22. Oktober 2007

Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung umstritten

Themen: Agrarrecht,Förderung,Verbände,Wirtschaft — info @ 15:10

Berlin (agrar.de) – Zentrale Bereiche der von der Bundesregierung geplanten Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung stoßen bei Experten auf Ablehnung. Das berichtet des Pressedienst des Bundestages.

Der Hauptgeschäftsführer der Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Dr. Harald Deisler, sagte am Montag in einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Regierung, es bestehe die Gefahr, dass es von 2010 an zu Beitragssatzsteigerungen komme.

Der Bundeszuschuss für die Unfallversicherung soll laut Entwurf im Jahr 2010 von 200 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro reduziert werden. Die Einsparungen sollen demnach unter anderem dadurch erreicht werden, dass Beziehern kleinerer Renten aus der Unfallversicherung von 2008 an eine Abfindung angeboten wird. Der stellvertretende Leiter des Instituts für ländliche Räume bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, Dr. Peter Mehl, sagte in der Anhörung, er rechne nur mit einem ‚maximalen Abfindungsbetrag von 78 Millionen Euro‘. Die Vorgaben des Gesetzentwurfs in Höhe von 100 Millionen Euro seien nicht zu erreichen. Letztlich könne aber im Vorfeld nicht abgeschätzt werden, welchen Erfolg die Abfindungsaktion haben werde.

Für den Deutschen Bauernverband (DBV) forderte der Referatsleiter Sozialpolitik des Deutschen Bauernverbandes, Burkhard Möller, angesichts dieser Unsicherheit müsse abgewartet werden, wie die Abfindungsaktion bis Ende 2009 laufe. Erst wenn diese erfolgreich sei, könne eine Absenkung der Bundesmittel auf 100 Millionen Euro geprüft werden. Er betonte zugleich: ‚Wir wollen die Abfindungsaktion haben.‘

Der DBV begrüße ausdrücklich, dass der Bund mindestens 400 Millionen Euro in den Jahren 2008 und 2009 zusätzlich zur Verfügung stellen will, um das Umlagesoll der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften dauerhaft durch die Abfindung von Renten zu reduzieren. In anderen Punkten geht dem Bauernverband der Gesetzentwurf nicht weit genug. So müsse die Wartezeit auf eine Unfallrente nach einem Arbeitsunfall nicht nur auf 26 Wochen, sondern auf 52 Wochen erhöht werden. Zudem müsse dann eine Erwerbsminderung von 30 Prozent vorliegen. Im Gesetzentwurf sind 20 Prozent vorgesehen. Der Verband plädiert zudem dafür, dass neue Unfallrenten im Rentenalter wegfallen müssten.

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