30. November 2004

Mecklenburg-Vorpommern: 45 Prozent der Betriebe auf Feldbau spezialisiert

Themen: Archiv — info @ 16:11

Schwerin (agrar.de) – Von den 5.229 landwirtschaftlichen Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern haben sich 42 Prozent vorwiegend auf den Ackerbau spezialisiert, weitere 3 Prozent auf Gartenbau bzw. Dauerkulturen. Wie das Statistische Landesamt zur betriebswirtschaftlichen Ausrichtung der Landwirtschaftsbetriebe weiter mitteilt, sind 32 Prozent der Betriebe dem Schwerpunkt Rinder- und Schafhaltung einschließlich Futterbau zuzuordnen. 28 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe betreiben überhaupt keine Viehhaltung.

Die betriebswirtschaftliche Ausrichtung ist Ausdruck für die Spezialisierungsrichtung eines Landwirtschaftsbetriebes und kennzeichnet seinen Produktionsschwerpunkt. In Auswertung der allgemeinen Agrarstrukturerhebung 2003 der amtlichen Statistik und der damit verbundenen EG-Agrarstrukturerhebung können erstmals Aussagen nach der einheitlichen EU-Typologie der Betriebsklassifizierung getroffen werden.

Demnach sind 2.181 Betriebe (42 Prozent) aller Größenklassen und Rechtsformen Ackerbaubetriebe, die zu mehr als zwei Dritteln ihrer Wirtschaftstätigkeit Getreide, Hackfrüchte, Ölfrüchte und andere Feldfrüchte, die nicht dem Futterbau dienen, erzeugen. Mit zunehmender Flächenausstattung der Betriebe steigt die Konzentration auf den Ackerbau. So haben sich 64 Prozent aller Einzelunternehmen mit mehr als 100 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche auf den Ackerbau spezialisiert.

Nur wenige Betriebe werden den Gartenbaubetrieben (einschließlich Baumschulen; zusammen 126) bzw. den Dauerkulturbetrieben (vorrangig Obstbaubetriebe; zusammen 46) zugeteilt.

Betriebe, die sich zu mehr als zwei Dritteln auf die Rinder- und Schafhaltung einschließlich des damit verbundenen Futterbaus (Wiesen und Weiden) wirtschaftlich ausrichten, haben an allen Landwirtschaftsbetrieben einen Anteil von 32 Prozent (1.689 Betriebe). Die meisten davon (1.350) sind nach ihrer Rechtsform Einzelunternehmen mit einer Flächenausstattung von weniger als 100 Hektar.

Die vorrangige betriebswirtschaftliche Ausrichtung auf die Veredlung, das ist die Haltung von Schweinen bzw. Geflügel, spielt eine untergeordnete Rolle. Lediglich 3 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe (162), mehr als die Hälfte davon sind Einzelunternehmen, konzentrieren sich zu mehr als zwei Dritteln auf diese Tätigkeit. In weiteren 203 Betrieben, so genannten Verbundbetrieben, hat die Veredlung einen Anteil an der Wirtschaftstätigkeit von höchstens einem Drittel.

In 28 Prozent aller Landwirtschaftsbetriebe wird kein Vieh gehalten.

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WLV: Bullenmäster bekommen „alte“ Prämie auch noch im neuen Jahr

Themen: Archiv — info @ 13:11

Münster (agrar.de) – Gute Nachricht für Bullenmäster: Die seit längerem angekündigte Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums hinsichtlich einer Übergangsregelung für die Sonderprämie für männliche Rinder auf das entkoppelte Direktzahlungssystem im nächsten Jahr liegt jetzt als Entwurf vor. Die Verordnung wird nach Mitteilung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) in Kürze als Eilverordnung erlassen.

‚Dieser Erfolg ist auf maßgebliche Initiative der Berufsvertretung zurückzuführen, wir freuen uns über diese praxisnahe Lösung‘, so WLV-Präsident Franz-Josef Möllers. Hintergrund der Verordnung ist, dass ein Überangebot an Schlachtrindern zum Ende des Jahres vermieden werden soll.

Nach der neuen Verordnung ist vorgesehen, dass in der Zeit vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2005 noch männliche Rinder geschlachtet werden können, für die die Sonderprämie beantragt werden kann. Voraussetzung für diese Rinder ist, dass sie am 31. Dezember 2004 ein Mindestalter von neun Monaten aufweisen müssen und die notwendige Hauptfutterfläche für das Jahr 2004 nachgewiesen werden kann. Die Prämienanträge für die in der Übergangszeit geschlachteten Rinder müssen bis zum 15. März 2005 gestellt werden.

