprüche für Bewirtschafter

Themen: Agrarrecht,Pacht&Besitz,Verbände — info @ 12:01

Bonn (agrar.de) – Ein Verpächter landwirtschaftlicher Flächen hat bei Beendigung eines Pachtvertrages keinen Anspruch auf Übertragungen der entkoppelten Zahlungsansprüche, die dem Pächter aufgrund der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik im Jahre 2005 zugeteilt worden sind. Darauf weist der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn hin und beruft sich dabei auf höchstrichterliche Rechtsprechung.

Darüber hinaus könne der Verpächter nicht im Wege der Vertragsanpassung eine Zustimmung zur Übertragung der Zahlungsansprüche vom Pächter einfordern. Dies haben nach RLV-Angaben die Oberlandesgerichte Celle (Urteil vom 5. Juli 2006, AZ: 7 U 67/06), München (Beschluss vom 30. Juni 2006, AZ: 1 Lw U 5104/05) und Rostock (Urteil vom 7. März 2006, AZ: 12 U 7/05), aber auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Urteile vom 27. April 2007, AZ: 12 U 7/05 und vom 24. November 2006, AZ: LwZR 6/06) so entschieden.

Der RLV hebt aber hervor, dass es selbstverständlich den Pachtparteien freistehe, einvernehmlich eine andere Regelung für ihr Pachtverhältnis zu treffen.




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