DBV: Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher ist sicherzustellen
Verband zur Bundestagsanhörung über Grüne Gentechnik
Berlin (agrar.de) – Die Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher ist das zentrale Anliegen der ‚guten fachlichen Praxis‘ beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft. Dazu muss die Koexistenz aller Anbauformen – also das Miteinander des Landbaus mit und ohne Einsatz der Grünen Gentechnik – sichergestellt werden. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer Stellungnahme anlässlich der am 25. Oktober 2006 stattfindenden Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages. Die völlig praxisfremden Regelungen zur Haftung des jetzigen Gentechnikgesetzes seien so zu verändern, dass sie für Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen und für diejenigen, die auf solche Pflanzen verzichten, sowie für die Versicherungswirtschaft kalkulierbar sind. Wer die gute fachliche Praxis einhalte, dürfe nicht mit Haftungsrisiken belastet werden, forderte der DBV. Ebenso müsse der Landwirt, der keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbaut, bei möglichen Schäden unbürokratisch und ohne Ausfallrisiko entschädigt werden. Verbleibende Restrisiken jenseits der verschuldensabhängigen Haftung müssten deshalb durch einen Haftungsfonds abgedeckt werden, der vor allem von den Saat- und Pflanzgut liefernden Unternehmen wie auch von den Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, gespeist werde.
Der DBV fordert in seiner Stellungnahme, umgehend in der EU beim Saatgut einen Schwellenwert in Höhe von etwa 0,1 Prozent festzulegen. Aus Gründen der Einfachheit plädiert der DBV für einen Grenzwert für konventionelles Saatgut und Saatgut für den ökologischen Anbau. Nur so lasse sich künftig auch weiterhin problemlos Saatgut für den ökologischen Anbau erzeugen. Zudem ermögliche der niedrige Saatgutschwellenwert Sicherheitsabstände in der Landwirtschaft, die unter den in Deutschland vorhandenen Strukturen tatsächlich einzuhalten seien.
Für den DBV ist es zwingend notwendig, dass in Deutschland eine wissenschaftliche und praktische Forschungsgrundlage zu den Regelungen für die Koexistenz geschaffen werde. Dabei müssten in einem gezielten Anbau unter Einbeziehung aller betroffenen Kreise die Fragen der Koexistenz untersucht werden, um sicherzustellen, dass geplante Verordnungen beispielsweise zur guten fachlichen Praxis kontinuierlich bewertet werden.
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