18. Mai 2007

Stillgelegte Flächen zur Futternutzung freigegeben

Themen: Bundesländer,EU,Flächenstilllegung — info @ 11:05

Berlin (agrar.de) – Die extreme Trockenheit im April hat das Pflanzenwachstum auf den Futterflächen erheblich gemindert. In mehreren Bundesländern (bislang Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen) wurden daher ab sofort die stillgelegten Flächen für die Futternutzung freigegeben.

Die Freigabe der Stilllegungsflächen ermöglicht es den Landwirten, die Futterversorgung für die Tiere sicher zustellen.

Das EU-Recht sieht lediglich die Nutzung des Auswuchses auf Stilllegung vor. Ein Umbruch und die Einsaat von neuen Futterpflanzen ist nicht erlaubt.

In allen Bundesländern müssen Betriebe, die von der Ausnahmereglung Gebrauch machen wollen, dies schriftlich bei den zuständigen Kammern, Ämtern bzw. Kreisverwaltungen anzeigen.

Die Entscheidung über eine Freigabe von Flächen, die für den Anbau von Nahrungsmitteln stillgelegt werden, hat die EU-Kommission seit 2007 an die Mitgliedstaaten übertragen. In Deutschland handelt es sich laut DBV insgesamt um rund 850.000 Hektar.




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