20. September 2004

BWV: Ackerbauverbot hat nichts mit Hochwasserschutz zu tun

Themen: Archiv — info @ 16:09

Bundesrat muss sich gegen puren Populismus wenden

Trier (agrar.de) – Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) führte anlässlich der Beratungen des Bundesrates Ende September zum Hochwasserschutzgesetz eine Pressekonferenz auf dem Betrieb der Familie Matthias Johaentges in Trier durch. Nach den Vorstellungen von Bundesumweltminister Jürgen Trittin soll Johaentges ca. 100 Hektar seiner insgesamt 147 Hektar Ackerfläche verlieren. Dies würde das Ende dieses landwirtschaftlichen Betriebes bedeuten. Im Raum Trier wären knapp 600 Hektar betroffen und in Rheinland-Pfalz würden viele Tausend Hektar an landwirtschaftlichen Nutzflächen sinnlos dem Ackerbauverbot zum Opfer fallen.

Präsident Leo Blum erklärte deutlich, dass die landwirtschaftlichen Unternehmen ihre Flächen schon aus Eigeninteresse intensiv pflegen würden und Erosionsschutzmaßnahmen ohnehin seit Jahrzehnten durchführten. ‚Die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen hat nichts mit dem Hochwasserschutz zu tun! Hier betreibt vor allem Bundesumweltminister Trittin ein schlimmes populistisches Spiel, weil viele Menschen in Deutschland die Zusammenhänge nicht kennen!‘, erklärte der Präsident. Darüber hinaus würden auf Überschwemmungsflächen sogar in aller Regel Schwebstoffe angelandet und nicht abgetragen.

Diese sowohl vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, als auch vom Deutschen Bauernverband mehrfach vorgetragene Kritik wurde erneut vom Agrarausschuss des Bundesrates bestätigt. Auch die vom Deutschen Bundestag vorgenommenen Änderungen an der Regelung zur Einschränkung der ackerbaulichen Nutzung in Überschwemmungsgebieten entbehren einer fachlichen Rechtfertigung, weshalb der Agrarausschuss mit großer Mehrheit die Einberufung des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat empfiehlt. Dabei darf es nicht nur um politische Kompromisse gehen. Vielmehr müssen fachliche Begründungen allein entscheidend sein.

Präsident Blum rief die Parlamentarier auf, das von der Bundesregierung geplante Berufsverbot für Landwirte an Gewässern zu stoppen. Die Landesregierung müsse im Bundesratsplenum der Empfehlung des Agrarausschusses folgen und den Vermittlungsausschuss anrufen. In diesem Ausschuss müssten Lösungen erreicht werden, die einen effektiven Hochwasserschutz sicherstellten und gleichzeitig auf fachlich ungerechtfertigte, enteignungsgleiche Eingriffe in das Eigentum der Landwirte verzichten würden. Es müssten Regelungen getroffen werden, die dem Hochwasserschutz dienten. Es werde aber nicht ein einziges Hochwasser verhindert oder abgemildert, wenn die landwirtschaftliche Nutzug eingeschränkt würde. Vielmehr müsse verstärkt die Versiegelung der Flächen verhindert und die Ausdehnung von Überschwemmungsräumen, die sogenannten Polder, die landwirtschaftlich genutzt werden könnten, verstärkt diskutiert werden, erklärte Präsident Blum abschließend.

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