05. November 2004

CDU/CSU: Schröder muss „Gentechnik-Verhinderungs-Gesetz“ stoppen

Themen: Archiv,Gentechnik — info @ 13:11

Heiderich: Gesetz ist nicht EU-konform – Haftungsvorschriften sind unbrauchbar

Berlin (agrar.de) – Zur Vorlage der 6-Punkte-Mängelliste zum Gentechnikgesetz durch Ministerin Künast erklärt der Bio- und Gentechnik-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich:

‚Mit einem Kuriosum hat das Vermittlungsverfahren zum Gentechnikgesetz geendet. Ministerin Künast selbst hat eine 6-Punkte-Mängelliste zu ihrem Gesetz vorgelegt, welche die wesentlichen Kritikpunkte der Union enthält:

Die Union kritisiert:

– Das Gesetz ist nicht EU-konform.

– Freilandforschung mit Gentechnik ist in Deutschland nur mit staatlichem Haftungsausgleich möglich.

– Das Monitoringverfahren ist nicht ausreichend geregelt.

– Künast’s Haftungsvorschriften sind unbrauchbar und sollen durch einen Ausgleichsfonds oder eine Versicherung, für die sich das Ministerium selbst einsetzen will, ersetzt werden.

– Nach 2 Jahren Erfahrungszeit soll das Gesetz komplett überarbeitet werden.

– Wegen fehlender Erfahrungen aus Erprobungsanbauten (wie dem 2000 angekündigten, aber nie umgesetzten ‚Kanzler-Programm‘) wird der diesjährige Erprobungsanbau der Bundesländer als Bundes-Programm ausgewertet.

Zur gleichen Zeit erklärt Schröder öffentlich, die ständige Risikobetonung bei der Gentechnik bringe Deutschland in eine Situation, die Forschung und Entwicklung in unserem Land nicht befördert.

Diese Lage kann Schröder am Kabinettstisch ändern. Ich fordere ihn auf, ein Gesetz zu stoppen, dem die Fachministerin selbst schon vor der Verabschiedung deutliche Mängel bescheinigt.‘

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