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Niedersachsen verschärft Geflügelpest-Verordnung

Themen: Archiv,Tierseuchen — info @ 09:11

Zweimalige jährliche Untersuchung auf Geflügelpesterreger ist jetzt Pflicht

Hannover (agrar.de) – Am 1. Dezember tritt die neue ‚Niedersächsische Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest‘ in Kraft. Sie ersetzt die alte Verordnung aus dem Jahr 2003, die an die neue Bundesverordnung vom November 2004 angepasst wurde. Deutlich verschärft wurde die neue Verordnung insbesondere durch zwei Bestimmungen, die zum einen die Untersuchungspflicht auf Virussubtypen regeln und zum anderen aus Risikogründen ein Haltungsverbot bzw. eine Haltungsbeschränkung ermöglichen, teilte heute Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen mit.

Der neue Paragraph 3 lautet: ‚Wer mehr als 1.000 Legehennen, 500 Truthühner, 500 Enten oder 100 Gänse oder gewerbsmäßig Hühner, Truthühner, Enten oder Gänse zur Zucht nicht ausschließlich in Ställen hält, hat den Bestand im Dezember 2004 und in der Folge im April und Oktober eines jeden Jahres, bei Mastgänsen im Dezember 2004 und in der Folge im Oktober eines jeden Jahres, auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersuchen zu lassen‘.

Und der neue Paragraph 2 heißt: ‚Die zuständige Behörde kann die Geflügelhaltung beschränken oder verbieten, wenn dies aus Gründen der Seuchenvorbeugung oder -bekämpfung erforderlich ist. Ein Erfordernis besteht insbesondere dann, wenn aufgrund der Lage eines Bestandes, der Auslaufmöglichkeiten und der Kontaktmöglichkeiten zu Wildenten oder -gänsen von einem hohen Infektionsrisiko auszugehen ist‘.

Andere ‚alte‘ Bestimmungen wurden in die neue VO übernommen, wie z. B. dass Sammelstellen und Packstellen Eier nur in zuvor nicht benutzten Verpackungen abgeben dürfen oder das Futtermittel ‚virussicher‘ hergestellt, gelagert und transportiert werden müssen.

Nähere Informationen können auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in der Rubrik ‚Aus den Fachdiensten‘ unter ‚Tierseuchenbekämpfung‘ eingesehen werden.

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29. November 2004

75 Binnenfischereibetriebe in Thüringen

Themen: Archiv — info @ 09:11

Erfurt (agrar.de) – Nach Ergebnissen der Binnenfischereierhebung 2004, die aller 10 Jahre durchgeführt wird, gab es im vorangegangenen Jahr in Thüringen 75 Binnenfischereibetriebe (1). 57 Betriebe gehörten zur Rechtsform Einzelunternehmen, von denen 22 im Haupterwerb geführt wurden. 18 Betriebe entfielen auf die Rechtsformen Personengesellschaften und juristische Personen.

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren in den Binnenfischereibetrieben 224 Personen beschäftigt. Da die Binnenfischerei ein stark saisonal bedingter Betriebszweig ist, waren nur kapp 40 Prozent der Arbeitskräfte vollbeschäftigt.

Die Thüringer Binnenfischerei konzentriert sich auf die Teichwirtschaft und die Behälterhaltung. Es wurden 471 Teiche mit einer Wasserfläche von 848 Hektar und 269 Behälteranlagen mit einem Wasservolumen von 7.867 Kubikmetern bewirtschaftet. Insgesamt wurden 1.091 Tonnen Speisefische erzeugt. Zu knapp 70 Prozent waren das Regenbogenforellen und zu fast 29 Prozent Karpfen. Bachforelle, Schleie, Hecht und Zander spielen in der Thüringer Teichwirtschaft eine untergeordnete Rolle.

Die Thüringer Fluss- und Seenfischer befischten 1.253 Hektar Gewässerfläche, die zu 99 Prozent stehende Gewässer sind. Es wurden 18 Tonnen Fisch gefangen, insbesondere Salmoniden (forellenartige Fische), Hecht und Zander.

(1) Auskunftspflichtig waren Betriebe, die mindestens 1 Tonne Fisch erzeugten oder über 100 m2 Forellen – oder 5.000 m2 Karpfenteich verfügten.

