13. Dezember 2007

NRW: Schnelle Internet-Verbindungen auch für ländliche Räume

Düsseldorf (agrar.de) – Ab 2008 kann in ländlichen Räumen die Versorgung mit schnellen Internetverbindungen gefördert werden. Darauf haben sich die Agrarminister von Bund und Ländern jetzt im Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz‘ (PLANAK) verständigt.

‚In dünner besiedelten Regionen ist die Breitbandversorgung häufig schlechter als in den Ballungsräumen, weil sich für die Anbieter der Anschluss dieser Gebiete aufgrund der geringeren Nutzerzahlen teilweise noch nicht rechnet‘, erläutert Umweltminister Eckhard Uhlenberg. ‚Schnelle Datenautobahnen sind aber eine Grundlage für die künftige wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume. Deshalb wird das Land die Gemeinden darin unterstützen, die Breitbandversorgung im ländlichen Raum zu verbessern.‘

Die Unternehmen der Telekommunikationsbranche werden aber nur dann bereit sein, mit schnellen Internetverbindungen unterversorgte Regionen anzuschließen, wenn entstehende Anfangsverluste reduziert werden. Gemeinden, die Unternehmen entsprechende Zuschüsse gewähren, können in Zukunft mit bis zu 40 Prozent der nicht gedeckten Kosten vom Land gefördert werden (maximal 50.000 Euro). Förderfähig sind sowohl leitungs- als auch funkbasierte Lösungen.

Die Förderung ist möglich, wenn die Ortschaft nicht mehr als 10.000 Einwohner hat, Marktversagen vorliegt, das Projekt zuvor technologieneutral sowie öffentlich ausgeschrieben und das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt worden ist. Je Gemeinde ist nur ein Antrag zulässig. Zuständig für die Umsetzung der Förderung sind die Bezirksregierungen. Ingesamt stellt das Land für die Breitbandförderung in 2008 1,1 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln bereit.

Die Minister verständigten sich darüber hinaus darauf, auch die Förderbedingungen für die Nutzung erneuerbarer Energien durch den Bau von Nahwärme- oder Biogasleitungen im ländlichen Raum zu verbessern. Solche Leitungen sind erforderlich, um die bei der Stromerzeugung aus Biogas anfallende Prozesswärme besser zu nutzen.

‚Damit verbessern wir die Effizienz der Biogasanlagen. Dies rechnet sich für die Bäuerinnen und Bauern und ist gleichzeitig ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz‘, so Uhlenberg. Die neuen Fördermöglichkeiten werden in Nordrhein-Westfalen über die ‚Richtlinien zur Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung‘ umgesetzt, über die u. a. auch die Dorferneuerung und die Flurbereinigung gefördert werden. Zuständig sind ebenfalls die Bezirksregierungen.

Nach dem Entwurf des Bundeshaushaltes stehen im kommenden Jahr insgesamt 660 Mio. Euro (2007: 615 Mio. Euro) an Bundesmitteln bereit. Davon wird Nordrhein-Westfalen voraussichtlich einen Anteil von gut 43,4 Mio. Euro (2007: 40,4 Mio. Euro) erhalten.

Zusammen mit den Landesmitteln (40 Prozent) stehen damit in nächsten Jahr rund 72,3 Mio. Euro (2007: 66,4 Mio. Euro) für die Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung. Neben der Förderung der ländlichen Entwicklung sind das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, die Agrarumweltmaßnahmen und der Hochwasserschutz weitere Schwerpunkte der Förderung.

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