23. November 2004

Grüne: Flächenprämienanträge für Streuobstwiesen bis zum 15. Mai stellen

Themen: Archiv — info @ 16:11

Berlin (agrar.de) – Zur im Zuge der Agrarreform geschaffenen bundesweiten Prämienberechtigung für Streuobstwiesen erklärt Cornelia Behm, Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft für Bündnis 90 / Die Grünen:

‚Die Agrarministerien der Länder haben klar gestellt, dass sämtliche Streuobstwiesen im Rahmen der EU-Agrarreform als Dauergrünland und nicht als Dauerkulturen einzustufen sind und damit bundesweit prämienberechtigt sind. Dies betrifft ca. 300.000 ha Streuobstwiesen. Diese Obstbaumkulturen sind besonders artenreich, aber aus wirtschaftlichen Gründen von Rückgang bedroht. Es ist ein großer umweltpolitischer Erfolg der Agrarreform, dass sie nunmehr in ihrem Bestand gesichert werden können. Dies kommt sowohl den Obstbauern als auch der Natur zu Gute.

Die Eigentümer von Streuobstwiesen können nunmehr bundesweit bis zum 15. Mai Anträge stellen, um für ihre Streuobstwiesen die neue Grünlandprämie zu erhalten. Da dies noch nicht allen Betroffenen bekannt ist, sind die Agrarbehörden in den Bundesländern aufgefordert, die Betroffenen entsprechend zu informieren und zu beraten.

Bisher waren Streuobstwiesen und Grünland nicht prämienberechtigt – unabhängig davon, ob sie als Dauerkultur oder als Dauergrünland eingestuft waren. Diese Einstufung wurde von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In den Bundesländern, in denen sie 2003 als Dauerkultur eingestuft wurden, war nun zu befürchten, dass für sie auch zukünftig keine Prämien gezahlt werden. Diese Gefahr ist nunmehr abgewendet.

Voll prämienberechtigt sind ab 2005 auch andere extensiv genutzte Grünlandflächen wie Kalkmagerrasen, Borstgrasrasen, Berg- oder Streuwiesen – auch dies ein Meilenstein für den Naturschutz und für die Landwirte.‘

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