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25. November 2004

Thüringen: Auf 280 Hektar werden Baumschulgewächse herangezogen

Themen: Archiv — info @ 16:11

Erfurt (agrar.de) – Nach Ergebnissen der Baumschulerhebung 2004 gibt es in Thüringen 69 Landwirtschaftsbetriebe die sich auf die Anzucht von Baumschulgewächsen spezialisiert haben. Sie bewirtschafteten nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 280 Hektar Baumschulfläche. Bei einer gleich bleibenden Anzahl der Betriebe ging die Fläche gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 2000 um 10 Hektar zurück.

Fast ein Drittel (30,2 Prozent bzw. 84 Hektar) der Baumschulfläche wird zur Anzucht von Ziergehölzen und Bäumen für Parks, Gärten und als Straßenbegleitgrün sowie für Landschaftsgehölze genutzt. Auf 33 Hektar werden Nadelgehölze für Weihnachtsbaumkulturen herangezogen und auf knapp 37 Hektar stehen Laub- und Nadelgehölze für Aufforstungszwecke. Auf 25 Hektar wachsen veredelte Obstgehölze heran und auf knapp 10 Hektar werden die dafür benötigten Obstunterlagen erzeugt. 7 Hektar werden für die Anzucht von Beerenobststräuchern genutzt. Rosengewächse (Unterlagen und Veredelungen) wachsen auf 14 Hektar heran. Fast ein Viertel der Baumschulfläche liegt brach oder in Gründüngung bzw. wird als Einschlagsfläche oder Mutterpflanzenquartier genutzt.

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SPD zum Gentechnikneuordnungsgesetz: Koexistenz ist machbar, Herr Nachbar

Themen: Gentechnik,Haftung — info @ 16:11

Berlin (agrar.de) – Zur Vorstellung der Ergebnisse eines Erprobungsanbaus mit gentechnisch verändertem Mais erklärt die Berichterstatterin für Agrogentechnik der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß:

‚Die Verantwortlichen für den Erprobungsanbau von gentechnisch verändertem Mais haben das Fazit gezogen: Koexistenz ist möglich, und das mit sehr einfachen Maßnahmen.

Die Auswertung des Versuchsanbaus habe ergeben, dass schon ein Sicherheitsabstand von 20 Metern gewährleiste, dass im angrenzenden Feld keine Einträge von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beziehungsweise keine den EU-rechtlich festgelegten Kennzeichnungs-Schwellenwert von 0,9 Prozent überschreitenden Einträge nachgewiesen werden konnten.

Unverständlich ist deshalb, dass diejenigen, die uns erklären, wie einfach Koexistenz zu ermöglichen ist, im gleichen Atemzug gegen die im Gentechnikneuordnungsgesetz vorgesehene Haftungsregelung wettern. Diese regelt nach dem Verursacherprinzip den Ausgleich, wenn gentechnikfrei anbauende Landwirte aufgrund von GVO-Einträgen in ihren Produkten wirtschaftliche Einbußen erleiden.

Natürlich müssen die Ergebnisse des Versuchsanbaus weiter ausgewertet und überprüft werden. Sechs Anbau-Standorte als Datenbasis sind reichlich dünn.

Aber: Sollten Auskreuzungen so einfach zu verhindern sein, dann kann die Haftungsregelung kein Problem und keine finanzielle Belastung für die GVO-Anbauer darstellen, denn Schadensfälle wären dann doch die absolute Ausnahme. Also: Die Haftungsregelung ist kein Grund zur Aufregung.‘

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Waldzustand in Schleswig-Holstein

Themen: Archiv — info @ 15:11

Dramatische Zunahme von Waldschäden durch Klimaextreme und Schadstoffe

Kiel (agrar.de) – Noch nie ging es dem Wald in Schleswig-Holstein so schlecht. Das ist der traurige Rekord des Waldschadensberichtes 2004, den Umwelt- und Landwirtschaftsminister Klaus Müller heute in Kiel vorstellte. Landesweit sind 75 Prozent aller Bäume geschädigt, im letzten Jahr waren es noch 54 Prozent. Nur noch jeder vierte Baum ist gesund.

Nach einer leichten Erholung des Waldzustandes in den vergangenen drei Jahren wurde jetzt das schlechteste Ergebnis seit Beginn der Waldschadenserhebung vor fast 20 Jahren festgestellt. Leichte Schäden haben 36 Prozent aller Bäume, deutliche Schäden 39 Prozent. Die älteren Bäume sind zu 60 Prozent deutlich geschädigt. Nur im Nordwesten des Landes geht es dem Wald etwas besser.

