26. November 2007

EU-Kommission schlägt Ausfuhrerstattungen für Schweinefleisch vor

Brüssel (agrar.de) – Mariann Fischer Boel, EU-Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, kündigte heute Schritte an, um angesichts der schwierigen Marktlage Ausfuhrerstattungen für Schweineschlachtkörper, Teilstücke und Schweinebäuche einzuführen.

Der Vorschlag geht noch diese Woche in den Verwaltungsausschuss. Die Erstattungen sollen für Ausfuhren unabhängig vom Bestimmungsort gezahlt werden. Gleichzeitig wird die Kommission die im vergangenen Monat eingeführte Beihilferegelung für die private Lagerhaltung aussetzten. Frau Fischer Boel wird die Agrarminister auf der heutigen Ratstagung Landwirtschaft über ihren Vorschlag unterrichten.

Auf der Tagung des Rates vom 22. Oktober teilte die EU-Kommissarin den Ministern mit, die Kommission werde die Marktlage weiterhin genau beobachten. Aufgrund der schwierigen Lage im EU-Schweinefleischsektor, die insbesondere auf die hohen Futtermittelkosten zurückzuführen ist, war am 29. Oktober eine Beihilferegelung für die private Lagerhaltung eingeführt worden, die auf großes Interesse der Marktbeteiligten stieß.

Seit dem 29. Oktober wurden Beihilfen für etwa 85.000 Tonnen beantragt, davon 16.000 Tonnen in Spanien, 14.000 Tonnen in Italien, 12.500 Tonnen in Dänemark und 12.000 Tonnen in Deutschland. Dadurch scheinen sich die Preise stabilisiert zu haben, jedoch haben sich die Margen bei den Futtermittelkosten im Vergleich zum Durchschnitt des Zeitraums 2002-2006 im Jahr 2007 um rund 65-70 Prozent verringert.

Auch der starke Rückgang des US-Dollar hat die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Ausführer, deren Hauptkonkurrenten die USA, Kanada und Brasilien sind, drastisch gesenkt. Zur Behebung der Schwierigkeiten der europäischen Schweineerzeuger erscheint die Regelung für die private Lagerhaltung daher als unzureichend.

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