06. November 2007

DBV: Erbschaftsteuerreform nimmt Gestalt an

Themen: Agrarrecht,Pacht&Besitz,Verbände — info @ 20:11

Verband: Eckpunkte lassen Richtung erkennen – viele Details noch unklar

Berlin (agrar.de) – Die vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geleitete Arbeitsgruppe hat nun die Eckpunkte für die Erbschaftsteuerreform verkündet. Demnach sollen Freibeträge für nahe Verwandte erhöht und Erben betrieblicher Vermögen entlastet werden. Zur Entlastung der Erben gewerblicher und
land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen soll ein ‚modifiziertes Abschmelzmodell‘ eingeführt werden, bei dem bei Fortführung des Unternehmens 85 Prozent der Steuer schrittweise über 10 Jahre erlassen wird.

Mit dieser Entscheidung erhalten die Betriebe nun endlich nach über einem halben Jahr intensiver Diskussion wieder ansatzweise Planungssicherheit in der Generationenfolge, kommentierte der Deutsche Bauernverband (DBV). Mit den jetzt verkündeten Eckpunkten scheine zumindest die Einführung des seit über zwei Jahren versprochenen und vom DBV nachdrücklich geforderten Abschmelzmodells gesichert, wenn auch nicht in der ursprünglich vorgesehenen Variante der völligen Abschmelzung. Zwischenzeitlich seien gerade für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft Existenz bedrohende Szenarien diskutiert worden, die das Abschmelzmodell in Frage stellten und besonders in der Frage der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe völlig unrealistische Ansätze hatten. Hier hatte sich der DBV von Beginn der Diskussion an für ein ertragswertorientiertes Bewertungsverfahren ausgesprochen und konstruktive und verfassungsfeste Vorschläge eingebracht.

Der DBV ist zuversichtlich, dass anhand dieser Eckpunkte ein praktikabler Gesetzesentwurf erarbeitet werden kann, der die Generationenfolge in der Land- und Forstwirtschaft weiterhin zu vernünftigen Bedingungen ermöglicht. Die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes, in dem strittige Details noch zu klären sein werden, wird der DBV weiterhin kritisch begleiten. Vor allem die Ankündigung, dass die Reform zwar rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll, aber noch bis zum Inkrafttreten im Jahr 2008 noch nach dem alten Erbschaftsteuerrecht veranlagt werden kann, wird der DBV sorgfältig beobachten. Wichtig sei, dass sich keine rückwirkenden Verschärfungen für die Land- und Forstwirtschaft ergeben, erklärte der DBV.

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