Besonders die Buchen geben Anlass zur Sorge. Der Anteil deutlich geschädigter Buchen hat sich mehr als verdoppelt und liegt jetzt bei 62 Prozent, bei älteren Buchen bei drastischen 78 Prozent. Nur noch 13 Prozent aller Buchen sind gesund. Der Zustand der Eichen hat sich merklich verschlechtert. 42 Prozent dieser Baumart sind deutlich geschädigt. Im Jahr 2003 waren es noch 20 Prozent. Die Schadentwicklung der Nadelbäume ist weniger dramatisch. Bei Fichte ist mit neun Prozentpunkten ein Zuwachs der deutlichen Schäden auf 39 Prozent festzustellen, bei Kiefer beträgt der Zuwachs 16 Prozentpunkte. Das ist kein Grund zur Entwarnung, denn ältere Fichten sind mittlerweile zu 69 Prozent deutlich geschädigt.

Ursachen für die Schadentwicklung sind der außergewöhnlich warme und trockene Sommer des Jahres 2003 sowie die Vorschädigung der Waldökosysteme durch im Boden über Jahrzehnte angereicherte Schadstoffe, unvermindert hohe Stickstoffeinträge und hohe Ozonwerte. Die extreme Vorjahreswitterung hat die Vitalität aller Baumarten geschwächt, Schadstoffe ihre Widerstandsfähigkeit verringert. Daher konnten die Wälder den Trockenstress des Jahres 2003 nicht kompensieren.

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Niedersachsen: Milchleistung blieb stabil

Themen: Archiv — info @ 13:11

Regenwetter und schlechtere Futterqualität bremsten Leistungsanstieg

Hannover (agrar.de) – Auf sehr hohem Niveau ist die Milchleistung der niedersächsischen Kühe stabil geblieben. Das geht nach Angaben des Landvolks Niedersachsen aus den Ergebnissen der Milchleistungsprüfung für das gerade abgelaufene Kontrolljahr (1.10. bis 30.9.) hervor. Danach gaben die insgesamt knapp 641.000 kontrollierten Kühe im Durchschnitt 7.976 kg Milch mit 4,24 Prozent Fett und 3,40 Prozent Eiweiß. Gegenüber dem vergangenen Jahr ist das allerdings nur eine Steigerung um sechs kg Milch und fünf kg Fett, beim Eiweiß ergab die Milchleistungsprüfung sogar einen Rückgang um ein kg pro Kuh. In den Jahren zuvor hatte es zumeist kräftige Leistungssteigerungen gegeben, so im vergangenen Jahr bei der Milchmenge um 79 kg. Fachleute machen in erster Linie das Wetter und die Futterversorgung dafür verantwortlich, dass im jüngsten Kontrolljahr der Leistungssprung nur bescheiden ausfiel. Das zumeist regnerische Wetter behagte nicht nur den Kühen weniger, auch die Futterqualität des Weideaufwuchses litt unter der Witterung. Zudem war auf vielen Betrieben das Winterfutter nach dem Trockensommer 2003 etwas knapper als sonst, was die Leistung der Kühe dämpfte.

Auf der Überholspur waren die Kühe im Gebiet der Landwirtschaftskammer Weser-Ems, die mit 7.999 kg Milch die 8.000-er Marke nur knapp verfehlten und erstmalig den Durchschnitt von 7.960 kg im Kammergebiet Hannover überflügelt haben. Hier scheint sich die Dürre des Sommers 2003 mit der knapperen Futterversorgung widerzuspiegeln, von der das Kammergebiet Hannover stärker betroffen war als der Westen. Hier ging nämlich der Leistungsdurchschnitt der Kühe um 21 kg zurück, während die Kühe in Weser-Ems um 41 kg Milch zulegten. Im Laufe des Kontrolljahres ist auch der durchschnittliche Kuhbestand pro Betrieb weiter angestiegen, und zwar von 46,8 auf 49,2. Gleichzeitig sank als Folge des Strukturwandels die Zahl der Betriebe in der freiwilligen Milchleistungsprüfung. 13.021 Kontrollbetriebe im abgelaufenen Kontrolljahr bedeuten gegenüber 13.480 Betrieben im Jahr zuvor einen Rückgang um 3,5 Prozent. Gleichwohl ist die Kontrolldichte in Niedersachsen hoch, von insgesamt 740.000 Kühen unterliegen 641.000 der Leistungsprüfung. Ihre Zahl hat gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Prozent zugenommen.

