15. Januar 2008

WLV zum Landeswassergesetz: kaum konkrete Detailregelungen

Themen: Agrarrecht,Klima,Verbände,Wasser — info @ 16:01

Münster agrar.de – Die Landesregierung von NRW will, dass die Flüsse und Bäche im Land weiter der Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen dienen. Dies ist aus Sicht des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV) die gute Nachricht des neuen NRW-Wassergesetzes, das Ende 2007 im Düsseldorfer Landtag verabschiedet wurde. Der Verband hatte sich hierfür – gemeinsam mit dem Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) – im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens stark gemacht und begrüßt die Regelung als wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung einer verantwortungsvollen Wasserpolitik in NRW.

„Für die nachhaltige Nutzung der vielen landwirtschaftlichen Flächen, die in unserem Bundesland an Gewässer grenzen, ist es sehr wichtig, dass überschüssiges Wasser ungehindert abfließen kann. Ohne diese Voraussetzung könnte unsere Landwirtschaft ihre Funktionen als Nahrungsmittellieferant und immer stärker auch als Klimaschützer nicht effektiv erfüllen“, sagte WLV-Präsident Franz-Josef Möllers.

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband bemängelt jedoch, dass das neue Landeswassergesetz – anders als vergleichbare Regelwerke in anderen Bundesländern und im Gegensatz zu anderslautenden Forderungen der beiden Bauernverbände – in einigen Teilbereichen kaum konkrete Detailregelungen enthält. So wären nach Ansicht des Verbandes bei Fragen zur Gewässerunterhaltung, zur Umlandnutzung sowie zum Schutz des Eigentums klarere Regelungen wünschenswert gewesen.




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