01. Juni 2005

CDU/CSU: Gentechnik-Gesetz grundlegend überarbeiten

Themen: Gentechnik,Haftung — info @ 16:06

Künast hat das Gentechnikgesetz ihren eigenen ideologischen Vorstellungen angepasst

Berlin (agrar.de) – Zum Vermittlungsverfahren zum Gentechnikgesetz erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bio- und Gentechnologie, Helmut Heiderich:

‚Mit der inhaltlichen Aufspaltung des Gentechnikgesetzes, mit überfallartigen Änderungsbeschlüssen und mit parlamentarischen Schnellverfahren hat Ministerin Künast das Gentechnikgesetz ihren eigenen ideologischen Vorstellungen angepasst.

Wissenschaft, Wirtschaft, Fachwelt, Gewerkschaften und Anwender haben unisono die von Rot-Grün beschlossenen Regelungen abgelehnt. Weil sie zu Recht befürchten, dass Deutschland dadurch in Europa und im internationalen Wettbewerb benachteiligt würde.

In einer 6-Punkte-Erklärung vor dem Bundesrat hat Ministerin Künast selbst wesentliche Mängel des Gentechnikgesetzes zugegeben. Dies zeigt, dass es mit kleinen Korrekturen nicht getan ist.

Die erkennbaren Zukunftschancen für diese neue Leit- Technologie müssen, wie in Paragraph 1 des Gesetzes bereits formuliert, auch materiell ermöglicht werden.

– Entbürokratisierung der industriellen Biotechnik und der Forschungsarbeit; – Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher durch strenge Zulassungs-, Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften; – Eindeutige Definitionen für Forschung und kommerzielle Anwendung; – Haftungsregelungen, die zwischen dem Eintreten für eigenes Verschulden und Vorgängen, für die es keinen schuldhaften Verursacher gibt, unterscheiden.

Nur durch eine grundlegende Neuausrichtung des Gentechnikrechts – beispielsweise mit einer gesamtgesellschaftlichen Lösung wie im Nachbarland Holland – werden wir dieser Hochtechnologie in Deutschland eine Zukunft geben. Dafür werden sich CDU/CSU nach der Bundestagswahl unverzüglich einsetzen.

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