Nach wie vor Spitzenreiter, aber mit geschrumpftem Abstand, waren im abgelaufenen Kontrolljahr die Kühe im Osnabrücker Herdbuch. Sie führten mit 8.805 kg die Tabelle an, verschlechterten sich aber sogar um durchschnittlich 111 kg Milch, nachdem sie im vergangenen Jahr knapp die 9.000-er Rekordmarke verfehlt hatten. Ebenfalls verschlechtert, wenn auch nur um 31 kg, haben sich die Herdbuchkühe im Zuchtgebiet Hannover bei der Nordrind. Sie brachten es auf durchschnittlich 8.164 kg Milch bei den Schwarzbunten und 7.675 kg bei den Rotbunten. Um acht kg auf durchschnittlich 8.227 haben die Schwarzbunten bei der Weser-Ems Union zugelegt, die damit an zweiter Stelle lagen. Sogar 105 kg betrug das Plus beim Verein ostfriesischer Stammviehzüchter, deren Schwarzbunte durchschnittlich 7.964 kg Milch gaben.

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DBV: Landwirte beurteilen Gentechnikdebatte sehr kritisch

Themen: Gentechnik,Haftung,Verbände — info @ 13:11

Meinungsumfrage bei konventionell wirtschaftenden Landwirten

Berlin (agrar.de) – Wenn der Bundestag am Freitag dieser Woche voraussichtlich mit der Mehrheit der SPD- und Grünen-Abgeordneten das Gentechnikgesetz endgültig beschließt, geht eine jahrelange sehr kontrovers geführte parlamentarische Diskussion zu Ende. Inwieweit die Grüne Gentechnik dann wirklich auf deutschen Äckern Realität wird, muss angesichts der mangelhaften Haftungsregelungen bezweifelt werden. Das nicht kalkulierbare Haftungsrisiko ist für über 60 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe die entscheidende Barriere, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Diese Bedenken ließen sich durch einen Haftungsfonds aus der Sicht der Landwirte begrenzen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Meinungsumfrage des Osnabrücker Marktforschungsinstituts ‚Produkt + Markt‘ im Auftrag des Deutschen Bauernverbandes (DBV).

In der Gentechnik-Diskussion sehen sich die Landwirte von zwei Seiten starkem Druck ausgesetzt: Gentechnisch veränderte Pflanzen werfen – so glauben es 83 Prozent der Landwirte – aus der Sicht der Verbraucher ein negatives Image auf die Landwirtschaft. Zudem sehen diese Landwirte aufgrund des negativen öffentlichen Meinungsbildes Schwierigkeiten in der Vermarktung gentechnisch veränderter Produkte. Die Aussage, dass gentechnisch veränderte Pflanzen für die Zukunft der Landwirtschaft wichtig sind, also als Fortschritt angesehen werden, wird nur von 33 Prozent der Landwirte abgelehnt. Zwei Drittel dagegen halten den Anbau aus Gründen der künftigen Wettbewerbsfähigkeit in sich weltweit erweiternden Märkten für notwendig.

Vor diesem Hintergrund sieht die Mehrzahl der Landwirte auch die Notwendigkeit, verstärkt über Chancen und Risiken der Grünen Gentechnik zu informieren und aufzuklären. Denn derzeit sieht jeder zweite Landwirt keine Akzeptanz der Verbraucher für die Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Landwirte glauben somit, dass die Landwirtschaft zurzeit von einem Anbau eher Abstand nehmen sollte, obwohl das mögliche innovative Potenzial gesehen wird. Jeder zweite Landwirt (56 Prozent) sieht die Möglichkeit, über gentechnisch veränderte Pflanzen die landwirtschaftliche Erzeugung umweltfreundlicher zu gestalten und Pflanzenschutzmittel einzusparen. 27 Prozent der Bauern mit Viehhaltung haben sich nach der Umfrage grundsätzlich gegen den Einsatz der Grünen Gentechnik in der Fütterung ausgesprochen und würden dort keine Gentechnik einsetzen. Wenn Landwirte sich für die Verwendung der Gentechnik aussprachen, dann nannten sie als oberste Priorität, dass die Tiere bei Verfütterung der Produkte keinerlei Schaden erleiden dürften oder der Absatz an Lebensmitteln nicht eingeschränkt werde.

Befragt wurden von ‚Produkt + Markt‘ im Rahmen einer Stichprobe über 900 konventionell wirtschaftende Landwirte mit Ackerbau und Tierhaltung mit Betrieben ab 30 Hektar Ackerfläche in Westdeutschland und 100 Hektar in Ostdeutschland. Zwei Drittel der befragten Betriebsleiter hatten Tierhaltung.

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Bioland: Koexistenzfähigkeit gentechnisch veränderter Pflanzen weiterhin fraglich

Themen: Archiv,Bienen — info @ 12:11

Berlin (agrar.de) – Die Ergebnisse des Erprobungsanbaus mit gentechnisch verändertem Mais belegen nach Ansicht des Anbauverbandes Bioland in keiner Weise die Koexistenzfähigkeit gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Versuche lassen keinerlei Rückschlüsse auf die Folgen eines großflächigen Anbaus zu. Sie stehen im Widerspruch zu Praxiserfahrungen, die in Ländern gewonnen wurden, in denen bereits heute ein großflächiger Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen durchgeführt wird. Lediglich Einzelfaktoren, die die Koexistenzfähigkeit bestimmen können, wurden nach Angaben der Versuchsbetreiber in den Anbauprogrammen berücksichtigt.

‚Es ist erschreckend, wie leichtfertig Landesminister Rehberger, einzelne Wissenschaftler und Gentech-Industrie Koexistenz ohne ‚wenn und aber‘ für machbar erklären‘, kritisiert Thomas Dosch, Bioland-Vorsitzender, die Verlautbarungen anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Landesregierung Sachsen-Anhalt und der InnoPlanta e.V.

‚Koexistenzversuche in Geheimhaltungsmanier und ohne Beteiligung derjenigen, mit denen die Koexistenz praktiziert werden soll, sind eine Farce und legen den Verdacht nahe, dass Blendwerk statt verlässlicher Fakten geschaffen werden sollen. Wer eine Agro-Gentechnik, die nach 15 Jahren weltweit im wesentlichen nicht mehr als herbizidresistente und pestizidproduzierende Pflanzen hervorgebracht hat, als innovativ bezeichnet, macht den Begriff der ‚Innovation‘ zum Unwort des Jahres‘, so Dosch.

Während die EU-Kommission in ihren am 23. Juli 2003 vorgestellten ‚Leitlinien für die Erarbeitung einzelstaatlicher Strategien und geeigneter Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen‘ eine Vielzahl innerbetrieblicher und außerbetrieblicher Faktoren nennt, die die Koexistenzfähigkeit von GT-Pflanzen bestimmen, konzentriert sich der Erprobungsanbau lediglich auf wenige Untersuchungsgegenstände.

Fragestellungen zu Ursachen zufälliger Beimischungen beim Erzeugerbetrieb, der Ernte, beim Transport sowie in verschiedenen Verarbeitungsstufen sind völlig außer Acht gelassen. Für Betriebe, die ohne Gentechnik Lebensmittel erzeugen und am Markt anbieten wollen, sind diese Faktoren jedoch von größter Bedeutung. Die Folgen der Kosten von Koexistenzmaßnahmen sind ebenfalls nicht geklärt. Fundierte Schätzungen des Joint Research Centers, die im Auftrag der EU-Kommission vorgenommen wurden, zeigen, dass die Kosten für Maßnahmen zur Verhütung gentechnischer Verunreinigungen zwischen 53 Euro und 345 Euro pro Hektar liegen werden. Nach jetziger Rechtslage fallen diese Kosten bei konventionell und ökologisch wirtschaftenden Betrieben an, die keine Gentechnik anwenden. Ebenfalls unberücksichtig lässt der Erprobungsanbau die Frage des Einflusses auf Imkereibetriebe. Gerade Mais-Pollen sind für Bienen im Frühjahr ein wichtiger Nahrungsbestandteil. Da Verbraucher nicht bereit sind, gentechnisch verunreinigte Produkte zu akzeptieren, besteht bei großflächigem Anbau von Gentech-Pflanzen die Gefahr, dass Imker ihre Tätigkeit einstellen. Dies hätte dramatische Folgen insbesondere für den Erwerbsobstbau, der ohne die kostenfreie Bestäubungsleistung der Bienenvölker nicht existieren kann.

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